WICHTIGSTE ERKENNTNISSE
- Visumskategorien: In Deutschland gibt es fünf Hauptarten von Arbeitserlaubnissen, darunter die EU-Blue-Card, die Arbeitserlaubnis nach § 18a (berufliche Qualifikation), die Arbeitserlaubnis nach § 18b (akademische Qualifikation), die Arbeitserlaubnis nach § 19c (Berufserfahrung) und die ICT-Karte.
- Auswahlkriterien: Wählen Sie die passende deutsche Arbeitserlaubnis aus, je nach Ausbildung des Bewerbers, Gehaltsangebot und der Frage, ob es sich um eine Neueinstellung oder eine interne Versetzung handelt.
- Priorität der EU-Blue-Card: Bei berechtigten Neueinstellungen sollte standardmäßig die Blue Card gewährt werden, um den Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland auf 21 bis 27 Monate zu verkürzen. Vermeiden Sie bei diesen Neueinstellungen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18b, da dies die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung unnötig verzögert.
- Gehaltschwellen für 2026: Das Standard-Mindestgehalt für die EU-Blue-Card beträgt 50.700 €, für Berufe mit Arbeitskräftemangel und Hochschulabsolventen sinkt es auf 45.934 €. Erstbewerber über 45 Jahre müssen ein Gehalt von 55.770 € nachweisen oder einen Rentenbescheid vorlegen.
- Beschleunigtes Verfahren: Arbeitgeber können das „Beschleunigte Fachkräfteverfahren“ in Anspruch nehmen, um die Wartezeiten für Visa von bis zu sechs Monaten auf nur 4 bis 6 Wochen zu verkürzen.
In Deutschland gibt es über 600.000 offene Stellen, und es ist keine Arbeitgebergenehmigung erforderlich, was die Einstellung internationaler Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU erleichtert. Die Wahl des falschen Visumverfahrens führt jedoch zu langen Verzögerungen bei der Einarbeitung und birgt Compliance-Risiken.
Dieser Leitfaden hilft Personalabteilungen dabei, den richtigen Weg zum Visum für Fachkräfte in Deutschland zu wählen, die Voraussetzungen zu verstehen und den Antragsprozess zu durchlaufen.
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Um den richtigen Weg zum deutschen Fachkräftevisum zu wählen, sollten Sie die Qualifikationen, das Bruttogehalt und die Art der Tätigkeit Ihres Bewerbers prüfen.
- EU-Blue-Card (§ 18g): Die EU-Blue-Card eignet sich am besten für Hochschulabsolventen und IT-Fachkräfte mit einem Jahreseinkommen von mindestens 50.700 €, bzw. 45.934 € für Berufe mit Fachkräftemangel und frischgebackene Absolventen. Sie ermöglicht eine beschleunigte Erteilung der Daueraufenthaltsgenehmigung innerhalb von 21 bis 27 Monaten und macht in der Regel die Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit überflüssig.
- §18b – Akademischer Weg: Am besten geeignet für Hochschulabsolventen, deren Einkommen unter der Gehaltsschwelle für die EU-Blue-Card liegt. Voraussetzung ist ein marktübliches Gehalt, die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis dauert 3–4 Jahre und in der Regel ist eine Genehmigung der Behörde erforderlich.
- §18a (beruflicher Weg): Am besten geeignet für Fachkräfte aus den Bereichen Handwerk, Gesundheitswesen oder Logistik mit anerkannter Ausbildung. Voraussetzung sind eine marktübliche Vergütung und die Genehmigung der Behörde; die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung dauert 3–4 Jahre.
- §19c – Weg auf der Grundlage von Berufserfahrung : Der Weg auf der Grundlage von Berufserfahrung (Abschnitt 19c) eignet sich am besten für Fachkräfte mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung, die jedoch keinen anerkannten Abschluss vorweisen können. Er setzt ein marktübliches Gehalt sowie die Genehmigung durch die zuständige Behörde voraus und berechtigt nach 3–4 Jahren zum Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.
- ICT-Karte: Für unternehmensinterne Versetzungen aus einer Niederlassung außerhalb der EU ist die deutsche ICT-Karte die beste Option. Die Gehälter müssen den deutschen Standards entsprechen, es ist keine Genehmigung durch die Behörde erforderlich, und die Karte führt nicht unmittelbar zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.
Die fünf Wege zur Fachkräfteerlaubnis in Deutschland auf einen Blick
Die beiden Verfahren unterscheiden sich vor allem in zwei Punkten: darin, wie schnell der Arbeitnehmer eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhält, und darin, ob die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitsmarktprüfung durchführt. Die Blue Card schneidet in beiden Punkten besser ab, weshalb sie für jeden berechtigten Hochschulabsolventen die Standardoption ist.
