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Visumarten für Deutschland 2026: Alle Optionen für Arbeit, Studium und Familie im Überblick

8
min lesen
Zuletzt aktualisiert
September 1, 2026
Deutsche Flagge

Das Wichtigste zu den verschiedenen Visumarten für Deutschland

  • Deutschland bietet eine Vielzahl von Visumstypen an, die auf Arbeit, Studium, Berufsausbildung, Familienzusammenführung und qualifizierte Fachkräfte zugeschnitten sind und jeweils spezifische Anforderungen wie anerkannte Qualifikationen, Stellenangebote, Gehaltsgrenzen und Sprachkenntnisse beinhalten.
  • Die EU-Blue Card ist ein wichtiges Visum für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, für das ein anerkannter Hochschulabschluss oder IT-Erfahrung sowie ein Stellenangebot mit einer bestimmten Gehaltsschwelle (50.700 € im Jahr 2026 oder weniger für Mangelberufe) erforderlich sind. Es bietet Vorteile wie eine schnellere Bearbeitung, Familienzusammenführung und einen Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.
  • Arbeitsvisa für qualifizierte Fachkräfte und erfahrene Arbeitskräfte ermöglichen es Personen mit anerkannten Qualifikationen oder einschlägiger Erfahrung, in Deutschland zu arbeiten. Dabei gelten bestimmte Mindestgehälter und Anforderungen an das Arbeitsangebot, einschließlich besonderer Bestimmungen für Personen über 45 Jahre und zeitlich begrenzter Arbeit während der Anerkennung der Qualifikation.
  • Zu den zusätzlichen Visa gehören Studentenvisa mit Arbeitsgenehmigungen während des Studiums und Genehmigungen zur Arbeitssuche nach dem Studium, Visa für die berufliche Bildung, die einen bestätigten Ausbildungsplatz und deutsche Sprachkenntnisse voraussetzen, sowie Genehmigungen zur Familienzusammenführung, die den Nachzug von Ehegatten und Kindern mit vereinfachten Arbeitsrechten für Familien von Blue-Card-Inhabern ermöglichen.

Deutschland bietet zahlreiche verschiedene Visumarten für Personen an, die arbeiten, studieren oder zu Familienangehörigen ziehen möchten – von der EU-Blue-Card und Arbeitsvisa für qualifizierte Fachkräfte bis hin zu Aufenthaltsgenehmigungen für Studierende, Auszubildende und zum Familienzusammenführung. Zu wissen, welche deutsche Visumart zu Ihrer Situation passt, hilft Arbeitgebern, Personalabteilungen und Mobilitätsexperten dabei, internationale Umzüge effizienter zu gestalten. Dieser Leitfaden erläutert alle wichtigen Visumarten in Deutschland und deren Anforderungen ab 2026, einschließlich Gehaltsgrenzen, Qualifikationsvorschriften und Sprachkenntnissen, sodass Sie für jeden neuen Mitarbeiter schnell die richtige Aufenthaltsgenehmigung ermitteln können.

Visum Typ Für wen ist es gedacht? Gehaltsgrenze (2026) Schlüsselanforderung
Blaue Karte EU Hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern 50.700 € (45.934,20 € für Strecken mit Kapazitätsengpässen bzw. für neue Flugverbindungen) Anerkannter Hochschulabschluss oder mindestens drei Jahre einschlägige IT-Erfahrung sowie ein qualifiziertes Stellenangebot
Arbeitsvisum (qualifizierte Fachkräfte) Fachkräfte mit anerkannten Berufs- oder Hochschulabschlüssen Standard-Förderbetrag (53.130 €, wenn über 45 Jahre) Anerkannte Qualifikation und ein konkretes Stellenangebot
Visum für erfahrene Arbeitskräfte Fachkräfte ohne Anerkennung ihrer formalen Qualifikation €43,470 Mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung in den letzten 5 Jahren und ein qualifizierendes Stellenangebot
Visa-Partnerschaft zur Anerkennung Arbeitnehmer, die die Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation abschließen Quote der qualifizierten Beschäftigung Stellenangebot, Anerkennungsvereinbarung und Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2
Visum für eine Berufsausbildung Bewerber, die eine schulische oder betriebliche Berufsausbildung absolvieren k. A. (es gilt die Ausbildungszulage) Bestätigter Ausbildungsplatz und Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1
Studentenvisum An deutschen Hochschulen zugelassene internationale Studierende k. A. (gesperrtes Konto: 11.904 €/Jahr) Zulassung zur Universität und Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
Arbeitssuchenden-Genehmigung Absolventen, die in Deutschland eine Anstellung suchen K.A. Kürzlich abgeschlossener deutscher Studienabschluss und Anspruch auf die entsprechende Nachstudienzeit von bis zu 18 Monaten
Visum zur Familienzusammenführung Ehepartner und Kinder, die zu Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt nachziehen K.A. Gültiger rechtmäßiger Wohnsitz des Sponsors und Nachweis der anspruchsberechtigten familiären Beziehung
Niederlassungsgenehmigung (PR) Langzeitbewohner, die eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen K.A. In der Regel 36 Monate Rentenbeiträge; für Inhaber einer EU-Blue-Card können kürzere Zeiträume gelten

