Alles, was Sie über das Fachkräftevisum für IT- und Nicht-IT-Mitarbeiter in Deutschland wissen müssen
Deutschlands qualifizierte Beschäftigungserlaubnisse sollen qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) anlocken und den Arbeitskräftemangel in verschiedenen Sektoren beheben.
Eine der Visumskategorien ist das Visum für erfahrene Mitarbeiter (IT/nicht-IT), ein Weg für qualifizierte Fachkräfte mit umfangreicher Berufserfahrung, um in Deutschland in nicht-reglementierten Berufen zu arbeiten. Nachfolgend finden Sie die detaillierten Anforderungen, Verfahren und Vorteile dieser Visumskategorie:
Anforderungen an die Förderfähigkeit
Hier finden Sie eine Übersichtstabelle mit den Voraussetzungen für diese Art von Visum.
Anforderung |
Einzelheiten |
1. Berufserfahrung |
Die Bewerber müssen innerhalb der letzten fünf Jahre über eine mindestens zweijährige qualifizierte Berufserfahrung verfügen. |
2. Qualifikationen |
- Erforderlich ist ein anerkannter akademischer Abschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. - Berufliche Qualifikationen müssen eine mindestens zweijährige, von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) anerkannte Ausbildung beinhalten. - Für IT-Spezialisten ist ein Hochschulabschluss nicht zwingend erforderlich, sofern der Bewerber die Kriterien für die Berufserfahrung erfüllt. |
3. Stellenangebot |
Der Antragsteller muss ein Stellenangebot in einem nicht reglementierten Beruf (z. B. IT, Marketing, Finanzen) haben. Für nicht-reglementierte Berufe ist keine zusätzliche Zulassung erforderlich. |
4. Schwellenwerte für das Gehalt |
- Mindestbruttojahresgehalt: 43.470 € für allgemeine Aufgaben (2025) - Für Bewerber über 45 Jahre erhöht sich die Schwelle auf 53.130 €. |
5. Sprachkenntnisse |
- Deutschkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich, können aber von Vorteil sein, insbesondere für Stellen außerhalb des IT-Bereichs. - Für IT-Spezialisten ist diese Anforderung aufgrund der hohen Nachfrage in diesem Sektor gesetzlich nicht erforderlich. |
6. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) |
- Die BA muss bestätigen, dass die Beschäftigungsbedingungen den Mindestanforderungen des deutschen Arbeitsmarktes entsprechen und die Erfahrung des Bewerbers relevant und ausreichend ist.
- Der Arbeitgeber muss im Rahmen des Bewerbungsverfahrens eine "Erklärung zur Beschäftigung" abgeben |
Vorteile
- Zugang zur Arbeit in der florierenden deutschen Wirtschaft in verschiedenen Sektoren wie IT, Finanzen und Marketing.
- Keine Voraussetzung für einen anerkannten oder deutschen Abschluss
- Kein Erfordernis für das Vorhandensein eines Hochschulabschlusses für IT-Aufgaben, wenn die Berufserfahrung ausreicht
- Möglichkeit des Übergangs zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung nach kontinuierlicher Beschäftigung und Beiträgen zu den Sozialversicherungssystemen.
Besondere Überlegungen für IT-Spezialisten
- IT-Fachleute profitieren von den im Vergleich zu anderen Berufen gelockerten Anforderungen:
- Es sind nur zwei Jahre nachweisbare Erfahrung erforderlich.
- Niedrigere Gehaltsschwellen (45.552 € jährlich).
- Verzicht auf Anforderungen an die Sprachkenntnisse.
Bewerbungsprozess
Die wichtigsten Schritte bei der Beantragung dieser Genehmigungsart.
1
Anerkennung von Qualifikationen
|
- Die Bewerber müssen ihre Qualifikationen über die ZAB nachweisen oder die Anerkennung über die Anabin-Datenbank überprüfen. - Wenn die Qualifikationen nicht anerkannt werden, müssen die Bewerber möglicherweise eine zusätzliche Ausbildung oder Zertifizierung absolvieren. |
2
Einreichung von Dokumenten
|
- Ausgefülltes Visumantragsformular - Gültiger Reisepass - Stellenangebotsschreiben oder Vertrag mit Angaben zu Gehalt und Aufgaben - Nachweis von Qualifikationen und Berufserfahrung - Beschäftigungserklärung des Arbeitgebers - Nachweis des Krankenversicherungsschutzes |
3
Visumantrag
|
- Stellen Sie den Antrag bei der deutschen Botschaft/Konsulat in Ihrem Heimatland. - Der Antrag wird zur Genehmigung an die BA weitergeleitet. |
4
Visa-Ausstellung
|
Nach der Genehmigung erhalten die Antragsteller ihr Visum, das in der Regel ein Jahr gültig ist und durch Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des Beschäftigungsstatus verlängert werden kann. |
Schlussfolgerung
Das Visum für erfahrene Arbeitnehmer (im Rahmen der Erlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung) bietet Fachkräften mit umfangreicher Berufserfahrung Flexibilität und Möglichkeiten, einen Beitrag zur deutschen Wirtschaft zu leisten. Besonders vorteilhaft ist es für IT-Spezialisten, da die Anforderungen an Qualifikation und Gehalt gelockert werden. Die Antragsteller sollten sicherstellen, dass ihre Qualifikationen von den deutschen Behörden bestätigt werden und die Gehaltsanforderungen erfüllt sind, während sie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen.