Mehr als 1000 Unternehmen vertrauen uns
Über 17.000 Umzüge
★ Durchschnittliche Zufriedenheit
KI-gestützte Plattform
ISO 27001-zertifiziert

Deutschland – Fachkräftevisum (§ 18b) 2026: Leitfaden für Personalverantwortliche zum akademischen Weg

7
min lesen
Zuletzt aktualisiert
19. Juli 2026
Personalmanager prüft die Anforderungen für das Visum für akademische Fachkräfte gemäß § 18b für das Jahr 2026

WICHTIGSTE ERKENNTNISSE

  • § 18b ist der deutsche Weg für akademische Fachkräfte; beantragen Sie stattdessen die EU-Blue-Card, sobald das Gehalt die Schwelle überschreitet, da man so viel schneller eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhält.
  • § 18b sieht keine feste Gehaltsuntergrenze vor, das Angebot muss jedoch dem ortsüblichen Marktniveau entsprechen und die Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit bestehen.
  • Die Hürde für über 45-Jährige: Erstbewerber ab 45 Jahren müssen im Jahr 2026 über ein Bruttoeinkommen von 55.770 € pro Jahr verfügen oder eine Altersvorsorge nachweisen.
  • Die Anerkennung des Abschlusses über Anabin ist der zeitaufwändigste Schritt (3–6 Monate); leiten Sie diesen Schritt ein, bevor Sie das Angebot endgültig festlegen.
  • Die behördlichen Gebühren sind gering (Visum 75 €, Aufenthaltsgenehmigung 100 €); die eigentlichen Kosten bestehen in Zeitaufwand, planen Sie daher einen Zeitpuffer von sechs Wochen ein.
  • Das Jobbatical-Team kümmert sich um den gesamten Prozess zur Beantragung von Fachkräftevisa für Deutschland

Was ist das Visum nach § 18b AufenthG?

Das Visum nach § 18b AufenthG ist Deutschlands wichtigstes Fachkräftevisum für akademische Fachkräfte. Gemäß § 18b des deutschen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ermöglicht diese Aufenthaltserlaubnis Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Ländern, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Es dient als Standardverfahren für die Entsendung durch Unternehmen von internationalen Hochschulabsolventen, deren Vergütungspakete unter den hohen gesetzlichen Mindestanforderungen für eine EU-Blue-Card liegen .

┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈

Deutsches Fachkräftevisum (§ 18b) vs. EU-Blue-Card (2026)

Die Einstellung eines internationalen Bewerbers mit Hochschulabschluss stellt Personalabteilungen vor eine entscheidende Entscheidung hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: EU-Blue-Card oder § 18b. Diese eine operative Entscheidung bestimmt den Zeitplan für die Einarbeitung, den Verwaltungsaufwand und den Weg des Mitarbeiters zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.

Das deutsche Fachkräftevisum gemäß § 18b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist die Standard-Arbeitserlaubnis für Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Ländern.

Faktor § 18b Fachkraft EU-Blaue Karte (§ 18g)
Gehaltsregelung Kein fester Mindestbetrag; marktüblicher Preis vor Ort 50.700 € (45.934 € Fehlbetrag pro Absolvent)
Der Abschluss muss zur Stelle passen Nein Ja, ein im Großen und Ganzen verwandtes Fachgebiet
Daueraufenthaltsgenehmigung Nach 3 Jahren (B1) oder 4 Jahren Nach 21 oder 27 Monaten
Am besten geeignet für Hochschulabsolventen, deren Gehalt unter dem der „Blue Card“ liegt Besser bezahlte Stellen für Hochschulabsolventen

Die Wahl des falschen Verfahrens ist der kostspieligste Fehler, den die Personalabteilung begeht. Ein Blue-Card-Bewerber, dessen Antrag nach § 18b bearbeitet wird, kann mehr als ein Jahr seiner Wartezeit auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis verlieren. Wenn Sie sich unsicher sind, finden Sie in unserem Leitfaden zu den Unterschieden zwischen den deutschen qualifizierten Arbeitserlaubnissen eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Wege.

Deutschland § 18b vs. EU-Blue-Card: Entscheidungsflussdiagramm für Hochschulabsolventen

Deutschland § 18b vs. EU-Blue-Card: Entscheidungsablauf für Hochschulabsolventen

┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈

Wann sollte man den akademischen Weg gemäß § 18b anstelle einer Blue Card wählen?