Blaue Karte EU

Die EU-Blue Card ist für hochqualifizierte Nicht-EU-Bürger gedacht, die in Deutschland arbeiten möchten. Um sich zu qualifizieren, benötigen Bewerber einen anerkannten Hochschulabschluss (oder gleichwertige IT-Kenntnisse/Erfahrung) und ein Stellenangebot, das bestimmte Gehaltsanforderungen erfüllt.

Anforderungen:

  • Hochschulabschluss: Ein deutscher Hochschulabschluss oder ein in Deutschland anerkannter ausländischer Abschluss.
  • Stellenangebot: Ein verbindlicher Arbeitsvertrag oder ein Stellenangebot im Zusammenhang mit dem Abschluss.
  • Gehaltsschwelle: Ein Mindestbruttojahresgehalt von mindestens 50.700 € (Stand 2026). Für Mangelberufe kann mit Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit ein niedrigeres Gehalt von 45.934,20 € (Stand 2026) gelten. Die gleiche niedrigere Schwelle gilt für Neueinsteiger auf dem Arbeitsmarkt: Ausländer, die ihr Hochschulstudium innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen haben, können eine EU-Blue Card erhalten, wenn ihr Arbeitsplatz in Deutschland mindestens 45.934,20 € bezahlt.
Eine umfassende Übersicht über die Zulassungskriterien, die Gehaltsregelungen und den Bewerbungsprozess Schritt für Schritt finden Sie in unserem vollständigen Leitfaden zur EU-Blue-Card für Deutschland.

Bemerkenswerte Mangelberufe:

  • Manager aus den Bereichen Fertigung, Bergbau, Bauwesen und Vertrieb
  • IKT-Dienstleistungsmanager
  • Manager für professionelle Dienstleistungen (z. B. Kinderbetreuung, Gesundheit, Bildung)
  • Medizinische Fachkräfte (Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Apotheker)
  • MINT-Fachleute (Fachleute aus den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik)
  • Lehrer und Erzieher
Um zu prüfen, ob eine Stelle die niedrigere Gehaltsschwelle für Mangelberufe erfüllt, lesen Sie unseren Leitfaden zu den deutschen Mangelberufen und Engpassberufen für die EU-Blue-Card.

EU-Blue Card für IT-Fachkräfte:

IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikationen können eine EU-Blue Card erhalten, wenn sie ein Stellenangebot in Deutschland, ein Mindestbruttogehalt von 45.934,20 € und mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen können.

Die Vorteile der Blauen Karte EU:

  • Schnellere Verarbeitung und Erkennung
  • Weg zur Niederlassungserlaubnis nach 27 Monaten mit einem A1-Sprachniveau (oder 21 Monaten, wenn der Antragsteller ein B1-Sprachniveau hat)
  • Relativ unkomplizierter Übergang zu einer Blue Card in jedem anderen EU-Land
  • Vereinfachtes Verfahren beim Wechsel des Arbeitgebers für Blue-Card-Inhaber mit einem anerkannten Abschluss
  • Einfachere Familienzusammenführung
Personalabteilungen, die Fachkräfte aus dem Technologiebereich ohne formalen Abschluss einstellen, sollten unseren Leitfaden zur EU-Blue-Card für IT-Fachkräfte in Deutschland lesen, in dem der erfahrungsbasierte Weg ausführlich beschrieben wird.

