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Tarifverträge in Deutschland: Ein Leitfaden für Personalabteilungen zur Genehmigung von Arbeitsvisa

5
min lesen
Erstellt
21. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
21. Mai 2026
Margalida
Ein Experte für globale Mobilität mit Schwerpunkt Deutschland, dessen Ziel es ist, internationale Umzüge so reibungslos wie möglich zu gestalten. Spezialisiert auf Einwanderungsverfahren wie Visa, Aufenthaltsgenehmigungen und Anmeldungen. Dank seiner fundierten Erfahrung in der internationalen und interkulturellen Kommunikation sorgt er für einen reibungslosen und professionellen Umzug.
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WICHTIGSTE ERKENNTNISSE

  • Wenn Ihr Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist, verzichtet die Bundesagentur für Arbeit bei der Einstellung von Nicht-EU-Bürgern auf die Anwendung des üblichen nationalen Mindestlohns; maßgeblich ist allein die tarifliche Einstufung.
  • Für Antragsteller eines Fachkräftevisums (§ 18a) ist die Tarifverhandlung der primäre Genehmigungsmechanismus und nicht nur eine Ausweichmöglichkeit.
  • Fälle im Zusammenhang mit der EU-Blue-Card, die unter dem gesetzlichen Schwellenwert liegen, können unter Anwendung des Tarifsatzes auf § 18b umgeleitet werden, wodurch Ihre interne Vergütungsstruktur erhalten bleibt.
  • Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht es tarifgebundenen Arbeitgebern, Fachkräfte einzustellen, noch bevor die formelle Anerkennung ihrer Qualifikationen abgeschlossen ist.
  • Die Kombination eines Tarifvertrags mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren ist der schnellste legale Weg, um Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern vor Ort zu beschäftigen.

Tarifverträge in Deutschland: Was Personalabteilungen für die Erteilung von Arbeitsvisa wissen müssen

Die meisten Personalabteilungen machen auf die harte Tour Erfahrungen mit dem deutschen Tarifverhandlungssystem. Ein Antrag auf ein Fachkräftevisum wird gestellt, das Gehalt entspricht dem Tarifvertrag, doch der Fall bleibt weiterhin liegen, während die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine manuelle Überprüfung der ortsüblichen Gehälter durchführt.

In vielen Fällen ist die Sache ganz einfach: Das Unternehmen fällt unter einen Tarifvertrag, doch die Bundesagentur für Arbeit wurde nie darüber informiert.

Bei richtiger Anwendung kann ein Tarifvertrag die Einstellung von Nicht-EU-Bürgern in Deutschland erheblich vereinfachen. Anstelle einer langwierigen, fallbezogenen Gehaltsprüfung kann sich die Bundesagentur für Arbeit auf eine vordefinierte Tarifstufe stützen, die schneller und einfacher zu überprüfen ist.


Was ist ein Tarifvertrag, und gilt er für Ihr Unternehmen?

Ein Tarifvertrag ist eine verbindliche schriftliche Vereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband (oder einem einzelnen Arbeitgeber), in der Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und andere Beschäftigungsbedingungen festgelegt werden. Nach dem deutschenTarifvertragsgesetz (TVG ) gelten seine Bestimmungen automatisch für alle Arbeitnehmer, die in seinen Geltungsbereich fallen, ohne dass es einer individuellen Aushandlung bedarf.

Für Ihre Einstellungsentscheidungen sind vor allem zwei Arten von Stellen relevant:

  1. Branchen-Tarifverträge:Diese werden zwischen der Gewerkschaft einer gesamten Branche und einem Arbeitgeberverband ausgehandelt. Sie gelten automatisch für alle Mitgliedsunternehmen in der jeweiligen Region. Sie sind in der Metall-, Chemie- und Einzelhandelsbranche sowie im öffentlichen Dienst üblich.
  2.  Betriebsvereinbarungen (Firmentarifvertrag): Diese werden direkt zwischen Ihrem Unternehmen und der zuständigen Gewerkschaft geschlossen. Sie eignen sich für größere Arbeitgeber mit spezifischen betrieblichen Anforderungen.

Auch wenn Ihr Unternehmen kein offizielles Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist, können bestimmte Vereinbarungen vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt werden, was bedeutet, dass jedes Unternehmen in dieser Branche diese einhalten muss, unabhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft. Das Baugewerbe, die Reinigungsbranche und Teile der Logistik fallen häufig in diese Kategorie.

Im Jahr 2024 arbeiten etwa 49 % der Beschäftigten in Deutschland unter einem Tarifvertrag. In der Fertigungsindustrie, im Gesundheitswesen und im öffentlichen Dienst liegt dieser Anteil deutlich höher.


