- Mit der EU-Blue-Card können hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern in Deutschland arbeiten, insbesondere in den Bereichen Technologie, Automobilindustrie und Finanzwesen in München. Voraussetzungen sind ein anerkannter Hochschulabschluss (oder drei Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich), ein Stellenangebot sowie die Erfüllung der Gehaltsgrenzen für das Jahr 2026.
- Die Personalabteilung unterstützt diesen Prozess, indem sie Qualifikationen überprüft, die Krankenversicherung sicherstellt, Unterlagen vorbereitet und bei der Terminvereinbarung mit dem Münchner KVR hilft.
- Die Anträge werden online eingereicht und persönlich bei der Münchner KVR durch die Erfassung biometrischer Daten sowie die Prüfung der Unterlagen abgeschlossen. Aufgrund der Wartezeiten wird eine frühzeitige Antragstellung empfohlen.
- Die Gebühren beginnen bei 100 €, die Bearbeitungszeit beträgt 4 bis 6 Wochen. Die Personalabteilung sollte zudem die Einhaltung der Vorschriften überwachen, die Familienzusammenführung unterstützen und die Mitarbeiter in Fragen der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung sowie bei der Wohnungssuche in München beraten.
Die „Blaue Karte EU“ (Blaue Karte EU München) für Ihre Mitarbeiter verstehen
Die EU-Blue-Card (Blaue Karte EU) ist Deutschlands wichtigste Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern mit einem anerkannten Hochschulabschluss und einem qualifizierenden Stellenangebot. In München werden die Anträge vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) bearbeitet. Die Gehaltsgrenzen für das Jahr 2026 liegen bei 50.700 € für Standardberufe und bei 45.934,20 € für Mangelberufe, Hochschulabsolventen und IT-Fachkräfte.
Die Blaue Karte, die in § 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt ist, ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern mit hoher Qualifikation, qualifizierte Stellen in den Bereichen Technologie, Automobilindustrie und Finanzwesen in München zu besetzen. Für Personalabteilungen ist sie der wichtigste Weg, um internationale Talente in Unternehmen und Start-ups zu holen.
Voraussetzungen für die Erteilung der Blauen Karte EU in München
Um sicherzustellen, dass Ihr Mitarbeiter die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU in München erfüllt, sollten Sie folgende Punkte überprüfen:
| Anforderung | Einzelheiten |
|---|---|
| Qualifikationen |
Der Arbeitnehmer muss über einen anerkannten Hochschulabschluss verfügen
(deutscher Abschluss oder vergleichbarer ausländischer Abschluss, der über die
Anabin-Datenbank oder die ZAB-Vergleichbarkeitsbescheinigung überprüft wurde).
Alternativ ist für IT-Positionen eine mindestens dreijährige Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre akzeptabel, auch ohne formalen Abschluss. |
| Jobangebot | Ein unterzeichneter Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Stellenangebot mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten in einer Position, die den Qualifikationen des Bewerbers entspricht, ist erforderlich. |
| Gehaltsvorstellungen (2026) |
Mindestbruttojahresgehalt von 50.700 € für die meisten Berufe. Für Mangelberufe (wie IT, Ingenieurwesen und Medizin), Hochschulabsolventen (Abschluss innerhalb der letzten drei Jahre) oder von der Bundesagentur für Arbeit genehmigte Fälle gilt ein reduzierter Schwellenwert von 45.934,20 €. |
| Regulierte Berufe | Bei reglementierten Berufen (z. B. Ärzte oder Lehrer) muss der Arbeitnehmer die erforderliche Berufszulassung erwerben, um in Deutschland tätig sein zu dürfen. |
| Kein öffentliches Risiko | Der Arbeitnehmer darf kein Risiko für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit darstellen. |
HR-Tipp: Nutzen Sie die Anabin-Datenbank, um die Anerkennung von Abschlüssen frühzeitig zu überprüfen. Leiten Sie Mitarbeiter bei Bedarf dazu an, eine Gleichwertigkeitsbescheinigung (ZAB) zu beantragen.
