Seit März 2026 hat Deutschland den Übergang von einer fragmentierten regionalen Bearbeitung zu einer einheitlichen digitalen Infrastruktur vollzogen. Die Work and Stay Agency (WSA) ist nun die zentrale Anlaufstelle für Fachkräftezuwanderung. Für Personalabteilungen bedeutet dies das Ende des „Hin- und Herpendelns“ von Papierakten zwischen derBundesagentur für Arbeit und den lokalen Ausländerbehörden. Durch die Nutzung der neuen WSA-API können Unternehmen nun Visumanträge direkt über ihre internen Dashboards auslösen, was den Verwaltungsaufwand und die Zeit bis zur Einstellung erheblich reduziert.
Die Entwicklung der WSA: Von digitalen Formularen hin zu integrierten Ökosystemen
Jahrelang wurde die Einwanderung in Deutschland durch „die drei Tore“ geprägt: das Konsulat, die Bundesagentur für Arbeit und die örtliche Ausländerbehörde. Die Agentur für Arbeit und Aufenthalt (WSA), deren Einführung bis 2026 geplant ist, fasst diese drei Bereiche zu einer einzigen digitalen Anlaufstelle zusammen.
1. Die „Once-Only“-Dokumentenarchitektur
Unter dem bisherigen System legten Arbeitgeber oft denselben Arbeitsvertrag und denselben Unternehmensauszug mehrfach bei verschiedenen Behörden vor. Die WSA-Plattform setzt das „Once-Only“-Prinzip um. Sobald ein Dokument über das sichere Arbeitgeberportal hochgeladen wurde, wird es kryptografisch gesichert an alle Behörden weitergeleitet.
- Offizielle Referenz: Die technischen Konformitätsstandards finden Sie in der Übersicht über die digitalen Dienste der Bundesagentur für Arbeit.
2. Automatisierte „Vorabprüfungen“ über API
Die wichtigste Neuerung für das Jahr 2026 ist die Erweiterung der WSA-API für Arbeitgeber. Damit können Mobilitätsteams in Unternehmen:
- Stellenbeschreibungen abgleichen: Ordnen Sie interne Stellen direkt dem Klassifizierungssystem der Bundesagentur für Arbeit zu.
- Echtzeit-Verfolgung: Erhalten Sie automatische Statusbenachrichtigungen, sobald eine Arbeitsmarktprüfung abgeschlossen ist oder ein Visum ausgestellt wurde.
- Standardisierte Verträge: Verwenden Sie maschinenlesbare Vertragsvorlagen, die das WSA-System mithilfe der optischen Zeichenerkennung (OCR) sofort überprüfen kann.
3. Meldepflichten für neue Arbeitgeber (§ 45c)
Der digitale Wandel bringt eine größere Verantwortung mit sich. Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige einstellen, ihre Mitarbeiter spätestens am ersten Arbeitstag über ihr Recht auf kostenlose arbeitsrechtliche Beratung informieren (z. B. über „Fair Integration“-Zentren).
- HR-Maßnahme: Laden Sie die offizielle mehrsprachige Broschüre vom Portal „Make it in Germany“ herunter und integrieren Sie sie in Ihren automatisierten Onboarding-Workflow.


