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Familienzusammenführung in Spanien für Nicht-EU-Bürger

4
min lesen
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
spanisches parlament mit gehisster spanischer flagge
  • Die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, die sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Spanien aufhalten, enge Familienangehörige nachzuholen, die legal in Spanien leben und arbeiten können. Ausnahmen gelten für Inhaber der Blauen Karte EU und besondere Forscher.
  • Der Bürge muss nachweisen, dass er über die finanziellen Mittel verfügt, um das Familienmitglied zu unterstützen, eine angemessene Wohnung zur Verfügung zu stellen, die durch einen Wohnungsbericht der regionalen Regierung nachgewiesen wird, und sicherstellen, dass das Familienmitglied die Anforderungen in Bezug auf Gesundheit, Strafregister und Beziehungsnachweis erfüllt.
  • Der Antrag wird vom Bürgen in Spanien eingereicht, die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 6 bis 9 Monate. Nach der Genehmigung beantragt das Familienmitglied innerhalb von zwei Monaten ein Visum bei seinem örtlichen spanischen Konsulat, gefolgt von der Registrierung der Aufenthaltskarte (TIE) bei der Ankunft.
  • Für Arbeitgeber bedeutet die Unterstützung der Familienzusammenführung eine Stabilisierung der internationalen Arbeitskräfte und eine Verbesserung der langfristigen Bindung an das Unternehmen, wobei der Prozess ein sorgfältiges Compliance-Management in Bezug auf Einkommensgrenzen, Dokumentation und Fristen erfordert, um Verzögerungen oder Ablehnung zu vermeiden.

Warum die Familienzusammenführung bei der Ansiedlung von Fachkräften in Spanien eine wichtige Rolle spielt

Fragen Sie einen beliebigen Mitarbeiter, der einen Einsatz in Spanien in Erwägung zieht, und die erste Frage betrifft selten das Gehalt. Es geht vielmehr darum, wann sein Ehepartner und seine Kinder nachkommen können. Das spanische Verfahren zur Familienzusammenführung gewährt bestimmten Nicht-EU-Verwandten das gesetzliche Recht, gemeinsam mit Ihrem Mitarbeiter im Land zu leben und zu arbeiten. Allerdings haben sich die Vorschriften durch das Königliche Dekret 1155/2024 erheblich geändert, und wenn man den falschen Weg einschlägt, kostet das Monate an Zeit.

  • Familienstabilität fördert die Akzeptanz: Bewerber lehnen ansonsten attraktive Angebote ab, wenn die familiäre Zukunft ungewiss ist.
  • Es geht um Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung, nicht nur um Papierkram: Mitarbeiter mit festem Familienhintergrund verlängern ihre Verträge und bleiben länger in ihren Positionen in Spanien.
  • Die Vorschriften wurden kürzlich überarbeitet: Das Recht auf automatische Arbeitserlaubnis, die Regelung für ältere unterhaltsberechtigte Kinder und strengere Auflagen für die Bürgschaft durch Eltern haben sich im Jahr 2025 geändert.
  • Die Wahl des Verfahrens liegt im Ermessen des Arbeitgebers: Ob Ihr neuer Mitarbeiter das allgemeine Verfahren oder einen beschleunigten Weg durchläuft, hängt von der Art seiner Arbeitserlaubnis ab, die bereits bei der Stellenzusage festgelegt wird.

Wenn Sie gerade einen Umzug planen, erfahren Sie auf unserer Seite „Umzug nach Spanien“, wie wir Umzüge von Anfang bis Ende abwickeln.


Was ist der Aufenthaltstitel "Familienzusammenführung"?

Die Familienzusammenführung in Spanien ermöglicht es nichteuropäischen Einwohnern mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, ihre engen Familienangehörigen ins Land zu holen. Durch dieses Verfahren erhält das Familienmitglied das Recht, in Spanien zu leben und zu arbeiten.

Diese Genehmigung gilt nicht für Familienangehörige von EU/EWR/Schweizer Bürgern, für die ein anderes Verfahren gilt.

