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Deutschland 18a-Visum (§ 18a): Leitfaden für Arbeitgeber zur Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte 2026

7
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Zuletzt aktualisiert
Oktober 6, 2026
Deutschland: Visum 18a (§ 18a) – Leitfaden für Arbeitgeber zur Arbeitserlaubnis für Fachkräfte 2026

WICHTIGSTE ERKENNTNISSE: Deutschland-Visum 18a (§ 18a)

  • Was es ist: Das 18a-Visum (§ 18a des Aufenthaltsgesetzes) ist Deutschlands Einwanderungsweg für Nicht-EU-Arbeitskräfte, die bereits über einen anerkannten Berufsabschluss verfügen – nicht das Ausbildungsvisum für Personen, die sich noch in der Ausbildung in Deutschland befinden.
  • 18a vs. 18b: §18a gilt für berufliche (Handwerks-)Abschlüsse, §18b für Hochschulabschlüsse. Es gilt dieselbe Gebühr von 75 € und dieselbe Regelung ohne festgelegtes Mindestgehalt für Personen unter 45 Jahren.
  • Der eigentliche Engpass: die ZAB-Anerkennung. Beginnen Sie frühzeitig damit – bei den meisten Berufen dauert es 4 bis 8 Wochen, im Gesundheitswesen bis zu 6 Monate.
  • Die Realität bei den Gehältern: Für Personen unter 45 Jahren gibt es keine festgelegte Untergrenze (anders als bei der EU-Blue-Card). Das Gehalt muss lediglich dem Marktniveau oder einem Tarifvertrag entsprechen. Erstbewerber über 45 Jahre benötigen ein Bruttojahresgehalt von 55.770 € (2026) oder einen Nachweis über eine Altersvorsorge.
  • Zeitplan: Planen Sie insgesamt 3 bis 6 Monate ein. Ein Bewerber, der sich bereits rechtmäßig in Deutschland aufhält, kann den Wechsel innerhalb von 4 bis 8 Wochen vollziehen.

Was ist das 18a-Visum in Deutschland?

Das 18a-Visum (§ 18a des deutschen Aufenthaltsgesetzes) ist die Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, die statt eines Hochschulabschlusses über eine anerkannte berufliche Qualifikation verfügen. Es wird häufig unter den Suchbegriffen „Visum 18a Deutschland“ oder „Deutschland 18a-Visum“ gesucht und ermöglicht es Ihnen, Fachkräfte aus Handwerk und Pflege, Elektriker, Mechaniker, Pflegekräfte und Köche für eine qualifizierte Beschäftigung einzustellen, sobald ihre Ausbildung anerkannt ist.

Es handelt sich um das berufliche Pendant zum Fachkräftevisum gemäß § 18b. Als Qualifikation muss eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren vorliegen, die von den deutschen Behörden als den lokalen Standards gleichwertig anerkannt wird.

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18a-Visum vs. 18b-Visum: Was ist der Unterschied?

Beide sind deutsche Fachkräfteaufenthaltsgenehmigungen, die denselben nach 2024 geltenden Regelungen unterliegen, und die Unterscheidung bezieht sich auf die Qualifikation, nicht auf die Tätigkeit. Die Aufenthaltsgenehmigung nach § 18a gilt für eine berufliche Ausbildung (entspricht der deutschen „Ausbildung“); die Aufenthaltsgenehmigung nach § 18b gilt für akademische Abschlüsse. Seit März 2024 können Inhaber beider Genehmigungen jede qualifizierte Tätigkeit ausüben, nicht nur eine, die ihrem ursprünglichen Fachgebiet entspricht.

