WICHTIGSTE ERKENNTNISSE
- Die Berliner LEA hat angeordnet, dass Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen für Freiberufler und Selbstständige ab März 2026 ausschließlich online gestellt werden müssen – Anträge in Papierform werden nicht mehr angenommen.
- Personalabteilungen, die Fachkräfte auf Vertragsbasis beschäftigen oder Mitarbeiter betreuen, die in die Selbstständigkeit wechseln, müssen ihre Onboarding- und Compliance-Abläufe jetzt anpassen.
- Die Kategorien „Freiberufler“ und „gewerbliche Selbstständige“ werden unterschiedlich behandelt – Auftragnehmer müssen ihre Einstufung vor der Antragstellung bestätigen. Die Bearbeitungsfristen und Checklisten für die Unterlagen haben sich geändert; Unternehmen, die auf die Verfügbarkeitsfenster von Auftragnehmern angewiesen sind, müssen längere Vorlaufzeiten einplanen.
- Die Einwanderungsplattform von Jobbatical automatisiert die Dokumentenverfolgung und die Benachrichtigung über Fristen für Leiharbeitnehmer in ganz Deutschland und senkt damit das Compliance-Risiko für Teams im Bereich der globalen Mobilität.
Ab März 2026 nimmt das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) keine Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen für Freiberufler und Selbstständige mehr in Papierform oder persönlich entgegen. Jeder Antrag – ob Erstbeantragung oder Verlängerung – muss über das offizielle Online-Portal gestellt werden. Für Personalabteilungen, die Fachkräfte auf Vertragsbasis betreuen oder Mitarbeiter beim Übergang in eine freiberufliche Tätigkeit unterstützen, ist dies eine operative Umstellung, die nicht aufgeschoben werden kann.
In diesem Leitfaden wird genau erläutert, was sich geändert hat, wen es betrifft und wie Ihr Compliance-Workflow nun aussehen muss.
Was die LEA-Änderung im März 2026 tatsächlich bedeutet
Die Berliner LEA hatte die Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen für Arbeitnehmer bereits in den vergangenen Jahren auf ein Online-Verfahren umgestellt. Mit der Erweiterung im März 2026 werden nun auch Aufenthaltsgenehmigungen für Selbstständige und Freiberufler in dasselbe obligatorische digitale System integriert.
Dies bedeutet:
- Keine Termine ohne Voranmeldung für neue Anträge auf eine Freiberufler-Genehmigung
- Keine Einreichung in Papierform für Verlängerungen
- Alle Begleitdokumente müssen in den angegebenen digitalen Formaten hochgeladen werden
- Bestätigungen, Statusmeldungen und Entscheidungen werden über das Portal mitgeteilt
Betroffen ist die Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit gemäß § 21 desAufenthaltsgesetzes.
Freiberufler vs. gewerblich Selbstständige: Warum die Einstufung wichtig ist
Bevor ein Antrag gestellt wird, muss Ihr Auftragnehmer bestätigen, welcher rechtlichen Kategorie er angehört. Dies ist kein nebensächliches Detail – es bestimmt die erforderlichen Unterlagen, die Art der Genehmigung und die Prüfungskriterien.
Geteilte Darstellung zum Vergleich der Einstufungen „Freiberufler“ und „Gewerbliche Selbstständige“ in Deutschland
Übersicht über die Einstufung von Freiberuflern in Deutschland
Personalabteilungen, die einen Auftragnehmer einstellen, der beide Kategorien abdeckt – beispielsweise einen IT-Berater, der nebenbei ein E-Commerce-Unternehmen betreibt –, sollten sich vor der Einreichung des Antrags von einem Einwanderungsexperten beraten lassen. Eine falsche Einstufung kann zur Ablehnung des Antrags führen und einen Neuanfang von Grund auf erforderlich machen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Einstufung Ihres Auftragnehmers in die richtige Kategorie? Wenden Sie sich vor der Antragstellung an die Einwanderungsexperten von Jobbatical.
Welche Mitarbeiter sind davon betroffen?
