- Das Visum für erfahrene Arbeitnehmer ermöglicht es qualifizierten Fachkräften mit solider Berufserfahrung sowohl im IT- als auch im Nicht-IT-Bereich, in nicht reglementierten Berufen in Deutschland zu arbeiten, ohne dass ein in Deutschland anerkannter Abschluss erforderlich ist.
- Für IT-Fachleute gelten weniger strenge Kriterien: Sie müssen nur zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen, haben niedrigere Gehaltsgrenzen (ca. 45.552 € pro Jahr) und müssen keinen deutschen Sprachnachweis erbringen.
- Das Visum ermöglicht den Zugang zu Deutschlands vielfältigem Arbeitsmarkt über alle Branchen hinweg und bietet einen Weg zu einem dauerhaften Aufenthalt nach nachhaltiger Beschäftigung und Sozialversicherungsbeiträgen.
- Die Bewerber müssen sicherstellen, dass ihre Berufserfahrung und ihr Gehalt den Anforderungen der deutschen Behörden entsprechen, und müssen vor der Bewerbung die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen.
Alles, was Sie über das Fachkräftevisum für IT- und Nicht-IT-Mitarbeiter in Deutschland wissen müssen
Die deutschen Arbeitserlaubnisse für Fachkräfte sollen dazu dienen, qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) anziehen und so den Arbeitskräftemangel in verschiedenen Branchen beheben.
Eine der Visumskategorien ist das Visum für erfahrene Mitarbeiter (IT/nicht-IT), ein Weg für qualifizierte Fachkräfte mit umfangreicher Berufserfahrung, um in Deutschland in nicht-reglementierten Berufen zu arbeiten. Nachfolgend finden Sie die detaillierten Anforderungen, Verfahren und Vorteile dieser Visumskategorie:
Anforderungen an die Förderfähigkeit
Hier finden Sie eine Übersichtstabelle mit den Voraussetzungen für diese Art von Visum. Nutzen Sie das Tool zur Vorabprüfung der Einreiseberechtigung für Deutschland, um kostenlos zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
| Anforderung | Einzelheiten |
|---|---|
| 1. Berufserfahrung | Die Bewerber müssen innerhalb der letzten fünf Jahre über eine mindestens zweijährige qualifizierte Berufserfahrung verfügen. |
| 2. Qualifikationen | - Erforderlich ist ein anerkannter akademischer Abschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. - Berufliche Qualifikationen müssen eine mindestens zweijährige, von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) anerkannte Ausbildung beinhalten. - Für IT-Spezialisten ist ein Hochschulabschluss nicht zwingend erforderlich, sofern der Bewerber die Kriterien für die Berufserfahrung erfüllt. |
| 3. Stellenangebot | Der Antragsteller muss ein Stellenangebot in einem nicht reglementierten Beruf (z. B. IT, Marketing, Finanzen) haben. Für nicht-reglementierte Berufe ist keine zusätzliche Zulassung erforderlich. |
| 4. Schwellenwerte für das Gehalt | - Mindestbruttojahresgehalt: 43.470 € für allgemeine Aufgaben (2025) - Für Bewerber über 45 Jahre erhöht sich die Schwelle auf 53.130 €. |
| 5. Sprachkenntnisse | - Deutschkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich, können aber von Vorteil sein, insbesondere für Stellen außerhalb des IT-Bereichs. - Für IT-Spezialisten ist diese Anforderung aufgrund der hohen Nachfrage in diesem Sektor gesetzlich nicht erforderlich. |
| 6. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) | - Die BA muss bestätigen, dass die Beschäftigungsbedingungen den Mindestanforderungen des deutschen Arbeitsmarktes entsprechen und die Erfahrung des Bewerbers relevant und ausreichend ist. - Der Arbeitgeber muss im Rahmen des Bewerbungsverfahrens eine "Erklärung zur Beschäftigung" abgeben |
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IT vs. Nicht-IT: Wie sich die Anforderungen unterscheiden
Die Arbeitserlaubnis für erfahrene Arbeitskräfte gilt für zwei unterschiedliche Gruppen – IT-Fachkräfte und Nicht-IT-Fachkräfte – und die Anforderungen unterscheiden sich erheblich. Je nachdem, welche Kategorie auf Sie zutrifft, richten sich Ihre Gehaltsgrenze, die Sprachkenntnisse sowie die Strenge, mit der Ihre Berufserfahrung bewertet wird.