Wie der Tarifvertrag das Visumgenehmigungsverfahren verändert

Bei der Anwerbung eines Facharbeiters aus einem Nicht-EU-Land in Deutschland prüft dieBundesagentur für Arbeit (BA) in der Regel, ob das Gehalt den ortsüblichen Marktbedingungen entspricht, was zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen führen kann.

Wenn Ihr Unternehmen unter einen Tarifvertrag fällt, verzichtet die Bundesagentur für Arbeit auf die marktübliche Gehaltsprüfung. Stattdessen prüft sie lediglich, ob das Gehalt der richtigen Entgeltgruppe entspricht. Ist dies der Fall, wird der Antrag in der Regel wesentlich schneller bearbeitet.

Dies hat drei praktische Auswirkungen auf Ihren Personalprozess:

  • Kein manuelles Gehaltsbenchmarking: Der Tarifvertrag dient als Maßstab. Ein separater Vergleich mit den lokalen Marktpreisen findet nicht statt.
  • Vorhersehbare Genehmigungsfristen: Da die BA-Prüfung automatisiert und nicht ermessensabhängig ist, liegenVorabzustimmungen schneller vor.
  • Batch-fähig: Weisen Sie mehrere Bewerber derselben Entgeltgruppe zu, reichen Sie die Arbeitsbescheinigungen gemeinsam ein und erhalten Sie Sammelvorabgenehmigungen ohne Einzelfallprüfung.
Schematische Darstellung, wie Unternehmen, die unter die Zolltarifbindung fallen, eine vorläufige Genehmigung für Fachkräftevisa im Rahmen des „Fast-Track“-Verfahrens erhalten

Visum für Fachkräfte vs. EU-Blue Card: Zwei unterschiedliche Rollen für den Tarifvertrag

Gehaltsgrenzen für das Fachkräftevisum 2026

Kategorie Voraussetzung Neue Vorschrift (ab 19. Mai 2026)
Staatsangehörige der CPLP-Länder (einschließlich Brasilianer) 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
EU-Bürger 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Alle anderen Nationalitäten 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt 10 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Die Aufenthaltsfrist beginnt am Einreichungsfrist für Bewerbungen Ausstellungsdatum der Genehmigungskarte
Sprachvoraussetzungen A2 Portugiesisch A2 Portugiesisch (unverändert)
Test zum staatsbürgerlichen Wissen Nicht erforderlich Jetzt erforderlich (Format wird noch bekannt gegeben)
Anträge in Bearbeitung K.A. Nach den alten Vorschriften bewertet

Bei Anträgen auf ein Fachkräftevisum (§ 18a und § 18b) ist der Tarifvertrag das vorrangige Genehmigungskriterium. Solange das Gehalt dem Tarif entspricht, wendet die Bundesagentur für Arbeit (BA) die gesetzliche Untergrenze nicht an.

Für die EU-Blue-Card (§ 18g) gelten die festgelegten gesetzlichen Schwellenwerte weiterhin. Liegt das tarifliche Gehalt Ihres Mitarbeiters jedoch knapp unterhalb der Blue-Card-Untergrenze, haben Sie eine praktische Alternative: Leiten Sie den Antrag auf § 18b um. Die Bundesagentur für Arbeit genehmigt das niedrigere Gehalt automatisch, da es einem verbindlichen Tarifvertrag entspricht, und Ihr Mitarbeiter erhält dennoch einen klaren Weg zur Aufenthaltsgenehmigung. Sie müssen das Gehalt nicht künstlich aufblähen.

Weitere Informationen dazu, wann §18b im Vergleich zu §18g die bessere Wahl ist, finden Sie im Leitfaden von Jobbatical zur Vorabgenehmigung in Deutschland: Visumskategorien §18b vs. §18g.

Gehaltgrenzen für das deutsche Fachkräftevisum und die EU-Blue Card mit und ohne Tarifverträge

Was Ihr Unternehmen einreichen muss

Die Inanspruchnahme der Zollbefreiung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen dies im Antrag ausdrücklich angeben:

  • Arbeitsvertrag: Geben Sie eindeutig an, dass sich die Vergütung und die Arbeitsbedingungen nach einem bestimmten Tarifvertrag richten, und nennen Sie den geltenden Tarifvertrag sowie die entsprechende Entgeltgruppe.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis: Das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ ist das Dokument, das die Bundesagentur für Arbeit (BA) für ihre Prüfung verwendet. Kreuzen Sie das Kästchen an, um die Tarifbindung zu bestätigen, und geben Sie den jeweiligen Tarifvertrag an.
  • Nachweis der Tarifbindung: Entweder Ihre Mitgliedschaft im zuständigen Arbeitgeberverband oder ein Nachweis darüber, dass der Tarifvertrag für Ihre Branche für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Wenn Sie Schritt 3 überspringen, führt der BA eine manuelle Marktprüfung durch, als ob kein Tarif gelten würde. Dies verlängert den Zeitaufwand und birgt das Risiko, dass zusätzliche Unterlagen angefordert werden.


