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Deutschland Blaue Karte EU für junge Fachkräfte: HR-Leitfaden 2025

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Zuletzt aktualisiert
3. Mai 2025

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Deutschland Blaue Karte EU für junge Berufstätige: HR-Leitfaden 2025Deutschland Blaue Karte EU für junge Berufstätige: HR-Leitfaden 2025

Deutschland Blaue Karte EU für junge Fachkräfte: HR-Leitfaden 2025

Als Personalverantwortlicher ist es eine wichtige Aufgabe, die Ansiedlung von Nicht-EU-Talenten in Deutschland zu erleichtern. Die Blaue Karte EU ist ein wirksames Instrument zur Förderung hochqualifizierter junger Fachkräfte, insbesondere solcher, die ihren Abschluss innerhalb der letzten drei Jahre gemacht haben. Dieser Aufenthaltstitel erleichtert den Zugang zu Deutschlands florierendem Arbeitsmarkt und behebt den Fachkräftemangel in Bereichen wie IT, Ingenieurwesen und Gesundheitswesen. Dieser SEO-optimierte Leitfaden, der auf die Zielgruppe der Personalverantwortlichen zugeschnitten ist, behandelt die Voraussetzungen, das Antragsverfahren, die erforderlichen Dokumente, den Ort der Antragstellung, die Einzelheiten der Ernennung, die Gehaltsgrenzen, die Bearbeitungszeiten, die Gebühren und wichtige Überlegungen. Deutsche Schlüsselwörter sind enthalten, um die Auffindbarkeit zu verbessern, und offizielle Links der Regierung gewährleisten die Genauigkeit.

Was ist die Blaue Karte EU für junge Berufstätige in Deutschland?

Die Blaue Karte EU ist eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für höher qualifizierte Nicht-EU-Bürger, mit der sie in Deutschland leben und arbeiten können. Für junge Fachkräfte, die ihren Abschluss innerhalb der letzten drei Jahre erworben haben, bietet die Blaue Karte EU für junge Fachkräfte eine niedrigere Gehaltsschwelle und ist damit ideal für Nachwuchskräfte. Zu den Vorteilen gehören der Weg zum Daueraufenthalt, die Familienzusammenführung und die Mobilität innerhalb der EU (außer in Dänemark und Irland). Die Karte EU für junge Fachkräfte, die in § 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt ist, ist eine strategische Option für Arbeitgeber, um hochqualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.


Zulassungskriterien für junge Berufstätige

Um die Blaue Karte EU zu erhalten, muss Ihr Arbeitnehmer diese Kriterien erfüllen:

  • Anerkannter Studienabschluss: Ein Hochschulabschluss (Bachelor, Master oder gleichwertiger Abschluss) einer deutschen Hochschule oder ein in Deutschland anerkannter ausländischer Abschluss. Ausländische Abschlüsse müssen über die ANABIN-Datenbank oder durch das Anerkennungsverfahren der ZAB nachweisbar sein. Für reglementierte Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte) ist eine Berufserlaubnis erforderlich. Siehe Anerkennung in Deutschland.
  • Stellenangebot oder Vertrag: Ein verbindliches Stellenangebot oder ein unterzeichneter Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber für mindestens sechs Monate. Die Stelle muss den Qualifikationen des Arbeitnehmers entsprechen, eine selbständige Tätigkeit wird nicht berücksichtigt.
  • Gehaltsschwelle: Für Berufseinsteiger (Abschluss innerhalb von drei Jahren) beträgt das Mindestbruttojahresgehalt 43.759,80 € (2025). Für Standardbewerber liegt es bei 48.300 € und für Engpassberufe (z.B. medizinische, technische Berufe) ebenfalls bei 43.759,80 € mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA).
  • IT-Spezialisten Ausnahme: Inhaber eines nicht abgeschlossenen Studiums mit drei Jahren einschlägiger IT-Erfahrung in den letzten sieben Jahren können sich qualifizieren, wenn der Gehaltsschwellenwert erreicht wird und die Stelle Kenntnisse auf Hochschulniveau erfordert.
  • Keine Gefahr für die öffentliche Ordnung: Der Antragsteller darf kein Risiko für die Sicherheit, die Gesundheit oder die öffentliche Ordnung darstellen, und es dürfen keine strafrechtlichen Ermittlungen anhängig sein.

