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Visum für Fachkräfte in Deutschland: Der umfassende Leitfaden für Arbeitgeber 2026

7
min lesen
Zuletzt aktualisiert
1. September 2026
Personalmanager, der auf einem Laptop die Antragsverfahren für Fachkräftevisa in Deutschland sowie die Gehaltsgrenzen überprüft

WICHTIGSTE ERKENNTNISSE

  • Visumskategorien: In Deutschland gibt es fünf Hauptarten von Arbeitserlaubnissen, darunter die EU-Blue-Card, die Arbeitserlaubnis nach § 18a (berufliche Qualifikation), die Arbeitserlaubnis nach § 18b (akademische Qualifikation), die Arbeitserlaubnis nach § 19c (Berufserfahrung) und die ICT-Karte.
  • Auswahlkriterien: Wählen Sie die passende deutsche Arbeitserlaubnis aus, je nach Ausbildung des Bewerbers, Gehaltsangebot und der Frage, ob es sich um eine Neueinstellung oder eine interne Versetzung handelt.
  • Priorität der EU-Blue-Card: Bei berechtigten Neueinstellungen sollte standardmäßig die Blue Card gewährt werden, um den Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland auf 21 bis 27 Monate zu verkürzen. Vermeiden Sie bei diesen Neueinstellungen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18b, da dies die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung unnötig verzögert.
  • Gehaltschwellen für 2026: Das Standard-Mindestgehalt für die EU-Blue-Card beträgt 50.700 €, für Berufe mit Arbeitskräftemangel und Hochschulabsolventen sinkt es auf 45.934 €. Erstbewerber über 45 Jahre müssen ein Gehalt von 55.770 € nachweisen oder einen Rentenbescheid vorlegen.
  • Beschleunigtes Verfahren: Arbeitgeber können das „Beschleunigte Fachkräfteverfahren“ in Anspruch nehmen, um die Wartezeiten für Visa von bis zu sechs Monaten auf nur 4 bis 6 Wochen zu verkürzen.

In Deutschland gibt es über 600.000 offene Stellen, und es ist keine Arbeitgebergenehmigung erforderlich, was die Einstellung internationaler Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU erleichtert. Die Wahl des falschen Visumverfahrens führt jedoch zu langen Verzögerungen bei der Einarbeitung und birgt Compliance-Risiken.

Dieser Leitfaden hilft Personalabteilungen dabei, den richtigen Weg zum Visum für Fachkräfte in Deutschland zu wählen, die Voraussetzungen zu verstehen und den Antragsprozess zu durchlaufen.


Welcher Tarif passt zu Ihrem Mietwagen in Deutschland?

Um den richtigen Weg zum deutschen Fachkräftevisum zu wählen, sollten Sie die Qualifikationen, das Bruttogehalt und die Art der Tätigkeit Ihres Bewerbers prüfen.

  • EU-Blue-Card (§ 18g): Die EU-Blue-Card eignet sich am besten für Hochschulabsolventen und IT-Fachkräfte mit einem Jahreseinkommen von mindestens 50.700 €, bzw. 45.934 € für Berufe mit Fachkräftemangel und frischgebackene Absolventen. Sie ermöglicht eine beschleunigte Erteilung der Daueraufenthaltsgenehmigung innerhalb von 21 bis 27 Monaten und macht in der Regel die Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit überflüssig.
  • §18b – Akademischer Weg: Am besten geeignet für Hochschulabsolventen, deren Einkommen unter der Gehaltsschwelle für die EU-Blue-Card liegt. Voraussetzung ist ein marktübliches Gehalt, die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis dauert 3–4 Jahre und in der Regel ist eine Genehmigung der Behörde erforderlich.
  • §18a (beruflicher Weg): Am besten geeignet für Fachkräfte aus den Bereichen Handwerk, Gesundheitswesen oder Logistik mit anerkannter Ausbildung. Voraussetzung sind eine marktübliche Vergütung und die Genehmigung der Behörde; die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung dauert 3–4 Jahre.
  • §19c – Weg auf der Grundlage von Berufserfahrung : Der Weg auf der Grundlage von Berufserfahrung (Abschnitt 19c) eignet sich am besten für Fachkräfte mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung, die jedoch keinen anerkannten Abschluss vorweisen können. Er setzt ein marktübliches Gehalt sowie die Genehmigung durch die zuständige Behörde voraus und berechtigt nach 3–4 Jahren zum Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.
  • ICT-Karte: Für unternehmensinterne Versetzungen aus einer Niederlassung außerhalb der EU ist die deutsche ICT-Karte die beste Option. Die Gehälter müssen den deutschen Standards entsprechen, es ist keine Genehmigung durch die Behörde erforderlich, und die Karte führt nicht unmittelbar zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.
 Deutschland – Visum für Fachkräfte: Entscheidungsflussdiagramm mit fünf Pfaden