Zunächst muss der Antragsteller seit mindestens einem Jahr legal in Spanien leben und bereits eine Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung um ein weiteres Jahr beantragt haben. Einige Ausnahmen gelten für langfristig aufenthaltsberechtigte Personen, Inhaber der Blauen Karte EU und spezielle Forscher, die möglicherweise nicht das ganze Jahr warten müssen.

Der Bürge muss außerdem nachweisen, dass das Familienmitglied, das er mitbringt, finanziell von ihm abhängig ist.

Wer kann einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen?

a) Ehepartner
  • Sie dürfen weder rechtlich noch informell getrennt sein
  • Es kann nur ein Ehepartner mitgebracht werden, auch wenn im Heimatland mehrere Ehen erlaubt sind
  • Bei Wiederverheiratung muss der Antragsteller nachweisen, dass die frühere Ehe rechtmäßig beendet wurde und dass er seinen Verpflichtungen gegenüber früheren Ehepartnern und Kindern nachkommt.
b) Unverheirateter Partner Muss eine stabile Beziehung wie eine Ehe haben, die durch:
  • eine eingetragene Partnerschaft, die noch gültig ist, oder
  • Nachweis einer langfristigen Beziehung vor dem Umzug nach Spanien
c) Kinder (leibliche oder adoptierte)
  • Sie müssen unter 18 Jahre alt sein oder eine Behinderung haben, die sie abhängig macht.
  • Wenn nur ein Elternteil einen Antrag stellt, muss dieser das alleinige Sorgerecht oder die Hauptbetreuung des Kindes haben
  • Die Adoption muss nach spanischem Recht anerkannt sein
d) Gesetzlich Unterhaltsberechtigte Minderjährige oder unterhaltsberechtigte Erwachsene, die unter der gesetzlichen Vormundschaft des Bürgen stehen, wie es das spanische Recht vorsieht
e) Eltern (des Sponsors oder seines Ehegatten/Partners)
  • Sie müssen Verwandte ersten Grades sein, über 65 Jahre alt und finanziell abhängig.
  • Jüngere Eltern können in humanitären Fällen wie Behinderung oder Zusammenleben im Herkunftsland akzeptiert werden

Was sich durch die Verordnung RD 1155/2024 geändert hat

Das spanische Verfahren zur Familienzusammenführung wurde am 20. Mai 2025 neu geregelt, als das Königliche Dekret 1155/2024 das alte Königliche Dekret 557/2011 ersetzte. Alle seitdem eingereichten Anträge unterliegen diesen Vorschriften. Wenn Ihr Team dieses Verfahren zuletzt vor Mitte 2025 überprüft hat, sind Ihre internen Leitlinien veraltet. Für Ihre Mitarbeiter sind vier Änderungen besonders wichtig:

  • Automatisches Arbeitsrecht: Familienangehörige ab 16 Jahren erhalten mit ihrer Aufenthaltskarte eine Arbeitserlaubnis; ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
  • Ältere unterhaltsberechtigte Kinder: Kinder bis zum Alter von 26 Jahren können anspruchsberechtigt sein, wenn sie eine formale Ausbildung absolvieren und finanziell unterhaltsberechtigt sind (die bisherige Altersgrenze lag bei 21 Jahren).
  • Anerkennung von langjährigen Lebenspartnern: Nicht eingetragene Lebenspartner erfüllen die Voraussetzungen, wenn sie eine stabile Beziehung nachweisen können, in der Regel durch ein Zusammenleben von etwa 12 Monaten oder gemeinsame Kinder.
  • Strengere Anforderungen an die Bürgschaft durch Eltern: Seit November 2025 liegen die Einkommensgrenzen für Eltern, die eine Bürgschaft übernehmen, um etwa 25 % über denen der Standardformel.

Möchten Sie Ihre Familie stattdessen über einen schnelleren Weg nachholen? Lesen Sie unseren Leitfaden zur Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte (HQP) in Spanien.


Antragsvoraussetzungen für die Familienzusammenführung in Spanien

Vor der Antragstellung müssen sowohl der Antragsteller als auch das Familienmitglied eine Reihe von Grundvoraussetzungen erfüllen. Wird eine davon nicht erfüllt, wird der Antrag unabhängig vom Einkommen oder der Wohnsituation abgelehnt.