Arbeitsvisum für qualifizierte Fachkräfte

DiesesVisum ist für Personen bestimmt, die außerhalb Deutschlands eine Berufsausbildung oder eine Hochschulausbildung abgeschlossen haben und in qualifizierten Berufen arbeiten möchten.

Anforderungen:

  • Qualifizierung: Der ausländische Abschluss muss in Deutschland anerkannt oder einem deutschen Abschluss gleichgestellt sein. Für reglementierte Berufe (z. B. im Gesundheitswesen) ist eine Approbation erforderlich.
  • Stellenangebot: Bewerber benötigen ein konkretes Stellenangebot eines deutschen Arbeitgebers. Die Stelle muss als qualifizierte Beschäftigung gelten, was in der Regel einen Hochschulabschluss oder eine gleichwertige Berufsausbildung voraussetzt.
  • Beschäftigungsdauer: Aufenthaltsgenehmigungen werden in der Regel für zwei bis vier Jahre ausgestellt.

Für Bewerber über 45 muss der Arbeitgeber ein Bruttojahresgehalt von mindestens 53.130 € (aktualisiert gegenüber früheren Niveaus, angepasst an die Rentenschwellen) oder einen Nachweis über ausreichende Rentenvorkehrungen anbieten.

Arbeitgeber, die Fachkräfte einstellen möchten, sollten unseren Leitfaden für Arbeitgeber zum Fachkräftevisum für Deutschland für das Jahr 2026 lesen, in dem die Verpflichtungen des Arbeitgebers und die Bearbeitungsfristen ausführlich erläutert werden.

Visum für berufserfahrene Arbeitnehmer

Fürerfahrene Fachkräfte mit einer beruflichen Qualifikation oder einem Hochschulabschluss, die die Anforderungen für eine formale Anerkennung in Deutschland nicht erfüllen.

Anforderungen:

  • Qualifikation: Berufliche Qualifikation oder Hochschulabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildung.
  • Berufserfahrung: Mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre, die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen muss, den der Bewerber in Deutschland ausüben möchte.
  • Stellenangebot: Ein Stellenangebot in einem nicht reglementierten Beruf mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 43.470 € (aktualisiert für 2026). Für Personen über 45 Jahre können höhere Schwellenwerte gelten (z. B. in Höhe von 53.130 € oder einem entsprechenden Betrag).
  • Genehmigung: Die Beschäftigung muss von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt werden, die prüft, ob die Beschäftigungsbedingungen wie Gehalt und Arbeitszeiten denen von inländischen Arbeitnehmern entsprechen.
Dieser Weg fällt unter § 19c des Aufenthaltsgesetzes. Erfahren Sie in unserem Leitfaden zur erfahrungsbasierten Arbeitserlaubnis in Deutschland, wie das funktioniert.

Visum für eine Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungsvereinbarung‍

Dieses Visum ermöglicht es den Personen, in Deutschland zu arbeiten, während sie das Anerkennungsverfahren für ihre Qualifikationen absolvieren.

Anforderungen:

  • Qualifizierung: Ein Hochschulabschluss oder eine berufliche Qualifikation aus einem anderen Land. Der Abschluss muss von der Regierung des Heimatlandes anerkannt sein.
  • Stellenangebot: Ein konkretes Stellenangebot eines deutschen Arbeitgebers. Die Beschäftigung muss qualifiziert sein, bei reglementierten Berufen ist eine befristete Tätigkeit als Hilfskraft erlaubt, bis die volle Anerkennung erreicht ist.
  • Vereinbarung über die Anerkennungspartnerschaft: Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, dass das Anerkennungsverfahren während des Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird. Diese Vereinbarung kann in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden.
  • Sprachkenntnisse: Deutschkenntnisse auf Niveau A2 oder höher.

Visum für berufliche Weiterbildung‍

Dieses Visum ermöglicht es den Antragstellern, eine Berufsausbildung in Deutschland zu absolvieren, entweder im Rahmen eines schulischen oder eines betrieblichen Programms.

