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Geldbußen für Arbeitgeber in Frankreich 2026: Neue Verwaltungsstrafen, die jedes Personalteam kennen muss

5
min lesen
Zuletzt aktualisiert
21. April 2026
Bußgeldregelung für Arbeitgeber in Frankreich im Bereich Einwanderung 2026 – Verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen pro ArbeitnehmerBußgeldregelung für Arbeitgeber in Frankreich im Bereich Einwanderung 2026 – Verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen pro Arbeitnehmer

Die wichtigsten Erkenntnisse: Bußgelder für Arbeitgeber in Frankreich 2026

  • Frankreich hat die Sonderbeiträge an das OFII durch eine neue Verwaltungsstrafe ersetzt – bis zu 20.750 € pro illegal beschäftigtem ausländischen Arbeitnehmer, bei Wiederholungstaten bis zu 62.250 €.
  • Die Geldstrafen für die Beschäftigung eines Ausländers ohne gültige Arbeitserlaubnis haben sich von 15.000 € auf 30.000 € pro Arbeitnehmer verdoppelt.
  • Der Anwendungsbereich der Geldstrafe wurde erweitert – er umfasst nun auch die Beschäftigung eines Arbeitnehmers außerhalb der in seiner Arbeitserlaubnis angegebenen Berufsgruppe, Tätigkeit oder des geografischen Gebiets.
  • Im Rahmen des Einwanderungs- und Integrationsgesetzes von 2025 wurden die Arbeitsstättenkontrollen verschärft; Arbeitgeber haften nun gesamtschuldnerisch über die gesamte Subunternehmerkette hinweg.
  • Personalabteilungen sollten vierteljährliche Überprüfungen der Arbeitsgenehmigungen durchführen, die digitalen Überprüfungsinstrumente Frankreichs nutzen und einen Partner für Einwanderungsfragen hinzuziehen, um kostspielige Strafen zu vermeiden.

Was sich geändert hat und warum dies für Arbeitgeber von Bedeutung ist

Mit dem Einwanderungs- und Integrationsgesetz von 2024 (Loi n° 2024-1555) hat sich die Lage im Bereich der Einwanderungskontrolle in Frankreich erheblich verändert. Zwei Änderungen haben direkte finanzielle Auswirkungen auf jeden Arbeitgeber, der Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern beschäftigt.

Erstens wurde der bisherige OFII-Sonderbeitrag – die Pauschalgebühr, die Arbeitgeber an das Office Français de l'Immigration et de l'Intégration entrichteten – durch ein neues System von Verwaltungsstrafen ersetzt. Zweitens wurde die Geldstrafe für die Beschäftigung eines Arbeitnehmers ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung verdoppelt.

Für Personalabteilungen, die internationale Einstellungen in Frankreich verwalten, ist dies keine nebensächliche Compliance-Anmerkung. Es handelt sich um ein erhebliches Kostenrisiko, das Sie neben der Gehaltsabrechnung und Vertragsverlängerungen im Blick behalten müssen.


Die neue Verwaltungsstrafe: Ersatz für die OFII-Beiträge

Die neue Verwaltungsstrafe gilt für drei Fälle:

  • Beschäftigung eines Ausländers ohne gültige Arbeitserlaubnis
  • Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitserlaubnis abgelaufen ist oder widerrufen wurde
  • Beschäftigung eines Arbeitnehmers außerhalb der in seiner Arbeitserlaubnis angegebenen Berufsgruppe, Tätigkeit oder des geografischen Gebiets

Die Geldbuße wird auf bis zum 5.000-fachen des gesetzlichen Mindestlohns (SMIC) festgesetzt, was nach den Sätzen für den Zeitraum 2024–2026 einem Höchstbetrag von 20.750 € pro Arbeitnehmer entspricht. Wird derselbe Arbeitgeber ein zweites Mal wegen eines Verstoßes belangt, erhöht sich diese Obergrenze auf 62.250 € pro Arbeitnehmer.

