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Service für die Beantragung eines „Join Ship“-Visums für Großbritannien

  • Jobbatical übernimmt für Arbeitgeber in der Schifffahrt und Besatzungsagenturen die Beantragung von Einreiseerlaubnissen für das britische „Join Ship“-Visum sowie die Koordination von Besatzungswechseln
  • Von der Überprüfung der Anspruchsberechtigung gemäß ILO 108 über die Erstellung von Einladungsschreiben bis hin zur Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen für Seeleute nach dem Brexit bietet Jobbatical einen Rundum-Service
  • Gültig für 6 Monate; es gilt keine Gehaltsschwelle (2026).
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Entsendung ausländischer Seeleute in britische Häfen? Das „Join Ship“-Visum ist Ihr schneller Weg in die Schifffahrt

Was ist das britische „Join Ship“-Visum?

Das britische „Join Ship“-Visum (offiziell als „Joining Ship“ bezeichnet) ist ein spezieller Einreiseweg nach britischem Einwanderungsrecht, der es Seeleuten aus Nicht-EWR-Ländern, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags für Seeleute (SEA/MLC) reisen, ermöglicht, in einen britischen Hafen einzureisen, um dort an Bord eines Schiffes zu gehen, das die britischen Hoheitsgewässer verlassen soll. Es fällt nicht unter das reguläre punktebasierte System und erfordert weder eine Sponsorenlizenz noch die Einhaltung einer Gehaltsschwelle – damit ist es der schnellste und kostengünstigste Weg zur Einwanderung für ausländische Seeleute, die Ihr Unternehmen an Bord benötigt.

Vorteile des „UK Join Ship“-Visums für Arbeitgeber in der Schifffahrt

  • Es ist keine Sponsorenlizenz erforderlich, was den Personalaufwand für Besatzungsagenturen und Reeder, die wechselnde Besatzungspläne verwalten, erheblich reduziert
  • Es gibt keine Einkommensgrenze und keinen Einwanderungs-Gesundheitszuschlag; die staatliche Gebühr entspricht dem Standardtarif für Besucher (135 £, Stand: April 2026), Änderungen vorbehalten
  • Gilt für Besatzungswechsel in jedem britischen Hafen bei Schiffen, die die britischen Hoheitsgewässer verlassen, einschließlich Massengutfrachter, Tankschiffe, Containerschiffe und Offshore-Versorgungsschiffe auf internationalen Fahrten

Häufige Schwierigkeiten bei der Einwanderung von Seeleuten nach Großbritannien nach dem Brexit

Nach dem Brexit hat sich der Rahmen für die automatische Befreiung von Seeleuten aus Nicht-EWR-Ländern erheblich verändert. Befreiungen gemäß ILO 108, Meldungen für Offshore-Arbeiter sowie die Unterscheidung zwischen Seeleuten und Offshore-Arbeitern bergen nun Compliance-Risiken für Personalabteilungen in der Schifffahrt.

  • Verwirrung um ILO 108 und ILO 185: Einige Länder haben ILO 108 durch die Ratifizierung von ILO 185 gekündigt (z. B. Indien, Brasilien, Frankreich, Russland), was bedeutet, dass Seeleute aus diesen Ländern möglicherweise weiterhin ein „Join Ship“-Visum benötigen, selbst wenn ihr Seemannsbuch den Anforderungen zu entsprechen scheint
  • Fehleinstufung von Seeleuten und Offshore-Arbeitern: Die Leitlinien des Innenministeriums vom Juni 2024 haben die Ausnahmeregelung für Seeleute neu definiert. Crewing-Manager müssen nun jedes Besatzungsmitglied korrekt einstufen, da ihnen sonst an der britischen Grenze die Einreise verweigert werden könnte.
  • Fehler in Einladungsschreiben: Fehlende oder fehlerhaft formulierte Arbeitgeberbescheinigungen sowie ungenaue Angaben zum Schiff sind eine der Hauptursachen für die Ablehnung von Join-Ship-Visa
  • Streitigkeiten über den Zeitpunkt der Abfahrt eines Schiffes: Die Grenzschutzbehörde kann die Einfahrt verweigern, wenn sie nicht davon überzeugt ist, dass das Schiff die britischen Gewässer innerhalb einer „angemessenen Frist“ verlässt – ein subjektiver Maßstab, der eine sorgfältige Dokumentation erfordert
  • Verzögerungen beim Besatzungswechsel: Verzögerungen bei der Visumbearbeitung durch Visumantragszentren im Ausland beeinträchtigen die Schiffsplanung und setzen Reeder kostspieligen Ausfallzeiten aus

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