§ 18a vs. § 18b auf einen Blick

KriteriumVisum nach § 18a (berufliche Ausbildung)§18b-Visum (akademisch)
QualifizierungAnerkannte Berufsausbildung, mindestens 2 JahreAnerkannter Hochschulabschluss
Typische AufgabenbereicheElektriker, Krankenpfleger, Mechatroniker, KochIngenieur, IT-Spezialist, Buchhalter, Manager
Mindestgehalt (unter 45)Keine, marktüblicher Satz oder TarifvertragKeine, marktüblicher Satz oder Tarifvertrag
Mindestgehalt (Einstieg, ab 45 Jahren)55.770 € brutto/Jahr (2026) oder Rentenbescheinigung55.770 € brutto/Jahr (2026) oder Rentenbescheinigung
Weg zur AnerkennungZAB oder IHK FOSAAnerkennung von Abschlüssen / Eintragung in das Anabin-Verzeichnis
Visumgebühr€75€75
DaueraufenthaltsgenehmigungNach 3 Jahren (Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, 36 Monate Rentenansprüche)Nach 3 Jahren (Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, 36 Monate Rentenansprüche)

Hochverdiener mit Hochschulabschluss sollten auch die EU-Blue-Card (§ 18g) in Betracht ziehen, die einen schnelleren Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung bieten kann. Ausführliche Informationen zum akademischen Weg finden Sie in unserem Leitfaden zum Visum für akademische Fachkräfte gemäß § 18b.

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Wann ist der Berufsbildungsweg nach § 18a die richtige Wahl für neue Mitarbeiter aus dem Ausland?

  • Nutzen Sie den §18a-Weg: Wenn Ihr Bewerber über einen anerkannten Berufsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren verfügt, jedoch keinen Hochschulabschluss besitzt. Das angebotene Gehalt muss lediglich den ortsüblichen Marktbedingungen in Deutschland entsprechen, wobei jedoch ein fester Mindestbetrag von 55.770 € gilt, wenn der Arbeitnehmer 45 Jahre oder älter ist.  
  • Nutzen Sie die EU-Blue-Card: Wenn der Bewerber über einen Hochschulabschluss verfügt und die Mindestgehaltsanforderungen für 2026 erfüllt (50.700 € allgemein / 45.934 € für Mangelberufe). Dieser Weg umgeht das reguläre Verfahren und beschleunigt den Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.
  • Nutzen Sie den akademischen §18b-Weg:Für internationale Hochschulabsolventen, deren Vergütungspakete unter den für eine EU-Blue-Card erforderlichen hohen gesetzlichen Mindestanforderungen liegen, ist der §18b- Weg für akademische Fachkräfte die ideale Lösung.
  • Nutzen Sie das „Ausbildung (§16a)“-Visum: Wenn der Bewerber über keinerlei formale Qualifikation verfügt und Sie ihn speziell nach Deutschland holen möchten, damit er dort eine betriebliche Ausbildung oder ein Ausbildungsprogramm absolviert, ist das „Ausbildung (§16a)“-Visum die richtige Wahl.

Sie sind sich nicht sicher, welcher Weg für Sie in Frage kommt? In unserem Vergleich der deutschen Arbeitserlaubnisse für Fachkräfte werden alle drei Wege nebeneinander aufgeführt, damit Sie für Ihren Kandidaten den richtigen Weg finden können.
Dieser Leitfaden führt Ihr Personal- oder Mobilitätsteam durch die Themen Zulassungsvoraussetzungen, Anerkennung, Gehaltsregelungen, Ablauf, Fristen und Kosten. Wie „ Jobbatical “ den gesamten Prozess von Anfang bis Ende abwickelt, erfahren Sie in unserem Service „Deutschland-Visum für Fachkräfte“.

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Welche Berufe im Handwerk kommen für das 18a-Visum in Frage?

Deutschland stuft derzeit über 200 Berufe alsEngpassberufe ein, wobei das Baugewerbe, das Elektrohandwerk, das Gesundheitswesen und der Maschinenbau zu den Bereichen mit dem größten Fachkräftemangel zählen. Jede Stelle, für die Ihr Bewerber über eine anerkannte, für die Position relevante berufliche Qualifikation verfügt, kann gemäß § 18a gefördert werden. Häufige Beispiele:

Handelssektor Beispielrollen Regulierter Beruf?
Elektro- und Gebäudetechnik Elektriker, Installateur, Energietechniker Nein, die ZAB-Anerkennung reicht aus
Maschinenbau und Automobilindustrie Mechatroniker, Kfz-Mechaniker, Industriemechaniker Nein, die ZAB-Anerkennung reicht aus
Gesundheitswesen und Pflege Pflegehelfer/in, Medizintechniker/in, Physiotherapieassistent/in Ja, neben dem ZAB ist eine Berufserlaubnis erforderlich
Bauwesen & Tiefbau Bautechniker, Bauleiter, Klempner Nein, die ZAB-Anerkennung reicht aus
Gastronomie & Hotellerie Koch, Bäcker, Lebensmitteltechnologe Nein, die ZAB-Anerkennung reicht aus
Logistik und Lagerhaltung Spezialist für Lagerlogistik, Spediteur Nein, die ZAB-Anerkennung reicht aus

Sie stellen Personal im Gesundheitswesen ein? Für diese Stellen sind sowohl die ZAB-Anerkennung als auch eine Berufszulassung der zuständigen Landesbehörde erforderlich, bevor die Arbeitserlaubnis erteilt werden kann. Planen Sie für diesen Schritt zusätzlich 4–12 Wochen ein.

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Zulassungskriterien für Bewerber: Was Ihre Mitarbeiter benötigen

Um die Genehmigung gemäß § 18a zu erhalten, muss Ihr ausländischer Mitarbeiter folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • Anerkannter Abschluss: Ein mindestens zweijähriger berufsbildender Abschluss, dessen Gleichwertigkeit mit deutschen Ausbildungsstandards vom ZAB oder der IHK FOSA offiziell bestätigt wurde.  
  • Qualifiziertes Stellenangebot: Ein verbindlicher Vertrag für eine qualifizierte Stelle. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) prüft den Vertrag und lehnt unqualifizierte oder Gelegenheitsarbeit ab.  
  • Marktübliches Gehalt: Ein Vergütungspaket, das direkt den in Deutschland für diese konkrete Position üblichen Marktbedingungen entspricht.  
  • Berufserlaubnis: Eine zusätzliche Berufserlaubnis, wenn Sie Personal für gesetzlich geregelte Bereiche wie das Gesundheitswesen oder die Pflege einstellen.  

Der Vorteil bei der Vermittlung:
Ihr Kandidat ist nicht auf den genauen Bereich seiner ursprünglichen Ausbildung beschränkt. Er darf rechtlich gesehen jede qualifizierte Fachkraftstelle ausüben, was Ihrem Rekrutierungsteam deutlich mehr Flexibilität bei der Vermittlung verschafft.

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Beschleunigung der Anerkennung von ZAB-Qualifikationen: Hier entscheidet sich, ob Fristen eingehalten werden oder nicht

Die formale Anerkennung eines internationalen Abschlusses nach deutschen Standards durch das ZAB oder die IHK FOSA ist in der Regel die zeitaufwändigste Phase Ihres Einarbeitungsprozesses.

  • Zeitplan: Die Bewertung dauert bei technischen Standardberufen 4–8 Wochen, kann sich bei reglementierten Berufen im Gesundheitswesen jedoch auf bis zu sechs Monate erstrecken.
  • Die Lösung: Wenn Sie sich Verzögerungen bei der Einarbeitung nicht leisten können, nutzen Sie eineAnerkennungspartnerschaft. So kann Ihr neuer Mitarbeiter nach Deutschland einreisen und sofort mit der Arbeit beginnen, während das Anerkennungsverfahren im Hintergrund läuft – vorausgesetzt, er verfügt über grundlegende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2.

Einzelheiten zur Funktionsweise des Verfahrens und zur Vorbereitung der Unterlagen finden Sie in unserem Leitfaden zur Anerkennung von Qualifikationen (Anerkennungsberatung).

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Gehaltsvorschriften für das §18a-Visum für das Jahr 2026

Im Rahmen des Berufsbildungswegs wird kein einheitliches Mindestgehalt vorgeschrieben, wie es bei der EU-Blue-Card der Fall ist. Stattdessen müssen Ihre Vergütungspakete folgende spezifische regulatorische Prüfungen bestehen:

  • Der Marktvergleichstest: Bei Neueinstellungen von Personen unter 45 Jahren prüft die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Arbeitsverträge anhand der offiziellen Referenzdatenbank „Entgeltatlas“. Ihr Angebot muss genau dem regionalen Durchschnitt und den Arbeitsbedingungen entsprechen, die vergleichbaren deutschen Mitarbeitern gewährt werden. Gehälter , die durch einen Tarifvertrag festgelegt sind , gelten standardmäßig als konform.‍
  • Die Altersgrenze: Erstzuwanderer, die 45 Jahre oder älter sind, unterliegen einer strengen gesetzlichen Mindestanforderung. Sie müssen ein Bruttojahresgehalt von mindestens 55.770 € erzielen oder einen amtlichen Nachweis über eine eigenständige, ausreichende Altersvorsorge vorlegen. ‍
  • Der gesetzliche Mindestlohn: Alle Vereinbarungen müssen den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland strikt einhalten, der am 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde angehoben wurde.

