Ende 2024 verabschiedete Spanien wesentliche Änderungen der Verordnung über die Rechte von Ausländern (Real Decreto 1155/2024), die am 20. Mai 2025 in Kraft traten. Diese Änderungen sind nun seit mehreren Monaten in Kraft und vereinfachen das Einwanderungssystem Spaniens, verbessern die Rechte der Arbeitnehmer und bieten Unternehmen, die internationale Talente einstellen, mehr Flexibilität.
Im Jahr 2026 bietet das Rahmenwerk weiterhin diese Vorteile, ergänzt durch eine im Januar 2026 angekündigte außerordentliche Regularisierungsinitiative. Dieses befristete Verfahren richtet sich an Personen ohne Papiere, die sich bereits in Spanien aufhalten (die vor dem 31. Dezember 2025 eingereist sind, einen nachgewiesenen Aufenthalt von mindestens fünf Monaten vorweisen können und nicht vorbestraft sind) und gewährt ihnen eine einjährige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Die Anträge sollen zwischen April und Juni 2026 gestellt werden, wodurch möglicherweise eine beträchtliche Anzahl neu legalisierter Arbeitnehmer auf den Arbeitsmarkt kommt.
Dieser Artikel beschreibt die wichtigsten laufenden Änderungen aus der Reform von 2025, die für Arbeitgeber nach wie vor von großer Bedeutung sind, sowie die Auswirkungen der Regularisierung von 2026.
Schnelle Übersicht
- Einfacherer Einstellungsprozess – Vereinfachte Visaverfahren und weniger Bürokratie beschleunigen weiterhin die Anwerbung internationaler Fachkräfte für Spanien.
- Zugang zu studentischen Talenten – Arbeitgeber können Hochschulstudenten für bis zu 30 Stunden pro Woche einstellen und sich so einen starken Pool an Teilzeitkräften sichern.
- Mitarbeiterbindung – Längere Aufenthaltsgenehmigungen, einfachere Familienzusammenführung und Regularisierungsoptionen tragen dazu bei, qualifizierte Arbeitskräfte zu halten und die Zufriedenheit zu steigern.
Was hat sich in den Einwanderungsbestimmungen Spaniens geändert (gültig ab Mai 2025, fortlaufend im Jahr 2026)?
- Erste Arbeitsgenehmigungen – werden für ein Jahr erteilt und können bis zu vier Jahre verlängert werden (bisher war die Laufzeit in vielen Fällen kürzer). Dies reduziert die Fluktuation und den Verwaltungsaufwand.
- Langfristiger Aufenthalt – Für Personen über 30 Jahre sind Aufenthaltskarten nun 10 Jahre lang gültig (bisher 5 Jahre). Für Personen unter 30 Jahren gilt weiterhin eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.
- Flexibilität bei der Selbstständigkeit – Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung können neben ihrer Hauptbeschäftigung ohne zusätzliche Genehmigung freiberuflich tätig sein.
- Weniger Bürokratie – Klarere Anforderungen, weniger Verwaltungsaufwand und schnellere Bearbeitung.
- Flexible Integrationswege – Fünf Wege (sozial, sozialpädagogisch, sozialberuflich, familiär und zweite Chance) ermöglichen die Rekrutierung von Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund.
- Van Der Elst-Verfahren – Nicht-EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land arbeiten, können vorübergehend ohne neue Arbeitserlaubnis in Spanien arbeiten, was die Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Ländern fördert.
- Erhöhung der Altersgrenze – Kinder bis zum Alter von 26 Jahren (statt bisher 21 Jahren) können mitversichert werden, wenn sie finanziell abhängig sind (z. B. studieren oder arbeitslos sind).
- Erweiterte Anspruchsberechtigung – Weniger Bürokratie für nicht eingetragene Partner, Eltern und andere nahe Verwandte.
- Neue Aufenthaltsgenehmigung – Nicht-EU-Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger (Ehepartner, Kinder unter 26 Jahren, Eltern) können eine fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis erhalten.
- Studierende im Hochschulbereich – Können bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten; die Arbeitserlaubnis gilt für die gesamte Studiendauer (keine jährliche Verlängerung erforderlich).
- Sprachstudierende – Nach dem Studium keine Umwandlung in eine Arbeitserlaubnis möglich (betrifft hauptsächlich Nicht-Hochschulabsolventen).
2026 Ergänzung: Außerordentlicher Regularisierungsprozess
Diese einmalige Gelegenheit, die im Januar 2026 angekündigt wurde, ermöglicht es berechtigten Migranten ohne Papiere (die vor 2026 eingereist sind, seit mindestens fünf Monaten im Land leben und keine Vorstrafen haben), eine einjährige Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung zu erhalten. Dies könnte das Angebot an Arbeitskräften erweitern, insbesondere in Branchen mit Arbeitskräftemangel, und den Teilnehmern den Übergang zu einer regulären Aufenthaltsgenehmigung ermöglichen. Arbeitgeber könnten Mitte 2026 mit einer Zunahme legalisierter Bewerber rechnen.
Was sind die Vorteile für Arbeitgeber im Jahr 2026?
- Vereinfachte Visaverfahren: Weniger Bürokratie beschleunigt die Einstellung und den Umzug.
- Längere Arbeitsgenehmigungen: Vierjährige Verlängerungen sorgen für Planungssicherheit.
- Flexible Rekrutierung: Vielfältige Wege und Mobilitätsoptionen innerhalb der EU.
- Familienzusammenführung: Steigert die Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeiter.
- Studentenjobs: Bis zu 30 Stunden pro Woche Zugang zu jungen Talenten.
- Einfachere Mobilität für Arbeitnehmer in der EU: Van Der Elst unterstützt multinationale Unternehmen.
- Erweiterter Arbeitskräftepool durch Regularisierung: Der Prozess von 2026 könnte neu legalisierte Arbeitnehmer in formelle Beschäftigungsverhältnisse bringen.
Fazit
Die spanischen Einwanderungsbestimmungen für 2025 sind nun vollständig umgesetzt, und die außerordentliche Regularisierung für 2026 macht das Land weiterhin attraktiver für die Anwerbung globaler Talente. Vereinfachte Verfahren, längere Aufenthaltsgenehmigungen, Familienunterstützung und neue Einstiegsmöglichkeiten für Arbeitskräfte helfen Unternehmen dabei, effektiv Personal zu rekrutieren und zu binden.

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