- Zu den Nicht-EU-Familienangehörigen, die im Rahmen des EU-Familienkartenprogramms Anspruch auf einen Aufenthalt in Spanien haben, gehören Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigte volljährige Kinder, finanziell abhängige Eltern oder Großeltern, Lebenspartner mit Nachweis einer stabilen Beziehung und andere Angehörige mit schwerwiegenden gesundheitlichen oder behindertenbedingten Bedürfnissen.
- Die spanischen Vorschriften für 2025 haben die Anspruchsberechtigung erweitert, das Verfahren zur Familienzusammenführung vereinfacht und eine längere Gültigkeitsdauer für Aufenthaltsgenehmigungen (5 Jahre) eingeführt, die eine Arbeitserlaubnis ohne separate Genehmigung beinhalten, wodurch die administrative Effizienz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbessert wurde.
- Nicht-EU-Familienangehörige müssen nach ihrer Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien beantragen und dabei Dokumente wie Heirats- oder Geburtsurkunden, Reisepässe, Nachweise über finanzielle Mittel und eine private Krankenversicherung vorlegen. Außerdem benötigen sie eine NIE (Ausländeridentifikationsnummer), um Bank- und Wohnungsdienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. Diese sollte frühzeitig beantragt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Nach fünf Jahren Aufenthalt können Nicht-EU-Familienangehörige eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen und nach zehn Jahren die spanische Staatsbürgerschaft erwerben, was ihnen langfristige Stabilität und Integrationsmöglichkeiten in Spanien bietet.
Wenn EU-Bürger aus beruflichen Gründen nach Spanien ziehen, können ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern - Ehepartner, Kinder und unterhaltsberechtigte Verwandte - im Rahmen der EU-Familienmitgliedskarte nachziehen. Dies gilt für Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
Die spanischen Vorschriften für das Jahr 2025 haben die Anspruchsberechtigung erweitert und das Verfahren vereinfacht, aber es gibt immer noch wichtige Schritte, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten.
Hier erfahren Sie, wie Nicht-EU-Familienangehörige von EU-Beschäftigten in Spanien eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können.
Wer kann sich bewerben?
Zu den aufenthaltsberechtigten Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern gehören:
- Ehegatten oder eingetragene Partner (nicht getrennt lebend oder geschieden)
- Kinder unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder
- Eltern/Großeltern, wenn sie für den finanziellen Unterhalt des EU-Bürgers aufkommen
- Lebenspartner mit Nachweis einer festen Beziehung (mindestens ein Jahr zusammen, sofern sie keine Kinder haben)
- Andere Angehörige mit schweren gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Bedürfnissen
Fallbeispiel: Eine französische Ingenieurin, die nach Barcelona umzieht, kann ihren Nicht-EU-Ehepartner und ihre unterhaltsberechtigten Eltern mitbringen, sofern sie die finanziellen Voraussetzungen erfüllt.
Voraussetzungen für den Aufenthalt von Nicht-EU-Familienangehörigen
Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren
Dauerhafter Wohnsitz und Staatsbürgerschaft
Nach 5 Jahren können Familienmitglieder aus Nicht-EU-Staaten einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen.
Nach 10 Jahren können sie die spanische Staatsbürgerschaft erhalten.
2025 Aktualisierungen zur Familienzusammenführung
Kürzlich eingeführte Vorschriften erleichtern es Arbeitnehmern, ihre Familien nach Spanien zu holen, und erweitern die Möglichkeiten der Familienzusammenführung. Lesen Sie unseren Artikel 2025 Einwanderungsbestimmungen in Spanien: Was Arbeitgeber wissen müssen für alle Informationen.
Häufige Probleme und wie man sie vermeidet
- Lücken im Gesundheitswesen: Bis zur Genehmigung der Aufenthaltsgenehmigung ist eine private Versicherung obligatorisch. Viele Policen schließen Vorerkrankungen aus - ein kostspieliges Versäumnis.
- Fehlende NIE: Familienmitglieder benötigen NIEs, um Bankkonten zu eröffnen oder Mietverträge zu unterzeichnen, aber diese werden oft zu spät beantragt.
- Unstimmigkeiten in Dokumenten: Namensdiskrepanzen in Dokumenten wie Geburtsurkunden und Reisepässen sind eine überraschend häufige Ursache für Verzögerungen.
Wie Jobbatical Sie bei der Familienzusammenführung unterstützen kann
Die Familienzusammenführung in Spanien erfordert mehrere Schritte und eine sorgfältige Dokumentation. Die Einwanderungsspezialisten von Jobbatical begleiten die Arbeitnehmer durch den gesamten Prozess, vom ersten Papierkram bis zur endgültigen Aufenthaltsgenehmigung. Wir arbeiten direkt mit den spanischen Behörden zusammen, um zu helfen:
- Anträge beim ersten Mal korrekt vorbereiten und einreichen
- Gewünschte Termine effizient einplanen
- Koordinierung der Registrierungsanforderungen
Für Unternehmen, die internationale Talente nach Spanien bringen, sorgen wir dafür, dass Familien stressfrei umziehen können. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und erfahren Sie mehr über unseren Relocation-Service für Spanien.


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