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Wie funktioniert der Talent-Pass-Familienpass in Frankreich?

3
min lesen
Zuletzt aktualisiert
14. August 2026
Familienzulassung in Frankreich
  • Der Talent Passport – Familienaufenthaltsgenehmigung ermöglicht es Ehepartnern und berechtigten Kindern von Talent Passport-Inhabern, in Frankreich zu leben und zu arbeiten, ohne den langwierigen Weg der Familienzusammenführung beschreiten zu müssen.
  • Die Berechtigung gilt für Ehepartner (ab 18 Jahren) und Kinder, die als Minderjährige nach Frankreich eingereist sind, und gewährt ihnen eine Aufenthaltsgenehmigung, die für denselben Zeitraum gültig ist wie die des Hauptinhabers des Talent Passports.
  • Das Antragsverfahren erfolgt größtenteils online, kostet 225 € und erfordert einen Nachweis der Verwandtschaft, gültige Reisepässe und den Talent Passport des Sponsors – unabhängig davon, ob der Antrag aus dem Ausland oder innerhalb Frankreichs gestellt wird.
  • Für Arbeitgeber verbessert die Unterstützung des Umzugs von Familienangehörigen im Rahmen dieser Genehmigung die Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeiter, während ein globaler Mobilitätspartner wie Jobbatical die Einhaltung von Vorschriften und den Verwaltungsaufwand optimieren kann.

Wenn eine qualifizierte Fachkraft im Rahmen des Talentpasses nach Frankreich umzieht, um dort zu arbeiten, sind es oft mehr als nur eine Person, die den Umzug vollzieht. Für Arbeitgeber, die internationale Talente einstellen, gehört es dazu, den Familien einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen. Hier kommt der Talent-Pass - Aufenthaltserlaubnis für Familien ins Spiel.

Mit dieser Genehmigung können berechtigte Familienmitglieder in Frankreich leben und arbeiten, ohne den langsameren und aufwändigeren Weg der Familienzusammenführung zu beschreiten. Arbeitgeber, die internationale Mitarbeiter nach Frankreich entsenden möchten, und internationale Fachkräfte müssen Folgendes wissen.

Was ist der französische Talentpass - Aufenthaltsgenehmigung für Familien?

Die Aufenthaltserlaubnis "Talent Passport (Family)" - manchmal auch als "famille accompagnante" bezeichnet - ist speziell für Familienmitglieder eines Talent Pass-Inhabers gedacht. Sie erlaubt es ihnen, sich für die gleiche Dauer wie der Inhaber der Haupterlaubnis legal in Frankreich aufzuhalten und zu arbeiten.

Diese vereinfachte Option vermeidet die längeren Wartezeiten des Standardverfahrens zur Familienzusammenführung und gibt Ehepartnern und anspruchsberechtigten Kindern von Anfang an volle Arbeitsrechte.

Wenn Sie als Arbeitgeber Unterstützung bei der Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung in Frankreich benötigen, informieren Sie sich über unseren Service „Visum zur Familienzusammenführung in Frankreich“, um fachkundige Beratung bei der Abwicklung des Einwanderungsverfahrens zu erhalten.

Wer kann sich bewerben?

Die folgenden Familienangehörigen sind förderfähig:

  • Ehepartner (ab 18 Jahren) des Inhabers des Talentpasses
  • Kinder, die als Minderjährige nach Frankreich eingereist sind:
    • Erwachsene Kinder, die bei ihrer Ankunft minderjährig waren
    • Kinder im Alter von 16 bis 18 Jahren, die arbeiten wollen

Diese Familienangehörigen können einen eigenen Aufenthaltstitel mit der gleichen Gültigkeit wie der Haupttalentpass erhalten.

Hinweis: Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Bürgern benötigen diese Genehmigung nicht. Algerische Staatsangehörige unterliegen einem gesonderten Abkommen mit Frankreich und können keinen Antrag in dieser Kategorie stellen.

