WICHTIGSTE ERKENNTNISSE
- Das britische „Join Ship“-Visum (mit dem Vermerk „Joining Ship“) ermöglicht es Seeleuten aus Nicht-EWR-Ländern, in einen britischen Hafen einzureisen, um an Bord eines Schiffes zu gehen, das die britischen Hoheitsgewässer verlässt, ohne dass eine Sponsorenlizenz erforderlich ist.
- Die Berechtigung hängt davon ab, ob das Herkunftsland des Seemanns das ILO-Übereinkommen Nr. 108 oder Nr. 185 ratifiziert hat; Personen aus Ländern, die diese Übereinkommen nicht ratifiziert haben, müssen dieses Visum vor Reiseantritt beantragen.
- Die staatliche Gebühr entspricht dem Standardtarif für Besucher (135 £ ab April 2026), wobei weder ein Gesundheitszuschlag für Einwanderer noch eine Einkommensgrenze gilt.
- Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt etwa drei Wochen ab Einreichung der biometrischen Daten; mit dem Eilverfahren kann diese Frist gegen Aufpreis auf fünf Werktage verkürzt werden.
- Ein korrekt formuliertes Einladungsschreiben, ein gültiger Arbeitsvertrag für Seeleute (SEA/MLC) und eindeutige Nachweise über die Abfahrt des Schiffes sind die häufigsten Probleme für Crewing-Manager.
UK Join Ship Visa: Umfassender Leitfaden für Personalabteilungen in der Schifffahrt (2026)
Ihr Besatzungswechsel ist geplant. Das Schiff legt in drei Wochen in einem britischen Hafen an. Und dann kommt der Schock: Ihr Seemann aus den Philippinen besitzt zwar ein gültiges Seemannsbuch, doch sein Land gehört zu den visumpflichtigen Staaten, und der Schiffsagent fragt, ob ein „Join-Ship-Visum“ vorliegt. Falls Ihr Besatzungsteam von den Einreisebestimmungen für Seeleute nach dem Brexit überrascht wurde, sind Sie nicht allein.
Das britische „Join Ship“-Visum ist ein spezielles Einreiseverfahren, das genau für diesen Fall konzipiert wurde. Dieser Leitfaden behandelt die Frage, wer dieses Visum benötigt, wie man die Anspruchsberechtigung prüft, den Antragsprozess, die Kosten sowie die Fallstricke bei der Einhaltung der Vorschriften, in die selbst erfahrene Personalabteilungen in der Schifffahrt tappen können.
Was ist das britische „Join Ship“-Visum?
Das britische „Join Ship“-Visum (offiziell als „Joining Ship“ bezeichnet) ist ein Einreisegenehmigungsverfahren nach britischem Einwanderungsrecht. Es ermöglicht Seeleuten aus Nicht-EWR-Staaten, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags für Seeleute (SEA/MLC) reisen, die Einreise in einen britischen Hafen zum alleinigen Zweck der Einschiffung auf ein Schiff, das die britischen Hoheitsgewässer verlässt.
Entscheidend ist, dass dieses Visum nicht unter das britische Punktesystem fällt. Es muss keine Sponsorenlizenz beantragt, kein Sponsorenzertifikat ausgestellt und keine Gehaltsschwelle eingehalten werden, was es zum kostengünstigsten Weg für ausländische Besatzungsmitglieder macht, die Ihr Unternehmen an Bord benötigt.
Wer benötigt das britische „Join Ship“-Visum?
Ob ein Seemann dieses Visum benötigt, hängt vollständig vom Status seines Landes im Rahmen des ILO-Übereinkommens Nr. 108 (Ausweisdokumente für Seeleute, 1958) ab.
Seeleute, die KEIN Visum benötigen
Seeleute aus visumpflichtigen Ländern sind von der Visumpflicht für den Schiffsantritt befreit, wenn sie im Besitz eines gültigen Ausweises für Seeleute (SID) sind, der von einem Land ausgestellt wurde, das das ILO-Übereinkommen Nr. 108 oder das ILO-Übereinkommen Nr. 185 (nach vorheriger Ratifizierung von Nr. 108) ratifiziert hat. Der SID muss ein Lichtbild, eine Unterschrift oder Fingerabdrücke sowie einen Vermerk enthalten, dass er gemäß dem Übereinkommen ausgestellt wurde.
Zu den wichtigsten Ländern im Sinne der ILO-Übereinkommen 108/185 zählen: Indien, die Philippinen, Indonesien, Brasilien, Russland, die Ukraine, Ghana, Sri Lanka und weitere. Überprüfen Sie vor jedem Besatzungswechsel stets die aktuelle Liste anhand der Leitlinien des Innenministeriums für Seeleute (GOV.UK), da sich die Liste nach dem Brexit geändert hat.