  • Kein EU-/EWR-/Schweiz-Status: Keine der beiden Parteien darf Staatsangehöriger dieser Länder sein oder unter die EU-Familienvorschriften fallen, für die eine gesonderte, beschleunigte Regelung gilt.
  • Unbescholtenes Führungszeugnis: Der Antragsteller darf in den letzten fünf Jahren weder in Spanien noch in früheren Wohnsitzländern vorbestraft sein.
  • Kein Einreiseverbot: Gegen den Antragsteller darf kein Einreiseverbot für Spanien vorliegen, und er darf nicht im Rahmen entsprechender internationaler Abkommen als nicht einreiseberechtigt eingestuft sein.
  • Keine aktive Rückführungsfrist: Das Familienmitglied kann keinen Antrag stellen, solange sich der Sponsor noch in der freiwilligen Rückführungsfrist nach Spanien befindet.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Mitarbeiter die Voraussetzungen erfüllt, bevor Sie Zeit und Geld investieren? Nutzen Sie zunächst unseren Service für Visa zur Familienzusammenführung in Spanien.


Unterlagen des Sponsors für die Familienzusammenführung in Spanien

Der Bürge stellt den ersten Teil der Unterlagen in Spanien zusammen. Diese Unterlagen belegen, dass er das einreisende Familienmitglied rechtlich und finanziell unterstützen kann.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Aktuell und noch nicht abgelaufen, dessen Angaben mit den TIE-Daten des Sponsors übereinstimmen.
  • Einkommensnachweis: Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnungen und Steuererklärungen, aus denen stabile und ausreichende Einkünfte hervorgehen.
  • Krankenversicherung: Erforderlich, wenn der Sponsor nicht bei der spanischen Sozialversicherung versichert ist.
  • Wohnungsbericht: Offizielle Bestätigung, dass die Unterkunft den Angemessenheitsstandards entspricht.
  • Unterzeichnete eheliche Erklärung: Zur Bestätigung, dass der Antragsteller bei der Familienzusammenführung eines Partners oder Kindes nicht mit einem anderen Ehepartner oder Partner zusammenlebt.

Die vollständige Liste mit den beiden Verfahren sowie Hinweisen zum Format und zum Ablehnungsrisiko finden Sie in unserer Checkliste für Dokumente zur Familienzusammenführung in Spanien.


Unterlagen des Familienangehörigen für die Familienzusammenführung in Spanien

Das Familienmitglied stellt die zweite Hälfte der Unterlagen im Ausland zusammen, damit diese für die konsularische Prüfung bereit sind. Fehler in den Unterlagen sind hier ein Hauptgrund für die Ablehnung.

  • Gültiger Reisepass: Mindestens vier Monate vor Ablauf, mit freien Seiten für das Visum.
  • Führungszeugnis: Für volljährige Bewerber, das die letzten fünf Jahre abdeckt.
  • Nachweis der Verwandtschaft: Geburts- oder Heiratsurkunden, aus denen die familiäre Verbindung hervorgeht.
  • Ärztliches Attest: Bestätigt, dass keine Erkrankungen vorliegen, die die öffentliche Gesundheit gefährden.
  • Beglaubigte und übersetzte Dokumente: Ausländische Urkunden müssen mit einer Apostille versehen oder beglaubigt und ins Spanische übersetzt werden.

Wenn Sie diese Unterlagen parallel zur Akte des Sponsors vorbereiten, sparen Sie mehrere Wochen Zeit; lesen Sie dazu die Tipps zum Zeitplan in unserem Leitfaden zu den NIE- und TIE-Anforderungen in Spanien.


Wohnraumanforderungen für die Familienzusammenführung in Spanien

Der Nachweis einer angemessenen Unterkunft erfolgt durch einen amtlichen Bericht der Landesregierung oder des Stadtrats, der innerhalb von 30 Tagen bei der Ausländerbehörde eingereicht werden muss. Wird dieser nicht rechtzeitig ausgestellt, kann der Bürge die geeigneten Bedingungen auf andere rechtmäßige Weise nachweisen.

