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Vergleich der Arbeitsgenehmigungen in Italien: Blaue Karte EU vs. Entsendung gemäß Art. 27(a) vs. ICT-Entsendung (Leitfaden 2026)

4
min lesen
Zuletzt aktualisiert
21. Januar 2026
Italien 2026: EU-Blue Card vs. Art. 27(a) vs. ICT-Entsendung – Vollständiger Vergleich der Arbeitsgenehmigungen | JobbaticalItalien 2026: EU-Blue Card vs. Art. 27(a) vs. ICT-Entsendung – Vollständiger Vergleich der Arbeitsgenehmigungen | Jobbatical
  • Mehrere Einwanderungswege je nach Funktion und Dauer: Unternehmen, die Nicht-EU-Fachkräfte nach Italien entsenden, müssen je nach Funktion, Qualifikationen und befristeter oder unbefristeter Absicht zwischen drei Hauptwegen zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis wählen: die Blaue Karte EU (für hochqualifizierte Fachkräfte), Art. 27(a) Entsendung (für Manager/Führungskräfte im Auftrag) und ICT-Entsendung (für technische/nicht-leitende Mitarbeiter in kurzfristigen Projekten).
  • Spezifische Voraussetzungen und Bedingungen für jede Route: Jede Route hat unterschiedliche Zulassungskriterien, darunter Mindestgehaltsstandards (in Übereinstimmung mit den sektorspezifischen nationalen Tarifverträgen Italiens, CCNL), Bildungsvoraussetzungen (Abschluss oder gleichwertige Erfahrung), Beschäftigungsgeschichte beim Heimatunternehmen, Dauer der Aufenthaltsgenehmigung und Lokalisierungsoptionen. Beispielsweise ermöglicht die EU-Blue Card eine eventuelle dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und Lokalisierung des Arbeitsplatzes, während die ICT-Entsendung streng befristet ist und keine Lokalisierung erlaubt.
  • Jüngste Reformen verbessern den Zugang zur EU-Blue Card: Durch laufende Reformen wurde in bestimmten Fällen die Gehaltsgrenze für die EU-Blue Card gesenkt, die Mindestdauer der Aufenthaltsgenehmigung verkürzt und es ermöglicht, formale Abschlüsse teilweise durch Berufserfahrung zu ersetzen, wodurch der Zugang erleichtert wurde. Der Prozess ist zudem digitaler und schlanker geworden, was sowohl Arbeitgebern als auch Antragstellern zugute kommt.
  • Bedeutung der nationalen Tarifverträge (CCNL): CCNL-Vereinbarungen legen verbindliche Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen für jeden Sektor und jede Berufsgruppe fest, einschließlich Antragsteller für Arbeitsgenehmigungen, und gewährleisten so eine faire Lohngleichheit zwischen ausländischen und italienischen Arbeitnehmern. Alle Genehmigungen erfordern die Einhaltung der CCNL-Lohnstandards, um genehmigt zu werden und Strafen zu vermeiden.

Bei der Entsendung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern nach Italien müssen Unternehmen je nach Berufsprofil, Qualifikationen und Dauer der Entsendung (vorübergehend oder dauerhaft) zwischen verschiedenen Einwanderungsoptionen wählen. Im Jahr 2026 werden in der Regel drei Hauptwege zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis genutzt:

  • EU-Blue Card: Für hochqualifizierte Fachkräfte, die in qualifizierten Berufen tätig sind.
  • Entsendung gemäß Artikel 27(a): Für Manager und Führungskräfte, die von einer Niederlassung außerhalb der EU nach Italien entsandt werden.
  • ICT-Entsendung: Für unternehmensinterne Versetzungen in technische oder nicht-leitende Funktionen für einen befristeten Zeitraum.