Gehaltsgrenzen für 2026 nach Laufbahn
- EU-Blue-Card (§ 18g), Standard: 50.700 € brutto pro Jahr.
- EU-Blue-Card, Mangelberufe / Hochschulabsolventen: 45.934 € brutto pro Jahr.
- Erstbewerber ab 45 Jahren: 55.770 € brutto pro Jahr oder Nachweis einer Altersvorsorge.
Für die Wege nach § 18a, § 18b und § 19c gibt es keine festgelegte Gehaltsuntergrenze; das Gehalt muss dem auf dem deutschen Arbeitsmarkt für die jeweilige Position üblichen Marktniveau entsprechen, was von der Bundesagentur für Arbeit überprüft wird.
Eine übersichtliche Aufschlüsselung der anfallenden Kosten finden Sie in unserem Leitfaden zu den Visumgebühren für Deutschland, einschließlich der Antragsgebühren und Kosten nach Visumtyp.
Die Gehaltsgrenzen für die EU-Blue-Card in Deutschland werden jährlich aktualisiert. Daher sollten Arbeitgeber vor der Unterbreitung einesAngebots die aktuellen Gehaltsanforderungen für 2026 prüfen. Informieren Sie sich über die aktuellen Gehaltsgrenzen für die EU-Blue-Card in Deutschland.
Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum für Deutschland 2026 (für Nicht-EU-Bürger)
Für jede Einstellung von Nicht-EU-Bürgern sind unabhängig vom gewählten Verfahren dieselben grundlegenden Unterlagen erforderlich. Die Unterschiede liegen im Qualifikationsnachweis und im Gehaltsnachweis. Halten Sie diese bereits in der Phase des bedingten Angebots bereit, nicht erst danach.
Checkliste für die Unterlagen zur Beantragung eines Arbeitsvisums für Deutschland im Jahr 2026
Compliance-Pflichten
In Deutschland muss man zwar keine Sponsorenlizenz beantragen, dennoch bestehen bei jeder Einstellung von Nicht-EU-Bürgern bestimmte Verpflichtungen. Zu den wichtigsten Punkten gehören:
- Einhaltung der Vorschriften für das Fachkräftevisum in Deutschland: Lassen Sie die Anerkennung ausländischer Qualifikationen frühzeitig über Anabin, ZAB oder die IHK bestätigen, da dieser Schritt 3 bis 6 Monate in Anspruch nimmt.
- Gehaltsgrenzen und Genehmigung: Passen Sie das Gehalt des Bewerbers an den angestrebten Visumtyp an und reichen Sie die erforderliche Beschäftigungserklärung bei der Bundesagentur für Arbeit ein.
- Hinweis zur Beratung gemäß § 45c: Stellen Sie Ihren Nicht-EU-Mitarbeitern bis zu ihrem ersten Arbeitstag die vorgeschriebene schriftliche arbeitsrechtliche Mitteilung aus, um Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 € zu vermeiden.
- Beschleunigtes Verfahren für Fachkräfte: Nutzen Sie das vom Arbeitgeber initiierte Schnellverfahren, um den Zeitaufwand für die Personalbeschaffung in Ihrem Unternehmen von sechs Monaten auf 4 bis 6 Wochen zu verkürzen.
- Vorteile einer Vorabgenehmigung für ein Visum: Sichern Sie sich eine offizielle Vorabgenehmigung durch eine parallele Bearbeitung durch die zuständige Behörde, um die üblichen Engpässe bei der Terminvergabe durch das Konsulat zu umgehen.
Unsere Aufschlüsselung der Arbeitgeberpflichten gemäß § 45c erläutert genau, was in der Mitteilung enthalten sein muss und wer die Beratung durchführt.
Der Schnellweg
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist das einzige Mittel, mit dem sich ein Zeitrahmen von 4–6 Monaten zuverlässig auf 4–6 Wochen verkürzen lässt.
Zwei Dinge sind besonders wichtig, damit es in Ihrem Fall funktioniert:
- Die Personalabteilung sollte den Antrag einreichen, nicht der Arbeitnehmer, und die Ausländerbehörde führt dann die Anerkennung, die Arbeitsmarktprüfung und die Abstimmung mit dem Konsulat parallel durch und nicht nacheinander.
- Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Frist von einer Woche, um zu antworten; tut sie dies nicht, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.
Beachten Sie außerdem, dass es sich nicht um ein eigenständiges Visum handelt, sondern dass es das Verfahren beschleunigt, für das Ihr Kandidat bereits qualifiziert ist (Blaue Karte, § 18a, § 18b oder § 19c). In Kombination mit einer Vorabzustimmung bleibt dem Konsulat fast nichts mehr zu prüfen. Wenn Sie pro Quartal mehrere deutsche Mitarbeiter einstellen, lesen Sie vor Ihrem nächsten Fall unseren Leitfaden zum Schnellverfahren.