Wenn Sie als Arbeitgeber Unterstützung beim „France Talent Passport“ benötigen, informieren Sie sich über unseren „France Talent Passport“-Service, um fachkundige Beratung bei der Abwicklung des Einwanderungsverfahrens zu erhalten.

Bewerbungsprozess

Von außerhalb Frankreichs:

  1. Beantragen Sie bei einem französischen Konsulat ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt mit Talentpass (Familie)
  2. Nach der Ankunft beantragen Sie online die Aufenthaltsgenehmigung
  3. Eine Zulassungsbescheinigung dient als vorläufige Genehmigung, bis die Aufenthaltskarte bei der Präfektur abgeholt wird

Wenn Sie bereits in Frankreich sind:

  • Stellen Sie einen Online-Antrag zwischen 4 und 2 Monaten vor Ablauf der aktuellen Genehmigung
  • Familien, die von einem anderen Status wechseln, müssen über die offizielle Plattform einen Antrag auf Änderung des Status stellen und ihre Berechtigung nachweisen

Informationen zu den Voraussetzungen, den erforderlichen Unterlagen und den Schritten zur Antragstellung finden Sie in unserem Leitfaden zum Thema „Unterschied zwischen Familienzusammenführung und Visa für unterhaltsberechtigte Personen “, der sich mit der Einreise berechtigter Familienangehöriger nach Frankreich befasst.

Welche Dokumente werden benötigt?

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses (Heirats- oder Geburtsurkunde), plus beglaubigte französische Übersetzung
  • Talentpass des Sponsors Visum oder Aufenthaltskarte
  • Nachweis einer französischen Adresse (weniger als 6 Monate alt)
  • Drei Passfotos oder digitaler Fotocode
  • 225 € an Steuermarken (zu zahlen bei der Ausstellung der Genehmigung bei der Präfektur)

Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zur Antragstellung finden Sie in unserer Übersicht über die Gehaltsschwellenwerte des „France Talent Passport“, die den „France Talent Passport“-Weg für berechtigte internationale Mitarbeiter behandelt.

Kosten und Nutzen

  • Gebühr: €225 (€25 Zoll + €200 Steuer)
  • Gültigkeitsdauer: Entspricht der Gültigkeitsdauer des Haupttalentpasses
  • Arbeitsrechte: Volle Beschäftigungsrechte für berechtigte Ehegatten und Kinder
  • Abholung: Persönlich bei der örtlichen Präfektur

Eine Schritt-für-Schritt-Übersicht über den „Passeport Talent Monde“-Fast-Track-Leitfaden finden Sie in unserem „Passeport Talent Monde“-Fast-Track-Leitfaden, der die wichtigsten Anforderungen und den Ablauf behandelt, die Arbeitgeber kennen sollten.

Langfristiger Aufenthalt und Sonderfälle

  • Familien, die bereits mehr als 18 Monate in einem anderen EU-Land zusammengelebt haben, können eine mehrjährige Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn sie innerhalb eines Monats nach ihrer Ankunft in Frankreich einen Antrag stellen
  • Nach fünf Jahren legalen Aufenthalts können Familienangehörige eine Carte de Résident für 10 Jahre erhalten, wenn sie die Integrationskriterien erfüllen (u. a. Französisch auf A2-Niveau ab 2025)

Wenn Sie als Arbeitgeber Unterstützung bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich benötigen, informieren Sie sich über unseren Service zur Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich, um fachkundige Beratung bei der Abwicklung des Einwanderungsverfahrens zu erhalten.

Warum es für Arbeitgeber wichtig ist

Für Unternehmen, die internationale Mitarbeiter nach Frankreich umsiedeln wollen, ist es wichtig, sich um die Bedürfnisse der Familie zu kümmern. Dies trägt nicht nur zum Wohlbefinden der Mitarbeiter bei, sondern auch zu ihrer langfristigen Bindung und Zufriedenheit.