Antragsverfahren für die EU-Blaue Karte in München (Antrag auf Blaue Karte München)
Personalabteilungen können die Mitarbeiter bei den folgenden Schritten unterstützen. Der vollständige Antrag („Antrag auf Blaue Karte München“) wird online über das KVR-Portal eingeleitet und persönlich beim Termin bei der KVR ausgefüllt.
| Schritt | Beschreibung |
|---|---|
| Förderungswürdigkeit prüfen | Überprüfen Sie die Qualifikationen des Mitarbeiters, das Stellenangebot und alle anderen relevanten Unterlagen. |
| Visumverfahren (im Ausland) | Bewerber, die von außerhalb Deutschlands kommen, müssen in der Regel ein nationales Visum beantragen, bevor sie einreisen dürfen. |
| Adresse Registrierung | Raten Sie Ihren Mitarbeitern, sich so bald wie möglich nach ihrer Ankunft in München anzumelden. |
| Antrag vorbereiten | Unterstützung der Mitarbeiter bei der Einreichung ihrer Bewerbung und Unterlagen über das Online-Portal des Kreisverwaltungsreferats (KVR). |
| Dokumentation | Stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter mit allen erforderlichen Originaldokumenten und Kopien zu ihrem KVR-Termin erscheinen. |
HR-Tipp: Stellen Sie eine Checkliste mit Dokumenten und Fristen bereit, damit Ihre Mitarbeiter den Überblick behalten.
Anforderungen für unterstützende Mitarbeiter
Die Personalabteilung muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter diese Anforderungen erfüllen:
- Krankenversicherung: Überprüfen Sie, ob der Mitarbeiter über eine deutsche Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) verfügt. Geben Sie ihm Hinweise dazu, wie er seine Münchner Adresse den Versicherern mitteilen kann.
- Qualifikationsüberprüfung: Unterstützung bei der Anerkennung von Abschlüssen durch Anabin oder ZAB. Nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch verfasste Dokumente benötigen beglaubigte Übersetzungen.
- Beschäftigungserklärung: Füllen Sie das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (EZB) aus und geben Sie darin die Position und das Gehalt des Mitarbeiters an.
- Adressregistrierung: Bestätigen Sie, dass der Mitarbeiter über eine gültige Meldebescheinigung verfügt.
Offizielle Ressourcen:
Erforderliche Unterlagen für die EU-Blue Card München
Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Zusammenstellung dieser Dokumente für ihren Antrag auf eine Blaue Karte EU:
| Dokument | Einzelheiten |
|---|---|
| Gültiger Reisepass | Muss mindestens sechs Monate gültig sein, zwei leere Seiten haben und eine Fotokopie der Seite mit den biografischen Daten enthalten. |
| Bewerbungsformular | Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Antragsformular für eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland). |
| Biometrisches Foto | Ein aktuelles biometrisches Foto (35 mm × 45 mm). |
| Arbeitsvertrag | Unterzeichneter Vertrag, in dem die Aufgabenstellung und die Gehaltsdetails klar angegeben sind. |
| Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EZB) | Vom Arbeitgeber/der Personalabteilung auszufüllen, mit einer Übersicht über die Beschäftigungsbedingungen. |
| Qualifikationsnachweis | Abschlusszeugnis (Original oder beglaubigte Kopie) zusammen mit Ausdrucken aus der Anabin-Datenbank oder einer ZAB-Vergleichbarkeitserklärung. Beglaubigte Übersetzungen müssen bei Bedarf beigefügt werden. |
| Krankenversicherungsnachweis | Bestätigung einer gültigen Krankenversicherung bei einem anerkannten deutschen Anbieter. |
| Nachweis der Anmeldung in München | Meldebescheinigung zur Bestätigung der offiziellen Adressregistrierung in München. |
| Lebenslauf (CV) | Tabellarischer Lebenslauf ohne ungeklärte Beschäftigungslücken, mit detaillierter Darstellung des gesamten beruflichen Werdegangs. |
| IT-Fachkräfte (ohne Hochschulabschluss) | Referenzschreiben, die mindestens drei Jahre berufliche IT-Erfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre bestätigen. |
HR-Tipp: Erstellen Sie eine Dokumenten-Checkliste und überprüfen Sie die Scans vor der Einreichung, um Verzögerungen zu vermeiden. Alle Dokumente sollten beim Termin als Originale oder beglaubigte Kopien vorliegen, und es können Fotokopien erforderlich sein.
