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Einstellung über die Chancenkarte: Was Personalabteilungen wissen müssen

6
min lesen
Zuletzt aktualisiert
2. April 2026
Chancenkarte 2026: HR-Leitfaden für Deutschland – Chancenkarte – Teilnahmeberechtigung und BewerbungsverfahrenChancenkarte 2026: HR-Leitfaden für Deutschland – Chancenkarte – Teilnahmeberechtigung und Bewerbungsverfahren

Die wichtigsten Erkenntnisse zur Opportunity Card

  • Mit der Chancenkarte können qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern ohne Stellenangebot nach Deutschland einreisen, um dort bis zu einem Jahr lang Arbeit zu suchen. Dabei sind Teilzeitarbeit (bis zu 20 Stunden pro Woche) und zweiwöchige Schnupperpraktika erlaubt, was sie zu einem flexiblen Instrument für Personalabteilungen in den Bereichen IT, Ingenieurwesen und Gesundheitswesen macht.
  • Voraussetzungen sind ein anerkannter Hochschulabschluss oder eine berufliche Qualifikation, Grundkenntnisse in Deutsch (A1) oder Englisch (B2), der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (13.092 € pro Jahr) sowie eine Mindestpunktzahl von 6 Punkten, die sich aus Bildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen und Alter ergibt.
  • Das Verfahren umfasst die Einreichung der Unterlagen bei einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat, die Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 75 €, die Teilnahme an einem Termin zur Erfassung biometrischer Daten sowie eine Wartezeit von zwei bis drei Monaten bis zur Entscheidung; Karteninhaber müssen ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Ankunft in Deutschland anmelden.
  • Die Chancenkarte ist ein Weg zu einem langfristigen Aufenthaltsrecht – sobald eine Anstellung gesichert ist, können Inhaber zu einer regulären Arbeitserlaubnis oder einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung wechseln. Dies hilft Unternehmen dabei, Fachkräfte zu halten, angesichts des jährlichen Fachkräftemangels von rund 400.000 Fachkräften in Deutschland.

Als Personalverantwortlicher suchen Sie wahrscheinlich nach Möglichkeiten, Ihren Mitarbeitern den Umzug nach Deutschland zu erleichtern. Die Chancenkarte, die für 2026 aktualisiert wurde, ist eine bahnbrechende Neuerung für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, da sie ihnen die Einreise nach Deutschland und die Suche nach einem Arbeitsplatz ohne vorheriges Stellenangebot ermöglicht. In diesem Leitfaden behandeln wir alles, was Sie wissen müssen: Anspruchsberechtigung, Antragsverfahren, Voraussetzungen, Unterlagen, wo Sie den Antrag stellen können, Details zum Termin, Überlegungen zum Gehalt, Bearbeitungszeiten und Gebühren, damit Sie Ihre Mitarbeiter effektiv unterstützen können.

Was ist die Chancenkarte?

Die Chancenkarte ist entweder ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung, die qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern die Arbeitssuche in Deutschland ermöglicht. Für Personalabteilungen ist dies ein hervorragendes Instrument, um die Gewinnung und Umsiedlung von Talenten zu erleichtern und damit dem Bedarf Deutschlands an Fachkräften in Bereichen wie IT, Ingenieurwesen und Gesundheitswesen gerecht zu werden.

Die wichtigsten Merkmale sind:

  • Arbeitssuche ohne Angebot: Bewerber können nach Deutschland einreisen und bis zu einem Jahr lang nach Stellen suchen.
  • Teilzeitarbeit: Karteninhaber können während ihrer Arbeitssuche bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Probezeitjobs: Kurzfristige Probezeitbeschäftigungen bei potenziellen Arbeitgebern sind zulässig (bis zu zwei Wochen pro Arbeitgeber).
  • Weg zur Aufenthaltsgenehmigung: Eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung ermöglicht den Übergang zu einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung durch Änderung der Aufenthaltsgenehmigungsart.

