Die wichtigsten Erkenntnisse zur Opportunity Card
- Mit der Chancenkarte können qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern ohne Stellenangebot nach Deutschland einreisen, um dort bis zu einem Jahr lang Arbeit zu suchen. Dabei sind Teilzeitarbeit (bis zu 20 Stunden pro Woche) und zweiwöchige Schnupperpraktika erlaubt, was sie zu einem flexiblen Instrument für Personalabteilungen in den Bereichen IT, Ingenieurwesen und Gesundheitswesen macht.
- Voraussetzungen sind ein anerkannter Hochschulabschluss oder eine berufliche Qualifikation, Grundkenntnisse in Deutsch (A1) oder Englisch (B2), der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (13.092 € pro Jahr) sowie eine Mindestpunktzahl von 6 Punkten, die sich aus Bildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen und Alter ergibt.
- Das Verfahren umfasst die Einreichung der Unterlagen bei einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat, die Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 75 €, die Teilnahme an einem Termin zur Erfassung biometrischer Daten sowie eine Wartezeit von zwei bis drei Monaten bis zur Entscheidung; Karteninhaber müssen ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Ankunft in Deutschland anmelden.
- Die Chancenkarte ist ein Weg zu einem langfristigen Aufenthaltsrecht – sobald eine Anstellung gesichert ist, können Inhaber zu einer regulären Arbeitserlaubnis oder einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung wechseln. Dies hilft Unternehmen dabei, Fachkräfte zu halten, angesichts des jährlichen Fachkräftemangels von rund 400.000 Fachkräften in Deutschland.
Als Personalverantwortlicher suchen Sie wahrscheinlich nach Möglichkeiten, Ihren Mitarbeitern den Umzug nach Deutschland zu erleichtern. Die Chancenkarte, die für 2026 aktualisiert wurde, ist eine bahnbrechende Neuerung für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, da sie ihnen die Einreise nach Deutschland und die Suche nach einem Arbeitsplatz ohne vorheriges Stellenangebot ermöglicht. In diesem Leitfaden behandeln wir alles, was Sie wissen müssen: Anspruchsberechtigung, Antragsverfahren, Voraussetzungen, Unterlagen, wo Sie den Antrag stellen können, Details zum Termin, Überlegungen zum Gehalt, Bearbeitungszeiten und Gebühren, damit Sie Ihre Mitarbeiter effektiv unterstützen können.
Was ist die Chancenkarte?
Die Chancenkarte ist entweder ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung, die qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern die Arbeitssuche in Deutschland ermöglicht. Für Personalabteilungen ist dies ein hervorragendes Instrument, um die Gewinnung und Umsiedlung von Talenten zu erleichtern und damit dem Bedarf Deutschlands an Fachkräften in Bereichen wie IT, Ingenieurwesen und Gesundheitswesen gerecht zu werden.
Die wichtigsten Merkmale sind:
- Arbeitssuche ohne Angebot: Bewerber können nach Deutschland einreisen und bis zu einem Jahr lang nach Stellen suchen.
- Teilzeitarbeit: Karteninhaber können während ihrer Arbeitssuche bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.
- Probezeitjobs: Kurzfristige Probezeitbeschäftigungen bei potenziellen Arbeitgebern sind zulässig (bis zu zwei Wochen pro Arbeitgeber).
- Weg zur Aufenthaltsgenehmigung: Eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung ermöglicht den Übergang zu einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung durch Änderung der Aufenthaltsgenehmigungsart.
Vorteile der Opportunity Card
- Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt: Bietet Arbeitssuchenden einen strukturierten Weg, ohne dass bereits ein Stellenangebot vorliegen muss.
- Flexibilität: Ermöglicht Teilzeitarbeit (bis zu 20 Stunden pro Woche) und Probearbeiten während der Arbeitssuche.
- Weg zur Aufenthaltsgenehmigung: Eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung ermöglicht den Übergang zu einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung.
- Unterstützung für qualifizierte Arbeitskräfte: Konzentriert sich auf stark nachgefragte Berufe wie IT, Ingenieurwesen und Gesundheitswesen.
Anspruchsberechtigung für die Opportunity Card im Jahr 2026
Um sich für die Chancenkarte zu qualifizieren, müssen Ihre Mitarbeiter im Jahr 2026 bestimmte Kriterien erfüllen:
- Facharbeiterstatus: Sie müssen entweder als Facharbeiter anerkannt werden:
- Ein im Ausbildungsland staatlich anerkannter Hochschulabschluss oder ein von den deutschen Auslandshandelskammern ausgestellter Abschluss.
- Mindestens zweijährige, im Heimatland anerkannte Berufsausbildung.
- Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse in Deutsch (Niveau A1) oder Englisch (Niveau B2) gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) sind erforderlich. Für Punkte gilt: Je höher das Niveau, desto mehr Punkte gibt es (Details siehe unten).
- Finanzielle Stabilität: Arbeitnehmer müssen nachweisen, dass sie sich während ihrer Arbeitssuche finanziell selbst versorgen können, mit einem Mindestbetrag von 13.092 € pro Jahr (ca. 1.091 € pro Monat).
- Punktebasiertes System: Wenn ihre Qualifikationen in Deutschland nicht vollständig anerkannt werden, benötigen sie mindestens 6 Punkte, die auf Faktoren wie Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter basieren.
Aktualisiertes Punkteverteilungssystem
Ab 2026 müssen Antragsteller für die Opportunity Card mindestens sechs Punkte auf der Grundlage verschiedener Kriterien erreichen. Die Bewertungskategorien wurden zur besseren Übersichtlichkeit überarbeitet. So können Punkte gesammelt werden:
Quelle: offizielles Portal von Make it in Germany
Bewerbungsverfahren für die Chancenkarte
Im Folgenden erfahren Sie, wie Ihre Mitarbeiter die Opportunity Card 2025 beantragen können und wie Sie sie dabei unterstützen können:
- Berechtigungsprüfung: Nutzen Sie das Selbstcheck-Tool auf der Website der deutschen Regierung, um zu überprüfen, ob die Kriterien erfüllt sind.
- Dokumente zusammenstellen: Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen, wie z. B. Qualifikationsnachweise, Sprachzertifikate, Arbeitszeugnisse und einen Finanznachweis (siehe untenstehende detaillierte Auflistung)
- Antrag stellen: Stellen Sie den Antrag bei der deutschen Botschaft (Ausländerbehörde in Deutschland) oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland oder, sofern verfügbar, online über das Portal für konsularische Dienste.
- Termin vereinbaren: Vereinbaren Sie einen Termin für die Visumbeantragung (Details siehe unten).
- Gebühren entrichten: Überweisen Sie die Anmeldegebühr in Höhe von 75 € in der Landeswährung.
- Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitung von Anträgen dauert in der Regel etwa 3 bis 5 Monate.
- Zulassung und Ankunft in Deutschland:
- Nach der Genehmigung erhalten Sie Ihre Opportunity Card und können nach Deutschland umziehen.
- Außerdem müssen die Arbeitnehmer ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Ankunft beim örtlichen Bürgeramt anmelden.
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Anforderungen für die Opportunity Card
Die Chancenkarte stellt klare Anforderungen an Ihre Mitarbeiter:
- Bildungshintergrund: Hochschulabschluss oder eine zweijährige Berufsausbildung.
- Sprachkenntnisse: A1 Deutsch oder B2 Englisch Zertifikat (z.B. Goethe-Institut, IELTS).
- Finanzieller Nachweis: 13.092 € auf einem Sperrkonto, ein Teilzeit-Arbeitsvertrag in Deutschland oder eine finanzielle Bürgschaft eines Sponsors.
- Krankenkasse: Gültiger, der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gleichwertiger Versicherungsschutz (keine Selbstbeteiligung über 300 € jährlich, keine Kündigungsklauseln).