So funktioniert die Online-Beantragung (LEA Berlin und das Konsularportal)
Deutschland hat den Großteil der Anträge auf Arbeitserlaubnis auf ein Online-Verfahren umgestellt. Je nachdem, von wo aus Ihr Mitarbeiter den Antrag stellt, kommt ein anderes Portal zum Einsatz. Dabei spielen zwei Systeme eine Rolle.
Welches Portal soll man nutzen?
Die Schritte zur Online-Einreichung
Das Warten auf einen Termin für die biometrische Erfassung in stark frequentierten Behörden wie in Berlin kostet viel Zeit – ein weiterer Grund, den Antrag mindestens acht Wochen vor Ablauf einer Genehmigung einzureichen. Informationen zur aktuellen schrittweisen Einführung finden Sie auf dem offiziellen Serviceportal Berlin.de oder in den Bekanntmachungen der LEA.
Kosten und Zeitplan
- Die behördlichen Gebühren sind gering:
- Das nationale Visum kostet 75 €,
- die Aufenthaltsgenehmigung 100 €,
- Anerkennung von Qualifikationen: je nach Beruf etwa 100–600 €,
- sowie das Schnellverfahren für 411 €, das Sie nach Belieben in Anspruch nehmen können.
- Der größere Aufwand ist eigentlich die Zeit.
- Verzögerungen bei der Anerkennung und fehlende Unterlagen sind die Hauptursachen für Verzögerungen. Planen Sie daher mindestens einen Puffer von sechs Wochen vor Ihrem angestrebten Starttermin ein. Eine vollständige Aufschlüsselung der Kosten und des Zeitplans für jeden Studiengang finden Sie in dem jeweiligen Leitfaden, der in der obigen Tabelle verlinkt ist.
Fehler, die die Einstellung deutscher Mitarbeiter unbemerkt verzögern
Sie betreuen mehr als einen deutschen Mitarbeiter?
Die Bearbeitung eines einzelnen Falls ist überschaubar. Die Durchführung von Qualifikationsprüfungen, die Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit und die Einhaltung der Vorschriften gemäß § 45c über den gesamten Prozess hinweg sind jedoch eine Vollzeitaufgabe. Der Service von Jobbatical für Fachkräftevisa in Deutschland übernimmt die Anerkennung von Qualifikationen, die Abstimmung mit den Behörden und die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften in jedem einzelnen Fall, und die Plattform zeigt die Berechtigung und den Fortschritt in Echtzeit an.
Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder wenden Sie sich an uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.
Häufig gestellte Fragen: Visum für Fachkräfte in Deutschland für Arbeitgeber
Wie hoch ist das Mindestgehalt für Standardberufe im Rahmen der EU-Blue-Card in Deutschland (2026)?
Das jährliche Bruttomindestgehalt für Standardberufe im Rahmen der EU-Blue-Card in Deutschland beträgt im Jahr 2026 50.700 €.
Wie hoch ist die Gehaltsschwelle für Mangelberufe in Deutschland (2026)?
Für Berufe mit Arbeitskräftemangel – darunter IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen und Kinderbetreuungsmanagement – gilt im Jahr 2026 eine gesenkte Gehaltsschwelle für die EU-Blue-Card in Höhe von 45.934 €.
Welches Gehalt gilt für Hochschulabsolventen, die in Deutschland die EU-Blue-Card beantragen?
Hochschulabsolventen, die ihren Abschluss innerhalb der letzten drei Jahre erworben haben, können im Jahr 2026 die EU-Blue-Card mit einer reduzierten Gehaltsschwelle von 45.934 € beantragen.
Welche Gehaltsvoraussetzungen gelten für Bewerber über 45, die zum ersten Mal nach Deutschland kommen?
Bewerber über 45 Jahre müssen im Jahr 2026 mindestens 55.770 € pro Jahr verdienen oder einen Nachweis über eine angemessene Altersvorsorge erbringen, um eine Arbeitserlaubnis für Deutschland zu erhalten.
Können IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss in Deutschland die EU-Blue-Card erhalten?
Ja. IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss können sich qualifizieren, wenn sie über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen und die Gehaltsschwelle von 45.934 € im Jahr 2026 erreichen.
Gibt es in Deutschland eine Mindestgehaltsanforderung für die Visumwege nach § 18a und § 18b?
Für die Wege nach § 18a und § 18b gilt kein festgelegtes Mindestgehalt. Das angebotene Gehalt muss jedoch den deutschen Marktstandards für die jeweilige Stelle entsprechen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft dies im Rahmen des arbeitsmarktlichen Genehmigungsverfahrens.



