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EU-Blue Card für junge Fachkräfte in Deutschland: HR-Leitfaden 2026

5
min lesen
Zuletzt aktualisiert
23. Januar 2026
Deutschland EU-Blue Card für junge Berufstätige: HR-Leitfaden 2026Deutschland EU-Blue Card für junge Berufstätige: HR-Leitfaden 2026
  • Die deutsche EU-Blue Card für junge Fachkräfte bietet eine reduzierte Gehaltsschwelle (45.934,20 € für 2026) und ein vereinfachtes Verfahren zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Nicht-EU-Absolventen der letzten drei Jahre.
  • Voraussetzung sind ein anerkannter Studienabschluss, ein verbindlicher Arbeitsvertrag von mindestens sechs Monaten mit einer entsprechenden Funktion und die Erfüllung der Gehaltskriterien, wobei für IT-Spezialisten und Engpassberufe besondere Bestimmungen gelten.
  • Der Antrag umfasst die Anerkennung des Studienabschlusses, die Bearbeitung des Visums (falls außerhalb Deutschlands), die Anmeldung der Adresse in Deutschland, die Übermittlung der biometrischen Daten und die Zahlung der Gebühren, wobei die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens besteht.
  • Zu den wichtigsten HR-Vorteilen gehören die Familienzusammenführung ohne sprachliche Voraussetzungen, die Möglichkeit, innerhalb von 21 bis 27 Monaten einen Daueraufenthalt zu erlangen, das Recht auf berufliche Mobilität und die EU-Mobilität in andere Länder nach 18 Monaten.

EU-Blue Card für junge Fachkräfte in Deutschland: HR-Leitfaden 2026

Als Personalverantwortlicher ist es eine Ihrer wichtigsten Aufgaben, Nicht-EU-Fachkräften den Umzug nach Deutschland zu erleichtern. Die Blaue Karte EU ist ein wirkungsvolles Instrument, um hochqualifizierte junge Fachkräfte zu fördern, insbesondere solche, die ihren Abschluss innerhalb der letzten drei Jahre gemacht haben. Diese Aufenthaltsgenehmigung vereinfacht den Zugang zum florierenden Arbeitsmarkt in Deutschland und behebt den Fachkräftemangel in Bereichen wie IT, Ingenieurwesen und Gesundheitswesen.

Was ist die Blaue Karte EU für junge Berufstätige in Deutschland?

Die Blaue Karte EU ist eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger mit höheren Qualifikationen, die es ihnen ermöglicht, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Für junge Fachkräfte, die ihren Abschluss innerhalb der letzten drei Jahre erworben haben, bietet die Blaue Karte EU für junge Fachkräfte eine niedrigere Gehaltsgrenze, was sie ideal für Berufseinsteiger macht. Zu den Vorteilen gehören ein Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, Familienzusammenführung und Mobilität innerhalb der EU (außer Dänemark und Irland). Geregelt durch § 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist sie eine strategische Option für Arbeitgeber, um hochqualifizierte Fachkräfte anzuwerben.


Zulassungskriterien für junge Berufstätige

Um die Blaue Karte EU zu erhalten, muss Ihr Arbeitnehmer diese Kriterien erfüllen:

  • Anerkannter Studienabschluss: Ein Hochschulabschluss (Bachelor, Master oder gleichwertiger Abschluss) einer deutschen Hochschule oder ein in Deutschland anerkannter ausländischer Abschluss. Ausländische Abschlüsse müssen über die ANABIN-Datenbank oder durch das Anerkennungsverfahren der ZAB nachweisbar sein. Für reglementierte Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte) ist eine Berufserlaubnis erforderlich. Siehe Anerkennung in Deutschland.
  • Stellenangebot oder Vertrag: Ein verbindliches Stellenangebot oder ein unterzeichneter Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber für mindestens sechs Monate. Die Stelle muss den Qualifikationen des Arbeitnehmers entsprechen, eine selbständige Tätigkeit wird nicht berücksichtigt.
  • Gehaltsschwelle: Für Berufseinsteiger (Abschluss innerhalb von drei Jahren) beträgt das Mindestbruttojahresgehalt 43.759,80 € (2025). Für Standardbewerber liegt es bei 48.300 € und für Engpassberufe (z.B. medizinische, technische Berufe) ebenfalls bei 43.759,80 € mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA).
  • IT-Spezialisten Ausnahme: Inhaber eines nicht abgeschlossenen Studiums mit drei Jahren einschlägiger IT-Erfahrung in den letzten sieben Jahren können sich qualifizieren, wenn der Gehaltsschwellenwert erreicht wird und die Stelle Kenntnisse auf Hochschulniveau erfordert.
  • Keine Gefahr für die öffentliche Ordnung: Der Antragsteller darf kein Risiko für die Sicherheit, die Gesundheit oder die öffentliche Ordnung darstellen, und es dürfen keine strafrechtlichen Ermittlungen anhängig sein.