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Pflichten des Arbeitgebers bei Einstellungen gemäß § 18a

  • Vorschriftsmäßige Vergütung und Arbeitsbedingungen: Sie müssen marktübliche Löhne zahlen oder sich an Tarifverträge halten, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) prüft dies im Rahmen ihrer Arbeitsmarktprüfung sehr genau.
  • Die Arbeitgebererklärung (Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis): Dieses obligatorische Dokument enthält Angaben zu Aufgabenbereich, Vergütung und Arbeitszeiten. Ohne dieses Dokument kann die BA ihre Prüfung nicht einleiten, weshalb fehlende oder unvollständige Formulare der Hauptgrund für Verzögerungen bei der Visumserteilung sind.
  • Übereinstimmung zwischen Stelle und Qualifikation: Die offene Stelle muss direkt der formalen Ausbildung des Bewerbers entsprechen. Die BA lehnt eine Bewerbung ab, wenn Sie versuchen, einen zertifizierten Elektriker für allgemeine, ungelernte manuelle Tätigkeiten einzustellen.
  • Hinweis zur Beratung gemäß § 45c: Ab dem 1. Januar 2026 müssen Sie allen aus dem Ausland rekrutierten Nicht-EU-Mitarbeitern spätestens an ihrem ersten Arbeitstag schriftliche Informationen über kostenlose, unabhängige arbeits- und sozialrechtliche Beratungsdienste zur Verfügung stellen. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in unserem Leitfaden zu den Arbeitgeberpflichten.‍
  • Unterstützung bei der Anerkennung: Ihr Team ist dafür verantwortlich, die genauen Unternehmensunterlagen und detaillierten Stellenbeschreibungen bereitzustellen, die erforderlich sind, um die ZAB-Qualifikationsprüfung voranzubringen.

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So beantragen Sie das §18a-Visum: Schritt für Schritt

  1. Prüfung der Einstellungsvoraussetzungen: Bevor Sie ein Stellenangebot unterbreiten, nutzen Sie unsere schnelle deutsche Einstellungsvorabprüfung, um sicherzustellen, dass die Qualifikation des Bewerbers anerkannt werden kann und dass Ihr Gehaltspaket den lokalen Marktanforderungen entspricht.
  2. Ein bedingtes Angebot unterbreiten: Legen Sie einen formellen Vertrag oder ein Angebotsschreiben vor, in dem die Stelle, das Gehalt und die Arbeitszeiten detailliert aufgeführt sind, und machen Sie dabei ausdrücklich deutlich, dass die Stelle von der endgültigen Genehmigung der Einwanderungsbehörde abhängig ist.
  3. Füllen Sie die Arbeitgebererklärung aus: Füllen Sie die „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ aus und fügen Sie sie direkt den Bewerbungsunterlagen des Bewerbers bei.
  4. Einreichung zur ZAB-Anerkennung: Reichen Sie die erforderlichen Stellenbeschreibungen und Ausbildungsnachweise ein, um die formelle Bewertung der Qualifikationen einzuleiten.
  5. BA-Prüfung: Die Bundesagentur für Arbeit prüft die Vertragsbedingungen anhand regionaler Marktstandards und kann gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen anfordern.
  6. Einstellung und Anmeldung: Sobald das Visum genehmigt ist und der Mitarbeiter eingetroffen ist, stellen Sie sicher, dass er sich vor Ort anmeldet (Anmeldung), eine deutsche Krankenversicherung abschließt und innerhalb von 90 Tagen bei der Ausländerbehörde seine endgültige Aufenthaltserlaubnis beantragt.