Vorteile der Opportunity Card

  1. Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt: Bietet Arbeitssuchenden einen strukturierten Weg, ohne dass bereits ein Stellenangebot vorliegen muss.
  2. Flexibilität: Ermöglicht Teilzeitarbeit (bis zu 20 Stunden pro Woche) und Probearbeiten während der Arbeitssuche.
  3. Weg zur Aufenthaltsgenehmigung: Eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung ermöglicht den Übergang zu einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung.
  4. Unterstützung für qualifizierte Arbeitskräfte: Konzentriert sich auf stark nachgefragte Berufe wie IT, Ingenieurwesen und Gesundheitswesen.

Anspruchsberechtigung für die Opportunity Card im Jahr 2026

Um sich für die Chancenkarte zu qualifizieren, müssen Ihre Mitarbeiter im Jahr 2026 bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Facharbeiterstatus: Sie müssen entweder als Facharbeiter anerkannt werden:
    • Ein im Ausbildungsland staatlich anerkannter Hochschulabschluss oder ein von den deutschen Auslandshandelskammern ausgestellter Abschluss.
    • Mindestens zweijährige, im Heimatland anerkannte Berufsausbildung.
    Sie können unter Anabin hier wenn Ihre Universität und Ihr Studienfach aufgeführt und zugelassen sind.
  • Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse in Deutsch (Niveau A1) oder Englisch (Niveau B2) gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) sind erforderlich. Für Punkte gilt: Je höher das Niveau, desto mehr Punkte gibt es (Details siehe unten).
  • Finanzielle Stabilität: Arbeitnehmer müssen nachweisen, dass sie sich während ihrer Arbeitssuche finanziell selbst versorgen können, mit einem Mindestbetrag von 13.092 € pro Jahr (ca. 1.091 € pro Monat).
  • Punktebasiertes System: Wenn ihre Qualifikationen in Deutschland nicht vollständig anerkannt werden, benötigen sie mindestens 6 Punkte, die auf Faktoren wie Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter basieren.

Aktualisiertes Punkteverteilungssystem

Ab 2026 müssen Antragsteller für die Opportunity Card mindestens sechs Punkte auf der Grundlage verschiedener Kriterien erreichen. Die Bewertungskategorien wurden zur besseren Übersichtlichkeit überarbeitet. So können Punkte gesammelt werden:

Kategorie Beschreibung Punkte
Vergleichbarkeit der Qualifikationen Wenn Ihr ausländischer Abschluss teilweise anerkannt wird 4
Qualifikation in einem Mangelberuf Qualifikation in Bereichen wie IT, Lehre oder Gesundheit (siehe offizielle Liste) 1
Berufliche Erfahrung 2 Punkte für zwei Jahre in den letzten fünf Jahren; 3 Punkte für fünf Jahre in den letzten sieben Jahren 2 / 3
Sprachkenntnisse Deutsch A2 (1 Punkt); B1 (2 Punkte); B2+ (3 Punkte). Englisch C1+ (zusätzlicher 1 Punkt) 1 / 2 / 3 +1
Alter Unter 35 (2 Punkte); 35–40 (1 Punkt) 2 / 1
Bisheriger Aufenthalt in Deutschland Legal Aufenthalt von mindestens sechs Monaten in den letzten fünf Jahren 1
Qualifikation des Partners Ehepartner/Partner erfüllt die Anforderungen der Opportunity Card 1

Sie brauchen diese Informationen für später? Jetzt herunterladen.

Quelle: offizielles Portal von Make it in Germany


Bewerbungsverfahren für die Chancenkarte

Im Folgenden erfahren Sie, wie Ihre Mitarbeiter die Opportunity Card 2025 beantragen können und wie Sie sie dabei unterstützen können:

  1. Berechtigungsprüfung: Nutzen Sie das Selbstcheck-Tool auf der Website der deutschen Regierung, um zu überprüfen, ob die Kriterien erfüllt sind.
  2. Dokumente zusammenstellen: Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen, wie z. B. Qualifikationsnachweise, Sprachzertifikate, Arbeitszeugnisse und einen Finanznachweis (siehe untenstehende detaillierte Auflistung)
  3. Antrag stellen: Stellen Sie den Antrag bei der deutschen Botschaft (Ausländerbehörde in Deutschland) oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland oder, sofern verfügbar, online über das Portal für konsularische Dienste.
  4. Termin vereinbaren: Vereinbaren Sie einen Termin für die Visumbeantragung (Details siehe unten).
  5. Gebühren entrichten: Überweisen Sie die Anmeldegebühr in Höhe von 75 € in der Landeswährung.
  6. Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitung von Anträgen dauert in der Regel etwa 3 bis 5 Monate.
  7. Zulassung und Ankunft in Deutschland:
    1. Nach der Genehmigung erhalten Sie Ihre Opportunity Card und können nach Deutschland umziehen.
    2. Außerdem müssen die Arbeitnehmer ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Ankunft beim örtlichen Bürgeramt anmelden.