Wo kann man die Blue Card München beantragen?
Die zuständige Behörde in München ist das Kreisverwaltungsreferat (KVR), Ausländerbehörde:
- Die Bewerbung muss persönlich erfolgen, nachdem Sie die Online-Bewerbung eingereicht und einen Termin erhalten haben.
- Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich, Südkorea und den USA benötigen kein Einreisevisum und können es nach ihrer Ankunft direkt beim KVR beantragen.
- Mitarbeiter im Ausland wenden sich bitte an die deutsche Botschaft oder das Konsulat in ihrem Land. Von der Visumspflicht befreite Staatsangehörige können innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Ankunft einen Antrag direkt beim KVR stellen.
- Einzelheiten:
- Adresse: Ruppertstraße 19, 80337 München
- Online-Portal: KVR-Online-Antrag
- Kontakt: +49 89 233-96010 (Montag bis Mittwoch, 7:30 bis 15:30 Uhr); [email protected]
- Offizielle Informationen des KVR München finden Sie hier.
Termine für die EU-Blue Card München
- Buchung: Nach der Online-Einreichung über das KVR-Portal erhalten die Mitarbeiter einen Termin. Die Wartezeiten variieren, daher sollten Sie zu einer frühzeitigen Antragstellung raten.
- Beim Termin:
- Die Mitarbeiter legen Originaldokumente vor und geben biometrische Daten an (Foto, Fingerabdrücke).
- Die Sachbearbeiter können Fragen stellen (in der Regel auf Deutsch).
- Dauer: Die Termine dauern etwa 15 Minuten.
- HR-Unterstützung:
- Weisen Sie die Mitarbeiter darauf hin, alle Originale mitzubringen und frühzeitig zu erscheinen.
- Wenn die Mitarbeiter kein Deutsch sprechen, sollten Sie einen Übersetzer oder einen Anwalt für Einwanderungsfragen engagieren.
Hinweis: Mitarbeiter mit begrenzten Deutschkenntnissen könnten Schwierigkeiten haben und sollten einen Übersetzer in Betracht ziehen.
So bekommst du in 2 Minuten einen Notfalltermin in München
Die Nottermine für die KVR-München-Blue-Card werden täglich genau zu diesen Zeiten freigegeben:
- Montag, Mittwoch, Freitag: Punkt 6:30 Uhr
- Dienstag, Donnerstag: Punkt 7:30 Uhr
Schritte:
- Melden Sie sich vorab beim KVR-Portal an (verwenden Sie den richtigen Notfall-Link für Blue Card/hochqualifizierte Fachkräfte).
- Halten Sie Ihre Daten und das Captcha bereit.
- Aktualisieren Sie wie verrückt, sobald die Uhr die Veröffentlichungszeit erreicht (mehrere Tabs helfen dabei).
- Sofort buchen.
So bekommen die meisten Menschen tatsächlich schnell einen Termin. Bei regulären Terminen kann es zu monatelangen Wartezeiten kommen.
Gehaltsschwellenwerte für die Einhaltung der Vorschriften (2026)
Ab dem 1. Januar 2026 hat Deutschland die Einkommensvoraussetzungen für die EU-Blue-Card um rund 5 % angehoben, wobei die Obergrenze an die gesetzliche Rentenbeitragsgrenze gekoppelt ist. Personalabteilungen müssen vor der Einreichung sicherstellen, dass jeder beantragte Vertrag die entsprechenden Schwellenwerte erfüllt.
- Typische Berufe: 50.700 € brutto pro Jahr (etwa 4.225 € pro Monat).
- Mangelberufe, Hochschulabsolventen und IT-Fachkräfte: 45.934,20 € brutto pro Jahr (ca. 3.827,85 € pro Monat) für Tätigkeiten in den Bereichen IT, Ingenieurwesen, Naturwissenschaften, Mathematik und Gesundheitswesen.
- Was auf den Schwellenwert angerechnet wird: Ausschließlich das feste, garantierte Brutto-Grundgehalt. Boni, Provisionen, Aktienoptionen sowie Wohn- und Fahrtkostenzuschüsse werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Eine umfassende Übersicht über diese Änderungen finden Sie in unserem speziellen Leitfaden zu den Gehaltsschwellenwerten.