Diese Geldstrafe wird vom für Einwanderungsfragen zuständigen Minister verhängt, der die Umstände des Arbeitgebers abwägt, bevor er die genaue Höhe festlegt. Dennoch kann bereits eine einzige unerlaubte Einstellung in einem fünfköpfigen Team eine sechsstellige Geldstrafe nach sich ziehen.

Strafenregelung für Arbeitgeber im Bereich Einwanderung in Frankreich 2026 – verwaltungsrechtliche vs. strafrechtliche Sanktionen

Übersicht über Bußgelder

Situation Höchststrafe pro Arbeitnehmer
Erstverstoß €20,750
Wiederholtes Vergehen €62,250

Sie brauchen diese Informationen für später? Jetzt herunterladen.


Die Geldstrafen wurden auf 30.000 € pro Arbeitnehmer verdoppelt

Zusätzlich zur Verwaltungsstrafe wurde die strafrechtliche Sanktion für die Beschäftigung eines Ausländers ohne Arbeitserlaubnis von 15.000 € auf 30.000 € pro Arbeitnehmer angehoben.

Der Anwendungsbereich der Geldstrafe wurde ebenfalls erweitert. Er umfasst nun nicht mehr nur Arbeitnehmer ohne Aufenthaltsgenehmigung, sondern auch Fälle, in denen ein Arbeitnehmer zwar über eine Arbeitserlaubnis verfügt, jedoch außerhalb der darin genehmigten Funktion, Branche oder des genehmigten Standorts beschäftigt ist. Für Arbeitgeber mit geografisch verteilten Teams oder Arbeitnehmern, die zwischen verschiedenen Funktionen wechseln, stellt dies ein neues und erhebliches Risiko dar.

Die strafrechtliche Haftung liegt beim Arbeitgeber und in manchen Fällen bei einzelnen Führungskräften. Zusammen mit den Bußgeldern kann eine einzige vorschriftswidrige Einstellung zu einem Gesamtrisiko von über 80.000 € führen.


Was hat diese Veränderungen ausgelöst?

Das Gesetz von 2024 sollte die Rechenschaftspflicht der Arbeitgeber stärken und gleichzeitig mehr Wege für Fachkräfte in Mangelbranchen eröffnen. Das Beitragsmodell der OFII wurde als administrativ zersplittert angesehen. Das neue Bußgeldsystem bündelt die Durchsetzung unter einer einzigen ministeriellen Behörde und ermöglicht so ein schnelleres und einheitlicheres Vorgehen.

Im Rahmen des darauf folgenden Einwanderungs- und Integrationsgesetzes von 2025 hat die Regierung zudem die Häufigkeit von Betriebskontrollen verdoppelt. Arbeitsaufsichtsbeamte haben nun direkten Zugriff auf digitale Einwanderungs- und Lohndatenbanken, wodurch unangekündigte Kontrollen schneller und datengestützter durchgeführt werden können.

Für Personalabteilungen bedeutet dies, dass die Wahrscheinlichkeit einer Stichprobenkontrolle höher ist als jemals zuvor in den letzten zehn Jahren – und die Kosten, wenn man unvorbereitet erwischt wird, sind stark gestiegen. Informieren Sie sich über die Reformen der Arbeitsgenehmigungen in Frankreich und die Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber, um den vollen Umfang Ihrer Verantwortlichkeiten zu verstehen.


Drei Maßnahmen, die Personalabteilungen jetzt ergreifen sollten

1. Alle aktiven Arbeitsgenehmigungen prüfen

  • Erstellen Sie eine vollständige Liste Ihrer Nicht-EU-Mitarbeiter in Frankreich und überprüfen Sie jede Arbeitserlaubnis anhand der folgenden drei Kriterien: Ablaufdatum, zulässige Tätigkeit und zulässiger Einsatzort. Ein Arbeitnehmer, der ohne Änderung der Arbeitserlaubnis in eine andere Stadt versetzt oder in eine neue Stellenkategorie befördert wird, stellt ein Risiko im Rahmen des erweiterten Anwendungsbereichs für Geldstrafen dar.
  • Markieren Sie alle Genehmigungen, die innerhalb von 120 Tagen ablaufen, und leiten Sie die Verlängerung unverzüglich über die ANEF-Plattform ein. Die Bearbeitungsdauer beträgt durchschnittlich zwei bis vier Monate, sodass ein Warten bis in die letzten Wochen ein unnötiges Risiko darstellt.