Seeleute, die ein Visum benötigen
- Staatsangehörige aus Ländern, die die ILO-Übereinkommen Nr. 108 oder Nr. 185 NICHT ratifiziert haben.
- Staatsangehörige aus Visumpflichtigen Ländern, die keine gültige SID besitzen, auch wenn ihr Land das Übereinkommen ratifiziert hat.
- Seeleute, deren SID nicht die erforderliche Konventionserklärung enthält.
In der Praxis betrifft dies Besatzungsmitglieder aus einer Reihe von Ländern in Afrika, dem Nahen Osten und Asien, die nicht auf der Ratifizierungsliste der ILO stehen. Ihr Crewing-Manager sollte eine Überprüfung der Staatsangehörigkeiten durchführen, bevor er eine Besatzungsliste für einen Anlauf in einem britischen Hafen bestätigt.
Teilnahmeberechtigung: Zu erfüllende wesentliche Voraussetzungen
Damit das Visum erteilt wird, müssen drei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Seemann ist im Rahmen eines Arbeitsvertrags tätig: Es ist ein gültiger Arbeitsvertrag für Seeleute (SEA) erforderlich, der dem Seearbeitsübereinkommen (MLC 2006) entspricht.
- Das Schiff verlässt die britischen Hoheitsgewässer: Die Grenzschutzbehörde muss sich davon überzeugen, dass das Schiff nicht in britischen Gewässern verbleibt. Bei Spotmarkt- oder außerplanmäßigen Schiffen dienen frühere Bewegungsdaten und Handelsmuster als Nachweis.
- Keine Absicht, im Vereinigten Königreich zu verbleiben: Der Seemann darf nicht die Absicht haben, nach dem Auslaufen des Schiffes auf dem britischen Festland zu arbeiten oder sich im Vereinigten Königreich niederzulassen.
Ein Bereich, der Unternehmen oft vor Probleme stellt: die Unterscheidung zwischen Seeleuten und Offshore-Arbeitern. Die Ausnahmeregelung für den Offshore-Windsektor wurde im Mai 2023 aufgehoben. Arbeitnehmer, die innerhalb von 12 Seemeilen vor der britischen Küste tätig sind, unterliegen nun der uneingeschränkten britischen Einwanderungskontrolle und benötigen ein separates Visumverfahren. Wenn Ihr Unternehmen neben Schiffen auch Personal auf Offshore-Anlagen einsetzt, müssen Sie zwei separate Einwanderungsregelungen einrichten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem vollständigen Leitfaden zu den britischen Visumsoptionen.
Bewerbungsverfahren: Schritt für Schritt
Der Seemann stellt seinen Antrag von seinem Heimatland aus über ein britisches Visumantragszentrum (VAC). So sieht der Ablauf in der Praxis aus:
Schritte zur Bewerbung
| Schritt | Aktion | Wer ist verantwortlich? |
|---|---|---|
| 1 | Bestätigung des Ausnahmestatus gemäß ILO 108/185 nach Staatsangehörigkeit | Personalmanager / Personalwesen |
| 2 | Einladungsschreiben erstellen und versenden (Schiffsname, IMO-Nummer, Hafen, Angaben zur Abfahrt) | Reederei / Besatzungsagentur |
| 3 | Seafarer füllt den Antrag auf ein Standard-Besuchervisum online aus (Portal der britischen Regierung) | Seemann |
| 4 | Seemann nimmt an einem Termin zur biometrischen Erfassung bei einer örtlichen VAC-Stelle im Vereinigten Königreich teil | Seemann |
| 5 | UKVI bearbeitet den Antrag; Entscheidung ergangen | UKVI / Innenministerium |
| 6 | Seeleute reisen mit Visum, gültigem Reisepass, SEA und Schiffsdokumenten in einen britischen Hafen | Seemann |

Zeitplan und Gebühren
Bearbeitungszeiten und Kosten (2026)
| Servicelevel | Bearbeitungszeit | Gebühr (ca.) |
|---|---|---|
| Standard | ca. 3 Wochen nach dem Termin zur Erfassung der biometrischen Daten | 135 £ (Standardpreis für Besucher, April 2026) |
| Priorität | 5 Werktage | 135 £ + ca. 500 £ Prioritätsgebühr |
| Höchste Priorität | Nächster Werktag | 135 £ + ca. 1.000 £ (sofern verfügbar) |
Es gibt weder einen Gesundheitszuschlag für Einwanderer noch eine Gehaltsschwelle. Ehrlich gesagt sind drei Wochen die Mindestpufferzeit, die die meisten Besatzungsteams einplanen sollten; es ist sinnvoll, bei der Planung Ihrer Hafenaufenthalte ein Budget für dringende Dienstleistungen einzuplanen, um für eventuelle kurzfristige Besatzungswechsel gewappnet zu sein. Überprüfen Sie die Gebühren vor der Einreichung stets auf GOV.UK, da diese ohne Vorankündigung aktualisiert werden.
Erforderliche Dokumente
- Gültiger Reisepass (mit einer Restlaufzeit von mindestens 6 Monaten)
- Ausweis für Seeleute (falls zutreffend)
- Arbeitsvertrag für Seeleute (SEA/MLC-konformer Vertrag)
- Einladungsschreiben des Reeders oder der Besatzungsagentur, das den Namen des Schiffes, die IMO-Nummer, den Einschiffungshafen, das voraussichtliche Abfahrtsdatum sowie die Bestätigung enthalten muss, dass das Schiff die britischen Gewässer verlassen wird
- Nachweis über Schiffsbewegungen oder Hafenfahrplan (sofern verfügbar)
- Nachweis einer Unterkunft an Land (falls vor dem Einschiffen ein Zwischenaufenthalt geplant ist)
- Nachweis über die Rückreise (Rückflugticket, falls das Schiff die Reise außerhalb des Vereinigten Königreichs beendet)
Bei den Einladungsschreiben treten bei den meisten Anträgen Probleme auf. Das Fehlen der IMO-Nummer, das Weglassen der Abfahrtsroute oder vage Formulierungen zu den Schiffsbewegungen geben der Grenzschutzbehörde Anlass, die Absichten anzuzweifeln. Das Team von Jobbatical unterstützt Reeder und Crewing-Manager bei der Erstellung von Einladungsschreiben, die den Standards des Innenministeriums entsprechen, und senkt so das Risiko einer Ablehnung, noch bevor der Antrag überhaupt eingereicht wird.
Compliance-Risiken für Personalabteilungen in der Schifffahrt nach dem Brexit
Seit Januar 2021 hat sich der Rahmen für die automatische Befreiung von Seeleuten aus Nicht-EWR-Ländern erheblich geändert. Im Bereich der Compliance gibt es nun mehrere spezifische Problemfelder, die Ihr Team bewältigen muss:
- Verwirrung um ILO 108 und ILO 185. Länder wie Frankreich, Brasilien und Indien haben ILO 185 ratifiziert, nachdem sie ILO 108 gekündigt hatten. Ihre Seeleute sind weiterhin von der Visumpflicht befreit, jedoch nur, wenn im Seemannsbuch vermerkt ist, dass es gemäß dem entsprechenden Übereinkommen ausgestellt wurde. Ein Seemannsbuch aus einem dieser Länder ohne diesen Vermerk wird von der Grenzpolizei möglicherweise nicht als ausreichend anerkannt.
- Falsche Einstufung als Seemann. Für Beschäftigte auf Offshore-Bohrinseln gilt derzeit eine Ausnahmeregelung; für Beschäftigte in der Offshore-Windenergie gilt diese nicht. Die Einstufung eines Offshore-Arbeitnehmers als Seemann, um Visumpflicht zu umgehen, stellt nach britischem Einwanderungsrecht eine Straftat dar.
- Einreisevorschriften. Seit Januar 2021 müssen Besatzungsmitglieder aus Nicht-EU-Ländern, die im Vereinigten Königreich von Bord gehen, sich vor dem Verlassen des Schiffes bei der örtlichen Grenzschutzbehörde melden. Ihr Schiffsagent sollte dies koordinieren; bitte überprüfen Sie, ob dieser Vorgang ordnungsgemäß abgewickelt wird.
- Nachweis der Abfahrt für Schiffe ohne festen Fahrplan. Bei Spotmarkt- oder Kabelreparaturschiffen ohne festen Fahrplan stützt sich die Grenzschutzbehörde auf historische Bewegungsdaten. Ihr Besatzungsagent sollte standardmäßig ein Dokument zur Schiffsgeschichte erstellen, wenn es um Besatzungswechsel im Vereinigten Königreich geht.

Wenn Ihr Team wechselnde globale Besatzungen verwaltet, die mehrere Häfen in verschiedenen Einwanderungsbezirken anlaufen, bietet Ihnen die Plattform von Jobbatical zur Verwaltung von Einwanderungsangelegenheiten einen Echtzeit-Überblick über alle laufenden Fälle, sodass nichts übersehen wird.