Die Änderung im März 2026 betrifft unmittelbar vier Arten von Auftragnehmern und Arbeitnehmern, mit denen Personalabteilungen regelmäßig zu tun haben:
Auswirkungen nach Arbeitnehmerkategorie
So läuft das Online-Bewerbungsverfahren ab
Online-Portal der Berliner Bezirksämter für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler 2026
Für das Online-Portal der Berliner LEA müssen Antragsteller ein Konto erstellen, einen Termin für die digitale Einreichung buchen und einen festgelegten Satz an Dokumenten hochladen. So sieht die Checkliste der wichtigsten Dokumente für einen Standardantrag als Freiberufler aus:
- Gültiger Reisepass (alle Seiten, digitaler Scan)
- Aktuelles biometrisches Passfoto, das den LEA-Spezifikationen entspricht
- Nachweis der beruflichen Qualifikationen oder akademischen Abschlüsse
- Kundenverträge oder Absichtserklärungen von mindestens einem Kunden
- Geschäftsplan (für Neuanträge) oder Einkommensnachweis (bei Verlängerungen)
- Nachweis einer Krankenversicherung (gesetzlich oder privat, nach deutschen Vorschriften)
- Nachweis derWohnsitzanmeldung
- Nachweis über finanzielle Reserven oder prognostizierte Einnahmen, die die Rentabilitätsschwellenwerte erfüllen
Unvollständige Einreichungen werden über das Portal zurückgesendet. Dies führt nicht zu einer Unterbrechung der Frist – vielmehr wird die Position in der Warteschlange zurückgesetzt. Personalabteilungen, die die Verfügbarkeit von Auftragnehmern koordinieren, sollten eine vollständige Ersteinreichung als vorrangige Aufgabe im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften betrachten und nicht als reine Formalität.
Um eine aktuelle Checkliste zu erhalten, informieren Sie sich bitte vor der Einreichung stets direkt auf der offiziellen Website der Berliner Schulbehörde, da sich die erforderlichen Unterlagen ohne Vorankündigung ändern können.
Welche Risiken birgt der Wechsel vom Angestellten zum Freiberufler?
Eines der betrieblich komplexesten Szenarien, mit denen Personalabteilungen konfrontiert sind, ist der Fall, dass ein bestehender Mitarbeiter – der derzeit über eine Arbeitserlaubnis verfügt – bei demselben oder einem anderen Unternehmen in die Freiberuflichkeit oder Selbstständigkeit wechseln möchte.
Es handelt sich hierbei nicht um eine Änderung der Genehmigung, sondern um einen neuen Antrag auf einer anderen Rechtsgrundlage. Der Arbeitnehmer muss:
- Sie können ihre derzeitige Genehmigung weiter nutzen, bis die neue Genehmigung erteilt wird (oder die LEA schriftlich einen Übergangsstatus bestätigt)
- Reichen Sie einen vollständigen neuen Antrag gemäß § 21 über das Online-Portal ein
- Die Kriterien für die wirtschaftliche Tragfähigkeit einer selbstständigen Tätigkeit müssen eigenständig erfüllt werden – Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden nicht berücksichtigt
- Weisen Sie Ihre berufliche Unabhängigkeit nach (Verträge mit mehreren Kunden oder ein glaubwürdiger Geschäftsplan)
Das eigentliche Risiko liegt in der Lücke beim rechtlichen Beschäftigungsstatus. Beginnen Sie diesen Prozess mindestens drei Monate vor dem geplanten Übergangsdatum. Wenn Sie dies für mehrere Teammitglieder oder Standorte koordinieren, verfolgt die Plattform von Jobbatical den Genehmigungsstatus und markiert die Übergangsfristen automatisch.
Bearbeitungsfristen und was zu beachten ist
Die Bearbeitungszeiten der Berliner Ausländerbehörde für Genehmigungen für Selbstständige lagen in der Vergangenheit zwischen 6 und 16 Wochen. Es wird erwartet, dass das Online-System die Bearbeitungszeiten für fehlerfreie und vollständige Anträge verkürzt. Personalabteilungen sollten jedoch Folgendes einplanen:
- Mindestvorlaufzeit: 8 Wochen von der Einreichung bis zur Genehmigungsentscheidung
- Realistischer Planungszeitpuffer: 12 Wochen für komplexe Profile oder unvollständigeErstanträge
- Vorlaufzeit für die Verlängerung: Leiten Sie den Verlängerungsprozess 90 Tage vor Ablauf der Genehmigung ein, um eine Unterbrechung des Rechtsstatus zu vermeiden
Bitte beachten Sie, dass das gesetzliche Recht, während der Bearbeitung eines Verlängerungsantrags weiterzuarbeiten (Fiktionsbescheinigung), von der zuständigen Behörde ausgestellt wird und ausdrücklich beantragt werden muss. Gehen Sie nicht davon aus, dass die Arbeitsfortführung während der Bearbeitungszeit automatisch gewährleistet ist.
