Einführung in die Erlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung von Fachkräften (Akademischer Abschluss)
Deutschland ist zu einem bevorzugten Ziel für Fachkräfte aus der ganzen Welt geworden, insbesondere für solche mit akademischen Abschlüssen. Die Wirtschaft des Landes braucht qualifizierte Fachkräfte, um Lücken in verschiedenen Sektoren zu schließen, und das System der qualifizierten Beschäftigungserlaubnis erleichtert diesen Prozess. Dieser Artikel befasst sich mit den Besonderheiten der Erlangung einer qualifizierten Beschäftigungserlaubnis als Fachkraft mit akademischem Abschluss.
Kriterien für die Zuschussfähigkeit
Um eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft mit akademischem Abschluss zu erhalten, müssen die Bewerber mehrere wichtige Voraussetzungen erfüllen:
Anforderung | Einzelheiten |
---|---|
1. Anerkannter akademischer Grad | Der Antragsteller muss über einen in Deutschland anerkannten oder einem deutschen Abschluss gleichwertigen akademischen Grad verfügen. Diese Anerkennung kann über die Datenbank Anabin überprüft werden, in der die anerkannten ausländischen Abschlüsse aufgeführt sind |
2. Stellenangebot | Ein konkretes Stellenangebot eines deutschen Arbeitgebers ist zwingend erforderlich. Die Stelle muss dem akademischen Niveau des Bewerbers entsprechen und als "qualifizierte Beschäftigung" eingestuft werden |
3. Gehaltsschwellenwert | Die Antragsteller müssen ein regionales Mindestbruttojahresgehalt erreichen, das jährlich aktualisiert und im Entgeltatlas aufgeführt wird. Für das Jahr 2025 liegt die Grenze für Arbeitnehmer über 45 Jahre bei 53.130 Euro. Erreicht das Gehalt nicht mindestens 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, ist der Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge erforderlich. |
4. Regulierte Berufe | Fällt die Tätigkeit unter einen reglementierten Beruf (z. B. Medizin oder Ingenieurwesen), muss der Antragsteller vor der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung eine Berufsausübungslizenz erwerben. |
5. Zusätzliche Dokumentation | Ein vollständiger Antrag umfasst:
- Ein unterzeichnetes Visumantragsformular. - Ein neueres biometrisches Passfoto. - Einen gültigen Reisepass (mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeit von drei Monaten über den geplanten Aufenthalt hinaus). - Ein Nachweis über die Adresse in Deutschland. - Eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zur Beschäftigung - Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung |
Sie brauchen diese Informationen in Ihrer E-Mail? Lesen Sie sie für später, erhalten Sie Informationen direkt in Ihrem Posteingang
Bewerbungsprozess
1
Erforderliche Dokumente zusammenstellen
|
Die Antragsteller müssen alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen, einschließlich des Nachweises ihres anerkannten Abschlusses, des Angebotsschreibens und des Formulars "Erklärung zur Beschäftigung". Eine von den deutschen Behörden zur Verfügung gestellte Checkliste kann dabei helfen, sicherzustellen, dass alle Dokumente vollständig sind. |
2
Bewerbung einreichen
|
Sobald alle Unterlagen vorbereitet sind, müssen die Antragsteller ihren Visumantrag bei dem zuständigen deutschen Konsulat oder der Botschaft in ihrem Heimatland einreichen. Wenn sich das Talent bereits in Deutschland befindet, muss der Antrag bei der örtlichen Ausländerbehörde eingereicht werden. Es ist wichtig, dass alle Unterlagen vollständig sind, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden. |
3
Zulassung der Bundesagentur für Arbeit
|
In der Regel ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, bevor ein nationales Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Diese Behörde prüft, ob die im Arbeitsvertrag genannten Beschäftigungsbedingungen den Mindestanforderungen des deutschen Arbeitsmarktes entsprechen und ob die schulischen und beruflichen Qualifikationen des Talents für die Stelle geeignet sind. |
4
Aufenthaltsgenehmigung erhalten
|
Nach erfolgreicher Beantragung und Genehmigung erhält der Antragsteller entweder ein einjähriges nationales Visum oder eine bis zu vier Jahre gültige Aufenthaltserlaubnis, die von der Dauer seines Arbeitsvertrags abhängt. |
Sie brauchen diese Informationen in Ihrer E-Mail? Lesen Sie sie für später, erhalten Sie Informationen direkt in Ihrem Posteingang
über diewichtigsten Unterschiede zwischen qualifizierten Beschäftigungserlaubnissen in Deutschland .
Wichtige Überlegungen
- Sprachkenntnisse: Obwohl Deutschkenntnisse nicht zwingend erforderlich sind, können sie die berufliche Entwicklung fördern und die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern.
- Aufenthaltsgenehmigung: Zunächst wird ein nationales Visum erteilt, das nach der Ankunft in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden sollte. Der nächste Schritt ist der Antrag auf eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis. Die Bedingungen sind in der Regel nach 3 Jahren Aufenthalt für die Inhaber einer Fachkräfteerlaubnis erfüllt.
- Job-Flexibilität: Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen erlauben es Fachkräften, eine Beschäftigung außerhalb ihres Ausbildungsbereichs zu suchen.
Dieser Rahmen stellt sicher, dass qualifizierte Fachkräfte einen effektiven Beitrag zur deutschen Wirtschaft leisten können, und bietet gleichzeitig einen strukturierten Weg für die Zuwanderung auf der Grundlage von Bildungsabschlüssen und der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt.
Benötigen Sie Hilfe bei der Erteilung einer qualifizierten Arbeitserlaubnis in Deutschland?
Sprechen Sie mit unseren Experten, um die branchenweit beste Mitarbeitererfahrung zu erhalten.
Benötigen Sie Hilfe bei Einwanderungsfragen?
Sprechen Sie mit unseren Experten für eine optimale Mitarbeitererfahrung.
Benötigen Sie Hilfe bei der Einwanderung in Deutschland?
Sprechen Sie mit unseren Experten für eine optimale Mitarbeitererfahrung.