Wenn das Gehalt Ihres neuen Mitarbeiters die Schwellenwerte für die EU-Blue-Card 2026 überschreitet, sollten Sie sich immer für die Blue Card entscheiden. Sie ermöglicht eine schnellere Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung und eine einfachere Familienzusammenführung. Sie sollten jedoch den Visumweg gemäß § 18b wählen, wenn auf Ihren Kandidaten folgende Szenarien zutreffen:

  1. Gehalt unterhalb der „Blue Card“-Grenze: Das angebotene Bruttogehalt liegt unter den Mindestbeträgen der deutschen „Blue Card“ für das Jahr 2026 (50.700 € für Standardpositionen bzw. 45.934 € für Hochschulabsolventen und Mangelberufe).
  2. Berufstätigkeit in einem anderen Fachgebiet: Die Aufgaben des Stellenprofils stimmen nicht vollständig mit dem genauen Studienfach des Bewerbers überein. Die aktuellen deutschen Einwanderungsrichtlinien erlauben es Hochschulabsolventen, jede qualifizierte Stelle anzunehmen.
  3. Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis: Die örtliche Ausländerbehörde ist gesetzlich verpflichtet, die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, sobald alle Kriterien erfüllt sind, wodurch das Risiko einer Ermessensentscheidung, die zu einer Ablehnung führen könnte, entfällt.

┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈

Anerkennung deutscher Abschlüsse und die Anabin-Datenbank

Um sich für den akademischen Weg zu qualifizieren, muss ein Bewerber über einen Hochschulabschluss verfügen, der in Deutschland offiziell anerkannt ist oder über die Online-Datenbank „Anabin“ als vergleichbar bestätigt wurde. Im Gegensatz zum berufsbildenden Visumweg benötigen Inhaber eines akademischen Abschlusses in der Regel lediglich einen positiven Vergleichbarkeitsstatus in „Anabin“ und müssen kein langwieriges, vollständiges formelles Anerkennungsverfahren durchlaufen.

  • Reglementierte Berufe: In Bereichen wie dem Gesundheitswesen, dem Bildungswesen, dem Rechtswesen und bestimmten Ingenieursberufen ist nach wie vor eine gesonderte Berufszulassung erforderlich, bevor das Visum ausgestellt werden kann.
  • Zeitplan für die Einarbeitung: Die Überprüfung von Hochschulabschlüssen ist oft der zeitaufwändigste Schritt im Prozess der globalen Mobilität. Leiten Sie daher die Anabin-Prüfung ein, bevor Sie das Stellenangebot endgültig unterbreiten. Unser Leitfaden zum deutschen Verfahren der Anerkennung von Qualifikationen gibt einen Überblick über den zeitlichen Ablauf.
Überprüfung eines ausländischen Abschlusses in der Anabin-Datenbank gemäß § 18b

┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈

Gehaltsanforderungen und die „Über-45-Regel“ für das §18b-Visum

Das §18b-Visum sieht keine starre gesetzliche Gehaltsschwelle wie bei der EU-Blue-Card vor. Stattdessen führt die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitsmarktprüfung durch, um sicherzustellen, dass der Arbeitsvertrag den ortsüblichen Marktbedingungen für die jeweilige Stelle und Region entspricht.

  • Die 45-Jahre-Grenze: Nicht-EU-Fachkräfte im Alter von 45 Jahren oder älter, die ihre erste deutsche Arbeitserlaubnis beantragen, müssen im Jahr 2026 ein Bruttojahresgehalt von mindestens 55.770 € beziehen oder einen amtlichen Nachweis über eine eigenständige, angemessene Altersvorsorge vorlegen. Dieser Betrag entspricht 55 % der gesetzlichen Rentenbeitragsgrenze und wird jedes Jahr im Dezember neu festgelegt. Dies hat direkte Auswirkungen auf Ihre älteren Führungskräfte.
  • Tarifverträge: Falls die Stelle unter einen Tarifvertrag fällt, wird das Vergütungspaket von den Einwanderungsbehörden automatisch als konform angesehen, solange es der festgelegten Gehaltsstufe entspricht.

Eine nützliche Ausnahme: Stellen, die unter einen Tarifvertrag fallen, gelten als den Gehaltsstandards entsprechend, wenn die Vergütung den Bestimmungen des Tarifvertrags entspricht. In unserem Leitfaden zu Arbeitsvisa und Tarifverträgen wird erläutert, wie dies im Einzelnen funktioniert.

┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈

Das Bewerbungsverfahren, Schritt für Schritt

Das Antragsverfahren für das deutsche Fachkräftevisum folgt einem klaren Ablauf für internationale Hochschulabsolventen, die sich aus dem Ausland bewerben oder ihren Aufenthaltsstatus innerhalb Deutschlands ändern möchten.