  • Nachweis des Eigentums oder der Miete: Eine Eigentumsurkunde oder ein gültiger Mietvertrag auf den Namen des Bürgen.
  • Anzahl und Nutzung der Räume: Wie viele Räume gibt es und wie werden sie jeweils genutzt?
  • Bewohnerzahl: Die Anzahl der Personen, die bereits in der Wohnung leben.
  • Lebensbedingungen: Grundlegende Standards hinsichtlich Wohnqualität und Hygiene müssen erfüllt sein.

Wohnsitzbescheinigungen verlieren ihre Gültigkeit; achten Sie daher darauf, dass deren Ablauf mit dem Status des Sponsors abgestimmt ist. Unser Service zur Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung in Spanien kann Ihnen dabei helfen, beides im Einklang zu halten.

Einkommens- und Wohnraumanforderungen für das Jahr 2026

Die Einkommensprüfung ist der häufigste Grund für eine Ablehnung. Die Schwellenwerte werden als Vielfache des IPREM festgelegt, der im Jahr 2026 weiterhin bei 600 € pro Monat eingefroren bleibt.

Einkommensgrenzen für 2026 nach Familiengröße (auf Basis des IPREM)

Familieneinheit Anforderung Ungefähres monatliches Einkommen
Sponsor + 1 Familienangehöriger 150 % des IPREM €900
Sponsor + 2 (z. B. Ehepartner + Kind) 150 % + 50 % IPREM €1,200
Sponsor + 3 150 % + 100 % IPREM €1,500
Nur minderjährige Kinder 110 % der IMV-Garantie Formel für den unterdurchschnittlichen IPREM

Das Einkommen muss stabil und anhand von Verträgen, Gehaltsabrechnungen und Steuererklärungen nachweisbar sein. Sozialhilfe zählt nicht dazu. Für die meisten gesponserten Arbeitnehmer, die ein marktübliches Gehalt beziehen, stellt nicht die Schwelle selbst das Hindernis dar, sondern unvollständige Unterlagen.

Benötigen Sie die vollständige Dokumentenliste für beide Verfahren? Nutzen Sie unsere Checkliste für Dokumente zur Familienzusammenführung in Spanien.


Bewerbungsprozess

  • Der Sponsor stellt den Antrag bei der Einwanderungsbehörde in seiner Nähe
  • In einigen Fällen (z. B. bei langfristig aufenthaltsberechtigten EU-Bürgern) kann der Familienangehörige den Antrag direkt von Spanien aus stellen.

Bearbeitungszeit

  • Die Verwaltung hat ab dem Tag der Registrierung des Antrags 45 Tage Zeit, um zu antworten
  • In der Praxis dauert das Verfahren in der Regel 6 bis 9 Monate.
  • Die Genehmigung hängt von dem ausgestellten Visum und der legalen Einreise nach Spanien mit diesem Visum ab

Visumverfahren für das Familienmitglied

Beantragung des Visums

  • Nach der Genehmigung hat das Familienmitglied zwei Monate Zeit, um das Visum beim spanischen Konsulat in seinem Heimatland zu beantragen.
  • In besonderen Fällen kann ein gesetzlicher Vertreter den Antrag in ihrem Namen stellen - bei Minderjährigen ist dies immer möglich.
  • Das Visum wird verweigert, wenn sich der Antragsteller bereits ohne legalen Status in Spanien aufhält

Gründe für die Verweigerung

  • Nichterfüllung der Anforderungen
  • Einreichung falscher Dokumente oder falscher Informationen
  • Rechtliche Gründe, die zuvor nicht erkannt wurden

Abholung des Visums und Beantragung der TIE

  • Wird das Visum genehmigt, muss es innerhalb von zwei Monaten abgeholt werden.
  • Wenn sie nicht abgeholt werden, wird der Antrag geschlossen.
  • Nach der Ankunft in Spanien hat das Familienmitglied einen Monat Zeit, um bei der Polizei oder der Ausländerbehörde die Aufenthaltskarte (TIE) zu beantragen.