Diese Kriterien stehen im Einklang mit dem deutschen Bedarf an qualifizierten Fachkräften, wie er auf Make it in Germany beschrieben wird.

Antragsverfahren für die Blaue Karte EU

Das Verfahren ist unterschiedlich, je nachdem, ob sich Ihr Arbeitnehmer aus dem Ausland oder aus Deutschland bewirbt. Folgen Sie diesen Schritten:

  • Berechtigung überprüfen: Bestätigen Sie mithilfe des Schnellchecks „Make it in Germany“, dass der Mitarbeiter die Anforderungen hinsichtlich Abschluss, Stellenangebot und Gehalt erfüllt.
  • Anerkennung von Abschlüssen: Bei ausländischen Abschlüssen überprüfen Sie die Anerkennung über ANABIN oder beantragen Sie eine Bewertung durch Recognition in Germany.
  • Sicheres Stellenangebot: Stellen Sie einen Vertrag bereit, in dem die Position, das Gehalt (mindestens 45.934,20 € für Berufseinsteiger) und eine Mindestbeschäftigungsdauer von 6 Monaten festgelegt sind. Der Arbeitgeber muss das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis” ausfüllen, das auf der offiziellen Website der Bundesagentur für Arbeit verfügbar ist.
  • Beantragen Sie ein Einreisevisum (falls erforderlich): Nicht-EU-Bürger benötigen in der Regel ein nationales D-Visum. Ausgenommene Länder (z. B. Australien, Kanada, Japan, USA) können visumfrei einreisen und innerhalb von drei Monaten die Blue Card beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Botschaft über das Konsularportal des Auswärtigen Amtes oder reichen Sie Ihren Visumantrag online ein, sofern dies in Ihrem Land möglich ist.
  • Anmeldung der Adresse in Deutschland: Innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft und Einzug in eine neue Wohnung müssen sich Arbeitnehmer bei der örtlichen Meldebehörde mit einem Mietvertrag oder einer Mietbescheinigung anmelden.
  • Beantragen Sie die Blue Card: Stellen Sie den Antrag bei der örtlichen Ausländerbehörde. In Berlin können Sie den Antrag online über Service Berlin stellen. Nutzen Sie den BAMF-Behördenfinder, um die richtige Behörde zu finden.
  • Biometrische Daten bereitstellen: Beim Termin bei der Ausländerbehörde geben die Mitarbeiter biometrische Fotos (35mm x 45mm, QR-Code in Berlin) und Fingerabdrücke ab.
  • Bearbeitung abwarten: Die Blue Card ist als elektronische Aufenthaltsgenehmigung erhältlich, in der Regel innerhalb von 6 Wochen nach dem Termin.

Das beschleunigte Verfahren (Fast-Track-Verfahren) in Botschaften kostet 411 € und kann die Bearbeitungszeit für Visa um 4 bis 6 Wochen oder mehr verkürzen, wobei eine Abstimmung des Arbeitgebers mit der BA erforderlich ist.