Zeitplan für das 190-tägige Verfahren zur Verlängerung der Bauunternehmergenehmigung in Deutschland
Wie Personalabteilungen ihre Arbeitsabläufe zur Einhaltung der Vorschriften für Leiharbeitskräfte anpassen sollten
Die Umstellung auf eine rein onlinebasierte Einreichung bietet die Gelegenheit, die Abwicklung von Einwanderungsangelegenheiten für Auftragnehmer in Ihrem Team zu zentralisieren und zu standardisieren. Hier finden Sie eine praktische Checkliste zur Aktualisierung Ihrer Prozesse:
- Ergänzung der Überprüfung der Genehmigungsart (Freiberufler vs. Gewerbetreibender) in die Erfassungsformulare für die Aufnahme von Auftragnehmern
- Bei allen Projektstartterminen von Auftragnehmern für Nicht-EU-Bürger ist eine Vorlaufzeit von 12 Wochen für die Erteilung der Arbeitserlaubnis einzuplanen
- Richten Sie automatische 90-Tage-Erinnerungen zur Verlängerung für Auftragnehmer ein, die über Genehmigungen gemäß Abschnitt 21 verfügen
- Ersetzen Sie alle Anweisungen zum Thema „persönliche Einreichung als Ausweichmöglichkeit“ durch die korrekte Portal-URL und die Schritte zur Einrichtung eines Portal-Kontos
- Bestimmen Sie einen klaren internen Ansprechpartner – in der Regel die Abteilung für globale Mobilität oder den Bereich HR Operations – für Anfragen zur Einwanderung von Auftragnehmern
- Unternehmen, die in Deutschland fünf oder mehr Leiharbeitnehmer betreuen, sollten den Einsatz einer speziellen Plattform für das Einwanderungsmanagement in Betracht ziehen, um die Nachverfolgung zu automatisieren
Die Plattform von Jobbatical vereint die Erfassung von Dokumenten, die Nachverfolgung von Genehmigungen und das Terminmanagement in einer einzigen Übersicht – für alle Umzüge Ihrer Auftragnehmer und Mitarbeiter in Deutschland und darüber hinaus. Vereinbaren Sie eine Demo, um zu sehen, wie das für Teams mit hohem Anteil an Auftragnehmern funktioniert.
Was bleibt gleich
Die Änderung im März 2026 betrifft den Einreichungsweg, nicht die zugrunde liegenden rechtlichen Anforderungen. Die Zulassungskriterien für eine Aufenthaltsgenehmigung für Selbstständige gemäß § 21 bleiben unverändert:
- Ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionaler Bedarf für die Tätigkeit
- Positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft
- Finanzierung durch Eigenkapital, Darlehen oder gesicherte Einnahmen
- Nachweisbare berufliche Qualifikationen für die beabsichtigte Tätigkeit
Rechtsgrundlage bleibt § 21 des Aufenthaltsgesetzes. Die Voraussetzungen für die Genehmigung haben sich nicht geändert – lediglich der Weg, auf dem die Anträge bei der Behörde eingehen.
Das Wichtigste für Personalabteilungen und Teams für globale Mobilität
Die Umstellung der Freiberufler-Aufenthaltsgenehmigung in Berlin auf ein reines Online-Verfahren ist eine administrative Änderung mit konkreten praktischen Auswirkungen. Für Unternehmen, die auf spezialisierte Auftragnehmer angewiesen sind, Teilzeitkräfte im Homeoffice verwalten oder Mitarbeiter beim Übergang in die Selbstständigkeit unterstützen, liegt das Risiko nicht im Portal selbst – sondern darin, weiterhin auf veraltete Prozesse zu setzen, die von persönlichen Ausweichmöglichkeiten ausgegangen sind.
Passen Sie Ihre Arbeitsabläufe jetzt an. Planen Sie Vorlaufzeiten ein. Überprüfen Sie die Einstufung der Auftragnehmer vor der Einreichung. Und wenn Sie dies in großem Umfang verwalten, sprechen Sie mit Jobbatical über die Automatisierung der Nachverfolgung, damit nichts übersehen wird.
Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.