Diese Kriterien stehen im Einklang mit dem deutschen Bedarf an qualifizierten Fachkräften, wie er auf Make it in Germany beschrieben wird.


Antragsverfahren für die Blaue Karte EU

Das Verfahren ist unterschiedlich, je nachdem, ob sich Ihr Arbeitnehmer aus dem Ausland oder aus Deutschland bewirbt. Folgen Sie diesen Schritten:

  • Überprüfen Sie die Berechtigung: Vergewissern Sie sich mit der Schnellprüfung von Make it in Germany, dass der Mitarbeiter die Anforderungen an Abschluss, Stellenangebot und Gehalt erfüllt.
  • Anerkennung von Abschlüssen: Bei ausländischen Abschlüssen prüfen Sie die Anerkennung über ANABIN oder beantragen Sie die Bewertung über Anerkennung in Deutschland.
  • Sicheres Stellenangebot: Legen Sie einen Vertrag vor, in dem die Funktion, das Gehalt (mindestens 43.759,80 € für Berufseinsteiger) und die Dauer von mindestens 6 Monaten angegeben sind. Der Arbeitgeber muss das Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ausfüllen, das auf der offiziellen Website der Bundesagentur für Arbeit verfügbar ist.
  • Beantragen Sie ein Einreisevisum (falls erforderlich): Nicht-EU-Bürger benötigen in der Regel ein nationales D-Visum. Ausgenommene Länder (z.B. Australien, Kanada, Japan, USA) können visumfrei einreisen und die Blaue Karte innerhalb von drei Monaten beantragen. Buchen Sie Botschaftstermine über das Konsularportal des Auswärtigen Amts oder stellen Sie den Visumantrag online, sofern in Ihrem Land verfügbar.
  • Adresse in Deutschland anmelden: Innerhalb von zwei Wochen nach der Ankunft und dem Einzug in eine neue Wohnung müssen sich die Arbeitnehmer bei der örtlichen Meldebehörde mit einem Mietvertrag oder einer Mietbescheinigung anmelden.
  • Antrag auf Blaue Karte einreichen: Beantragen Sie die Blaue Karte bei der örtlichen Ausländerbehörde. In Berlin ist die Online-Beantragung über den Service Berlin möglich. Nutzen Sie den BAMF-Amtsfinder, um die richtige Behörde zu finden.
  • Biometrische Daten bereitstellen: Beim Termin bei der Ausländerbehörde geben die Mitarbeiter biometrische Fotos (35mm x 45mm, QR-Code in Berlin) und Fingerabdrücke ab.
  • Bearbeitung abwarten: Die Blaue Karte ist als elektronischer Aufenthaltstitel in der Regel innerhalb von 6 Wochen nach dem Termin erhältlich.

Das beschleunigte Verfahren bei den Botschaften kostet 411 € und kann die Visabearbeitung um 4-6 oder mehr Wochen verkürzen, was eine Abstimmung des Arbeitgebers mit der BA erfordert.


Erforderliche Dokumente

Bereiten Sie diese Dokumente für den Blue-Card-Antrag vor und beachten Sie dabei die regionalen Unterschiede:

  • Gültiger Reisepass: Original und Farbscan für Online-Einreichungen.
  • Biometrisches Foto: 35mm x 45mm, QR-Code-Format in Berlin (ansonsten ausgedruckte Fotos).
  • Arbeitsvertrag oder Stellenangebot: Muss Angaben zur Funktion, zum Gehalt (mindestens 43.759,80 € für Berufseinsteiger) und zur Dauer enthalten.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis: Vom Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zu den Beschäftigungsbedingungen der Bundesagentur für Arbeit.
  • Zeugnis des Hochschulabschlusses: Original oder beglaubigte Kopie, mit Anerkennungsnachweis für ausländische Abschlüsse.
  • Für eine Beschäftigung im IT-Bereich: Erfahrungsnachweis und Referenzen, die mindestens drei Jahre einschlägige Erfahrung in den letzten sieben Jahren belegen.
  • Krankenkasse: Nachweis einer gültigen deutschen Krankenversicherung (gesetzlich oder privat, nicht ausländisch).
  • Antragsformular: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, erhältlich auf der Website der örtlichen Ausländerbehörde.
  • Nachweis der Adressregistrierung: Anmeldebescheinigung (bei Anmeldung in Deutschland).
  • Formular "Erklärung zur Beschäftigung": Erklärung zur Unterstützung der Bewerbung und zur Bestätigung der Stellenangaben.‍
  • Nachweis über die Zahlung der Antragsgebühr: Quittung über die 100 € Gebühr (oder 75 € für ein Einreisevisum).

Beglaubigte deutsche Übersetzungen sind für nicht-deutsche Dokumente erforderlich. Dienste wie Berlin Translate können dabei helfen.


Wo Sie sich bewerben können und Details zur Ernennung

  • Außerhalb Deutschlands: Beantragen Sie den Antrag bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimat- oder Aufenthaltsland des Arbeitnehmers über das Konsularportal des Auswärtigen Amts. Die Wartezeit auf einen Termin kann von Wochen bis zu mehr als fünf Monaten reichen, daher sollten Sie Ihren Online-Antrag frühzeitig stellen.
  • In Deutschland: Stellen Sie Ihren Antrag bei der örtlichen Ausländerbehörde, die Sie über den BAMF-Amtsfinder finden. In Berlin: Nutzen Sie den Service Berlin für Online-Anträge. Buchen Sie Termine online oder telefonisch, da die Plätze begrenzt sind.
  • Tipps für die Terminvereinbarung: Die Mitarbeiter sollten pünktlich und mit geordneten Unterlagen erscheinen. Die Beamten der örtlichen Behörden sprechen möglicherweise nur Deutsch, daher sollten Sie einen Übersetzer mitbringen. Reichen Sie die Dokumente ein, geben Sie Ihre biometrischen Daten an und bezahlen Sie die Gebühren (in Berlin nur per Kreditkarte oder PayPal). Es werden ein Bestätigungsformular und eine elektronische Aufenthaltserlaubniskarte (eAT) ausgestellt.


Gehaltsniveaus für junge Berufstätige

Die Gehaltsschwellen für 2025 sind:

  • Junge Berufstätige (mit Abschluss innerhalb von drei Jahren): 43.759,80 € brutto jährlich.
  • Engpassberufe: 48.759,80 € (z. B. IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen), die eine Genehmigung der BA erfordern. Die vollständige Liste finden Sie unter Make it in Germany.
  • Standardberufe: 48.500 € für Arbeitnehmer, die ihren Abschluss vor mehr als drei Jahren gemacht haben und ein Stellenangebot in Bezug auf ihre Ausbildung haben.

Das Gehalt muss fest sein (ohne Zulagen) und für den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers und seiner Angehörigen ausreichen. Die Schwellenwerte werden jährlich vom Bundesministerium des Innern aktualisiert und können unter Make it in Germany eingesehen werden.


Bearbeitungszeit

  • Einreisevisum: Die Bearbeitung durch die Botschaft dauert in der Regel 4-8 Wochen, je nach Land und Nachfrage.
  • Blaue Karte beantragen: Die Bearbeitung durch die Ausländerbehörde dauert 3-12 Wochen, maximal 90 Tage gemäß EU-Verordnung.
  • Fast-Track-Verfahren: Verkürzt die Visabearbeitung um 4-6 Wochen, koordiniert durch den Arbeitgeber.

Die Mitarbeiter erhalten einen PDF-Antragsnachweis, der als vorläufige Dokumentation dient. Überwachen Sie den Fortschritt, um Probleme mit dem Ablauf des Visums zu vermeiden.