Jede Option hat ihre eigenen Voraussetzungen, Vorteile und Einschränkungen. Die Wahl des richtigen Weges ist sowohl für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften als auch für die langfristige Geschäftsstrategie von entscheidender Bedeutung. Im Folgenden haben wir die einzelnen Kriterien aufgeschlüsselt, um Ihnen zu helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

1. Berufliche Rolle (Ruolo Lavorativo)

  • EU-Blue Card (Carta Blu UE):Richtet sich an hochqualifizierte Fachkräfte, insbesondere an diejenigen in den Berufsgruppen 1–3 gemäß ISTAT CP 2011. Dazu gehören Berufe wie Ingenieure (ingegneri), IT-Fachkräfte (professionisti IT) und andere technische Experten. Die Blue Card ist ideal für die Besetzung von Stellen, die fortgeschrittene Qualifikationen und Fachkenntnisse erfordern.
  • Art. 27(a) Entsendung (Distacco ex art. 27(a)):Reserviert für Direktoren und Führungskräfte (direttori e dirigenti), die innerhalb multinationaler Unternehmen versetzt werden. Dieser Weg steht Mitarbeitern der unteren Ebenen oder technischen Mitarbeitern nicht offen.
  • ICT-Entsendung (Trasferimento Intra-societario):Für Nicht-Führungskräfte wie technisches Personal (personale tecnico) oder Spezialisten, die keine Führungsposition innehaben. Dieser Weg eignet sich für Unternehmen, die Fachkräfte für bestimmte Projekte vorübergehend entsenden müssen.

2. Mindestgehalt (Salario Minimo)

  • EU-Blue Card:Die Mindestlohnanforderung für 2026 liegt in der Regel zwischen 26.000 € und 27.000 € pro Jahr, in der Praxis beginnt sie jedoch oft bei 35.000 €, je nach Region und Branche (gemäß CCNL – Contratto Collettivo Nazionale di Lavoro). Dadurch wird sichergestellt, dass Inhaber einer Blue Card eine wettbewerbsfähige Vergütung erhalten, was dazu beiträgt, Spitzenkräfte anzuziehen.
  • Art. 27(a) Entsendung:Das Gehalt muss den in dem einschlägigen CCNL für Direktoren und Manager festgelegten Standards für Führungskräfte (stipendio dirigenziale) entsprechen. Dadurch wird die Gleichstellung mit italienischen Führungskräften gewährleistet.
  • ICT-Entsendung:Das Gehalt muss den Lohnstandards des CCNL für die Position des Mitarbeiters (livello retributivo del CCNL) entsprechen, um eine faire Vergütung gemäß den italienischen Arbeitsgesetzen zu gewährleisten.

3. Ausbildungsvoraussetzung (Requisiti di Istruzione)

  • EU-Blue Card:Antragsteller müssen über einen Hochschulabschluss (laurea) oder gemäß den geltenden Vorschriften mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen. Der Abschluss muss durch eine Wertigkeitserklärung (Dichiarazione di Valore, DOV) bestätigt oder vom CIMEA anerkannt sein. Diese Anforderung stellt sicher, dass nur hochqualifizierte Fachkräfte in Frage kommen.
  • Art. 27(a) Entsendung:Ein Hochschulabschluss ist erforderlich, aber im Gegensatz zur Blue Card ist kein DOV erforderlich. Dies vereinfacht das Verfahren für Führungskräfte und Manager.
  • ICT-Abteilung:Ein Hochschulabschluss ist nicht erforderlich. Dadurch ist die ICT-Genehmigung auch für qualifizierte technische Mitarbeiter zugänglich, die zwar keine formalen akademischen Qualifikationen vorweisen können, aber über wertvolle Berufserfahrung verfügen.

4. Beschäftigungsgeschichte in der Heimatgesellschaft (Anzianità Aziendale)

  • EU-Blue Card:Eine vorherige Beschäftigung bei dem sponsernden Unternehmen ist nicht erforderlich. Diese Flexibilität ist ideal für Direktanstellungen aus dem Ausland.
  • Art. 27(a) Entsendung:Der Arbeitnehmer muss mindestens 6 Monate für das Heimatunternehmen gearbeitet haben, bevor er nach Italien versetzt werden kann. Dadurch wird sichergestellt, dass nur etablierte Arbeitnehmer für eine unternehmensinterne Versetzung auf Führungsebene in Frage kommen.
  • ICT-Entsendung:Erfordert eine Mindestbeschäftigungsdauer von 3 Monaten beim Heimatunternehmen vor der Versetzung. Dieser kürzere Zeitraum eignet sich für projektbezogene Aufgaben und technische Funktionen.