Ein vertrauenswürdiger Anbieter von globaler Mobilität in Frankreich kann die administrative Arbeit bei der Beschaffung von Aufenthaltsgenehmigungen übernehmen und während des gesamten Prozesses Hilfestellung leisten. Mit der Software für globale Mobilität und der Unterstützung durch Experten hilft Jobbatical Unternehmen, die Vorschriften einzuhalten und sich zu organisieren.

Wenn Ihr Unternehmen in Frankreich expandiert, können Ihnen unsere globalen Mobilitätsdienste in Frankreich bei allem helfen, von der Beantragung von Genehmigungen bis hin zur Unterstützung beim Umzug der Familie.

Sprechen Sie mit unserem Team, um eine individuelle Lösung zu finden.

Häufig gestellte Fragen zur Familiengenehmigung im Rahmen des „Talent Passport“ in Frankreich

Was ist der „France Talent Passport – Familienaufenthaltsgenehmigung“?

Die „Talent Passport“-Familiengenehmigung ermöglicht es Ehepartnern und berechtigten Kindern von „Talent Passport“-Inhabern, für denselben Zeitraum wie der Hauptgenehmigungsinhaber in Frankreich zu leben und zu arbeiten – ein Verfahren, das auch im Jahr 2026 für Arbeitgeber eine wichtige Priorität darstellt.

Welche Familienangehörigen haben Anspruch auf den „France Talent Passport – Family Permit“?

Zu den anspruchsberechtigten Familienangehörigen zählen Ehepartner ab 18 Jahren sowie Kinder, die als Minderjährige nach Frankreich eingereist sind, einschließlich derjenigen im Alter von 16 bis 18 Jahren, die arbeiten möchten.

Welche Kosten fallen für den „France Talent Passport – Familienaufenthaltsgenehmigung“ an?

Die Gesamtgebühr für die Genehmigung beträgt 225 €, bestehend aus einer Gebühr von 25 € und einer Steuer von 200 €, die bei der Ausstellung der Genehmigung durch die Präfektur zu entrichten sind.

Welche sprachlichen Voraussetzungen gelten für den „France Talent Passport – Familienaufenthalt auf Dauer“?

Um nach fünfjährigem Aufenthalt Anspruch auf eine 10-jährige Aufenthaltskarte zu haben, müssen Familienangehörige Integrationskriterien erfüllen, darunter das Erreichen des Französischniveaus A2 – ein Standard, der bis 2026 vollständig in Kraft treten wird.

Haben Familienangehörige mit dem „Talent Passport – Family Permit“ das Recht, in Frankreich zu arbeiten?

Ja, die Aufenthaltsgenehmigung gewährt berechtigten Ehepartnern und Kindern uneingeschränkte Arbeitsrechte, sodass sie sofort arbeiten dürfen, ohne eine zusätzliche Genehmigung einholen zu müssen.

Benötigen Sie Hilfe bei der Einwanderung in Frankreich?

Sprechen Sie mit unseren Experten für eine optimale Mitarbeitererfahrung.

Charlotte Gachon
Charlotte Gachon
Charlotte Gachon ist Expertin für globale Mobilität bei Jobbatical und hat sich auf die Einwanderung von Unternehmensmitarbeitern nach Frankreich spezialisiert, wobei ihr Tätigkeitsbereich auch Spanien, das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Portugal umfasst. Sie spricht fließend Französisch und Englisch und berät Personalabteilungen über den gesamten Lebenszyklus von Mitarbeiterentsendungen nach Frankreich – von der Beantragung von Visa bis hin zur Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen und Statusänderungen. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst das „Passeport Talent“, das „French Tech Visa“, das Visum für Angestellte im Rahmen des VLS-TS-Systems, die APS (Autorisation Provisoire de Séjour) sowie Verlängerungen, die über die Präfektur und das ANEF-Portal abgewickelt werden. Sie hat bereits über 700 Entsendungen mit einer Fünf-Sterne-Zufriedenheitsbewertung begleitet und veröffentlicht regelmäßig Leitfäden für Arbeitgeber zum „French Tech Visa“, zu den Reformen der EU-Blue-Card in Frankreich sowie zur französischen Liste der Mangelberufe.
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