1
Dokumentensammlung
Stellen Sie die Abschlusszeugnisse des Bewerbers, den Vergleichsausdruck aus der Anabin-Datenbank, Kopien des Reisepasses, biometrische Fotos und den unterzeichneten deutschen Arbeitsvertrag zusammen.
2
Arbeitgebererklärung
Das einstellende Unternehmen muss das offizielle Formular „Erklärung zur Beschäftigung“ ausfüllen, in dem ein marktübliches Gehalt und faire Arbeitsbedingungen bestätigt werden.
3
Einreichung des Visumantrags
Der Antragsteller reicht seine Antragsunterlagen bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in seinem Heimatland ein oder, falls er bereits in Deutschland wohnt, direkt bei der örtlichen Ausländerbehörde.
4
Behördengenehmigung
Die Bundesagentur für Arbeit prüft den Vertrag, um sicherzustellen, dass die Beschäftigungsbedingungen den nationalen Arbeitsnormen entsprechen.
5
Erteilung von Genehmigungen
Der Arbeitnehmer erhält ein Einreisevisum und lässt dieses nach seiner Ankunft bei der Ausländerbehörde in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis umwandeln.
6
Beschleunigtes Verfahren
Arbeitgeber können das offizielle beschleunigte Verfahren für Fachkräfte einleiten, um die Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten auf wenige Wochen zu verkürzen.

Möchten Sie, dass es schneller geht? Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann den Zeitaufwand von Monaten auf Wochen verkürzen, wenn der Arbeitgeber den Antrag stellt.
Die einzelnen Schritte finden Sie in unserem Leitfaden zum beschleunigten Verfahren.

┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈

Zeitplan, Gebühren und Kostenaufschlüsselung

Die behördlichen Gebühren sind gering; die eigentlichen Kosten sind der Zeitaufwand. Die Anerkennung von Abschlüssen und fehlende Unterlagen verursachen die meisten Verzögerungen. Planen Sie daher einen Puffer von mindestens sechs Wochen vor Ihrem angestrebten Starttermin ein.

Deutschland § 18b – Kostenaufschlüsselung (2026)

Artikel Behördengebühr Anmerkungen
Nationales Visum €75 Im Konsulat bezahlt
Aufenthaltstitel €100 Wird nach der Ankunft ausgestellt
Anerkennung von Abschlüssen/Qualifikationen 100–600 € Je nach Beruf unterschiedlich
Beschleunigtes Verfahren €411 Fakultativ, vom Arbeitgeber initiiert

Standardentscheidungen liegen in der Regel nach etwa 4 Wochen bis 3 Monaten vor. Allein das Anerkennungsverfahren kann 3 bis 6 Monate dauern, weshalb Sie damit zuerst beginnen sollten. Mit dem Rechner von Jobbatical zur Bearbeitungsdauer von Aufenthaltsgenehmigungen in Deutschland können Sie die aktuellen Wartezeiten abschätzen.

┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈┈

Einhaltung der Vorschriften und der Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Die Pflichten des Arbeitgebers und der Weg zu einer deutschen Niederlassungserlaubnis sind mit klaren unternehmerischen Verpflichtungen verbunden, auch wenn in Deutschland keine offizielle Sponsorenlizenz erforderlich ist.

  • Überprüfung der Qualifikation: Vergewissern Sie sich vor der Unterbreitung eines verbindlichen Stellenangebots anhand der Anabin-Datenbank, dass der Hochschulabschluss des Bewerbers als gleichwertig anerkannt ist.
  • Einhaltung der Gehaltsvorschriften: Passen Sie den Arbeitsvertrag an die regionalen marktüblichen Löhne an und stellen Sie sicher, dass er die Mindestgehälter für Arbeitnehmer über 45 Jahre erfüllt.
  • Beratungspflicht: Übergeben Sie Nicht-EU-Beschäftigten am ersten Arbeitstag die gemäß § 45c vorgeschriebene schriftliche arbeitsrechtliche Beratungsmitteilung.
  • Dokumentation: Führen Sie für jeden Fall einer internationalen Einstellung eine genaue Compliance-Dokumentation.

Die richtige Nutzung des Wegs gemäß § 18b AufenthG maximiert die Mitarbeiterbindung. Qualifizierte akademische Fachkräfte können nach dreijähriger Beschäftigung mit Sprachkenntnissen auf B1-Niveau eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen – oder bereits nach zwei Jahren, wenn sie einen in Deutschland erworbenen Hochschulabschluss vorweisen können.

Bevor Sie den Vertrag aufsetzen, sollten Sie den Kandidaten kurz überprüfen: Das von Ihnen angebotene Gehalt entscheidet oft über den Weg. Die Vorabprüfung von Jobbatical für Deutschland dauert weniger als fünf Minuten und deckt mögliche Hindernisse frühzeitig auf, sodass Sie sich auf einen Starttermin festlegen können, den Sie auch tatsächlich einhalten können.

Suchen Sie nach Informationen zu Einwanderung und Aufenthaltsgenehmigungen in Deutschland für Ihre Mitarbeiter?

Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder wenden Sie sich an uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.


Häufig gestellte Fragen: Deutschland – Visum für Fachkräfte gemäß § 18b

Was ist das deutsche Fachkräftevisum gemäß § 18b?

