- Die italienische IKT-Genehmigung ermöglicht es Managern, Fachkräften und Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Ländern, innerhalb derselben Unternehmensgruppe außerhalb der Quoten des Decreto Flussi für bis zu drei Jahre (bzw. ein Jahr für Praktikanten) zu einer italienischen Niederlassung zu wechseln. Damit ist sie eine strategische Mobilitätsmöglichkeit für multinationale Unternehmen, die im Jahr 2026 wichtige Fachkräfte versetzen möchten.
- HR-Teams müssen drei Kernphasen koordinieren – die Nulla-Osta-Genehmigung, das nationale Arbeitsvisum vom Typ D und die Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise – und dabei weiterhin die obligatorische 7-tägige Arbeitgeberbestätigungspflicht (in Kraft seit dem 11. Januar 2025) einhalten, um eine automatische Aufhebung der Arbeitserlaubnis zu verhindern.
- Erfolgreiche IKT-Anwendungen hängen davon ab, dass die konzerninterne Beziehung klar nachgewiesen wird, die Rollenberechtigung gemäß dem EU-IKT-Rahmen bestätigt wird, die Gehälter den italienischen Arbeitsmarktstandards und dem geltenden CCNL entsprechen und vollständige, konforme Unterlagen (einschließlich beglaubigter Übersetzungen, gegebenenfalls Apostillen, Angaben zur Unterkunft, Krankenversicherung und Codice Fiscale) vorgelegt werden.
- Die Bearbeitungszeiträume betragen in der Regel 3 bis 6 Monate und umfassen mehrere italienische Behörden (Sportello Unico per l’Immigrazione, italienisches Konsulatsnetzwerk, Questura, INPS und Agenzia delle Entrate). Personalabteilungen wird empfohlen, frühzeitig zu beginnen, die Kosten für Behörden und Nebenkosten einzuplanen und lokale Unterstützung bei Einwanderungs- oder Umzugsangelegenheiten in Betracht zu ziehen, um während des gesamten Einsatzzeitraums die vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
ICT (Intra-Corporate Transfer) Italien: Einführung (2026)
Die Versetzung von Nicht-EU-Mitarbeitern nach Italien im Rahmen der ICT-Genehmigung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Personalabteilungen, Einwanderungsberatern, dem Mitarbeiter und mehreren italienischen Behörden. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Beschreibung des gesamten Prozesses, von der ersten Antragstellung bis zum Erhalt der endgültigen Genehmigung.
Dieser Leitfaden richtet sich an Personalabteilungen, Global Mobility Manager und Umzugsdienstleister, die ihre Abläufe optimieren und die Einhaltung von Vorschriften während des gesamten Transferprozesses sicherstellen möchten.
Was ist die ICT-Genehmigung in Italien?
Die ICT-Genehmigung (Permesso di Soggiorno per Trasferimento Intra-Societario) ist eine Arbeitserlaubnis, die dem italienischen Einwanderungsgesetz (Artikel 27-quinquies und 27-sexies des Gesetzesdekrets 286/1998) und der EU-Richtlinie 2014/66/EU unterliegt.
Es ermöglicht Nicht-EU-Mitarbeitern multinationaler Unternehmen, vorübergehend zu Management-, Fach- oder Schulungszwecken zu einem italienischen Unternehmen entsandt zu werden.
Im Gegensatz zu Standard-Arbeitsgenehmigungen, die den Quoten des Decreto Flussi unterliegen, ist die ICT-Genehmigung quotenunabhängig und damit eine strategische und effiziente Option für hochqualifizierte internationale Arbeitnehmer im Jahr 2026.
Zulassungskriterien für die ICT-Genehmigung
Um sich für eine ICT-Genehmigung in Italien zu qualifizieren, müssen Arbeitnehmer die folgenden Anforderungen erfüllen:
Beschäftigungsstatus:
Der Arbeitnehmer muss Nicht-EU-Bürger sein und bei einem Unternehmen außerhalb der EU beschäftigt sein, wobei er in den letzten 48 Monaten mindestens 12 Monate bei demselben Unternehmen oder einem Unternehmen derselben Unternehmensgruppe beschäftigt gewesen sein muss.
Anforderungen an die Rolle:
Zu den zulässigen Rollen gehören:
- Manager: Führungskräfte mit Entscheidungsbefugnis
- Spezialisten: Mitarbeiter mit fortgeschrittenen technischen oder fachlichen Kenntnissen, die für das Unternehmen unverzichtbar sind
- Auszubildende: Mitarbeiter mit Hochschulabschluss, die zur beruflichen Weiterentwicklung wechseln
Unternehmensstruktur:
Die italienische Gastgesellschaft muss derselben Unternehmensgruppe angehören wie der ausländische Arbeitgeber (Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Hauptsitz).
Dauer:
- Manager und Spezialisten: bis zu 3 Jahre
- Auszubildende: bis zu 1 Jahr
Nach Abschluss der Ausbildung ist eine Rückkehr in das Heimatland obligatorisch.