Stehen Sie unter Zeitdruck?
Mit dem offiziellen „Beschleunigten Fachkräfteverfahren“ können Sie die üblichen Bearbeitungsfristen auf nur 4–6 Wochen verkürzen , sofern das Verfahren korrekt eingeleitet wird.

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Das digitale Visumportal für Fachkräfte 2026

Seit dem 20. Februar 2026 bearbeiten alle deutschen Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden im Inland Anträge von Fachkräften über eine einzige Online-Plattform; biometrische Daten, Zeugnisse und Verträge werden digital hochgeladen, und Arbeitgeber erhalten Statusaktualisierungen in Echtzeit. In den Pilotvertretungen sank die durchschnittliche Bearbeitungszeit von ca. 54 Tagen auf ca. 17 Tage. Das Portal deckt lediglich die Einreisephase ab; die ZAB-Anerkennung und die Anmeldung bleiben separate Schritte.

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Wie lange dauert die Bearbeitung des 18a-Visums? Realistische Zeitpläne für 2026

Bühne Typische Dauer Anmerkungen
Anerkennung der ZAB-Qualifikation 4–8 Wochen Bis zu 6 Monate für die Gesundheitsversorgung. Beginnen Sie nach Möglichkeit bereits vor Erhalt eines verbindlichen Angebots.
Wartezeit für einen Visumstermin bei der Botschaft 4–12 Wochen Längere Reisezeiten für Indien, Nigeria und die Philippinen. Buchen Sie frühzeitig.
Visumbearbeitung (nach Terminvereinbarung) 2–8 Wochen Durch Spitzenzeiten im September bis November kann sich diese Dauer auf 10 bis 12 Wochen verlängern. Allerdings sorgt das digitale Portal für 2026 bei angeschlossenen Einsätzen für eine deutliche Verkürzung der Durchschnittszeiten (in den Pilotprojekten etwa 17 Tage).
Aufenthaltsgenehmigung (nach der Einreise) 2–4 Wochen Beantragen Sie dies innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Ankunft.
Gesamt (realistische Planung) 3–6 Monate Rechnen Sie bei medizinischen Behandlungen oder komplexen Fällen eher mit einer Dauer von etwa 6 Monaten.

Wenn sich Ihr Bewerber bereits rechtmäßig in Deutschland aufhält – sei es mit einem Visum für Arbeitssuchende, einem bald auslaufenden Studentenvisum oder einer anderen Arbeitserlaubnis –, kann er den Antrag direkt bei der örtlichen Ausländerbehörde stellen, ohne zuvor in sein Heimatland zurückkehren zu müssen. Dadurch verkürzt sich die Bearbeitungszeit in den meisten Fällen auf 4 bis 8 Wochen.

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Wie viel kostet das 18a-Visum? Zu berücksichtigende Gebühren

Artikel Voraussichtliche Kosten (2026)
Gebühr für ein National (D)-Visum €75
Aufenthaltstitel ~€100
Anerkennung von ZAB-/IHK-Abschlüssen 100–€600
Beglaubigte Übersetzungen und Apostillen Variabel, 2–4 Wochen hinzurechnen

Die Gebühren sind vorläufige Angaben der Behörden und können sich ändern; bitte überprüfen Sie diese vor der Einreichung. Der größte Aufwand entsteht in der Regel durch den Koordinationsaufwand – und genau hier zahlt sich die Zusammenarbeit mit einem Einwanderungsberater aus.

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Warum sich der Weg über § 18a für Ihr Unternehmen lohnt

  • Schnellerer Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung: Neueinstellungen können bereits nach drei Jahren einer qualifizierten Beschäftigung eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten (vorausgesetzt sind 36 Monate Rentenbeiträge und Deutschkenntnisse auf Niveau B1).  
  • Flexibilität bei der Aufgabenverteilung: Sobald ihre berufliche Qualifikation offiziell anerkannt ist, können Mitarbeiter problemlos zwischen allen qualifizierten Fachpositionen innerhalb Ihres Unternehmens wechseln.
  • Familienzusammenführung: Verwandte können sofort nach Deutschland nachziehen, und Ehepartner erhalten im Rahmen der Familienzusammenführung automatisch eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis .

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Unsere deutschen Einwanderungsexperten kümmern sich über eine einzige Plattform um die Anerkennung von Qualifikationen, die Genehmigung von BA-Anträgen und die Ansiedlung. Entdecken Sie unseren Service zum Fachkräftevisum für Deutschland.

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Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder wenden Sie sich an uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.

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Häufig gestellte Fragen: Deutschland – Visum nach § 18a und ZAB-Anerkennung

Was ist das 18a-Visum in Deutschland?

Das 18a-Visum (§ 18a des deutschen Aufenthaltsgesetzes), auch als Visum 18a bezeichnet, ist eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, die über eine anerkannte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren verfügen – beispielsweise Elektriker, Mechaniker, Pflegekräfte und Köche –, jedoch keinen Hochschulabschluss vorweisen können. Voraussetzung ist ein qualifiziertes Stellenangebot zu marktüblichen Löhnen, und nach drei Jahren führt es zu einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.

Gibt es ein Mindestgehalt für die Genehmigung gemäß § 18a?

Für Bewerber unter 45 Jahren gibt es keine festgelegte Mindestvergütung; das Gehalt muss lediglich dem Marktniveau oder einem Tarifvertrag entsprechen. Erstbewerber über 45 Jahren benötigen ein Bruttojahresgehalt von 55.770 € (2026) oder den Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge.

Wird ein im Ausland erworbener Berufsabschluss anerkannt?

Ja, sofern der Abschluss in Deutschland anerkannt ist oder vom ZAB bzw. der IHK FOSA als vergleichbar eingestuft wurde.

Ist eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich?

In der Regel ja. Die BA prüft die Arbeitsbedingungen und die Vergütung vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, wobei die Arbeitgebererklärung als Auslöser dient.

Können wir einen Facharbeiter einstellen, der sich bereits in Deutschland befindet?

Ja, wenn sie über ein gültiges Visum verfügen, können sie die Genehmigung gemäß § 18a direkt bei der Ausländerbehörde beantragen, in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen, ohne dass eine Rückreise in ihr Heimatland erforderlich ist.

Kann man sich allein aufgrund von Berufserfahrung für einen reglementierten Beruf qualifizieren?

Nein. Bei reglementierten Berufen wie im Gesundheitswesen oder im Ingenieurwesen ist eine formelle Berufszulassung erforderlich, bevor eine Genehmigung erteilt werden kann.

Was ist der Unterschied zwischen dem 18a- und dem 18b-Visum?

Das Visum 18a ist für Arbeitskräfte mit einer anerkannten beruflichen Qualifikation bestimmt; das Visum 18b ist für Arbeitskräfte mit einem Hochschulabschluss vorgesehen. Für beide ist ein qualifiziertes Stellenangebot erforderlich, es gibt keine festgelegte Gehaltsuntergrenze unter 45, die Gebühr beträgt 75 €, und nach drei Jahren mit Deutschkenntnissen auf Niveau B1 führt das Visum zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis. Die Art der Qualifikation entscheidet darüber, welches Visum Sie beantragen.

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Margalida
Margalida
Margalida Dr. Valls Ferrer (veröffentlicht als „ Margalida “) ist Leiterin des Global Mobility Teams bei Jobbatical und verantwortlich für die deutsche Fallbearbeitung und die Mobilitätsabläufe der Plattform. Als Polyglottin, die fließend Englisch, Deutsch, Katalanisch, Spanisch, Französisch und Italienisch spricht, bringt sie Erfahrung in den Bereichen Übersetzung und Lokalisierung bei Experteer, als Lehrbeauftragte an der Universitat de Barcelona und der Universitat Pompeu Fabra sowie im Projektmanagement in Barcelona mit. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst die Blaue Karte EU, Visa für Fachkräfte, Genehmigungen zur Familienzusammenführung, vorläufige Fiktionsbescheinigungen, Verlängerungen von Aufenthaltsgenehmigungen, Anmeldungen sowie die schnellsten Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung und Staatsbürgerschaft im Rahmen der deutschen Reformen von 2026. Mit über 200 Fällen mit Fünf-Sterne-Bewertung und mehr als 2.500 begleiteten Umzügen veröffentlicht sie Leitfäden zum deutschen Weg der Talentbindung – von der Arbeitserlaubnis bis hin zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis und Staatsbürgerschaft.
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