| Anforderung | IT-Fachleute | Nicht-IT-Fachleute |
|---|---|---|
| Mindestberufserfahrung | 2 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre | 2 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre |
| Ist ein Hochschulabschluss erforderlich? | Nein – Erfahrung allein reicht aus | Nein – aber ein anerkannter Hochschulabschluss oder eine anerkannte berufliche Qualifikation verbessert die Chancen bei der Bewerbung erheblich |
| Mindestbruttojahresgehalt (2026) | €45,552 | 43.470 € (53.130 €, wenn über 45 Jahre) |
| Deutschkenntnisse | gesetzlich ausgenommen | Kann je nach Tätigkeit erforderlich sein – erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde |
| Zulassung der Bundesagentur für Arbeit | Erforderlich – Überprüfung des Gehalts und der Arbeitsbedingungen | Erforderlich – stellt zudem sicher, dass die Stelle dem Erfahrungsprofil des Bewerbers entspricht |
| Prüfung auf reglementierte Berufe | Die meisten IT-Berufe sind nicht reglementiert – es ist keine Lizenz erforderlich | Es muss geprüft werden, ob für den Beruf eine Zulassung erforderlich ist (z. B. Ingenieurwesen, Gesundheitswesen) |
Wichtig: Die Berufsbezeichnung allein ist nicht ausschlaggebend für die Teilnahmeberechtigung – die Bundesagentur für Arbeit prüft die im Arbeitsvertrag beschriebenen tatsächlichen Aufgaben. Ein „Projektmanager“ ohne technische Aufgaben ist möglicherweise nicht teilnahmeberechtigt, während ein „Business-Analyst“ mit umfangreichen technischen Aufgaben durchaus teilnahmeberechtigt sein kann. Passen Sie die Beschreibung in Ihrem Arbeitsvertrag sorgfältig an Ihr Erfahrungsprofil an.
Was gilt als Nachweis der Berufserfahrung?
Dies ist der häufigste Knackpunkt bei Anträgen auf eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte. Im Gegensatz zu einem Hochschulabschluss oder einem Berufsabschluss gibt es für Berufserfahrung kein einheitliches offizielles Dokument – Sie müssen sich anhand verschiedener Quellen ein Gesamtbild verschaffen. Die Bundesagentur für Arbeit und die deutsche Botschaft bewerten die Gesamtheit Ihrer Nachweise, nicht nur ein einzelnes Dokument.
