- Deutschland bietet verschiedene Visaarten für unterschiedliche Aufenthalte an, darunter Kurzzeitvisa (Schengen), Langzeitvisa (national), Daueraufenthaltsvisa, befristete Aufenthaltsgenehmigungen und die Blaue Karte EU, die jeweils unterschiedliche Gebühren und Verlängerungskosten mit sich bringen, die für die Planung von Mitarbeiterumzügen unerlässlich sind.
- Die Visagebühren können je nach Botschaft oder Einwanderungsbehörde leicht variieren, wobei Zahlungen in bar, per Karte oder Banküberweisung akzeptiert werden und die Gebühren im Allgemeinen nicht erstattet werden, selbst wenn der Antrag abgelehnt wird.
- Zu den weiteren einwanderungsbedingten Kosten gehören die obligatorische Krankenversicherung (320-600 €/Monat), die Kaution für die Unterkunft (2-3 Monatsmieten), die monatliche Miete (800-1.500 €), die Lebenshaltungskosten (580-960 €/Monat pro Person) und die Deutschkurse (über 200 €), die für die Budgetplanung entscheidend sind.
- Für einen reibungslosen Ablauf des Visumantrags ist es ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen (6-12 Wochen im Voraus), vollständige und korrekte Unterlagen vorzubereiten, eventuelle Gebührenbefreiungen zu prüfen, alle damit verbundenen Ausgaben einzuplanen und sich über die offiziellen Informationen des deutschen Konsulats auf dem Laufenden zu halten, um Verzögerungen oder Probleme zu vermeiden.
Deutschland ist dank seiner reichen Kultur, starken Wirtschaft und hohen Lebensqualität nach wie vor eines der beliebtesten Reiseziele für Touristen, Studenten und Berufstätige. Bei Mitarbeiterumzügen – egal ob Kurzaufenthalte, Langzeitaufenthalte oder dauerhafte Umzüge – ist es für einen reibungslosen Ablauf unerlässlich, die Visagebühren und damit verbundenen Kosten zu kennen.
Dieser aktualisierte Leitfaden (Stand 2026) enthält eine Übersicht über die verschiedenen Visumtypen, Gebühren (auch für Minderjährige), Verlängerungskosten und Tipps zur Nutzung des Systems.
Übersicht der Visagebühren
Die folgende Tabelle fasst die Kosten für die wichtigsten deutschen Visa- und Aufenthaltsgenehmigungsarten zusammen:
Zusätzliche Informationen
- Die Gebühren können je nach Botschaft, Konsulat oder örtlicher Ausländerbehörde leicht variieren.
- Die Zahlung erfolgt in der Regel in bar (Euro/lokale Währung), per Karte oder Banküberweisung – bitte beachten Sie die spezifischen Richtlinien.
- Die Gebühren sind in den meisten Fällen nicht erstattungsfähig, auch wenn der Antrag abgelehnt wird (Ausnahmen sind selten).
Detaillierte Aufschlüsselung der Visumtypen
- Kurzaufenthaltsvisum (Schengen-Visum)Erlaubt bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen für Tourismus, Geschäftsreisen oder Familienbesuche.
- Gültigkeit: Bis zu 90 Tage/180.
- Gebühren: Erwachsene 90 €; Kinder von 6 bis 11 Jahren 45 €; Kinder unter 6 Jahren kostenlos.
- Ausnahmen: Familienangehörige aus der EU/dem EWR, Forscher, Schüler auf Klassenfahrten.
- Verlängerungen sind selten und in der Regel aus humanitären Gründen oder aufgrund höherer Gewalt kostenlos.
- Langzeitvisum (Nationales Visum)Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (Arbeit, Studium, Arbeitssuche, Familienzusammenführung).
- Gültigkeit: Über 90 Tage; oft erstes Einreisevisum, das zu einer Aufenthaltsgenehmigung führt.
- Gebühren: Erwachsene 75 €; Minderjährige unter 18 Jahren 37,50 €.