Erforderliche Dokumente

Bereiten Sie diese Dokumente für den Blue-Card-Antrag vor und beachten Sie dabei die regionalen Unterschiede:

  • Gültiger Reisepass: Original und Farbscan für Online-Einreichungen.
  • Biometrisches Foto: 35mm x 45mm, QR-Code-Format in Berlin (ansonsten ausgedruckte Fotos).
  • Arbeitsvertrag oder Stellenangebot: Muss die Position, das Gehalt (mindestens 45.934,20 € für Berufseinsteiger) und die Dauer enthalten.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis: Vom Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zu den Beschäftigungsbedingungen der Bundesagentur für Arbeit.
  • Zeugnis des Hochschulabschlusses: Original oder beglaubigte Kopie, mit Anerkennungsnachweis für ausländische Abschlüsse.
  • Für IT-bezogene Stellen: Erfahrungsnachweise und Referenzen, aus denen mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren hervorgehen.
  • Krankenkasse: Nachweis einer gültigen deutschen Krankenversicherung (gesetzlich oder privat, nicht ausländisch).
  • Antragsformular: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, verfügbar auf der Website der örtlichen Ausländerbehörde.
  • Nachweis der Wohnsitzanmeldung: Anmeldebescheinigung (bei Antragstellung in Deutschland).
  • Formular „Erklärung zur Beschäftigung“: Erklärung zur Unterstützung des Antrags und zur Bestätigung der Beschäftigungsdetails.
  • Nachweis über die Zahlung der Antragsgebühr: Quittung über die 100 € Gebühr (oder 75 € für ein Einreisevisum).

Für nicht-deutsche Dokumente sind beglaubigte deutsche Übersetzungen erforderlich. Dienste wie Berlin Translate können dabei helfen.

Wo Sie sich bewerben können und Details zur Ernennung

  • Außerhalb Deutschlands: Beantragen Sie die Beglaubigung bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat im Heimat- oder Wohnsitzland des Mitarbeiters über das Konsularportal des Auswärtigen Amtes. Die Wartezeiten für einen Termin können zwischen einigen Wochen und über fünf Monaten liegen, reichen Sie den Online-Antrag daher frühzeitig ein.
  • In Deutschland: Beantragen Sie die Aufenthaltsgenehmigung bei der örtlichen Ausländerbehörde, die Sie über den BAMF-Behördenfinder finden. In Berlin nutzen Sie für Online-Anträge Service Berlin. Vereinbaren Sie Termine online oder telefonisch, da die Plätze begrenzt sind.
  • Tipps für den Termin: Mitarbeiter sollten pünktlich und mit ordnungsgemäß vorbereiteten Unterlagen erscheinen. Die Beamten der lokalen Behörden sprechen möglicherweise nur Deutsch, daher sollte ein Dolmetscher in Betracht gezogen werden. Reichen Sie die Unterlagen ein, lassen Sie biometrische Daten erfassen und zahlen Sie die Gebühren (in Berlin nur mit Kreditkarte oder PayPal). Sie erhalten ein Bestätigungsformular und eine elektronische Aufenthaltskarte (eAT).

Gehaltsniveaus für junge Berufstätige

Die Gehaltsgrenzen für 2026 sind:

  • Berufseinsteiger (Absolventen innerhalb der letzten drei Jahre): 45.934,20 € brutto jährlich.
  • Engpassberufe: 45.934,20 (z. B. IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen), die einer Genehmigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bedürfen. Die vollständige Liste finden Sie unter Make it in Germany. Dazu gehören Fertigungsmanager, IT-Servicemanager, MINT-Fachkräfte, Ärzte und mehr.
  • Standardberufe: 50.700 € für Arbeitnehmer, die vor mehr als drei Jahren ihren Abschluss gemacht haben und ein Stellenangebot im Zusammenhang mit ihrer Ausbildung erhalten haben.

Die Gehälter müssen fest sein (ohne Boni) und ausreichen, um den Arbeitnehmer und seine Angehörigen zu versorgen. Die Schwellenwerte werden jährlich vom Bundesministerium des Innern aktualisiert und sind unter Make it in Germany verfügbar.

Bearbeitungszeit

  • Einreisevisum: Die Bearbeitung durch die Botschaft dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen, je nach Land und Nachfrage.
  • Beantragung der Blue Card: Die Bearbeitung durch die Ausländerbehörde dauert 3–12 Wochen, wobei gemäß EU-Vorschriften maximal 90 Tage zulässig sind.
  • Fast-Track-Verfahren: Verkürzt die Visabearbeitung um 4-6 Wochen, koordiniert durch den Arbeitgeber.