Die Anerkennungspartnerschaft für Fachkräfte

  • Fachkräfte benötigen in der Regel eine formelle Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen, bevor sie in Deutschland arbeiten können – ein Prozess, der oft drei bis vier Monate dauert. Für Unternehmen, die unter Zeitdruck Personal einstellen, kann dies schnell zu einem Engpass werden.
  • Falls Ihr Unternehmen unter einen Tarifvertrag fällt, bietet die Anerkennungspartnerschaft einen schnelleren Weg. Der Arbeitnehmer kann nach Deutschland einreisen und sofort mit der Arbeit beginnen, während das Verfahren zur Anerkennung der Qualifikation parallel dazu weiterläuft.
  • Die BA lässt dies zu, da der Tarifvertrag bereits faire Löhne und Arbeitsbedingungen während der Übergangsphase garantiert.

Dies ist der Hauptgrund dafür, dass tarifgebundene Hersteller, Gesundheitsdienstleister und Logistikunternehmen Fachkräfte mit kürzeren Vorlaufzeiten einstellen können als Unternehmen ohne Tarifverträge. Der Leitfaden von Jobbatical zur Anerkennung von Qualifikationen in Deutschland erläutert, wie der Prozess der Anerkennungsberatung parallel zum Visumantrag gestaltet werden kann.


Kombination des Tarifvertrags mit dem beschleunigten Verfahren

Das Beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a des Aufenthaltsgesetzes) wird vom Arbeitgeber initiiert und verkürzt das gesamte Visumverfahren von 4–6 Monaten auf 4–6 Wochen. Der Arbeitgeber entrichtet eine Gebühr in Höhe von 411 €, die örtliche Ausländerbehörde koordiniert alle beteiligten Stellen parallel, und die Bundesagentur für Arbeit muss innerhalb einer Woche antworten; eine ausbleibende Antwort gilt als automatische Genehmigung.

Wenn man zusätzlich einen Tarifvertrag hinzunimmt, erfolgt die Einstufung durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA) fast augenblicklich. Durch vordefinierte Gehaltsstufen entfällt die Gehaltsfeststellung vollständig, sodass sich der Engpass auf die Ernennung durch die Botschaft verlagert, die durch das Schnellverfahren ebenfalls beschleunigt wird.

Eine ausführliche Anleitung dazu, wie Sie als Arbeitgeber das beschleunigte Verfahren einleiten können, finden Sie im Arbeitgeberleitfaden „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ von Jobbatical.


Wichtige Branchen, die Tarifverträge bei der Einstellung von Nicht-EU-Bürgern anwenden

  • Metall und Elektrotechnik (IG Metall): Maschinenbediener, Ingenieure, Werkzeugmacher
  • Chemie und Pharmazie (IG BCE): Labortechniker, Prozessspezialisten
  • Gesundheits- und Pflegewesen (TVöD Pflege): Pflegekräfte, Pflegehelfer, medizinische Assistenten
  • Öffentlicher Dienst (TVöD/TV-L): Kommunalverwaltung, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen
  • Bauwesen (SOKA-BAU): Elektriker, Klempner,Bauleiter‍
  • Logistik und Transport (ver.di): Fahrer, Lagerfachkräfte

Wenn Ihre Branche hier aufgeführt ist, gilt für Ihr Unternehmen wahrscheinlich bereits ein Tarifvertrag. Die Frage ist, ob Ihre Personalabteilung diesen bei Visumanträgen aktiv nutzt.


Was das für Ihre nächste Neueinstellung bedeutet

Wenn Ihr Unternehmen tarifgebunden ist, bedeutet der Verzicht auf den Tarifvertrag bei Ihren Visumanträgen, dass Sie sich unnötig viel Arbeit aufbürden. Sie lösen manuelle Prüfungen durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA) aus, deren Anforderungen Ihre Gehaltsstruktur ohnehin erfüllt, und verlängern Ihre Bearbeitungszeiten unnötigerweise um mehrere Wochen.