Chancenkarte-Anwendungsdienste – kompetenter Support für die Chancenkarte.


Anforderungen für die Opportunity Card

Die Chancenkarte stellt klare Anforderungen an Ihre Mitarbeiter:

  • Bildungshintergrund: Hochschulabschluss oder eine zweijährige Berufsausbildung.
  • Sprachkenntnisse: A1 Deutsch oder B2 Englisch Zertifikat (z.B. Goethe-Institut, IELTS).
  • Finanzieller Nachweis: 13.092 € auf einem Sperrkonto, ein Teilzeit-Arbeitsvertrag in Deutschland oder eine finanzielle Bürgschaft eines Sponsors.
  • Krankenkasse: Gültiger, der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gleichwertiger Versicherungsschutz (keine Selbstbeteiligung über 300 € jährlich, keine Kündigungsklauseln).

Erforderliche Unterlagen für die Chancenkarte-Bewerbung

Bereiten Sie die folgenden Dokumente vor, um einen reibungslosen Bewerbungsprozess zu gewährleisten:

  • Gültiger Reisepass: Innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt, mindestens 6 Monate über die Einreise hinaus gültig, mit zwei leeren Seiten.
  • Bewerbungsformular: Über VIDEX ausgefüllt und unterzeichnet.
  • Biometrische Fotos: Zwei aktuelle Fotos in Passgröße (nicht älter als 6 Monate).
  • Qualifikationsnachweis: Abschlusszeugnisse, Berufsausbildungsdiplome oder Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers.
  • Sprachzertifikate: A1 Deutsch (z.B. Goethe-Institut) oder B2 Englisch (z.B. IELTS, TOEFL).
  • Finanzielle Nachweise: Sperrkontoauszug (12.324 €), Teilzeitarbeitsvertrag oderVerpflichtungserklärung des Sponsors.
  • Krankenversicherungsnachweis: Dokumentation des Versicherungsschutzes nach deutschem Standard.
  • CV/Lebenslauf: Angabe von Berufserfahrung und Ausbildung.

Es empfiehlt sich, sich bei der Antragstellung bei der örtlichen deutschen Vertretung nach den genauen Anforderungen zu erkundigen, da diese leicht variieren können.


Wo kann man die Opportunity Card beantragen?

Anträge müssen bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat im Heimatland des Mitarbeiters eingereicht werden. In einigen Ländern ist eine Online-Einreichung über das Konsularportal möglich. Befindet sich Ihr Mitarbeiter bereits mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, kann er den Antrag bei der örtlichen Ausländerbehörde stellen. Auf der Website des Auswärtigen Amtes finden Sie die nächstgelegeneVertretung‍

Kosten und Fristen

  • Antragsgebühr: 75 € - nationales Visum oder 100 € - Aufenthaltsgenehmigung.
  • Bearbeitungszeit: In der Regel zwischen 3 und 5 Monaten, kann jedoch je nach den individuellen Umständen variieren.

Ernennungsdaten für Chancenkarte-Bewerbungen

  • Buchung: Termine werden online über die Website der Botschaft/des Konsulats oder über VFS Global (falls im Land anwendbar) vereinbart. Die Verfügbarkeit variiert, also buchen Sie frühzeitig.
  • Persönliche Vorsprache erforderlich: Auch bei der Online-Einreichung müssen die Mitarbeiter einen Termin wahrnehmen, um ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) abzugeben und die Gebühren zu entrichten.
  • Tipps für die Personalabteilung: Raten Sie Ihren Mitarbeitern, sich 2 bis 3 Monate im Voraus nach Terminangeboten zu erkundigen, da sich die Plätze in stark nachgefragten Regionen schnell füllen.