- Ausnahmen: Stipendiaten des öffentlichen Dienstes (und ihre Familien), Diplomaten.
- Verlängerungen: Möglich, wenn der Zweck weiterhin besteht; Gebühr 75 €.
- Unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis)Gewährt unbefristete Aufenthalts-/Arbeitsrechte (Weg zur Staatsbürgerschaft möglich).
- Gebühren: Fachkräfte 113 €; Freiberufler 124 €; Hochqualifizierte 147 €; Bestimmte Kategorien (z. B. türkische Staatsbürger) niedriger.
- Minderjährige zahlen denselben Preis wie Erwachsene.
- Keine routinemäßigen Verlängerungen/Erneuerungen; für Änderungen können Gebühren für die Neuausstellung anfallen.
- Befristete AufenthaltsgenehmigungFür begrenzte Zeiträume (Arbeit, Studium usw.).
- Neuantrag: 50–110 € (Erwachsene/Minderjährige gleich).
- Verlängerungen: 50–80 €, je nach Dauer/Zweck.
- Blaue Karte EUFür hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-/EWR-Ländern; Weg zum dauerhaften Aufenthaltsrecht.
- Gebühren: Erstmalig 100 €; Verlängerungen 96 € (bis zu 3 Monate) oder 93 € (über 3 Monate).
- Aktualisierung 2026: Mindestbruttojahresgehalt 50.700 € (oder 45.934,20 € für Mangelberufe wie IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen). Lesen Sie unseren ausführlichen Leitfaden zur EU-Blue Card: Voraussetzungen, Vorteile und Antragstellung.
Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Einwanderung
Ein Umzug erfordert mehr als nur ein Visum – planen Sie auch Folgendes ein:
- Krankenversicherung: Obligatorisch; 320–600+ € pro Monat (je nach Versicherungsschutz/Familie).
- Unterkunft: Kaution in Höhe von 2–3 Monatsmieten (2.400–4.500 €+); Monatsmiete 800–1.500 €+ (je nach Stadt).
- Lebenshaltungskosten: 580–960 €+/Monat pro Person (Lebensmittel, Transport, Nebenkosten).
- Sprachkurse: 200 € bis über 1.000 €, je nach Niveau/Anbieter.
- Sonstiges Sperrkonto (falls erforderlich, z. B. für Studenten ~1.091 €/Monat im Jahr 2026); Übersetzungen, Beglaubigungen.
Tipps für einen reibungslosen Bewerbungsprozess
- Beantragen Sie frühzeitig Mindestens 6 Wochen (Kurzaufenthalt) oder 12 Wochen (Langaufenthalt) im Voraus.
- Bereiten Sie die Unterlagen sorgfältig vor Unvollständige/unrichtige Einreichungen verursachen die meisten Verzögerungen/Ablehnungen.
- Prüfen Sie die Ausnahmeregelungen Überprüfen Sie, ob aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit/des Zwecks reduzierte Gebühren oder Gebührenbefreiungen gelten.
- Budgetieren Sie ganzheitlich Berücksichtigen Sie Krankenversicherung, Wohnen und tägliche Kosten.
- Bleiben Sie auf dem Laufenden Richtlinien/Gebühren können sich ändern; informieren Sie sich immer bei offiziellen Stellen wie dem Auswärtigen Amt (auswaertiges-amt.de), dem Portal „Make it in Germany“ oder Ihrer örtlichen Botschaft/Ihrem Konsulat.
Fazit
Deutschland bietet verschiedene Visumsoptionen für Tourismus, Arbeit, Studium, Geschäftstätigkeit oder dauerhaften Umzug. Die Gebühren und Anforderungen variieren je nach Art, Dauer und Antragsteller (Erwachsene vs. Minderjährige). Da es 2026 keine wesentlichen Änderungen bei den Gebühren für Kernvisumsarten gibt (obwohl die Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU angehoben wurden), sorgen eine frühzeitige Planung und eine genaue Budgetierung für einen reibungslosen Ablauf für Ihre Mitarbeiter.
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