5. Dauer der Erlaubnis (Durata del Permesso)

  • EU-Blue Card:Die Aufenthaltsgenehmigung ist bis zu zwei Jahre gültig (rinnovabile) oder für die Dauer des Arbeitsvertrags, falls dieser kürzer ist. Sie kann verlängert werden, solange das Arbeitsverhältnis besteht, und bietet somit langfristige Stabilität.
  • Art. 27(a) Entsendung:Kann für bis zu 5 Jahre ausgestellt werden und ist verlängerbar (fino a 5 anni, rinnovabile), wodurch sie sich für langfristige Entsendungen von Direktoren und Managern eignet.
  • ICT-Entsendung:Gültig für maximal 3 Jahre (massimo 3 anni) und nicht verlängerbar. Nach Ablauf dieser Frist muss der Mitarbeiter in sein Heimatland zurückkehren, sodass diese Option am besten für befristete Projekte geeignet ist.

6. Möglichkeit der Lokalisierung (Possibilità di Localizzazione)

  • EU-Blue Card:Ja – Inhaber einer Blue Card können zu einem lokalen Arbeitsvertrag wechseln (conversione a contratto locale). Dies eröffnet ihnen einen Weg zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung (permesso di soggiorno di lungo periodo) und einer langfristigen Integration in Italien.
  • Art. 27(a) Entsendung:Ja – Nach Beendigung des Auftrags ist es möglich, das Arbeitsverhältnis zu lokalisieren, sodass der Arbeitnehmer mit einem regulären lokalen Vertrag in Italien bleiben kann.
  • ICT-Entsendung:Nein – Eine Lokalisierung ist nicht zulässig. Der Mitarbeiter muss nach Beendigung des Einsatzes in sein Heimatland zurückkehren und hat keine Möglichkeit, zu einem lokalen Vertrag zu wechseln.

Aktuelle Entwicklungen und praktische Auswirkungen

  • EU-Blue Card:Durch die jüngsten Reformen wurde der Zugang zur Blue Card erleichtert, indem in bestimmten Fällen die Gehaltsgrenzen gesenkt, umfangreiche Berufserfahrung anstelle eines Hochschulabschlusses anerkannt und die Mindestvertragsdauer auf sechs Monate verkürzt wurden. Das Verfahren wurde vereinfacht und digitalisiert, was sowohl für Arbeitgeber als auch für Bewerber von Vorteil ist.
  • Art. 27(a) und ICT-Entsendungen:Diese Wege dienen weiterhin den Bedürfnissen multinationaler Unternehmen für befristete Entsendungen, bleiben jedoch auf bestimmte Aufgabenbereiche und Zeiträume beschränkt.

Die Wahl des richtigen Weges:

  • Für hochqualifizierte Fachkräfte, die nach langfristigen Möglichkeiten und der Möglichkeit eines dauerhaften Aufenthalts suchen, ist die Blaue Karte EU (Carta Blu UE) die beste Wahl.
  • Für leitende Angestellte und Manager, die vorübergehend entsandt werden, gilt Art. 27(a) Abordnung (Distacco ex art. 27(a)) ist ideal, da sie Flexibilität und die Möglichkeit bietet, sich später zu lokalisieren.
  • Für technisches und spezialisiertes Personal, das an kurzfristigen Projekten beteiligt ist, bietet das ICT Detachment (Trasferimento Intra-societario) eine rationelle Lösung, allerdings ohne die Möglichkeit einer langfristigen Niederlassung.

Das Verständnis dieser Unterschiede stellt sicher, dass Unternehmen und Fachkräfte den für ihre Bedürfnisse am besten geeigneten Einwanderungsweg in der sich wandelnden Landschaft Italiens im Jahr 2026 wählen können.