Anforderungen:

  • Ausbildungsplatz: Nachweis eines bestätigten Ausbildungsplatzes in Deutschland, entweder über ein schulisches oder betriebliches Programm.
  • Sprachkenntnisse: In der Regel werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 vorausgesetzt, es sei denn, die Ausbildungseinrichtung hat die Sprachkenntnisse geprüft oder es wurde ein Vorbereitungskurs absolviert.
  • Finanzielle Mittel: Nachweis der finanziellen Fähigkeit zur Deckung der Lebenshaltungskosten, wobei die Anforderungen den aktuellen Standards entsprechen (z. B. monatliche Beträge für den Nachweis der finanziellen Mittel).
Um einen umfassenderen Überblick darüber zu erhalten, wie die Ausbildungswege für Fachkräfte und die berufliche Bildung im Rahmen des deutschen Qualifikationsbeschäftigungssystems zusammenpassen, lesen Sie unseren Leitfaden zu Qualifikationsbeschäftigungsgenehmigungen in Deutschland.

Studentenvisum‍

Das Studentenvisum ermöglicht den Aufenthalt in Deutschland zu Bildungszwecken. Es wird zunächst für bis zu zwei Jahre ausgestellt, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Während des Studiums können die Antragsteller eine studentische Nebentätigkeit aufnehmen und bis zu 140 volle oder 280 halbe Tage pro Jahr oder bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Anforderungen:

  • Zulassung: Die Aufnahme an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland ist erforderlich.
  • Finanzielle Mittel: Nachweis ausreichender Mittel durch ein gesperrtes Bankkonto (mindestens 11.904 € pro Jahr / 992 € pro Monat ab 2026), ein Stipendium oder eine Verpflichtungserklärung.
  • Sprachkenntnisse: Für einige Programme sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 erforderlich.

Optionen nach dem Studienabschluss:

  • Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitssuchende: Nach Abschluss des Studiums können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche beantragen. Diese Genehmigung gilt für bis zu 18 Monate, um einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Wenn ein Arbeitsplatz gefunden ist und alle Anforderungen erfüllt sind, kann die Genehmigung in eine Arbeitsaufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden.
  • Arbeitsaufenthaltsgenehmigung: Wenn nach dem Abschluss ein Arbeitsplatzangebot vorliegt, kann die Studentenaufenthaltsgenehmigung direkt in eine Arbeitsgenehmigung umgewandelt werden. Die Arbeitsgenehmigung wird für zwei Jahre ausgestellt, kann verlängert werden und gilt bei Erfüllung der Voraussetzungen auch für freiberufliche Tätigkeiten.

Andere Visa

Befristete Arbeitsvisa:

  • Best Friend Assignment Permit: Für Mitarbeiter, die Staatsangehörige von Ländern wie den Vereinigten Staaten, Kanada oder Japan sind und im Rahmen besonderer Vereinbarungen von ihrem Unternehmen nach Deutschland entsandt werden.
  • ICT-Karte: Für unternehmensinterne Versetzungen innerhalb multinationaler Unternehmen.
  • Mitarbeiteraustausch: Für Mitarbeiter, die an Austauschprogrammen zwischen Unternehmen teilnehmen.
  • Installationsvisum: Für Arbeitnehmer, die an Installationsprojekten beteiligt sind.

Visum zur Familienzusammenführung:

  • Familienzusammenführung für Ehepartner und Kinder: Ermöglicht Familienangehörigen von Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt oder Staatsangehörigen (d. h. Drittstaatsangehörigen) den Zuzug nach Deutschland.
  • Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen: Vereinfachte Bestimmungen für Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen, um zu ihnen nach Deutschland zu ziehen.
  • Kind deutscher Staatsangehöriger: Für Kinder deutscher Staatsangehöriger, die zu ihren Eltern zurückkehren möchten.
  • Familienangehöriger eines EU-Bürgers: Ermöglicht Familienangehörigen von EU-Bürgern den Nachzug nach Deutschland.
Für Ehepartner und Kinder, die zu einem in Deutschland ansässigen Angehörigen ziehen, gelten besondere Zulassungs- und Nachweisanforderungen. Den vollständigen Ablauf finden Sie in unserem umfassenden Leitfaden zum Visum für die Familienzusammenführung in Deutschland.

Aufenthaltsgenehmigungen mit unbefristeter Gültigkeit:

Es handelt sich um unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen, die Drittstaatsangehörigen ermöglichen, einen langfristigen Aufenthaltsstatus entweder in Deutschland oder in den Ländern der Europäischen Union zu erlangen.