    Lesen Sie unseren vollständigen Leitfaden zu den Regeln für die Verlängerung von Arbeitsvisa in Frankreich und zu den Strafen für Arbeitgeber, um eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu erhalten.

2. Überprüfen Sie die Unterlagen vor dem ersten Arbeitstag

  • Über das französische Portal „Contrôle Travail“ und die mobile App „France-Auth“ können Arbeitgeber Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitserlaubnisse mithilfe von QR-Codes überprüfen. Bewahren Sie die Überprüfungsbestätigung mindestens fünf Jahre lang auf. Die Unterlassung dieser Überprüfung stellt an sich bereits ein eigenständiges Compliance-Risiko dar.
  • Bei Neueinstellungen muss die Arbeitsanmeldung bei der Präfektur mindestens zwei Werktage vor Arbeitsbeginn eingereicht werden. Seit Februar 2025 erfolgt dies elektronisch über Contrôle Travail und ersetzt damit das bisherige Verfahren per Einschreiben.

3. Ausweitung der Compliance auf Subunternehmer

  • Das französische Recht sieht für Hauptauftragnehmer eine gesamtschuldnerische Haftung für Verstöße gegen das Einwanderungsrecht in ihrer Lieferkette vor.
  • Wenn ein Subunternehmer bei einem von Ihnen betreuten Projekt einen nicht zugelassenen ausländischen Arbeitnehmer beschäftigt, kann Ihr Unternehmen mit haftbar gemacht werden.
  • Von wichtigen Lieferanten vierteljährliche Nachweise über die Einhaltung der Genehmigungsauflagen verlangen und Prüfungsrechte in die Dienstleistungsverträge aufnehmen.

Um eine genaue Budgetplanung vornehmen zu können, ist es unerlässlich, die Gesamtkosten für die Einstellung ausländischer Mitarbeiter in Frankreich – einschließlich der neuen Bußgeldregelungen – zu kennen. Sehen Sie sich unsere Aufschlüsselung der Kosten für die Einstellung ausländischer Mitarbeiter in Frankreich an.

ANEF-Portal zur Verlängerung der digitalen Arbeitserlaubnis Frankreich 2026

Die Folgen eines Fehlers

Abgesehen von den Geldstrafen selbst drohen Arbeitgebern, die gegen die Vorschriften verstoßen, weitere Konsequenzen: die Rückzahlung öffentlicher Zuschüsse, der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, Reputationsschäden und – in den schwerwiegendsten Fällen – die strafrechtliche Verfolgung der für Personalentscheidungen verantwortlichen Personen.

Für Unternehmen, die auch nur eine Handvoll Mitarbeiter aus dem Ausland beschäftigen, reicht die manuelle Nachverfolgung von Arbeitsgenehmigungen nicht mehr aus. Durch die Kombination aus erweiterten Kontrollbefugnissen, höheren Bußgeldern und digitalen Kontrollinstrumenten werden Fehler schneller aufgedeckt und verursachen höhere Kosten als zuvor.

Benötigen Sie Hilfe bei der Einwanderung von Mitarbeitern nach Frankreich?

Die Einwanderungsplattform von Jobbatical automatisiert die Nachverfolgung von Genehmigungen, weist auf bevorstehende Ablaufdaten hin und verwaltet ANEF-Einreichungen von Anfang bis Ende – wodurch das Compliance-Risiko für Teams im Bereich der globalen Mobilität um bis zu 90 % gesenkt wird

Haftungsausschluss: Einwanderungsgesetze und -richtlinien ändern sich häufig und können je nach Land oder Staatsangehörigkeit variieren. Wir bemühen uns zwar, korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen, empfehlen Ihnen jedoch, sich selbst gründlich zu informieren oder offizielle Quellen zu konsultieren. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.

Häufig gestellte Fragen – Bußgelder für Arbeitgeber im Zusammenhang mit Einwanderung in Frankreich 2026

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