Die praktischen Schritte sind nicht kompliziert:

  • Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Tarifs, ordnen Sie die Funktionen der richtigen Entgeltgruppe zu, füllen Sie die Beschäftigungserklärung ordnungsgemäß aus und reichen Sie sie ein.
  • Bei Pipelines mit mehreren Einstellungen oder dringenden Einstellungsterminen sollten Sie gegebenenfalls das Fast-Track-Verfahren und eine „Recognition Partnership“ hinzufügen.
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Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.


Häufig gestellte Fragen, Deutschland: Tarifverträge und Arbeitsvisa

Frage 1: Befreit ein Tarifvertrag meinen Arbeitnehmer von der üblichen Gehaltsschwelle für eine deutsche Arbeitserlaubnis?

Ja, für das Fachkräftevisum (§ 18a und § 18b). Wenn Ihr Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist, verzichtet die Bundesagentur für Arbeit auf die übliche nationale Gehaltsuntergrenze und prüft lediglich, ob das Gehalt der entsprechenden Entgeltgruppe im Tarifvertrag entspricht. Für die Blaue Karte EU (§ 18g) gilt ein festgelegtes gesetzliches Mindestgehalt von 45.934,20 €, das durch den Tarif nicht unterschritten werden darf.

Frage 2: Wie weist mein Unternehmen im Rahmen des Visumverfahrens nach, dass es an einen Tarifvertrag gebunden ist?

Ihre Personalabteilung muss die „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ ausfüllen und angeben, dass die Löhne und Arbeitsbedingungen einem verbindlichen Tarifvertrag unterliegen. Außerdem müssen Sie den konkreten Tarifvertrag und die entsprechende Entgeltgruppe angeben sowie den Arbeitsvertrag vorlegen. Die Bundesagentur für Arbeit gleicht diese Angaben mit der Tariftabelle der Gewerkschaft ab und erteilt die Genehmigung ohne manuelle Prüfung des lokalen Arbeitsmarktes.

Frage 3: Können wir den Tarifvertrag für eine Gruppe von Neueinstellungen auf einmal anwenden?

Ja. Da die Gehaltsstufen in der Tarifordnung bereits festgelegt sind, sind Sammelanträge wesentlich besser planbar. Man ordnet jeden Bewerber seiner Entgeltgruppe zu, reicht die Formulare zur „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ ein, und die Bundesagentur für Arbeit erteilt Vorabzustimmungen, ohne dass einzelne Gehaltsprüfungen erforderlich sind. In Kombination mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren verkürzt sich die Gesamtdauer auf 4 bis 6 Wochen pro Fall.

Frage 4: Was ist die Anerkennungspartnerschaft, und ab wann gilt sie für tarifgebundene Unternehmen?

Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht es Fachkräften, nach Deutschland einzureisen und ihre Tätigkeit aufzunehmen, noch bevor ihre ausländische Qualifikation offiziell anerkannt wurde. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gestattet dieses beschleunigte Verfahren vor allem deshalb, weil der Tarifvertrag faire Löhne und Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer garantiert. Dies ist besonders nützlich für Unternehmen mit festen Einstellungsterminen, die nicht drei bis vier Monate auf den Abschluss des Anerkennungsverfahrens warten können, bevor der Mitarbeiter seine Arbeit aufnimmt.

Frage 5: Was passiert, wenn das Gehalt meines Mitarbeiters gemäß dem Tarifvertrag unter den Schwellenwert für die EU-Blue-Card fällt?

Leiten Sie den Antrag stattdessen auf ein Fachkräftevisum für Akademiker (§ 18b) um. Wenn der Tariflohn der Position entspricht, genehmigt die BA automatisch das niedrigere Gehalt, ohne dass Sie das Gehalt künstlich aufblähen müssen. Der Mitarbeiter erhält weiterhin einen klaren Weg zur Aufenthaltsgenehmigung, und Ihre interne Gehaltsstruktur bleibt intakt.

Frage 6: Welche Branchen in Deutschland fallen am häufigsten unter Tarifverträge, die für die Einstellung von Nicht-EU-Bürgern relevant sind?

Metall- und Elektroindustrie (IG Metall), Chemie- und Pharmabranche (IG BCE), Baugewerbe (SOKA-BAU), öffentlicher Dienst (TVöD und TV-L), Gesundheits- und Pflegewesen (TVöD Pflege), Einzelhandel (ver.di) sowie Logistik. Für rund 49 % der deutschen Arbeitnehmer gelten tarifvertragliche Arbeitsbedingungen, sodass dies in diesen Branchen eher die Regel als die Ausnahme ist.

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