  • Deutsche Niederlassungserlaubnis: Ermöglicht Drittstaatsangehörigen einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, sofern sie mindestens 36 Monate lang Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Für bestimmte Personengruppen gelten erleichterte Bedingungen – beispielsweise können Inhaber einer EU-Blue Card nach 21 Monaten Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung einen Antrag stellen, wenn sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen können, oder nach 27 Monaten mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1. Inhaber dieser Aufenthaltserlaubnis dürfen ohne Einschränkungen in Deutschland leben und einer Beschäftigung nachgehen.
  • Unbefristete Aufenthaltserlaubnis EU: Vergleichbar mit der Niederlassungserlaubnis, ermöglicht die Migration und erleichtert die Bedingungen für eine Aufenthaltserlaubnis in fast allen EU-Ländern.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Arbeitnehmer mit einer Arbeitserlaubnis einen dauerhaften Aufenthaltsstatus erlangen können, lesen Sie unseren Leitfaden zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für Inhaber einer Arbeitserlaubnis in Deutschland.
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Häufig gestellte Fragen zu Visumsoptionen und -voraussetzungen für Deutschland

Wer benötigt ein Visum für die Einreise nach Deutschland?

Im Allgemeinen benötigen Drittstaatsangehörige für die Einreise nach Deutschland ein Visum. EU-Bürger und Staatsangehörige bestimmter Länder sind für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen zu Zwecken wie Tourismus oder Geschäftsbesuchen von der Visumpflicht befreit.

Welche Arten von Visa gibt es für Deutschland?

Die wichtigsten Visumkategorien für Deutschland sind das Schengen-Visum (C-Visum) für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, das nationale Visum (D-Visum) für längerfristige Zwecke wie Arbeit oder Studium und das Flughafentransitvisum (A-Visum) für Reisende, die über deutsche Flughäfen transitieren.

Wo muss ich ein deutsches Visum beantragen?

Visumanträge müssen bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Generalkonsulat eingereicht werden, die für Ihren gewöhnlichen Wohnsitz oder Ihren Wohnort in Ihrem Heimatland zuständig sind.

Wie läuft die Beantragung eines Online-Visums ab?

Antragsteller reichen ihre Anträge und Unterlagen über das Konsularische Portal zur Vorprüfung ein. Nach diesem Schritt vereinbaren sie einen kurzen persönlichen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung, um biometrische Daten zu übermitteln und die Visumgebühr zu entrichten.

Wie hoch ist die Visumgebühr für ein Schengen-Visum für einen Erwachsenen?

Die derzeitige Gebühr für ein Schengen-Visum für Erwachsene beträgt 90 €, während Kinder zwischen 6 und 12 Jahren eine ermäßigte Gebühr von 45 € zahlen.

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Carolin Urich
Carolin Urich
Carolin Urich ist Global Mobility Managerin bei Jobbatical und spezialisiert auf Einwanderungsfragen für deutsche Unternehmen sowie auf von Arbeitgebern gesponserte Arbeitsvisa. Sie hat einen Master of Science in Humanitarian Action vom University College Dublin und verfügt über 10 Jahre Erfahrung im Einwanderungsrecht, unter anderem durch frühere Tätigkeiten bei Fragomen und Caritas. Sie berät Personalabteilungen und Global-Mobility-Teams zu Themen wie der Blauen Karte EU, Fachkräftevisa gemäß § 18b AufenthG, der Chancenkarte, dem beschleunigten Fachkräfteverfahren, unternehmensinternen Versetzungen sowie der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Sie hat mehr als 1.500 Umzüge nach Deutschland begleitet und veröffentlicht regelmäßig praktische Leitfäden für Arbeitgeber zu den Verfahren der Bundesagentur für Arbeit und der Ausländerbehörde, zu Reformen der Blauen Karte EU sowie zu den sich weiterentwickelnden Rahmenbedingungen für Fachkräfte in Deutschland.
Stichwörter zu diesem Blog:
Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis in Deutschland, Visum für Fachkräfte in Deutschland, Gehalt mit der Blauen Karte EU in Deutschland, Einwanderungsrecht in Deutschland – Personalwesen, „Opportunity Card“ – Arbeitgeber in Deutschland
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