Die Mitarbeiter erhalten einen PDF-Antragsnachweis, der als vorläufige Dokumentation dient. Überwachen Sie den Fortschritt, um Probleme mit dem Ablauf des Visums zu vermeiden.

Details zu den Tarifen

  • Einreisevisum: 75 €, zahlbar in lokaler Währung bei der Botschaft.
  • Beantragung einer Blue Card: 100 € für die Erstausstellung oder Verlängerung (ein Jahr oder länger); 93 € für Verlängerungen über drei Monate; 96 € für Verlängerungen bis zu drei Monaten.
  • Fast-Track-Verfahren: 411 € für Visa.
  • Passübertragung: 60 € für die Aktualisierung der Blue Card in einem neuen Pass.

Die Gebühren sind steuerlich absetzbar, und türkische Staatsangehörige können Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Zu den Zahlungsmöglichkeiten gehören Visa, Mastercard, PayPal oder Karte bei der Ausländerbehörde.

Zusätzliche Überlegungen für Personalverantwortliche

  • Familienzusammenführung: Ehegatten und Kinder können ohne Sprachkenntnisse nachziehen und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis mit sofortigem Arbeitsrecht.
  • Daueraufenthaltsgenehmigung: Arbeitnehmer können nach 27 Monaten mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache (A1) oder nach 21 Monaten mit ausreichenden Kenntnissen (B1) eine Niederlassungserlaubnis beantragen, sofern Rentenbeiträge gezahlt werden.
  • Arbeitsplatzwechsel: Arbeitnehmer können den Arbeitsplatz frei wechseln, wenn die Gehaltsschwellen eingehalten werden und ein Bezug zum Bildungsabschluss gegeben ist. Die Ausländerbehörde behält sich das Recht vor, das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 12 Monate des Arbeitsverhältnisses für bis zu 30 Tage auszusetzen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt eine dreimonatige Karenzzeit.
  • EU-Mobilität: Nach 18 Monaten können Inhaber einer Blauen Karte eine Blaue Karte in einem anderen EU-Land (außer Dänemark und Irland) beantragen, ohne in ihr Heimatland zurückkehren zu müssen.
  • Unterstützungsdienste: Einwanderungsagenturen wie Deel oder Smith Stone Walters können die Formalitäten übernehmen. Für Übersetzungen nutzen Sie Berlin Translate.
  • Sprachliche Unterstützung: Für die Blue Card ist Deutsch nicht erforderlich, aber A1/B1-Kurse beschleunigen den Daueraufenthalt.
  • Engpassberufe: Dazu gehören IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen und Bildung, die für den niedrigeren Schwellenwert von 45.934,20 € in Frage kommen.

Warum die Blaue Karte EU für junge Berufstätige?

Die Blue Card bietet Personalfachleuten eine rationelle Möglichkeit, globale Talente einzustellen:

  • Effizientes Verfahren: Vereinfachte Visum- und Aufenthaltsgenehmigung im Vergleich zu Standardgenehmigungen.
  • Weg zur Residenz: Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in nur 21 Monaten mit B1 Deutsch.
  • Flexibel: Unterstützt Fernarbeit (wenn der Arbeitgeber zustimmt), Auslandsaufenthalte von bis zu 12 Monaten und sofortige Arbeitsplatzwechsel durch einfache Mitteilung an die Ausländerbehörde.
  • Familienleistungen: Familienzusammenführung mit weniger Anforderungen (z. B. Sprachkenntnisse und Bedarf an ausreichendem Wohnraum). Visumfreie Einreise und Antragstellung direkt in Deutschland, wenn Sie seit mindestens 12 Monaten Inhaber einer EU-Blue Card in einem anderen EU-Land sind.

Durch die Nutzung der Blauen Karte EU stellen Sie die Einhaltung der Vorschriften sicher, steigern die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter und stärken Ihre Belegschaft. Unterstützung erhalten Sie beim BAMF oder bei der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“.