Erforderliche Unterlagen für die Chancenkarte-Bewerbung
Bereiten Sie die folgenden Dokumente vor, um einen reibungslosen Bewerbungsprozess zu gewährleisten:
- Gültiger Reisepass: Innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt, mindestens 6 Monate über die Einreise hinaus gültig, mit zwei leeren Seiten.
- Bewerbungsformular: Über VIDEX ausgefüllt und unterzeichnet.
- Biometrische Fotos: Zwei aktuelle Fotos in Passgröße (nicht älter als 6 Monate).
- Qualifikationsnachweis: Abschlusszeugnisse, Berufsausbildungsdiplome oder Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers.
- Sprachzertifikate: A1 Deutsch (z.B. Goethe-Institut) oder B2 Englisch (z.B. IELTS, TOEFL).
- Finanzielle Nachweise: Sperrkontoauszug (12.324 €), Teilzeitarbeitsvertrag oderVerpflichtungserklärung des Sponsors.
- Krankenversicherungsnachweis: Dokumentation des Versicherungsschutzes nach deutschem Standard.
- CV/Lebenslauf: Angabe von Berufserfahrung und Ausbildung.
Es empfiehlt sich, sich bei der Antragstellung bei der örtlichen deutschen Vertretung nach den genauen Anforderungen zu erkundigen, da diese leicht variieren können.
Wo kann man die Opportunity Card beantragen?
Anträge müssen bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat im Heimatland des Mitarbeiters eingereicht werden. In einigen Ländern ist eine Online-Einreichung über das Konsularportal möglich. Befindet sich Ihr Mitarbeiter bereits mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, kann er den Antrag bei der örtlichen Ausländerbehörde stellen. Auf der Website des Auswärtigen Amtes finden Sie die nächstgelegeneVertretung
Kosten und Fristen
- Antragsgebühr: 75 € - nationales Visum oder 100 € - Aufenthaltsgenehmigung.
- Bearbeitungszeit: In der Regel zwischen 3 und 5 Monaten, kann jedoch je nach den individuellen Umständen variieren.
Ernennungsdaten für Chancenkarte-Bewerbungen
- Buchung: Termine werden online über die Website der Botschaft/des Konsulats oder über VFS Global (falls im Land anwendbar) vereinbart. Die Verfügbarkeit variiert, also buchen Sie frühzeitig.
- Persönliche Vorsprache erforderlich: Auch bei der Online-Einreichung müssen die Mitarbeiter einen Termin wahrnehmen, um ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) abzugeben und die Gebühren zu entrichten.
- Tipps für die Personalabteilung: Raten Sie Ihren Mitarbeitern, sich 2 bis 3 Monate im Voraus nach Terminangeboten zu erkundigen, da sich die Plätze in stark nachgefragten Regionen schnell füllen.
Gehaltsniveaus und Berufsaussichten
Die Chancenkarte selbst garantiert zwar keinen Arbeitsplatz, ermöglicht jedoch eine Teilzeitbeschäftigung (bis zu 20 Stunden/Woche) zum deutschen Mindestlohn (13,90 €/Stunde im Jahr 2026), der ausreicht, um die finanziellen Anforderungen zu erfüllen, wenn dies im Voraus vereinbart wurde. Bei einer Vollzeitbeschäftigung hängt das Gehaltsniveau von der jeweiligen Position ab:
- IT-Fachkräfte: Können sich für die EU-Blue Card qualifizieren, wenn sie ein Mindestgehalt von 50.700 € jährlich (oder 45.934,20 € für Mangelberufe) beziehen; bei Vorliegen eines Stellenangebots ist kein Hochschulabschluss erforderlich.
- Andere qualifizierte Stellen: Die typischen Gehälter variieren je nach Branche, aber die Chancenkarte öffnet die Türen zu festen Stellen, die zu einer Aufenthaltsgenehmigung führen können.
Bearbeitungszeit für die Opportunity Card
Die Bearbeitung von Anträgen auf eine Opportunity-Karte dauert in der Regel etwa 3-5 Monate.