Verlängerungen bis zu 5 Jahren sind unter Umständen mit einer nationalen innerbetrieblichen Arbeitserlaubnis möglich.
Vorherige ICT-Genehmigungen:
Arbeitnehmer, die über eine gültige ICT-Genehmigung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat verfügen, können im Rahmen der EU-ICT-Mobilitätsregelung nach Italien wechseln.
HR-Tipp: Überprüfen Sie frühzeitig die Einstufung der Position des Mitarbeiters und seinen beruflichen Werdegang, um die Einhaltung der Kriterien des Ministero dell’Interno sicherzustellen.
ICT-Genehmigungsantragsverfahren
Das ICT-Genehmigungsverfahren umfasst mehrere aufeinander abgestimmte Schritte:
Der Arbeitgeber reicht einen Antrag auf Nulla Osta ein:
Das italienische Gastunternehmen reicht einen Antrag auf Nulla Osta al Lavoro über das Sportello Unico per l’Immigrazione (SUI) in der Provinz ein, in der die Beschäftigung stattfindet.
Die Anträge werden online über das Portale Servizi del Ministero dell’Interno eingereicht:
https://portaleimmigrazione.it/
Der Arbeitgeber muss Unterlagen vorlegen, die Folgendes belegen:
- Unternehmensbeziehung
- Mitarbeiterqualifikationen
- Beschäftigungs- und Einsatzbedingungen
Nulla Osta-Genehmigung:
Die SUI prüft den Antrag innerhalb von 30 bis 60 Tagen. Nach der Genehmigung wird die Nulla Osta digital ausgestellt und an die italienische Botschaft oder das italienische Konsulat im Wohnsitzland des Arbeitnehmers übermittelt.
Der Arbeitnehmer beantragt ein Arbeitsvisum:
Der Arbeitnehmer beantragt ein nationales Visum vom Typ D bei der italienischen Botschaft oder dem italienischen Konsulat.
Termine werden über die Website der Botschaft oder VFS Global vereinbart:
https://www.vfsglobal.com/en/individuals/index.html
Einreise nach Italien:
Nach der Genehmigung des Visums hat der Mitarbeiter 6 Monate Zeit, um nach Italien einzureisen. Visa werden in der Regel für 1–2 Jahre ausgestellt, entsprechend der Dauer des Einsatzes.
Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung:
Innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise muss der Arbeitnehmer bei der örtlichen Questura über die Post mit dem Kit Giallo (Gelbes Kit) eine Permesso di Soggiorno beantragen.
Die Aufenthaltsgenehmigung entspricht der Gültigkeitsdauer des Visums und ist verlängerbar.
Bestätigungspflicht des Arbeitgebers (fortlaufend im Jahr 2026):
Arbeitgeber müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Genehmigungsmitteilung über das Visa-Informationssystem ihr fortbestehendes Interesse an der Genehmigung bestätigen. Wird diese Bestätigung nicht vorgenommen, führt dies zur automatischen Aufhebung der Genehmigung.
HR-Tipp: Weisen Sie interne Verantwortlichkeiten für die Überwachung von SUI- und Visa-Informationssystem-Benachrichtigungen zu, um versäumte Fristen zu vermeiden.
Der gesamte Prozess der Verlagerung der IKT (Italien 2025): einfach herunterladen
Erforderliche Dokumente für die ICT-Genehmigung
Für Nulla Osta (Arbeitgeber):
- Nachweis der Unternehmenszugehörigkeit
- Unterzeichneter Arbeitsvertrag oder Auftragsschreiben
- Finanzberichte des Arbeitgebers
- Contratto di Soggiorno (Aufenthaltsvertrag)
- Registrierung der italienischen Gesellschaft bei der Handelskammer
Für Visumanträge (Arbeitnehmer):
- Gültiger Reisepass (mindestens 3 Monate über die Gültigkeitsdauer des Visums hinaus)
- Ausgefülltes Antragsformular für ein Visum vom Typ D
- Kopie der Nulla Osta
- Zwei aktuelle Passfotos
- In Italien gültige Krankenversicherung
- Nachweis der Unterkunft
- Bildungsabschlüsse (Abschlusszeugnis und Dichiarazione di Valore, falls erforderlich)
- Nachweis der finanziellen Mittel
Für die Aufenthaltsgenehmigung:
- Kit Giallo-Formulare (MOD 209 – Modulo 1)
- Kopie des Reisepasses und des Visums
- Nachweis einer Krankenversicherung oder SSN-Registrierung
- Nachweis der Unterkunft
- Von der Agenzia delle Entrate ausgestellte Steuernummer
HR-Tipp: Stellen Sie sicher, dass alle ausländischen Dokumente ins Italienische übersetzt und gegebenenfalls mit einer Apostille versehen sind.
Bewerbungsort und Einzelheiten zum Vorstellungsgespräch: ICT Italien
Nulla Osta:
Online über Portale Immigrazione eingereicht. Persönliche Termine sind nur erforderlich, wenn dies von der SUI verlangt wird.