⚖️ Seite-an-Seite-Vergleich: Einwanderungsoptionen für Nicht-EU-Fachkräfte in Italien

Kriterien Blaue Karte EU Art. 27(a) Abkommandierung ICT-Abkommando
Job Rolle Stufen 1-3 (z. B. Ingenieure, IT-Fachleute) gemäß ISTAT CP 2011 Nur Direktoren und Manager Nicht-leitende Profile wie technisches Personal
Mindestgehalt 26.000-27.000 € jährlich (kann je nach Region leicht variieren) Im Einklang mit CCNL für Führungspositionen Gemäß den CCNL-Lohnstandards für die entsprechende Tätigkeitsebene
Bildungsvoraussetzung Hochschulabschluss erforderlich (Bachelor oder höher) + Declaration of Value (DOV) oder CIMEA-Anerkennung Hochschulabschluss erforderlich, aber keine DOV erforderlich Kein Hochschulabschluss erforderlich
Beschäftigungsgeschichte im Heimatunternehmen Nicht erforderlich Mindestens 6 Monate vorherige Beschäftigung Mindestens 3 Monate vorherige Beschäftigung
Dauer der Erlaubnis Bis zu 2 Jahre (bei unbefristeten Verträgen); kürzer bei befristeten Verträgen Bis zu 5 Jahre; verlängerbar Nur bis zu 3 Jahren; nicht verlängerbar
Möglichkeit der Lokalisierung ✅ Ja - kann in einen lokalen Arbeitsvertrag übergehen ✅ Ja - Lokalisierung erlaubt Nein - muss nach Ende des Auftrags zurückkehren
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🔍 Aufschlüsselung der einzelnen Einwanderungswege

🇪🇺 Blaue Karte EU‍

Die EU-Blue Card ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, die in Italien arbeiten und leben möchten. Sie eignet sich ideal für Berufe wie Ingenieure, IT-Spezialisten, Forscher und Ärzte und richtet sich an Personen, die einen langfristigen oder dauerhaften Aufenthalt planen.Wichtigste Merkmale und Anforderungen:

  • Teilnahmeberechtigung: Bewerber müssen mindestens einen Bachelor-Abschluss (mindestens drei Jahre) vorweisen können oder alternativ fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung (bzw. drei Jahre für IKT-Spezialisten) nachweisen. Für akademische Abschlüsse aus Nicht-EU-Ländern ist eine Wertigkeitserklärung (DOV) oder eine CIMEA-Anerkennung erforderlich.
  • Stellenangebot: Es ist ein gültiges Stellenangebot eines italienischen Unternehmens mit einer Mindestdauer von sechs Monaten und einem Bruttojahresgehalt von mindestens 27.000 € erforderlich.
  • Quotenfrei: Die Blue Card unterliegt nicht den jährlichen Einwanderungsquoten Italiens und ist somit eine flexible Option für Arbeitgeber und Bewerber.
  • Verfahren: Das Verfahren umfasst die Einholung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Nulla Osta), die Beantragung eines Visums beim italienischen Konsulat, die Einreise nach Italien und anschließend die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung. Vor der Erteilung der Genehmigung werden die Fingerabdrücke bei der Polizeibehörde registriert.
  • Gültigkeit: Die Genehmigung ist bis zu zwei Jahre gültig (verlängerbar), sofern der Antragsteller weiterhin beschäftigt ist und Italien nicht für mehr als sechs aufeinanderfolgende Monate verlässt.
  • Vorteile: Inhaber einer Blue Card können innerhalb des Schengen-Raums reisen, haben Anspruch auf Familienzusammenführung, Zugang zu Sozialleistungen und nach fünf Jahren Anspruch auf eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung. Nach 18 Monaten können Inhaber unter bestimmten Voraussetzungen den Arbeitgeber innerhalb Italiens wechseln oder in ein anderes EU-Land umziehen.

