Wenn eine qualifizierte Fachkraft im Rahmen des Talentpasses nach Frankreich umzieht, um dort zu arbeiten, sind es oft mehr als nur eine Person, die den Umzug vollzieht. Für Arbeitgeber, die internationale Talente einstellen, gehört es dazu, den Familien einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen. Hier kommt der Talent-Pass - Aufenthaltserlaubnis für Familien ins Spiel.
Mit dieser Genehmigung können berechtigte Familienmitglieder in Frankreich leben und arbeiten, ohne den langsameren und aufwändigeren Weg der Familienzusammenführung zu beschreiten. Arbeitgeber, die internationale Mitarbeiter nach Frankreich entsenden möchten, und internationale Fachkräfte müssen Folgendes wissen.
Was ist der französische Talentpass - Aufenthaltsgenehmigung für Familien?
Die Aufenthaltserlaubnis "Talent Passport (Family)" - manchmal auch als "famille accompagnante" bezeichnet - ist speziell für Familienmitglieder eines Talent Pass-Inhabers gedacht. Sie erlaubt es ihnen, sich für die gleiche Dauer wie der Inhaber der Haupterlaubnis legal in Frankreich aufzuhalten und zu arbeiten.
Diese vereinfachte Option vermeidet die längeren Wartezeiten des Standardverfahrens zur Familienzusammenführung und gibt Ehepartnern und anspruchsberechtigten Kindern von Anfang an volle Arbeitsrechte.
Wer kann sich bewerben?
Die folgenden Familienangehörigen sind förderfähig:
- Ehepartner (ab 18 Jahren) des Inhabers des Talentpasses
- Kinder, die als Minderjährige nach Frankreich eingereist sind:
- Erwachsene Kinder, die bei ihrer Ankunft minderjährig waren
- Kinder im Alter von 16 bis 18 Jahren, die arbeiten wollen
Diese Familienangehörigen können einen eigenen Aufenthaltstitel mit der gleichen Gültigkeit wie der Haupttalentpass erhalten.
Hinweis: Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Bürgern benötigen diese Genehmigung nicht. Algerische Staatsangehörige unterliegen einem gesonderten Abkommen mit Frankreich und können keinen Antrag in dieser Kategorie stellen.
Bewerbungsprozess
Von außerhalb Frankreichs:
- Beantragen Sie bei einem französischen Konsulat ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt mit Talentpass (Familie)
- Nach der Ankunft beantragen Sie online die Aufenthaltsgenehmigung
- Eine Zulassungsbescheinigung dient als vorläufige Genehmigung, bis die Aufenthaltskarte bei der Präfektur abgeholt wird
Wenn Sie bereits in Frankreich sind:
- Stellen Sie einen Online-Antrag zwischen 4 und 2 Monaten vor Ablauf der aktuellen Genehmigung
- Familien, die von einem anderen Status wechseln, müssen über die offizielle Plattform einen Antrag auf Änderung des Status stellen und ihre Berechtigung nachweisen
Welche Dokumente werden benötigt?
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses (Heirats- oder Geburtsurkunde), plus beglaubigte französische Übersetzung
- Talentpass des Sponsors Visum oder Aufenthaltskarte
- Nachweis einer französischen Adresse (weniger als 6 Monate alt)
- Drei Passfotos oder digitaler Fotocode
- 225 € an Steuermarken (zu zahlen bei der Ausstellung der Genehmigung bei der Präfektur)
Kosten und Nutzen
- Gebühr: €225 (€25 Zoll + €200 Steuer)
- Gültigkeitsdauer: Entspricht der Gültigkeitsdauer des Haupttalentpasses
- Arbeitsrechte: Volle Beschäftigungsrechte für berechtigte Ehegatten und Kinder
- Abholung: Persönlich bei der örtlichen Präfektur
Langfristiger Aufenthalt und Sonderfälle
- Familien, die bereits mehr als 18 Monate in einem anderen EU-Land zusammengelebt haben, können eine mehrjährige Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn sie innerhalb eines Monats nach ihrer Ankunft in Frankreich einen Antrag stellen
- Nach fünf Jahren legalen Aufenthalts können Familienangehörige eine Carte de Résident für 10 Jahre erhalten, wenn sie die Integrationskriterien erfüllen (u. a. Französisch auf A2-Niveau ab 2025)
Warum es für Arbeitgeber wichtig ist
Für Unternehmen, die internationale Mitarbeiter nach Frankreich umsiedeln wollen, ist es wichtig, sich um die Bedürfnisse der Familie zu kümmern. Dies trägt nicht nur zum Wohlbefinden der Mitarbeiter bei, sondern auch zu ihrer langfristigen Bindung und Zufriedenheit.
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