Expertentipps zur Vermeidung von Engpässen während der konsularischen Phase

Ehrlich gesagt: In der konsularischen Phase verlieren die meisten Familien am meisten Zeit, und genau diesen Teil übersehen Arbeitgeber am häufigsten.

  • Buchen Sie den Termin, sobald die Genehmigung vorliegt: Die Konsulate in Marokko, Kolumbien, Ecuador, Senegal und China haben einen mehrmonatigen Rückstau an Terminen; das zweimonatige Antragsfenster lässt keinen Spielraum.
  • Bereiten Sie die konsularischen Unterlagen parallel dazu vor: Beglaubigte Urkunden und vereidigte Übersetzungen sollten bereits vor der Genehmigungsentscheidung vorliegen, nicht erst danach.
  • Überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses: Er muss noch mindestens 4 Monate gültig sein; eine Verlängerung im Ausland kann mehrere Wochen dauern.
  • Beachten Sie die Abholfrist: Ein genehmigtes Visum, das nicht innerhalb von zwei Monaten abgeholt wird, führt zur Schließung der Akte.
  • Beachten Sie die konsulatsspezifischen Vorschriften: Die Anforderungen hinsichtlich Format und Übersetzung variieren je nach Dienststelle; ein Dokument, das in Bogotá akzeptiert wird, kann in Rabat abgelehnt werden.

Sobald die Familie Ihres Mitarbeiters eingetroffen ist, ist der nächste Schritt die Aufenthaltskarte. Lesen Sie unseren Leitfaden zu den NIE- und TIE-Anforderungen in Spanien.


Vollständige Kostenaufstellung für die Unterstützung von Familienangehörigen in Spanien

Die behördlichen Gebühren sind gering; die eigentlichen Kosten entstehen bei der Erstellung der Unterlagen. Das Budget gilt pro Familienmitglied, nicht pro Antrag.

Amtliche staatliche Gebühren und voraussichtliche Kosten (2026)

Artikel Gebühr Anmerkungen
Genehmigungsgebühr (Formular 790, Code 052) ~11 € Wird vom Sponsor bei der Einreichung bezahlt
Gebühr für ein nationales Visum beim Konsulat ca. 80 € (Standard) ca. 123 € für US-Bürger; ca. 507 € für Kanadier (Gegenseitigkeit)
Gebühr für die TIE-Karte (Formular 790, Code 012) €16.08 Zahlung bei Ankunft in Spanien
Gebühr für den Wohnungsbericht 0–40+ € Je nach Region unterschiedlich

Zu erwartende zusätzliche und versteckte Kosten

  • Beglaubigte Übersetzungen: 30–80 € pro Dokument; für eine typische Familienakte werden 4–8 übersetzte Urkunden benötigt.
  • Beglaubigung oder Apostille: Die Kosten variieren je nach ausstellendem Land; in einigen Fällen ist eine Beglaubigungskette auf Ministerialebene erforderlich.
  • Ärztliche Atteste: Je nach Land etwa 50 bis 150 Euro pro Antragsteller.
  • Private Krankenversicherung: 50–200 € pro Monat und Person, sofern die Familie nicht sozialversichert ist.
  • Reisen zu Konsulatsterminen: Antragsteller in großen Ländern reisen oft persönlich in den Konsulatsbezirk, manchmal sogar zweimal.

Müssen Sie die Kosten für mehrere Umzüge verwalten? Jobbatical bündelt die Ausgaben für die Einwanderung – vereinbaren Sie eine Demo, um zu erfahren, wie das funktioniert.


Wichtige spanische Einwanderungsgesetze zu Familienvisa für Nicht-EU-Bürger

Die Kenntnis der Rechtsgrundlage hilft Ihrem Team, behördliche Bescheide richtig zu interpretieren und unbegründete Ablehnungen anzufechten.