Dürfen Inhaber einer Chancenkarte Vollzeit arbeiten?
Die Arbeitszeit ist auf 20 Stunden pro Woche begrenzt
Inhaber einer Chancen-Karte dürfen nur bis zu 20 Stunden pro Woche (in Teilzeit) arbeiten. Dies gilt, solange sie aktiv nach einer qualifizierten Festanstellung in Deutschland suchen. Eine Beschäftigung, die über diese Grenze hinausgeht, ist im Rahmen der Chancen-Karte nicht zulässig.
Probezeit ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
Kandidaten, die im „Opportunity Card“-Programm registriert sind , können zudem bis zu zwei Wochen lang bei einem potenziellen Arbeitgeber Probearbeit leisten. Diese muss jedoch auf eine qualifizierte Stelle ausgerichtet sein – sie ist kein Ersatz für eine Vollzeitbeschäftigung.
Der Übergang in eine Vollzeitbeschäftigung
Um in Vollzeit arbeiten zu können, muss der Bewerber seinen Aufenthaltsstatus offiziell in eine reguläre deutsche Arbeitserlaubnis oder eine EU-Blue Card umwandeln. Für diesen Übergang ist Folgendes erforderlich:
- Ein verbindliches Stellenangebot, das die Anforderungen hinsichtlich Gehalt und Qualifikation erfüllt
- Ein Antrag bei der zuständigen Einwanderungsbehörde
- Schriftliche Bestätigung der Ausländerbehörde vor Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung
⚠️ Wichtig für Personalabteilungen: Ein Bewerber sollte seine Tätigkeit – auch in Teilzeit – nicht ohne schriftliche Bestätigung der Einwanderungsbehörde aufnehmen. Wenn ein Termin zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung vereinbart, aber noch nicht wahrgenommen wurde, muss der Bewerber die offizielle schriftliche Bestätigung abwarten, bevor er die Arbeit aufnimmt. Diese Bestätigung wird in der Regel beim Termin selbst oder danach ausgestellt.
Praxisbeispiel
Wenn für einen Bewerber ein Termin zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung am 30. Oktober und ein voraussichtlicher Arbeitsbeginn am 1. November vorgesehen ist, sollte der Arbeitgeber den Arbeitsbeginn erst dann bestätigen, wenn der Bewerber entweder beim Termin oder im Anschluss daran eine schriftliche Genehmigung von der Ausländerbehörde erhalten hat. Liegt die Bestätigung nicht rechtzeitig vor, muss der Arbeitsbeginn entsprechend verschoben werden.
Aktuelle Statistiken und Aktualisierungen
Ab Anfang 2025 wurden zwischen Juni und Oktober 2024 etwa 2 500 Opportunity Cards ausgestellt. Bemerkenswert:
- Etwa 31 % dieser Karten wurden an Antragsteller aus Indien vergeben, was das große Interesse der indischen Fachkräfte verdeutlicht.
- Andere wichtige Zuwanderergruppen waren Bewerber aus China, der Türkei und Pakistan.
Der deutsche Arbeitsmarkt benötigt jährlich etwa 400.000 qualifizierte Arbeitskräfte, um den Bedarf der Wirtschaft zu decken. Die jüngsten Aktualisierungen deuten darauf hin, dass die Regierung plant, das Einwanderungsverfahren weiter zu zentralisieren, mit dem Ziel, die Bearbeitungszeiten für Visa um bis zu 40 % zu verkürzen.
Schlussfolgerung: Warum HR sich um die Chancenkarte kümmern sollte
Personalverantwortliche können mit der Opportunity Card ihren Talentpool erweitern, indem sie den Umzug von Mitarbeitern aus Nicht-EU-Ländern vereinfachen. Sie unterstützt den Bedarf des deutschen Arbeitsmarktes und bietet Ihrem Unternehmen Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften in stark nachgefragten Bereichen. Außerdem bietet sie einen Weg zu einem langfristigen Aufenthalt, der die Mitarbeiterbindung fördert.