Bearbeitungszeiten in München
| Bühne | Typischer Zeitplan | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Visum (Botschaft / Konsulat) | 1–3 Wochen | Variiert je nach Land, in dem der Antrag gestellt wird |
| EU-Blaue Karte (KVR) | 4–8 Wochen nach dem Termin | Nach EU-Recht maximal 90 Tage; in München dauert es in der Regel 6–8 Wochen |
| Zustellung der Aufenthaltsgenehmigung | Variiert | Die elektronische Aufenthaltserlaubnis (eAT) wird per Post zugestellt oder persönlich abgeholt |
Lesen Sie unseren Leitfaden zur EU-Blue-Card, um einen detaillierten Zeitplan für jeden Schritt zu erhalten – vom Stellenangebot bis zum Erhalt der Karte.
Anmeldegebühren zur Information der Arbeitnehmer
Die Gebühren sind beim KVR in bar oder mit Karte zu zahlen. Es fallen keine Gebühren an, wenn der Antrag abgelehnt wird oder zusätzliche Unterlagen angefordert werden.
| Gebührenart | Betrag |
|---|---|
| Erstausgabe | €100 |
| Verlängerung (bis zu 3 Monate) | €96 |
| Verlängerung (über 3 Monate) | €93 |
| Express-Ausstellung | zusätzliche 35 € |
| Visum (falls zutreffend) | €75 |
Wann sollte man mit der Verlängerung der Blauen Karte München beginnen?
Das KVR empfiehlt, den Antrag auf Verlängerung (Verlängerung der Blauen Karte München) mindestens 4 Monate vor Ablauf der Blauen Karte einzureichen.
Sobald der Mitarbeiter den Online-Verlängerungsantrag einreicht, erhält er vom KVR eine Bestätigungs-E-Mail zur Fiktionswirkung. Diese E-Mail verlängert seine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis rechtlich bis zur Entscheidung. Die Personalabteilung sollte die Mitarbeiter anweisen, diese E-Mail zu speichern, da sie das Dokument ist, das während des Bearbeitungszeitraums die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet.
Verlängerung der Münchner Blue Card: Empfohlener Zeitplan für die Personalabteilung
| Monate vor Ablauf | HR-Maßnahme |
|---|---|
| 5–6 Monate | Überprüfen Sie die Gültigkeitsdauer der Blue Cards der Mitarbeiter. Vergewissern Sie sich, dass die Gehaltsgrenzen für 2026 eingehalten werden. |
| 4 Monate | Die Personalabteilung füllt das aktualisierte EZB-Formular aus und stellt es bereit. Der Mitarbeiter reicht es online über das KVR-Portal ein. |
| Nach der Online-Einreichung | Der Mitarbeiter erhält eine E-Mail zur Fiktionswirkung; diese ist abzulegen. Die Arbeitserlaubnis wird verlängert. |
| KVR-Bearbeitung (6–10 Wochen) | KVR prüft die Unterlagen. Es kann ein Termin für die biometrische Erfassung vor Ort vereinbart werden. |
| Nach Genehmigung | Die neue eAT-Karte wird an die bei der Mitarbeiterin hinterlegte Adresse in München geschickt. Ein Abholtermin ist nicht erforderlich. |
Daueraufenthalt über die Münchner Blaue Karte (Daueraufenthalt München Blaue Karte)
Einer der größten Vorteile der EU-Blue-Card ist der beschleunigte Weg zur Niederlassungserlaubnis, den Personalabteilungen hervorheben können, wenn sie internationale Fachkräfte für München gewinnen und an das Unternehmen binden möchten.
- Nach 21 Monaten: Inhaber einer Blauen Karte können eine Niederlassungserlaubnis beantragen, sofern sie über Deutschkenntnisse der Stufe B1 verfügen und in diesem Zeitraum die erforderlichen Rentenbeiträge geleistet haben.
- Nach 27 Monaten: Inhaber können sich mit Deutschkenntnissen auf A1-Niveau und derselben Beitragsdauer qualifizieren, sofern das B1-Niveau noch nicht erreicht ist.
- Wo kann man den Antrag stellen: Die Anträge sind bei der Münchner KVR einzureichen, der Behörde, die auch die Blaue Karte ausstellt und verlängert.