Haftungsausschluss

Einwanderungsgesetze und -richtlinien ändern sich häufig und können je nach Land oder Staatsangehörigkeit variieren. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, empfehlen wir Ihnen, Ihre eigene Sorgfaltspflicht zu erfüllen oder offizielle Quellen zu konsultieren. Sie können sich auch gerne direkt an uns wenden, um die neuesten Informationen zu erhalten. Jobbatical ist nicht verantwortlich für Entscheidungen, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie unterscheidet sich die Gehaltsschwelle für die Blaue Karte EU für junge Fachkräfte im Vergleich zu Standardbewerbern im Jahr 2026?

Im Jahr 2026 profitieren junge Fachkräfte, die ihr Studium innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen haben, von einer reduzierten Mindestbruttojahresgehaltsanforderung von 45.934,20 €, verglichen mit der Standardschwelle von 50.700 € für Bewerber, die ihr Studium vor mehr als drei Jahren abgeschlossen haben. Der gleiche reduzierte Schwellenwert von 45.934,20 € gilt auch für Mangelberufe wie IT, Ingenieurwesen und Gesundheitswesen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Gehälter müssen fest sein (ohne Boni), für den Unterhalt von Angehörigen ausreichen und werden jährlich vom Bundesministerium des Innern überprüft.

Was ist die Ausnahme für IT-Fachkräfte im Rahmen der EU-Blue Card für Nicht-Akademiker?

IT-Fachkräfte ohne formalen Hochschulabschluss können dennoch Anspruch auf die EU-Blue Card haben, wenn sie in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung im IT-Bereich gesammelt haben. Die Stelle muss Fähigkeiten auf Hochschulniveau erfordern und die geltende Gehaltsschwelle erfüllen, die für junge Fachkräfte in der Regel bei 45.934,20 € liegt. Arbeitgeber müssen Nachweise über die Berufserfahrung und Referenzdokumente vorlegen, wodurch dies gemäß dem Aufenthaltsgesetz eine zugängliche Möglichkeit für hochqualifizierte IT-Fachkräfte darstellt.

Was ist das beschleunigte Verfahren für Einreisevisa im Rahmen der Blauen Karte EU und wie koordinieren Arbeitgeber dieses Verfahren?

Das beschleunigte Verfahren ermöglicht es Arbeitgebern, die Bearbeitungszeiten für EU-Blue-Card-Visa um etwa vier bis sechs Wochen oder mehr zu verkürzen. Die staatliche Gebühr für dieses Verfahren beträgt 411 €. Arbeitgeber leiten das Verfahren ein, indem sie die erforderlichen Unterlagen zur Vorabgenehmigung bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen und sich direkt mit der deutschen Botschaft abstimmen. Diese Option wird häufig für Fachkräfte genutzt, die sich aus dem Ausland bewerben, insbesondere in stark nachgefragten Bereichen wie Ingenieurwesen und Gesundheitswesen.

Welche Regeln gelten für einen Arbeitsplatzwechsel von Inhabern einer EU-Blue Card im ersten Jahr?

Inhaber einer EU-Blue Card können während ihres ersten Jahres den Arbeitgeber wechseln, sofern die neue Stelle die erforderliche Gehaltsschwelle erfüllt und ihren Qualifikationen entspricht. Während der ersten 12 Monate kann die Ausländerbehörde den Wechsel jedoch überprüfen und die Beschäftigung vorübergehend für bis zu 30 Tage aussetzen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird in der Regel eine Nachfrist von bis zu drei Monaten gewährt, um eine neue qualifizierte Stelle zu finden. Eine Benachrichtigung der Ausländerbehörde ist obligatorisch.

Wie ermöglicht der Besitz einer EU-Blue Card die Mobilität in andere EU-Länder?

Nach mindestens 18 Monaten Aufenthalt mit einer EU-Blue Card in Deutschland können Fachkräfte eine EU-Blue Card in einem anderen EU-Mitgliedstaat beantragen, ohne in ihr Heimatland zurückkehren zu müssen, sofern sie die Zulassungskriterien dieses Landes erfüllen. Dies gilt für die meisten EU-Staaten mit Ausnahme von Dänemark und Irland. Diese Regelung ermöglicht die visumfreie Einreise und die Beantragung im Land selbst und unterstützt damit die langfristige berufliche Mobilität von Fachkräften in Mangelberufen in der gesamten Europäischen Union.

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