Grundgesetz 4/2000 (Ausländergesetz) und einschlägige Verordnungen

  • Rahmengesetz 4/2000 (LOEX): Das Rahmengesetz, das das Recht auf Familienzusammenführung für Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt festlegt.
  • Königliches Dekret 1155/2024: Die seit dem 20. Mai 2025 geltende Durchführungsverordnung (Artikel 65–71), die das Königliche Dekret 557/2011 ersetzt.
  • SEM-Richtlinie 2/2025: Klärt die gesonderte Regelung für Familienangehörige spanischer Staatsbürger.
  • Gesetz 14/2013: Regelt die parallelen beschleunigten Familienzügeleitwege für Inhaber von HQP-, EU-Blue-Card- und Digital-Nomad-Visa.

Rechte, Reisen im Schengen-Raum und Arbeitsgenehmigungen für Familienangehörige

  • Arbeitsrechte: Familienangehörige ab 16 Jahren erhalten automatisch eine Arbeitserlaubnis; es ist keine gesonderte Genehmigung oder Arbeitsmarktprüfung erforderlich.
  • Mobilität im Schengen-Raum: Mit einem gültigen TIE-Ausweis ist es möglich, sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage lang im Schengen-Raum aufzuhalten.
  • Öffentliche Dienstleistungen: Familienangehörige haben denselben Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung wie der Hauptantragsteller.
  • Weg zur Niederlassung: Daueraufenthaltsgenehmigung nach 5 ununterbrochenen Jahren; Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren (2 Jahre für Staatsangehörige lateinamerikanischer Länder und einiger weiterer Länder).
  • Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung: Die Aufenthaltsgenehmigung des Familienangehörigen entspricht der des Sponsors, daher sollten Verlängerungen zeitlich aufeinander abgestimmt werden.

Die Aufenthaltsgenehmigungen für Familienangehörige laufen mit der des Sponsors ab. Planen Sie vorausschauend mit unserem Service zur Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung in Spanien.


Ein strategischer Leitfaden für Personalverantwortliche und Unternehmen

Die Trennung von der Familie ist ein stiller Faktor für die Fluktuation. Ein Mitarbeiter, dessen Ehepartner seit acht Monaten auf der Warteliste des Konsulats steht, ist ein Mitarbeiter, der gerade seinen Lebenslauf aktualisiert.

Bewährte Verfahren für Unternehmen bei der Verwaltung von Familienvisa für Mitarbeiter

  • Familienversicherungen bereits in der Angebotsphase ansprechen: Die Wahl der Versicherungsvariante hängt von der Art der Aufenthaltsgenehmigung des Mitarbeiters ab; klären Sie dies vor dem Umzug.
  • Beachten Sie die Ein-Jahres-Regel: Bei Inhabern einer Standardgenehmigung sollten Sie den Familienantrag im Zusammenhang mit der ersten Verlängerung planen; bei Ehepartnern und minderjährigen Kindern sollten Sie den Antrag ab der ersten Genehmigung stellen.
  • Zentrale Nachverfolgung von Fristen: Das zweimonatige Konsularfenster, das einmonatige TIE-Fenster und die Gültigkeitsdauer des Wohnberichts sind die drei Fristen, die Anträge zum Scheitern bringen.
  • Die versteckten Kosten übernehmen: Die Übernahme der Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen (300–800 € pro Familie) ist eine kostengünstige und äußerst wirkungsvolle Umzugsbeihilfe.
  • Verlängerungen synchronisieren: Passen Sie abhängige Genehmigungen an den Verlängerungszyklus des Sponsors an, um zeitlich versetzte Compliance-Termine zu vermeiden.

Compliance-Risiken mindern und die Bindung globaler Fachkräfte stärken

  • Risiko im Zusammenhang mit Einkommensnachweisen: Fehler in den Gehaltsabrechnungen oder ungeklärte Einkommenslücken in den Unterlagen des Sponsors sind ein Hauptgrund für die Ablehnung des Antrags; überprüfen Sie die Gehaltsabrechnungen vor der Einreichung.
  • Statusschutz: Ein abgelehnter Familienantrag kann Lücken in der bisherigen Einhaltung der Auflagen durch den Antragsteller aufdecken; führen Sie daher vor der Einreichung eine Überprüfung durch.
  • Vorteile der Mitarbeiterbindung: Mitarbeiter mit festem Familienhintergrund verlängern ihre Verträge und Aufenthaltsgenehmigungen; die Unterstützung bei der Familienzusammenführung führt direkt zu einer längeren Beschäftigungsdauer in Spanien.
  • Ein verantwortlicher Ansprechpartner: Wenn die Verantwortung zwischen dem Mitarbeiter, der Personalabteilung und einem externen Anwalt aufgeteilt wird, verpasst man leicht die zweimonatige Frist; benennen Sie einen einzigen Ansprechpartner oder lagern Sie den gesamten Prozess aus.