- Unterstützung durch die Personalabteilung: Verfolgen Sie frühzeitig den Beitragszeitraum und die Sprachfortschritte jedes Mitarbeiters und weisen Sie ihn darauf hin, dass die für die Blue Card aufgewendete Zeit schneller auf die Niederlassung angerechnet wird als bei den üblichen Einwanderungswegen für Fachkräfte.
Prüfen Sie vor der Antragstellung die genaue Anspruchsberechtigung jedes Mitarbeiters anhand des geltenden Aufenthaltsgesetzes, da die individuellen Umstände variieren.
Schlussfolgerung
Die Unterstützung Ihrer Nicht-EU-Mitarbeiter beim Verfahren zur Beantragung der EU-Blue Card in München stärkt die Fähigkeit Ihres Unternehmens, internationale Talente anzuziehen und zu binden. Durch das Verständnis der Voraussetzungen, die Vorbereitung der Unterlagen und die Begleitung der Mitarbeiter durch das KVR-Verfahren können Personalabteilungen einen reibungslosen Ablauf gewährleisten. Nutzen Sie Ressourcen wie Make it in Germany und Munich KVR, um informiert und proaktiv zu bleiben.
Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.
Häufig gestellte Fragen zur EU-Blue-Card in München
Für das Jahr 2026 beträgt das für eine EU-Blue Card erforderliche Mindestbruttojahresgehalt 50.700 €. Ein reduzierter Schwellenwert von 45.934,20 € gilt für Mangelberufe wie IT und Ingenieurwesen, für Absolventen, deren Studium innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen wurde, oder für Fälle, die von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt wurden.
Zu den erforderlichen Unterlagen gehören ein gültiger Reisepass, das ausgefüllte Antragsformular, ein biometrisches Passfoto, der unterzeichnete Arbeitsvertrag, das vom Arbeitgeber bereitgestellte ausgefüllte EZB-Formular, ein Qualifikationsnachweis (Abschluss mit Anabin- oder ZAB-Anerkennung), eine Krankenversicherungsbestätigung, eine Meldebescheinigung (Anmeldung des Wohnsitzes) und ein tabellarischer Lebenslauf. IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss müssen einen Nachweis über mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung vorlegen. Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen übersetzt werden. Bei dem Termin müssen die Originale und Kopien vorgelegt werden.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Antragsphase. Die Bearbeitung von Visa aus dem Ausland dauert in der Regel zwischen einer und drei Wochen. Nach der Ankunft dauert die Bearbeitung durch die KVR in München in der Regel vier bis acht Wochen, wobei die gesetzliche Frist maximal 90 Tage beträgt. Auch Wartezeiten für Termine sollten berücksichtigt werden. Die Anträge werden online gestellt, und die Aufenthaltsgenehmigung wird in der Regel per Post zugestellt oder kann abgeholt werden.
Anträge in München werden vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) in der Ruppertstraße 19, 80337 München, bearbeitet. Antragsteller müssen zunächst ihren Antrag online einreichen, um einen Termin zu erhalten, und anschließend persönlich vorstellig werden, damit ihre biometrischen Daten erfasst und ihre Dokumente überprüft werden können. Staatsangehörige visumfreier Länder wie die USA und Kanada können ihren Antrag direkt innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Ankunft in Deutschland stellen. Die Telefonnummer des KVR lautet +49 89 233-96010. Termine dauern in der Regel etwa 15 Minuten. Bei Bedarf an deutscher Sprachunterstützung wird ein Dolmetscher empfohlen.
Ja, Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder können über das Familienzusammenführungsvisum zu einem Inhaber einer EU-Blue Card ziehen. Familienangehörige dürfen in Deutschland ohne vorherige Deutschkenntnisse arbeiten oder studieren. Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung ist nach 27 Monaten mit Deutschkenntnissen der Stufe A1 und Sozialversicherungsbeiträgen oder nach 21 Monaten mit Deutschkenntnissen der Stufe B1 möglich. Jeder Arbeitsplatzwechsel innerhalb der ersten 12 Monate muss dem KVR gemeldet werden, und bei Verlust des Arbeitsplatzes wird in der Regel eine Karenzzeit von bis zu drei Monaten gewährt.