Arbeitsvisum:
Termine werden bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat vereinbart, häufig über VFS Global. In der Regel sind biometrische Daten erforderlich.
Aufenthaltsgenehmigung:
Die Anträge werden bei der Post gestellt. Termine für die Abnahme der Fingerabdrücke bei der Questura werden automatisch vergeben.
Sprachhinweis:
In den Büros der Questura und der SUI wird hauptsächlich Italienisch gesprochen. Bei Bedarf werden Dolmetscher empfohlen.
Offizielle Referenz:
https://www.esteri.it/en/
Gehaltsanforderungen
Es gibt kein gesetzlich festgelegtes Mindestgehalt für ICT-Genehmigungen, aber die Vergütung muss folgenden Anforderungen entsprechen:
- Italienische Arbeitsmarktstandards
- Anwendbare nationale Tarifverträge (CCNL)
Referenz-Benchmarks:
- EU-Blue-Card-Mindestbetrag (zum Vergleich): ca. 25.000 bis 26.000 Euro brutto jährlich
- ICT-Manager und -Spezialisten verdienen in der Regel zwischen 40.000 und 85.000 Euro, je nach Position und Branche.
Sozialversicherung:
Arbeitnehmer müssen beim INPS gemeldet sein, und die Beiträge werden auf der Grundlage des Bruttogehalts berechnet.
HR-Tipp: Überprüfen Sie stets die Einhaltung des CCNL in Bezug auf Gehalt, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen.
ICT Italien Bearbeitungszeiten (2026)
- Nulla Osta: 2–3 Monate
- Arbeitsvisum: 15–30 Tage
- Aufenthaltsgenehmigung: 45–60 Tage nach der Abnahme der Fingerabdrücke
Gesamtgeschätzter Zeitrahmen: 3–6 Monate
HR-Tipp: Reichen Sie Bewerbungen frühzeitig ein, um regionale Verzögerungen oder Spitzenzeiten bei der Bearbeitung zu berücksichtigen.
Gebühren
- Nulla Osta: Keine staatliche Gebühr
- Arbeitsvisum: 100 € bis 116 €
- Aufenthaltsgenehmigung: 100,46 € bis 160,46 €, je nach Dauer
- Portokosten (Kit Giallo): ca. 30 €
Zusätzliche Kosten:
Übersetzungen, Apostillen, Versicherungen und rechtliche Unterstützung kosten in der Regel zwischen 500 und 1.500 Euro.
Zusätzliche Überlegungen für Personalverantwortliche
Compliance-Risiken:
Falsche Angaben oder nicht authentische Unternehmensstrukturen können zum Entzug von Genehmigungen und strafrechtlichen Sanktionen führen.
Steuern und Sozialversicherung:
Arbeitnehmer müssen eine Steuernummer (Codice Fiscale) beantragen und beim INPS registriert sein.
Familienzusammenführung:
Berechtigte Mitarbeiter können Visa für Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder beantragen.
Sprache & Integration:
Professionelle Unterstützung bei Einwanderungsfragen reduziert Reibungsverluste mit italienischen Behörden.
Unterstützung nach der Ankunft:
Unterstützung bei der Wohnungssuche, der Registrierung für die Sozialversicherungsnummer (SSN) und der Anmeldung bei der örtlichen Gemeinde.
Regulatorische Kontinuität:
Die 7-Tage-Regel zur Arbeitgeberbestätigung bleibt auch 2026 in Kraft und erfordert eine aktive Überwachung durch die Personalabteilung.
Warum die ICT-Genehmigung?
- Keine Quotenbeschränkungen
- Geeignet für leitende und spezialisierte Positionen
- Vorteile der Mobilität in der EU
- Vorhersehbarer Rechtsrahmen
Schlussfolgerung
Für Personalverantwortliche erfordert die Verwaltung von ICT-Transfers nach Italien im Jahr 2026 eine genaue Dokumentation, proaktive Kommunikation und die strikte Einhaltung der italienischen Einwanderungsbestimmungen. Durch frühzeitige Planung und die Nutzung offizieller staatlicher Ressourcen können Unternehmen einen reibungslosen und konformen Umzug ihrer Mitarbeiter gewährleisten.
Bei komplexen Fällen wird dringend empfohlen, sich an einen erfahrenen italienischen Einwanderungsdienstleister zu wenden.
🏛️ Hilfreiche Ressourcen der Regierung
- Italienisches Innenministerium – Einwanderungsportal:
https://www.interno.gov.it/it/temi/immigrazione-e-asilo - Konsolidiertes Einwanderungsgesetz (Gesetzesdekret 286/1998):
https://www.normattiva.it/uri-res/N2Ls?urn:nir:stato:decreto.legislativo:1998;286 - EU-Richtlinie 2014/66/EU über elektronische Kommunikationsdienste:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:32014L0066 - Italienisches Visumportal (Farnesina):
https://vistoperitalia.esteri.it/home/en - CCNL-Verzeichnis:
https://www.contrattidilavoro.it/ccnl/
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