- Breitere Berechtigung: Frankreich erlaubt nun ausländischen Fachkräften mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren, sich für die Blaue Karte EU zu qualifizieren, auch wenn sie keinen formalen Abschluss vorweisen können, wodurch sich der Pool an qualifizierten Talenten für Arbeitgeber erweitert.
- Kürzere Vertragsbedingungen: Die Mindestvertragsdauer für Blue-Card-Bewerber wurde von 12 auf 6 Monate verkürzt, was den Unternehmen mehr Flexibilität bei der Einstellung bietet, insbesondere in bestimmten Branchen.
- Erleichterte Mobilität innerhalb der EU: Inhaber einer Blauen Karte EU, die 12 Monate in einem EU-Land gelebt haben, können ohne Visum nach Frankreich umziehen, und nach 6 Monaten in einem zweiten EU-Land können sie ebenfalls visumfrei nach Frankreich einreisen, was die Umsiedlung von Mitarbeitern vereinfacht.
- Verlängerte Gültigkeit und verlängerter Weg zum Aufenthalt: Blaue Karten für Verträge mit einer Laufzeit von weniger als zwei Jahren können mit einer Karenzzeit von bis zu 3 Monaten (maximal 24 Monate) ausgestellt werden, und die Zeit, die mit verschiedenen Aufenthaltstiteln in anderen EU-Staaten verbracht wurde, wird nun auf die 5-Jahres-Anforderung für einen langfristigen EU-Aufenthalt angerechnet, was die Mitarbeiterbindung und Stabilität fördert.
Frankreich hat neue, flexiblere Regeln für die Blaue Karte EU verabschiedet, die es Arbeitgebern erleichtern, internationale Fachkräfte anzuwerben und anzusiedeln. Zu den Neuerungen gehören umfassendere Zulassungskriterien, kürzere Vertragsbedingungen und eine einfachere Mobilität innerhalb der EU.
Was ist neu an Frankreichs EU Blue Card Regeln?
Im Mai hat Frankreich Änderungen an seinem EU Blue Card System vorgenommen. Diese Anpassungen zielen darauf ab, das System an die EU-Richtlinie von 2021 anzupassen und gleichzeitig den anhaltenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften im Land zu decken.
Folgendes hat sich geändert:
1. Breiterer Zugang zu qualifizierten Talenten
Ausländische Fachkräfte mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung, die sie in den letzten sieben Jahren erworben haben, haben nun Anspruch auf die Blaue Karte EU, auch ohne formalen Abschluss.
Dieser neue Weg gilt nur für bestimmte Funktionen, die in einem künftigen Erlass definiert werden.
Dies ist ein wichtiger Schritt für die Arbeitgeber, die nun ein breiteres Spektrum an qualifizierten Bewerbern in Betracht ziehen können, insbesondere in Zeiten des Arbeitskräftemangels in Frankreich.
2. Kürzere Mindestarbeitsverträge
Die Mindestvertragslaufzeit wurde von 12 Monaten auf 6 Monate verkürzt.
Dies erhöht zwar die Flexibilität bei der Einstellung, doch ist zu bedenken, dass hochqualifizierte Fachkräfte in Frankreich häufig mit unbefristeten Verträgen eingestellt werden, so dass sich die Änderung möglicherweise nicht auf alle Branchen gleichermaßen auswirkt.
3. Einfachere Umzüge innerhalb der EU
Für Inhaber der Blauen Karte EU, die bereits in anderen EU-Ländern leben, wird es nun einfacher, nach Frankreich zu ziehen.
- Wer 12 Monate in einem EU-Mitgliedstaat gelebt hat, kann ohne Visum nach Frankreich einreisen.
- Nach einem 6-monatigen Aufenthalt in einem zweiten EU-Mitgliedstaat (nach den ersten 12 Monaten) können sie auch ohne Visum einreisen.
- In beiden Fällen müssen sie innerhalb eines Monats nach ihrer Ankunft eine Blaue Karte EU für Frankreich beantragen.
Dies ermöglicht den Unternehmen mehr Flexibilität bei der Verlegung von Mitarbeitern innerhalb der EU, ohne dass das gesamte Visumverfahren neu gestartet werden muss.
4. Längere Gültigkeit der Blue Card für kurzfristige Beschäftigungen
Beträgt die Dauer des Arbeitsvertrags weniger als zwei Jahre, kann die Blue Card nun für drei Monate über die Vertragsdauer hinaus erteilt werden, bis zu einer Höchstdauer von 24 Monaten.
Dies gibt den Arbeitnehmern eine Frist für die Beantragung von Verlängerungen oder den Wechsel zu einem neuen Arbeitsplatz. Für die Arbeitgeber verringert sich dadurch das Risiko von Unterbrechungen der Arbeitserlaubnis in letzter Minute.
5. Leichterer Weg zu langfristigem Aufenthalt
Die Zeit, die mit bestimmten Aufenthaltstiteln (zusätzlich zur Blauen Karte) in anderen EU-Mitgliedstaaten verbracht wurde, wird nun auf die fünf Jahre angerechnet, die für die langfristige Aufenthaltsgenehmigung EU erforderlich sind.
Dies erhöht die Stabilität für die Beschäftigten und hilft den Unternehmen, Talente zu halten, die sich eine längerfristige Zukunft in Frankreich aufbauen wollen.
Was sollten die Arbeitgeber als nächstes tun?
Im Jahr 2023 hat Frankreich 12.647 Blaue Karten EU ausgestellt: 8.616 an Inhaber der Haupterlaubnis und 4.031 an deren Angehörige. Mit diesen neuen Änderungen werden wahrscheinlich noch mehr qualifizierte Fachkräfte Frankreich als Zielland in Betracht ziehen.
Für französische Arbeitgeber öffnen diese Änderungen die Tür zu einem vielfältigeren Talentpool, erhöhen die Einstellungsflexibilität, verringern die Beschränkungen für die Verlegung von Mitarbeitern innerhalb der EU und verbessern die langfristigen Aussichten für internationale Mitarbeiter.
Die Unternehmen sollten jetzt nachdenken:
- Überprüfung der aktualisierten Förderfähigkeitsregeln
- Berücksichtigung von Bewerbern ohne formalen Abschluss, aber mit viel Erfahrung
- Genaue Überwachung der Visumgültigkeit bei kurzfristigen Verträgen
- Weitere Aktualisierungen der Rechtsvorschriften im Auge behalten
Wie Jobbatical Ihre globale Mobilitätsstrategie unterstützen kann
Da Frankreich seine Einwanderungsbestimmungen an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anpasst, ist jetzt ein guter Zeitpunkt für Unternehmen, ihre Einstellungsstrategien zu überdenken. Die Nutzung der aktualisierten EU-Blauen Karte kann Ihnen helfen, wettbewerbsfähig zu bleiben und die Talente anzuziehen, die Ihr Unternehmen für sein Wachstum braucht.
Unser lokales Expertenteam hilft Ihnen dabei, Talente schneller zu finden, die Vorschriften einzuhalten und die Vorteile dieser Änderungen voll auszuschöpfen.
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