| Art des Nachweises | Was sollte enthalten sein? | Gewicht |
|---|---|---|
| Arbeitszeugnisse | Auf Firmenbriefpapier, unterzeichnet von einem Vorgesetzten oder Personalverantwortlichen. Muss folgende Angaben enthalten: Position, Beschäftigungszeitraum und wesentliche Aufgabenbereiche. Allgemeine Formulierungen sind oft unzureichend – konkrete Angaben sind unerlässlich. | Hoch |
| Arbeitsverträge | Unterzeichnete Verträge für jede relevante Position, aus denen die Berufsbezeichnung, das Eintritts- und Austrittsdatum sowie die Angaben zum Arbeitgeber hervorgehen. Sind die Dokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst, sind beglaubigte Übersetzungen erforderlich. | Hoch |
| Lohnabrechnungen oder Steuerunterlagen | Lohnabrechnungen der letzten 3–6 Monate pro Stelle oder jährliche Steuererklärungen, aus denen das Einkommen hervorgeht. Dienen zur Überprüfung der Echtheit der Beschäftigung und der beruflichen Tätigkeit. | Mittel |
| LinkedIn-Profil / Portfolio | Kein eigenständiges Dokument, sondern nützliche Belege zur Projektgeschichte und zum Kompetenzprofil. Die Prüfer können dies unabhängig überprüfen. | Unterstützung |
| Abschlusszertifikate | Berufliche Zertifizierungen (z. B. AWS, Google Cloud, PMP), die die angegebenen Berufserfahrungen untermauern – besonders wertvoll für IT-Bewerber ohne Hochschulabschluss. | Mittel |
| Kundenstimmen / Projektberichte | Für Freiberufler oder Auftragnehmer: Unterzeichnete Schreiben von Kunden, in denen der Umfang und die Dauer der Arbeit bestätigt werden. Diese müssen auf dem offiziellen Briefkopf des Kunden verfasst sein. | Mittel |
Für Arbeitgeber: Die Einstellung eines erfahrenen Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU
Wenn Sie einen Fachmann mit langjähriger Erfahrung, aber ohne offiziell anerkannten Abschluss einstellen – was in den Bereichen IT, digitales Marketing, Produktentwicklung und Finanzen häufig vorkommt –, ist die Arbeitserlaubnis für erfahrene Arbeitskräfte der richtige Weg für Sie. Hier erfahren Sie, welche Pflichten Sie als sponsernder Arbeitgeber haben.
| Verpflichtung des Arbeitgebers | Was das in der Praxis bedeutet |
|---|---|
| Einen detaillierten Arbeitsvertrag ausstellen | Der Vertrag muss die tatsächlichen Aufgaben klar beschreiben – nicht nur die Berufsbezeichnung. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gleicht den Vertrag mit dem Erfahrungsprofil des Bewerbers ab. Unklare Verträge sind ein häufiger Grund für eine Ablehnung. |
| Füllen Sie das Formular zur Arbeitsbescheinigung aus | Laden Sie die „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ der Bundesagentur für Arbeit herunter, füllen Sie sie aus und reichen Sie sie zusammen mit dem Visumantrag ein. Ohne dieses Dokument kann die BA den Fall nicht bearbeiten. |
| Erfüllen Sie die Gehaltsvoraussetzungen | 45.552 € pro Jahr für IT-Stellen und 43.470 € pro Jahr für andere Stellen. Das Gehalt muss im Vertrag eindeutig angegeben sein und muss genau mit der Arbeitsbescheinigung übereinstimmen. Etwaige Abweichungen können die Bearbeitung verzögern. |
| Überprüfen Sie, ob die Rolle nicht reguliert ist | Die meisten Stellen in den Bereichen Technologie, Finanzen und Marketing unterliegen keiner Regulierung und erfordern keine zusätzlichen Lizenzen. Bei Stellen im Ingenieurwesen oder im Gesundheitswesen sollten Sie sich vorab bei der zuständigen Behörde über die Anforderungen informieren. |
| Unterstützen Sie die Dokumentation der Erfahrungen | Stellen Sie dem Bewerber ein ausführliches Referenzschreiben auf Firmenbriefpapier zur Verfügung. Wenn der Bewerber bereits für Ihr Unternehmen tätig war (z. B. als Auftragnehmer oder im Homeoffice), stärkt dies die Bewerbung erheblich. |
Vorteile
- Zugang zur Arbeit in der florierenden deutschen Wirtschaft in verschiedenen Sektoren wie IT, Finanzen und Marketing.
- Keine Voraussetzung für einen anerkannten oder deutschen Abschluss
- Kein Erfordernis für das Vorhandensein eines Hochschulabschlusses für IT-Aufgaben, wenn die Berufserfahrung ausreicht
- Möglichkeit des Übergangs zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung nach kontinuierlicher Beschäftigung und Beiträgen zu den Sozialversicherungssystemen.