Die fünf Wege zur Fachkräfteerlaubnis in Deutschland auf einen Blick

Titel Am besten geeignet für Gehaltsregelung 2026 Anspruchsberechtigung für PR Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit?
EU-Blaue Karte (§ 18g) Hochschulabsolventen und erfahrene IT-Fachkräfte 50.700 € (45.934 € Fehlbetrag pro Absolvent) 21–27 Monate Häufig ausgenommen
§ 18a Berufsausbildung Handwerk, Gesundheitswesen, Logistik mit anerkannter Berufsausbildung Kein Festpreis; es gilt der Marktpreis 3–4 Jahre Ja
§ 18b akademisch Hochschulabsolventen, deren Gehalt unter der Gehaltsschwelle für die Blue Card liegt Kein Festpreis; es gilt der Marktpreis 3–4 Jahre (2 Jahre mit einem deutschen Abschluss) In der Regel ja
§ 19c erfahrungsbasiert Fachkräfte mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung, ohne anerkannten Hochschulabschluss Marktüblicher Satz; es gelten erfahrungsbasierte Schwellenwerte 3–4 Jahre Ja
ICT-Karte Unternehmensinterne Versetzungen von einer Niederlassung außerhalb der EU vergleichbar mit den deutschen Entsprechungen Nicht direkt anwendbar Nein

Die beiden Verfahren unterscheiden sich vor allem in zwei Punkten: darin, wie schnell der Arbeitnehmer eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhält, und darin, ob die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitsmarktprüfung durchführt. Die Blue Card schneidet in beiden Punkten besser ab, weshalb sie für jeden berechtigten Hochschulabsolventen die Standardoption ist.


Gehaltsgrenzen für 2026 nach Laufbahn

  • EU-Blue-Card (§ 18g), Standard: 50.700 € brutto pro Jahr.
  • EU-Blue-Card, Mangelberufe / Hochschulabsolventen: 45.934 € brutto pro Jahr.
  • Erstbewerber ab 45 Jahren: 55.770 € brutto pro Jahr oder Nachweis einer Altersvorsorge.

Für die Wege nach § 18a, § 18b und § 19c gibt es keine festgelegte Gehaltsuntergrenze; das Gehalt muss dem auf dem deutschen Arbeitsmarkt für die jeweilige Position üblichen Marktniveau entsprechen, was von der Bundesagentur für Arbeit überprüft wird.

Eine übersichtliche Aufschlüsselung der anfallenden Kosten finden Sie in unserem Leitfaden zu den Visumgebühren für Deutschland, einschließlich der Antragsgebühren und Kosten nach Visumtyp.
Die Gehaltsgrenzen für die EU-Blue-Card in Deutschland werden jährlich aktualisiert. Daher sollten Arbeitgeber vor der Unterbreitung einesAngebots die aktuellen Gehaltsanforderungen für 2026 prüfen. ⁠Informieren Sie sich über die aktuellen Gehaltsgrenzen für die EU-Blue-Card in Deutschland.
 Gehaltsgrenzen in Deutschland

Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum für Deutschland 2026 (für Nicht-EU-Bürger)

Für jede Einstellung von Nicht-EU-Bürgern sind unabhängig vom gewählten Verfahren dieselben grundlegenden Unterlagen erforderlich. Die Unterschiede liegen im Qualifikationsnachweis und im Gehaltsnachweis. Halten Sie diese bereits in der Phase des bedingten Angebots bereit, nicht erst danach.

Checkliste für die Unterlagen zur Beantragung eines Arbeitsvisums für Deutschland im Jahr 2026

Anforderung Was Ihre Mitarbeiter brauchen
Gültiger Reisepass Deutlicher Farbscan eines gültigen Reisepasses, dessen Gültigkeitsdauer deutlich über die geplante Aufenthaltsdauer hinausgeht.
Nachweis eines rechtmäßigen Aufenthalts Gültiges Visum oder gültige Aufenthaltserlaubnis für Anträge und Verlängerungen im Inland.
Anerkannte Qualifikation Über Anabin oder ZAB überprüfter Hochschulabschluss oder Berufsabschluss. Die Anerkennung von Qualifikationen ist ein häufiger Grund für Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen.
Unterzeichneter Arbeitsvertrag oder Stellenangebot Das Gehalt und die Funktion müssen angegeben werden, und der für den gewählten Einwanderungsweg geltende Schwellenwert muss erfüllt sein.
Krankenversicherung nach deutschen Vorschriften Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Arbeitstag des Mitarbeiters in Deutschland.
Erklärung des Arbeitgebers Ausgefüllte „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“, in der die entsprechenden Angaben zum Beschäftigungsverhältnis bestätigt werden.
Nachweis des Wohnsitzes Anmeldebescheinigung und Mietvertrag für die entsprechenden Schritte im Land.
Einreisestempel Erforderlich, sofern zutreffend, bei Erstanträgen, die innerhalb Deutschlands eingereicht werden.
Für Erweiterungen Aktuelle Gehaltsabrechnungen und eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht.
Regulierte Berufe Berufsausübungserlaubnis, sofern erforderlich, beispielsweise für bestimmte Berufe im Gesundheitswesen.

Compliance-Pflichten

In Deutschland muss man zwar keine Sponsorenlizenz beantragen, dennoch bestehen bei jeder Einstellung von Nicht-EU-Bürgern bestimmte Verpflichtungen. Zu den wichtigsten Punkten gehören:

  • Einhaltung der Vorschriften für das Fachkräftevisum in Deutschland: Lassen Sie die Anerkennung ausländischer Qualifikationen frühzeitig über Anabin, ZAB oder die IHK bestätigen, da dieser Schritt 3 bis 6 Monate in Anspruch nimmt.
  • Gehaltsgrenzen und Genehmigung: Passen Sie das Gehalt des Bewerbers an den angestrebten Visumtyp an und reichen Sie die erforderliche Beschäftigungserklärung bei der Bundesagentur für Arbeit ein.
  • Hinweis zur Beratung gemäß § 45c: Stellen Sie Ihren Nicht-EU-Mitarbeitern bis zu ihrem ersten Arbeitstag die vorgeschriebene schriftliche arbeitsrechtliche Mitteilung aus, um Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 € zu vermeiden.
  • Beschleunigtes Verfahren für Fachkräfte: Nutzen Sie das vom Arbeitgeber initiierte Schnellverfahren, um den Zeitaufwand für die Personalbeschaffung in Ihrem Unternehmen von sechs Monaten auf 4 bis 6 Wochen zu verkürzen.
  • Vorteile einer Vorabgenehmigung für ein Visum: Sichern Sie sich eine offizielle Vorabgenehmigung durch eine parallele Bearbeitung durch die zuständige Behörde, um die üblichen Engpässe bei der Terminvergabe durch das Konsulat zu umgehen.
Unsere Aufschlüsselung der Arbeitgeberpflichten gemäß § 45c erläutert genau, was in der Mitteilung enthalten sein muss und wer die Beratung durchführt.

Der Schnellweg

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist das einzige Mittel, mit dem sich ein Zeitrahmen von 4–6 Monaten zuverlässig auf 4–6 Wochen verkürzen lässt.
Zwei Dinge sind besonders wichtig, damit es in Ihrem Fall funktioniert:

  • Die Personalabteilung sollte den Antrag einreichen, nicht der Arbeitnehmer, und die Ausländerbehörde führt dann die Anerkennung, die Arbeitsmarktprüfung und die Abstimmung mit dem Konsulat parallel durch und nicht nacheinander.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Frist von einer Woche, um zu antworten; tut sie dies nicht, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.

Beachten Sie außerdem, dass es sich nicht um ein eigenständiges Visum handelt, sondern dass es das Verfahren beschleunigt, für das Ihr Kandidat bereits qualifiziert ist (Blaue Karte, § 18a, § 18b oder § 19c). In Kombination mit einer Vorabzustimmung bleibt dem Konsulat fast nichts mehr zu prüfen. Wenn Sie pro Quartal mehrere deutsche Mitarbeiter einstellen, lesen Sie vor Ihrem nächsten Fall unseren Leitfaden zum Schnellverfahren.


So funktioniert die Online-Beantragung (LEA Berlin und das Konsularportal)

Deutschland hat den Großteil der Anträge auf Arbeitserlaubnis auf ein Online-Verfahren umgestellt. Je nachdem, von wo aus Ihr Mitarbeiter den Antrag stellt, kommt ein anderes Portal zum Einsatz. Dabei spielen zwei Systeme eine Rolle.

Welches Portal soll man nutzen?

Situation Wo man sich bewirbt
Beantragung aus dem Ausland (Erstvisum) Beantragen Sie das Visum über das Portal für konsularische Dienste unter digital.diplo.de oder über die deutsche Auslandsvertretung im Heimatland des Antragstellers.
Schon in Deutschland, Berlin Beantragen Sie dies bei der Berliner Ausländerbehörde (LEA) über das Online-Formular des ServicePortals Berlin.
Bereits in Deutschland, andere Regionen Wenden Sie sich an die örtliche Ausländerbehörde, beispielsweise an das KVR in München. Viele Behörden bieten mittlerweile die Möglichkeit, Anträge online zu stellen oder Dokumente hochzuladen.

Die Schritte zur Online-Einreichung

Schritt Was passiert
1. Dokumente vorbereiten Bereiten Sie digitale Dateien im PDF-, JPG- oder PNG-Format vor. Überprüfen Sie die Gesamtgröße für Uploads im Portal, die oft bei etwa 50 MB liegt.
2. Auf das Portal zugreifen Nutzen Sie das für Ihre Situation und Ihren Standort geeignete Bewerbungsportal.
3. Füllen Sie das Formular aus Füllen Sie die Online-Bewerbung aus und laden Sie gut lesbare Scans der erforderlichen Unterlagen hoch.
4. Gebühr entrichten Bezahlen Sie online mit Kreditkarte, z. B. Visa oder Mastercard. In einigen Fällen ist möglicherweise auch PayPal verfügbar. Bargeld oder Girocard werden für den Online-Teil in der Regel nicht akzeptiert .
5. Einreichen und nachverfolgen Reichen Sie den Antrag ein und speichern Sie die Bestätigungs-PDF-Datei. Gegebenenfalls trägt die Bestätigung dazu bei, die Gültigkeit der bestehenden Genehmigung während der Bearbeitung des Antrags aufrechtzuerhalten. Verfolgen Sie den Antrag über das entsprechende Portal.
6. Nehmen Sie den Termin wahr Erscheinen Sie zu dem von der Ausländerbehörde vereinbarten Termin zur Erfassung biometrischer Daten, einschließlich Fingerabdrücke und eines Fotos. In Berlin werden die Termine nach der Online-Einreichung vergeben und nicht über ein öffentliches Buchungsportal.

Das Warten auf einen Termin für die biometrische Erfassung in stark frequentierten Behörden wie in Berlin kostet viel Zeit – ein weiterer Grund, den Antrag mindestens acht Wochen vor Ablauf einer Genehmigung einzureichen. Informationen zur aktuellen schrittweisen Einführung finden Sie auf dem offiziellen Serviceportal Berlin.de oder in den Bekanntmachungen der LEA.


Kosten und Zeitplan

  • Die behördlichen Gebühren sind gering:  
    • Das nationale Visum kostet 75 €,
    • die Aufenthaltsgenehmigung 100 €,
    • Anerkennung von Qualifikationen: je nach Beruf etwa 100–600 €,
    • sowie das Schnellverfahren für 411 €, das Sie nach Belieben in Anspruch nehmen können.
  • Der größere Aufwand ist eigentlich die Zeit.
  • Verzögerungen bei der Anerkennung und fehlende Unterlagen sind die Hauptursachen für Verzögerungen. Planen Sie daher mindestens einen Puffer von sechs Wochen vor Ihrem angestrebten Starttermin ein. Eine vollständige Aufschlüsselung der Kosten und des Zeitplans für jeden Studiengang finden Sie in dem jeweiligen Leitfaden, der in der obigen Tabelle verlinkt ist.
 Deutschland: Zeitplan für die Einhaltung der Vorschriften zum Fachkräftevisum

Fehler, die die Einstellung deutscher Mitarbeiter unbemerkt verzögern

Fehler Auswirkungen Was man stattdessen tun sollte
Zu späte Erkennung Verlängert die Dauer um einen Monat oder mehr; Gesamtdauer des Verfahrens: 3–6 Monate Beginnen Sie bereits in der Phase des bedingten Angebots mit der Anerkennung
Anwendung von § 18b, wenn die Blue Card in Frage kommt Langsamerer PR — Jahre statt Monate Wenn Gehalt und Abschluss die Voraussetzungen erfüllen, sollte standardmäßig die Blue Card gewährt werden
Verzicht auf die Mitteilung gemäß § 45c Verstöße vom ersten Tag an, Geldstrafen bis zu 30.000 Euro Nehmen Sie den Hinweis in Ihre Checkliste für die Einarbeitung auf
Nichtnutzung des Schnellverfahrens Unvorhersehbare Zeitpläne, verspäteter Arbeitsantritt Verwenden Sie es für alle, die innerhalb von ca. 3 Monaten benötigt werden

Sie betreuen mehr als einen deutschen Mitarbeiter?