Wie Jobbatical Arbeitgeber in der Schifffahrt unterstützt
Die Bearbeitung von „Join Ship“-Visumanträgen im Rahmen einer umfassenderen Besatzungsliste ist operativ sehr aufwendig. Jobbatical übernimmt für maritime Arbeitgeber und Besatzungsagenturen den gesamten Prozess von Anfang bis Ende:
- Überprüfung der Anspruchsberechtigung gemäß ILO 108/185 nach Staatsangehörigkeit, bevor Sie den Besatzungswechsel planen
- Erstellung von Einladungsschreiben, die den Vorgaben des Innenministeriums entsprechen
- Koordination der Anträge mit den Seeleuten bei ihrem örtlichen VAC
- Prioritäres Servicemanagement, wenn es die Schiffsplanung erfordert
- Überwachung der Einhaltung von Vorschriften bei der Meldung von Rückführungen und Ausschiffungen
Für Unternehmen, die auch britische Visa für Fachkräfte oder britische Sponsorenlizenzen für Landpersonal verwalten, bietet Jobbatical die Abwicklung sowohl der Einwanderungsangelegenheiten für See- als auch für Landpersonal über eine einzige Plattform.
Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.
Häufig gestellte Fragen: Visum für die Einreise nach Großbritannien
Seeleute aus visumpflichtigen Ländern, deren Staat das ILO-Übereinkommen Nr. 108 oder Nr. 185 nicht ratifiziert hat, benötigen ein „Join Ship“-Visum, um in einen britischen Hafen einzureisen und an Bord eines Schiffes zu gehen, das die britischen Hoheitsgewässer verlässt. Seeleute, die im Besitz eines gültigen Ausweises für Seeleute aus einem Staat sind, der das ILO-Übereinkommen Nr. 108 oder Nr. 185 ratifiziert hat, sind in der Regel von dieser Verpflichtung befreit.
Nein. Das britische „Join Ship“-Visum fällt nicht unter das punktebasierte System, sodass keine Sponsorenlizenz erforderlich ist und kein Sponsorenzertifikat ausgestellt werden muss. Dadurch bleibt der Verwaltungsaufwand für maritime Arbeitgeber und Besatzungsagenturen deutlich geringer als bei anderen britischen Arbeitsvisumverfahren.
Die Gebühr richtet sich nach dem Standardtarif für Besucher, der ab April 2026 135 £ beträgt. Es fällt kein Gesundheitszuschlag für Einwanderer an, und es gibt keine Mindestlohnvoraussetzung. Informieren Sie sich vor der Antragstellung stets auf GOV.UK über die aktuelle Gebühr, da sich die Gebühren ändern können.
Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt etwa drei Wochen ab Einreichung der biometrischen Daten bei einem von UKVI zugelassenen Visumantragszentrum. Sofern verfügbar, kann im Rahmen eines Expressdienstes gegen eine zusätzliche Gebühr innerhalb von fünf Werktagen eine Entscheidung getroffen werden. Angesichts des Zeitdrucks bei der Schiffsplanung sollten die meisten Personalmanager den regulären Zeitraum von drei Wochen als Mindestpuffer einplanen.
Seeleute sind Besatzungsmitglieder, die auf einem Schiff beschäftigt sind, das die Hoheitsgewässer des Vereinigten Königreichs verlässt, und können gemäß § 8 Abs. 1 des Einwanderungsgesetzes von 1971 von einer Visumbefreiung profitieren. Offshore-Arbeiter, beispielsweise solche auf Windparks innerhalb von 12 Seemeilen vor der britischen Küste, verloren ihre Ausnahmeregelung im Mai 2023 und benötigen nun ein formelles Visum. Die korrekte Einstufung ist entscheidend; die falsche Einstufung eines Offshore-Arbeiters als Seemann stellt ein Compliance-Risiko dar, das zu einer Einreiseverweigerung durch die Grenzschutzbehörde führen kann.
Falsch formulierte Einladungsschreiben und unzureichende Nachweise dafür, dass das Schiff die britischen Gewässer verlassen wird, sind die Hauptgründe für eine Ablehnung. Die Grenzschutzbehörde wendet einen subjektiven Maßstab an; sie muss davon überzeugt sein, dass der Seemann nicht beabsichtigt, sich im Vereinigten Königreich niederzulassen. Detaillierte Unterlagen zum Schiffsreiseplan, ein gültiger SEA/MLC-Vertrag und ein präzises Schreiben des Reeders verringern das Risiko einer Ablehnung erheblich.
Das britische „Join Ship“-Visum ist bis zu sechs Monate gültig und berechtigt den Seemann, einen britischen Hafen anzulaufen, um an Bord eines auslaufenden Schiffes zu gehen. Es berechtigt den Inhaber nicht, auf dem britischen Festland zu arbeiten oder sich nach dem Auslaufen des Schiffes im Vereinigten Königreich aufzuhalten.