Details zu den Tarifen

  • Einreisevisum: 75 €, zu zahlen in Landeswährung bei der Botschaft.
  • Antrag auf eine Blaue Karte: 100 € für die Ersterteilung oder Verlängerung (ab einem Jahr); 93 € für Verlängerungen von mehr als drei Monaten; 96 € für Verlängerungen von bis zu drei Monaten.
  • Fast-Track-Verfahren: 411 € für Visum.
  • Passübertragungen: 60 € für die Aktualisierung der Blauen Karte in einen neuen Reisepass.

Die Gebühren sind steuerlich absetzbar, und türkische Staatsangehörige können Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Zu den Zahlungsmöglichkeiten gehören Visa, Mastercard, PayPal oder Karte bei der Ausländerbehörde.

Zusätzliche Überlegungen für Personalverantwortliche

  • Familienzusammenführung: Ehegatten und Kinder können ohne Sprachkenntnisse nachziehen und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis mit sofortigem Arbeitsrecht.
  • Dauerhafter Aufenthalt: Arbeitnehmer können nach 27 Monaten mit deutschen Grundkenntnissen (A1) oder 21 Monaten mit ausreichenden Kenntnissen (B1) eine Niederlassungserlaubnis beantragen, sofern Rentenbeiträge gezahlt werden.
  • Arbeitsplatzwechsel: Arbeitnehmer können den Arbeitsplatz frei wechseln, wenn die Gehaltsschwellen eingehalten werden und ein Bezug zum Bildungsabschluss gegeben ist. Die Ausländerbehörde behält sich das Recht vor, das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 12 Monate des Arbeitsverhältnisses für bis zu 30 Tage auszusetzen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt eine dreimonatige Karenzzeit.
  • EU-Mobilität: Nach 18 Monaten können Blue-Card-Inhaber in einem anderen EU-Land (außer Dänemark und Irland) eine Blue Card beantragen, ohne in ihr Heimatland zurückzukehren.
  • Unterstützende Dienstleistungen: Einwanderungsfirmen wie Deel oder Smith Stone Walters können den Papierkram erledigen. Für Übersetzungen können Sie Berlin Translate nutzen.
  • Sprachliche Unterstützung: Für die Blue Card ist Deutsch nicht erforderlich, aber A1/B1-Kurse beschleunigen den Daueraufenthalt.
  • Berufe mit Engpässen: Dazu gehören IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen und Bildung, für die der niedrigere Schwellenwert von 43.759,80 € gilt.


Warum die Blaue Karte EU für junge Berufstätige?

Die Blue Card bietet Personalfachleuten eine rationelle Möglichkeit, globale Talente einzustellen:

  • Effizientes Verfahren: Vereinfachte Visum- und Aufenthaltsgenehmigung im Vergleich zu Standardgenehmigungen.
  • Weg zur Residenz: Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in nur 21 Monaten mit B1 Deutsch.
  • Flexibel: Unterstützt Fernarbeit (wenn der Arbeitgeber zustimmt), Auslandsaufenthalte von bis zu 12 Monaten und sofortige Arbeitsplatzwechsel durch einfache Mitteilung an die Ausländerbehörde.
  • ‍Familienvorteile: Familiennachzug mit geringeren Anforderungen (z.B. Sprachkenntnisse und Bedarf an ausreichendem Wohnraum). Visumfreie Einreise und Beantragung direkt in Deutschland bei Besitz der Blauen Karte EU in einem anderen EU-Land für mindestens 12 Monate.

Mit der Blauen Karte EU sichern Sie die Einhaltung der Vorschriften, erhöhen die Mitarbeiterzufriedenheit und stärken Ihre Belegschaft. Unterstützung erhalten Sie beim BAMF oder bei der Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland".

Haftungsausschluss

Einwanderungsgesetze und -richtlinien ändern sich häufig und können je nach Land oder Staatsangehörigkeit variieren. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, empfehlen wir Ihnen, Ihre eigene Sorgfaltspflicht zu erfüllen oder offizielle Quellen zu konsultieren. Sie können sich auch gerne direkt an uns wenden, um die neuesten Informationen zu erhalten. Jobbatical ist nicht verantwortlich für Entscheidungen, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden.

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