Die Bearbeitung eines einzelnen Falls ist überschaubar. Die Durchführung von Qualifikationsprüfungen, die Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit und die Einhaltung der Vorschriften gemäß § 45c über den gesamten Prozess hinweg sind jedoch eine Vollzeitaufgabe. Der Service von Jobbatical für Fachkräftevisa in Deutschland übernimmt die Anerkennung von Qualifikationen, die Abstimmung mit den Behörden und die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften in jedem einzelnen Fall, und die Plattform zeigt die Berechtigung und den Fortschritt in Echtzeit an.

Erfahren Sie, wie Jobbatical dies für Ihre Mitarbeiter umsetzen kann

Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder wenden Sie sich an uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.


Häufig gestellte Fragen: Visum für Fachkräfte in Deutschland für Arbeitgeber

Wie hoch ist das Mindestgehalt für Standardberufe im Rahmen der EU-Blue-Card in Deutschland (2026)?

Das jährliche Bruttomindestgehalt für Standardberufe im Rahmen der EU-Blue-Card in Deutschland beträgt im Jahr 2026 50.700 €.

Wie hoch ist die Gehaltsschwelle für Mangelberufe in Deutschland (2026)?

Für Berufe mit Arbeitskräftemangel – darunter IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen und Kinderbetreuungsmanagement – gilt im Jahr 2026 eine gesenkte Gehaltsschwelle für die EU-Blue-Card in Höhe von 45.934 €.

Welches Gehalt gilt für Hochschulabsolventen, die in Deutschland die EU-Blue-Card beantragen?

Hochschulabsolventen, die ihren Abschluss innerhalb der letzten drei Jahre erworben haben, können im Jahr 2026 die EU-Blue-Card mit einer reduzierten Gehaltsschwelle von 45.934 € beantragen.

Welche Gehaltsvoraussetzungen gelten für Bewerber über 45, die zum ersten Mal nach Deutschland kommen?

Bewerber über 45 Jahre müssen im Jahr 2026 mindestens 55.770 € pro Jahr verdienen oder einen Nachweis über eine angemessene Altersvorsorge erbringen, um eine Arbeitserlaubnis für Deutschland zu erhalten.

Können IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss in Deutschland die EU-Blue-Card erhalten?

Ja. IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss können sich qualifizieren, wenn sie über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen und die Gehaltsschwelle von 45.934 € im Jahr 2026 erreichen.

Gibt es in Deutschland eine Mindestgehaltsanforderung für die Visumwege nach § 18a und § 18b?

Für die Wege nach § 18a und § 18b gilt kein festgelegtes Mindestgehalt. Das angebotene Gehalt muss jedoch den deutschen Marktstandards für die jeweilige Stelle entsprechen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft dies im Rahmen des arbeitsmarktlichen Genehmigungsverfahrens.

Benötigen Sie Hilfe bei der Einwanderung in Deutschland?

Sprechen Sie mit unseren Experten für eine optimale Mitarbeitererfahrung.

Margalida
Margalida
Dr. Margalida Valls Ferrer (veröffentlicht als Margalida) ist Leiterin des Global Mobility Teams bei Jobbatical und verantwortlich für die Fallbearbeitung und die Mobilitätsaktivitäten der Plattform in Deutschland. Als Polyglottin, die fließend Englisch, Deutsch, Katalanisch, Spanisch, Französisch und Italienisch spricht, bringt sie Erfahrung in den Bereichen Übersetzung und Lokalisierung bei Experteer, als Lehrbeauftragte an der Universitat de Barcelona und der Universitat Pompeu Fabra sowie im Projektmanagement in Barcelona mit. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst die Blaue Karte EU, Visa für Fachkräfte, Genehmigungen zur Familienzusammenführung, vorläufige Aufenthaltsbescheinigungen („Fiktionsbescheinigung“), Verlängerungen von Aufenthaltsgenehmigungen, die Anmeldung sowie die schnellsten Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung und Staatsbürgerschaft im Rahmen der deutschen Reformen von 2026. Mit über 200 Fällen mit Fünf-Sterne-Bewertung und mehr als 2.500 unterstützten Umzügen veröffentlicht sie Leitfäden zum deutschen Weg zur Talentbindung – von der Arbeitserlaubnis bis hin zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis und Staatsbürgerschaft.
Stichwörter zu diesem Blog:
Fachkräftevisum für Deutschland, Arbeitserlaubnis für Deutschland 2026, EU-Blue-Card für Deutschland, Beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Einwanderungspflichten für Arbeitgeber in Deutschland, Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18a und § 18b, „Chancenkarte“ – Leitfaden für Arbeitgeber, Schnellverfahren für ein Visum für Deutschland
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