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Praktikable Alternativen zum üblichen Verfahren der Familienzusammenführung

Das allgemeine Verfahren ist der langsamste Familiennachzug, den Spanien anbietet. Bevor Sie sich standardmäßig dafür entscheiden, prüfen Sie bitte, ob Ihr Mitarbeiter die Voraussetzungen für ein schnelleres Verfahren erfüllt.

Der Weg zur Familienangehörigenkarte für EU-Bürger

  • Geltungsbereich: Nicht-EU-Familienangehörige von EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörigen, die in Spanien leben und unter die Gemeinschaftsregelung statt unter LOEX fallen.
  • Warum es besser ist: Keine IPREM-Einkommensberechnung, kein Wohnbericht, niedrigere Gebühren und eine Aufenthaltsgenehmigung mit einer Gültigkeit von 5 Jahren von Beginn an.
  • Häufiges Szenario für Arbeitgeber: Ein Nicht-EU-Bürger, der mit einem EU-Bürger verheiratet ist, sollte niemals die allgemeine Regelung in Anspruch nehmen; die Familienangehörigenkarte ist schneller und kostengünstiger.

Familienvisa für hochqualifizierte Fachkräfte (HQP) und digitale Nomaden

  • Gemeinsamer Antrag ab dem ersten Tag: Gemäß dem Gesetz 14/2013 reichen Familienangehörige von Inhabern einer HQP-Genehmigung und einer EU-Blue-Card gemeinsam mit dem Hauptantragsteller über die UGE-CE einen Antrag ein.
  • Bearbeitungsdauer: Entscheidungen der UGE-CE müssen innerhalb von 20 Werktagen getroffen werden, während die Bearbeitungsdauer nach der allgemeinen Regelung 6–9 Monate beträgt.
  • Keine einjährige Wartezeit: Die Familien ziehen zu Beginn des Einsatzes gemeinsam um, nicht erst nach einem Jahr.
  • Familienangehörige von Inhabern eines Digital-Nomad-Visums ( DNV): Sind im DNV-Antrag enthalten, wobei Einkommenszuschläge auf Basis des SMI hinzukommen (ca. 916 € pro Monat für den ersten Familienangehörigen, 305 € für jeden weiteren); Ehepartner erhalten uneingeschränkte Arbeitserlaubnis.

In der Praxis gilt: Wenn Sie Mitarbeiter auf HQP- oder Blue-Card-Gehaltsniveau einstellen, sollte die allgemeine Regelung eher als Ausweichlösung dienen und nicht als Ihr Hauptplan.

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Schlussfolgerung

Der Erfolg der Familienzusammenführung hängt von den Entscheidungen ab, die vor Beginn des Verfahrens getroffen werden, und nicht davon, dass man erst dann hektisch handelt, wenn es bereits läuft.

  • Wählen Sie den Weg bereits in der Angebotsphase: Beschleunigtes Verfahren für Anträge im Zusammenhang mit HQP- und Blue-Card-Einstellungen; die allgemeine Regelung gilt als Ausweichlösung für alle anderen.
  • Planen Sie den tatsächlichen Zeitrahmen ein: Rechnen Sie für das allgemeine Verfahren mit 6 bis 9 Monaten, nicht mit der gesetzlichen Frist von 45 Tagen.
  • Bestimmen Sie einen Verantwortlichen für die Fristen: Das zweimonatige Konsularfenster und das einmonatige TIE-Fenster werden verpasst, wenn die Verantwortung auf mehrere Personen aufgeteilt ist.
  • Die versteckten Kosten übernehmen: Die Übernahme der Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen ist eine kostengünstige und äußerst wirkungsvolle Leistung im Rahmen des Umzugs.
  • Unterstützung von Familien zur Verbesserung der Mitarbeiterbindung: Mitarbeiter mit fest verankerten Familien bleiben länger im Unternehmen und verlängern ihre Verträge für Stellen in Spanien.