Besondere Überlegungen für IT-Spezialisten
- IT-Fachleute profitieren von den im Vergleich zu anderen Berufen gelockerten Anforderungen:
- Es sind nur zwei Jahre nachweisbare Erfahrung erforderlich.
- Niedrigere Gehaltsschwellen (45.552 € jährlich).
- Verzicht auf Anforderungen an die Sprachkenntnisse.
Bewerbungsprozess
Die wichtigsten Schritte bei der Beantragung dieser Genehmigungsart.
| 1 Anerkennung von Qualifikationen | - Die Bewerber müssen ihre Qualifikationen über die ZAB nachweisen oder die Anerkennung über die Anabin-Datenbank überprüfen. - Wenn die Qualifikationen nicht anerkannt werden, müssen die Bewerber möglicherweise eine zusätzliche Ausbildung oder Zertifizierung absolvieren. |
| 2 Einreichung von Dokumenten | - Ausgefülltes Visumantragsformular - Gültiger Reisepass - Stellenangebotsschreiben oder Vertrag mit Angaben zu Gehalt und Aufgaben - Nachweis von Qualifikationen und Berufserfahrung - Beschäftigungserklärung des Arbeitgebers - Nachweis des Krankenversicherungsschutzes |
| 3 Visumantrag | - Stellen Sie den Antrag bei der deutschen Botschaft/Konsulat in Ihrem Heimatland. - Der Antrag wird zur Genehmigung an die BA weitergeleitet. |
| 4 Visa-Ausstellung | Nach der Genehmigung erhalten die Antragsteller ihr Visum, das in der Regel ein Jahr gültig ist und durch Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des Beschäftigungsstatus verlängert werden kann. |
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über die wichtigsten Unterschiede zwischen qualifizierten Beschäftigungserlaubnissen in Deutschland .
Schlussfolgerung
Das Visum für erfahrene Arbeitnehmer (im Rahmen der Erlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung) bietet Fachkräften mit umfangreicher Berufserfahrung Flexibilität und Möglichkeiten, einen Beitrag zur deutschen Wirtschaft zu leisten. Besonders vorteilhaft ist es für IT-Spezialisten, da die Anforderungen an Qualifikation und Gehalt gelockert werden. Die Antragsteller sollten sicherstellen, dass ihre Qualifikationen von den deutschen Behörden bestätigt werden und die Gehaltsanforderungen erfüllt sind, während sie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen.
Häufig gestellte Fragen zu deutschen Arbeitserlaubnissen für erfahrene Arbeitskräfte
Das Visum für erfahrene Arbeitnehmer, auch bekannt als Qualified Employment Permit, ermöglicht es qualifizierten Fachkräften mit mindestens zwei Jahren einschlägiger Berufserfahrung, eine Beschäftigung in nicht reglementierten Berufen in Deutschland aufzunehmen, auch wenn sie keinen in Deutschland anerkannten akademischen Abschluss besitzen.
Bewerber müssen mindestens zwei Jahre qualifizierte Berufserfahrung nachweisen, die sie innerhalb der letzten fünf Jahre in einem Bereich erworben haben, der mit der angebotenen Stelle in Zusammenhang steht.
Das erforderliche Mindestbruttojahresgehalt für allgemeine Positionen beträgt 43.470 € basierend auf den Zahlen für 2025. Für Bewerber über 45 Jahre erhöht sich das erforderliche Gehalt auf 53.130 €, um eine angemessene langfristige finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.
Ja, IT-Fachkräfte profitieren von vereinfachten Anforderungen. Ein formeller Hochschulabschluss ist für diese Kategorie nicht zwingend erforderlich, und Bewerber sind in der Regel von den deutschen Sprachkenntnisanforderungen befreit.
Ja, Inhaber eines Visums für erfahrene Arbeitnehmer können nach einer Zeit der kontinuierlichen qualifizierten Beschäftigung und regelmäßigen Beiträgen zum deutschen Sozialversicherungssystem eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten, sofern sie alle anderen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.