Gehaltsniveaus und Berufsaussichten

Die Chancenkarte selbst garantiert zwar keinen Arbeitsplatz, ermöglicht jedoch eine Teilzeitbeschäftigung (bis zu 20 Stunden/Woche) zum deutschen Mindestlohn (13,90 €/Stunde im Jahr 2026), der ausreicht, um die finanziellen Anforderungen zu erfüllen, wenn dies im Voraus vereinbart wurde. Bei einer Vollzeitbeschäftigung hängt das Gehaltsniveau von der jeweiligen Position ab:

  • IT-Fachkräfte: Können sich für die EU-Blue Card qualifizieren, wenn sie ein Mindestgehalt von 50.700 € jährlich (oder 45.934,20 € für Mangelberufe) beziehen; bei Vorliegen eines Stellenangebots ist kein Hochschulabschluss erforderlich.
  • Andere qualifizierte Stellen: Die typischen Gehälter variieren je nach Branche, aber die Chancenkarte öffnet die Türen zu festen Stellen, die zu einer Aufenthaltsgenehmigung führen können.

Bearbeitungszeit für die Opportunity Card

Die Bearbeitung von Anträgen auf eine Opportunity-Karte dauert in der Regel etwa 3-5 Monate.


Dürfen Inhaber einer Chancenkarte Vollzeit arbeiten?

Die Arbeitszeit ist auf 20 Stunden pro Woche begrenzt

Inhaber einer Chancen-Karte dürfen nur bis zu 20 Stunden pro Woche (in Teilzeit) arbeiten. Dies gilt, solange sie aktiv nach einer qualifizierten Festanstellung in Deutschland suchen. Eine Beschäftigung, die über diese Grenze hinausgeht, ist im Rahmen der Chancen-Karte nicht zulässig.

Probezeit ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Kandidaten, die im „Opportunity Card“-Programm registriert sind , können zudem bis zu zwei Wochen lang bei einem potenziellen Arbeitgeber Probearbeit leisten. Diese muss jedoch auf eine qualifizierte Stelle ausgerichtet sein – sie ist kein Ersatz für eine Vollzeitbeschäftigung.

Der Übergang in eine Vollzeitbeschäftigung

Um in Vollzeit arbeiten zu können, muss der Bewerber seinen Aufenthaltsstatus offiziell in eine reguläre deutsche Arbeitserlaubnis oder eine EU-Blue Card umwandeln. Für diesen Übergang ist Folgendes erforderlich:

  • Ein verbindliches Stellenangebot, das die Anforderungen hinsichtlich Gehalt und Qualifikation erfüllt
  • Ein Antrag bei der zuständigen Einwanderungsbehörde
  • Schriftliche Bestätigung der Ausländerbehörde vor Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung

⚠️ Wichtig für Personalabteilungen: Ein Bewerber sollte seine Tätigkeit – auch in Teilzeit – nicht ohne schriftliche Bestätigung der Einwanderungsbehörde aufnehmen. Wenn ein Termin zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung vereinbart, aber noch nicht wahrgenommen wurde, muss der Bewerber die offizielle schriftliche Bestätigung abwarten, bevor er die Arbeit aufnimmt. Diese Bestätigung wird in der Regel beim Termin selbst oder danach ausgestellt.


Praxisbeispiel

Wenn für einen Bewerber ein Termin zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung am 30. Oktober und ein voraussichtlicher Arbeitsbeginn am 1. November vorgesehen ist, sollte der Arbeitgeber den Arbeitsbeginn erst dann bestätigen, wenn der Bewerber entweder beim Termin oder im Anschluss daran eine schriftliche Genehmigung von der Ausländerbehörde erhalten hat. Liegt die Bestätigung nicht rechtzeitig vor, muss der Arbeitsbeginn entsprechend verschoben werden.

Aktuelle Statistiken und Aktualisierungen

Ab Anfang 2025 wurden zwischen Juni und Oktober 2024 etwa 2 500 Opportunity Cards ausgestellt. Bemerkenswert:

  • Etwa 31 % dieser Karten wurden an Antragsteller aus Indien vergeben, was das große Interesse der indischen Fachkräfte verdeutlicht.
  • Andere wichtige Zuwanderergruppen waren Bewerber aus China, der Türkei und Pakistan.

Der deutsche Arbeitsmarkt benötigt jährlich etwa 400.000 qualifizierte Arbeitskräfte, um den Bedarf der Wirtschaft zu decken. Die jüngsten Aktualisierungen deuten darauf hin, dass die Regierung plant, das Einwanderungsverfahren weiter zu zentralisieren, mit dem Ziel, die Bearbeitungszeiten für Visa um bis zu 40 % zu verkürzen.


Schlussfolgerung: Warum HR sich um die Chancenkarte kümmern sollte

Personalverantwortliche können mit der Opportunity Card ihren Talentpool erweitern, indem sie den Umzug von Mitarbeitern aus Nicht-EU-Ländern vereinfachen. Sie unterstützt den Bedarf des deutschen Arbeitsmarktes und bietet Ihrem Unternehmen Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften in stark nachgefragten Bereichen. Außerdem bietet sie einen Weg zu einem langfristigen Aufenthalt, der die Mitarbeiterbindung fördert.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Dürfen Inhaber einer Chancenkarte in Deutschland Vollzeit arbeiten?

Nein, Inhaber einer Chancenkarte dürfen nicht in Vollzeit arbeiten.

Die Chancenkarte ist ein Visum zur Arbeitssuche und keine reguläre Arbeitserlaubnis. Sie ermöglicht es internationalen Fachkräften zwar, legal nach Deutschland einzureisen und aktiv nach Arbeit zu suchen, ist jedoch mit strengen Auflagen und Arbeitsbeschränkungen verbunden, die Personal- und Talentteams vor der Einstellung kennen müssen.

Was sind die wichtigsten Vorteile der Opportunity Card für Arbeitgeber?

Die Opportunity Card ermöglicht es Personalabteilungen, auf internationale Talente zuzugreifen, die bereits in Deutschland leben. Da Bewerber ohne vorheriges Stellenangebot einreisen können, können Arbeitgeber persönliche Vorstellungsgespräche führen und „Probearbeiten” von bis zu zwei Wochen pro Arbeitgeber vereinbaren. Dies reduziert die üblichen Engpässe bei der internationalen Personalbeschaffung und senkt das Rekrutierungsrisiko.

Können Inhaber einer Opportunity Card sofort arbeiten?

Ja. Im Gegensatz zum früheren Arbeitssuchendenvisum dürfen Inhaber der Opportunity Card vom ersten Tag an bis zu 20 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Dies ermöglicht es den Bewerbern, sich während der Arbeitssuche finanziell selbst zu versorgen, und bietet Arbeitgebern eine flexible Möglichkeit, die Kandidaten vor der Unterzeichnung eines Vollzeitvertrags zunächst auf Probe einzustellen.

Was ist das „Punktesystem“ und wie viele Punkte sind erforderlich?

Wird der ausländische Abschluss eines Bewerbers in Deutschland nicht vollständig anerkannt, wird die Eignung anhand eines Punktesystems geprüft, bei dem mindestens 6 Punkte erforderlich sind. Punkte werden vergeben für: Qualifikationen (bis zu 4 Punkte), aktuelle Berufserfahrung (2–3 Punkte), Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch (1–3 Punkte), Alter (2 Punkte bei unter 35 Jahren; 1 Punkt bei 35–40 Jahren) sowie frühere Aufenthalte in Deutschland von mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre (1 Punkt).

Wie funktioniert die Umwandlung in eine reguläre Arbeitserlaubnis?

Sobald sich ein Arbeitgeber und ein Inhaber einer Opportunity Card auf eine Vollzeitstelle geeinigt haben, kann die Karte in eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte oder eine Blaue Karte EU umgewandelt werden. Da die Qualifikationen des Bewerbers bereits im Rahmen des Opportunity-Card-Verfahrens geprüft wurden, lassen sich viele Verwaltungsschritte bei der Ausländerbehörde oft schneller erledigen.

Wie sehen die finanziellen Anforderungen für 2026 aus?

Antragsteller müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für ihren Aufenthalt verfügen. Für das Jahr 2026 beträgt die Mindestanforderung 13.092 € pro Jahr (etwa 1.091 € pro Monat). Der Nachweis kann durch ein Sperrkonto, eine Verpflichtungserklärung oder einen Teilzeit-Arbeitsvertrag erbracht werden, der der wöchentlichen Arbeitszeitbegrenzung von 20 Stunden entspricht.

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