Jobbatical kümmert sich für Ihr Team um die gesamte Abwicklung beider Verfahren – von der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen bis zur Ausstellung der TIE-Genehmigung für über 120 Nationalitäten. Entdecken Sie unseren umfassenden Service rund um das Visum zur Familienzusammenführung in Spanien oder vereinbaren Sie eine Demo, um Ihren nächsten Fall zu planen.


Häufig gestellte Fragen zur Familienzusammenführung in Spanien für Nicht-EU-Bürger

Wer kann als Nicht-EU-Bürger in Spanien eine Familienzusammenführung sponsern?

Nicht-EU-Bürger, die seit mindestens einem Jahr legal in Spanien leben und eine Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung beantragt haben, können eine Familienzusammenführung beantragen. Ausnahmen gelten für Langzeitaufenthalter, Inhaber einer Blauen Karte EU und Forscher, die einen früheren Antrag stellen können.

Welche Familienangehörigen haben Anspruch auf Familienzusammenführung?

Zu den berechtigten Familienangehörigen zählen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder unter 18 Jahren (oder älter, wenn sie behindert sind) und Eltern über 65 Jahren, die finanziell vom Sponsor abhängig sind.

Welcher Wohnsitznachweis ist für die Familienzusammenführung erforderlich?

Sponsoren müssen einen offiziellen Wohnbericht der regionalen oder lokalen Behörde vorlegen, der bestätigt, dass die Unterkunft den spanischen Standards für Angemessenheit und Bewohnbarkeit entspricht.

Haben wieder vereinte Familienmitglieder das Recht, in Spanien zu arbeiten?

Ja, sobald die Familienzusammenführungsgenehmigung erteilt wurde, erhalten die nachgezogenen Familienangehörigen die volle gesetzliche Berechtigung, in Spanien zu arbeiten, ohne dass sie eine separate Arbeitserlaubnis benötigen.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Anträgen auf Familienzusammenführung in der Regel?

Obwohl die offizielle Bearbeitungszeit 45 Tage beträgt, dauert die Bearbeitung von Anträgen auf Familienzusammenführung in der Praxis in der Regel zwischen 6 und 9 Monaten, je nach Region und Komplexität des Falles.

Welchen Einkommensnachweis müssen Sponsoren vorlegen?

Sponsoren müssen ihre finanzielle Unabhängigkeit anhand von Dokumenten wie Arbeitsverträgen, aktuellen Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen oder anderen offiziellen Nachweisen über ein stabiles Einkommen nachweisen.

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Pili Rodríguez Ruiz
Pili Rodríguez Ruiz
Pili Rodríguez Ruiz ist Leiterin des Bereichs Einwanderung – Spanien bei Jobbatical und leitet die arbeitgeberorientierte Bearbeitung von Einwanderungsangelegenheiten für internationale Fachkräfte, die nach Spanien ziehen. Als qualifizierte spanische „abogada“ und seit September 2013 Mitglied des Colegio de Abogados verfügt sie über mehr als 12 Jahre Erfahrung im Rechtswesen und im Bereich der globalen Mobilität und berät Start-ups, Scale-ups und Unternehmen, die landesweit Personal einstellen. Sie ist spezialisiert auf Aufenthaltsgenehmigungen für hochqualifizierte Fachkräfte (HQP), Anträge auf die EU-Blue-Card für Spanien, Fälle von unternehmensinternen Versetzungen (ICT), Anträge auf das spanische Digital-Nomad-Visum, Familienzusammenführung sowie TIE- und Aufenthaltsgenehmigungsverfahren bei der UGE und den Provinzämtern für Ausländerangelegenheiten (Extranjería). Sie hat persönlich mehr als 2.100 Fälle und über 1.700 Umzüge betreut und ist Co-Moderatorin des spanischsprachigen Einwanderungspodcasts „Buscando Visa“.
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