§ 18b des Aufenthaltsgesetzes regelt die Aufenthaltserlaubnis für akademische Fachkräfte in Deutschland. Sie ermöglicht es Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern mit einem anerkannten Hochschulabschluss, auf der Grundlage eines qualifizierten Stellenangebots in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Seit 2024 muss die Stelle nicht mehr genau dem Studienfach des Antragstellers entsprechen.

Sollen wir §18b oder die EU-Blue-Card unterstützen?

Für alle Hochschulabsolventen, deren Gehalt den Schwellenwert für die „Blue Card“ überschreitet, sollte standardmäßig die „Blue Card“ gewährt werden, da damit innerhalb von 21 bis 27 Monaten eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erreicht wird. §18b ist anzuwenden, wenn das Gehalt unter dem Schwellenwert für die „Blue Card“ liegt oder die Tätigkeit außerhalb des Studienfachs des Antragstellers liegt.

Gibt es ein Mindestgehalt für § 18b?

Es gilt keine feste Untergrenze. Das Gehalt muss dem ortsüblichen Lohn für die jeweilige Stelle entsprechen; dies wird von der Bundesagentur für Arbeit überprüft. Eine Ausnahme: Erstbewerber, die 45 Jahre oder älter sind, benötigen im Jahr 2026 mindestens 55.770 € brutto pro Jahr oder einen Nachweis über eine Altersvorsorge.

Muss der Studienabschluss mit der Stelle in Deutschland übereinstimmen?

Das ist nicht mehr der Fall. Seit den Reformen von 2024 kann ein Inhaber nach § 18b jede qualifizierte Stelle antreten, nicht nur eine, die mit seinem Abschluss in Zusammenhang steht. Die Stelle muss jedoch nach wie vor eine echte qualifizierte Tätigkeit sein, die mit einem marktüblichen Gehalt vergütet wird, das von der Bundesagentur für Arbeit anerkannt wird.

Müssen wir den Abschluss vor der Bewerbung anerkennen lassen?

Ja. Der Abschluss muss anerkannt oder als mit einem deutschen Abschluss vergleichbar eingestuft sein; dies ist über die Anabin-Datenbank zu überprüfen. Bei akademischen Abschlüssen reicht in der Regel die Vergleichbarkeit aus. Für reglementierte Berufe wie Medizin oder Lehramt ist zudem zunächst eine Berufszulassung erforderlich.

Wie lange dauert das Verfahren nach § 18b?

Eine Standardentscheidung dauert in der Regel 4 Wochen bis 3 Monate, sobald die Unterlagen vollständig vorliegen. Die Anerkennung der Qualifikation kann weitere 3 bis 6 Monate in Anspruch nehmen, daher sollten Sie damit zuerst beginnen. Das beschleunigte Verfahren für Fachkräfte kann die Visumphase auf wenige Wochen verkürzen.

Wann kann der Arbeitnehmer eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten?

Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18b können nach drei Jahren mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau oder nach vier Jahren ohne diese Kenntnisse eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Arbeitnehmer mit einem deutschen Hochschulabschluss sind bereits nach zwei Jahren berechtigt. Inhaber einer Blue Card erreichen dies schneller, nämlich in 21 bis 27 Monaten.

Benötigen Sie Hilfe bei der Einwanderung in Deutschland?

Sprechen Sie mit unseren Experten für eine optimale Mitarbeitererfahrung.

Margalida
Margalida
Dr. Margalida Valls Ferrer (veröffentlicht als Margalida) ist Leiterin des Global Mobility Teams bei Jobbatical und verantwortlich für die Fallbearbeitung und die Mobilitätsaktivitäten der Plattform in Deutschland. Als Polyglottin, die fließend Englisch, Deutsch, Katalanisch, Spanisch, Französisch und Italienisch spricht, bringt sie Erfahrung in den Bereichen Übersetzung und Lokalisierung bei Experteer, als Lehrbeauftragte an der Universitat de Barcelona und der Universitat Pompeu Fabra sowie im Projektmanagement in Barcelona mit. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst die Blaue Karte EU, Visa für Fachkräfte, Genehmigungen zur Familienzusammenführung, vorläufige Aufenthaltsbescheinigungen („Fiktionsbescheinigung“), Verlängerungen von Aufenthaltsgenehmigungen, die Anmeldung sowie die schnellsten Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung und Staatsbürgerschaft im Rahmen der deutschen Reformen von 2026. Mit über 200 Fällen mit Fünf-Sterne-Bewertung und mehr als 2.500 unterstützten Umzügen veröffentlicht sie Leitfäden zum deutschen Weg zur Talentbindung – von der Arbeitserlaubnis bis hin zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis und Staatsbürgerschaft.
War dies hilfreich?
JaNein
Entdecke dieses Thema mit KI

In diesem Artikel

    Teilen