Weiterlesen: EU-Blue Card – Italienisches InnenministeriumURL: https://www.interno.gov.it/en

📜 Abordnung nach Artikel 27 Buchstabe a

Artikel27(a) Die Entsendung ist auf Führungskräfte und leitende Angestellte multinationaler Unternehmen zugeschnitten, die vorübergehend von einer Niederlassung außerhalb der EU nach Italien entsandt werden. Dieser Weg ist für strategische Funktionen vorgesehen und bietet sowohl Flexibilität als auch langfristige Optionen.Wesentliche Merkmale und Anforderungen:

  • Teilnahmeberechtigung: Nur Direktoren und Manager sind teilnahmeberechtigt. Der Bewerber muss mindestens sechs Monate bei dem Unternehmen beschäftigt gewesen sein. Ein Hochschulabschluss ist erforderlich, eine Wertigkeitserklärung ist jedoch nicht erforderlich.
  • Gültigkeitsdauer: Die Genehmigung kann für bis zu fünf Jahre ausgestellt werden und ist verlängerbar. Sie ermöglicht eine Lokalisierung, d. h. der Arbeitnehmer kann zu einem lokalen italienischen Vertrag wechseln, wenn der Einsatz dauerhaft wird.
  • Gehalt: Muss mit dem Tarifvertrag (CCNL) für Führungspositionen übereinstimmen.
  • Verfahren: Der Arbeitgeber beantragt die Arbeitserlaubnis; nach deren Erteilung beantragt der Antragsteller ein Visum und nach seiner Ankunft die Aufenthaltsgenehmigung.
  • Flexibilität: Dieser Weg eignet sich für mittel- bis langfristige Einsätze und unterstützt die Anpassungsfähigkeit des Unternehmens, falls die Stelle in eine Festanstellung umgewandelt werden muss.

Lesen Sie die Gesetzgebung: Artikel 27(a) – Decreto Legislativo 286/1998URL: https://www.normattiva.it/uri-res/N2Ls?urn:nir:stato:decreto.legislativo:1998;286

🔄 ICT-Abordnung (konzerninterne Versetzung)

DieICT-Entsendungsroute ist für nicht-leitende Angestellte, technische Spezialisten oder Auszubildende gedacht, die vorübergehend in eine italienische Niederlassung eines multinationalen Unternehmens versetzt werden. Sie ist ausschließlich für kurzfristige Einsätze vorgesehen und kann nicht lokalisiert oder über die maximale Dauer hinaus verlängert werden.Wesentliche Merkmale und Anforderungen:

  • Teilnahmeberechtigung: Offen für technisches Personal, Fachkräfte und Auszubildende, die mindestens drei Monate zuvor in ihrem Heimatunternehmen beschäftigt waren. Ein Hochschulabschluss ist nicht erforderlich.
  • Gültigkeitsdauer: Die Genehmigung ist bis zu drei Jahre gültig (ein Jahr für Auszubildende) und kann nicht verlängert werden. Nach Beendigung des Einsatzes muss der Arbeitnehmer in sein Heimatland zurückkehren.
  • Gehalt: Muss den einschlägigen CCNL-Lohnstandards für die jeweilige Jobstufe entsprechen.
  • Verfahren: Im Rahmen dieses Verfahrens beantragt das italienische Gastunternehmen eine Nulla Osta (Arbeitserlaubnis), der Arbeitnehmer beantragt ein Visum vom Typ D und meldet sich nach seiner Ankunft für eine Aufenthaltsgenehmigung an. Das Verfahren unterliegt keiner Quote, d. h. es unterliegt nicht den jährlichen Einwanderungsbeschränkungen.
  • Dokumentation: Erfordert einen Nachweis über die Unternehmenszugehörigkeit, einen Arbeitsvertrag, eine Unterkunft und andere Belege. Alle Dokumente müssen übersetzt und gegebenenfalls mit einer Apostille versehen sein.
  • Besondere Hinweise: Inhaber einer ICT-Genehmigung aus anderen EU-Ländern können im Rahmen des EU-ICT-Rahmens nach Italien wechseln. Eine Familienzusammenführung ist möglich, und das Verfahren ist auf Effizienz und Compliance ausgelegt.

Rechtliche Grundlage: EU-IKT-Richtlinie – 2014/66/EUURL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A32014L0066

📚 Nationale Tarifverträge (CCNL)

DieseVereinbarungen legen Mindestlöhne für jede Berufsgruppe und jeden Sektor in Italien fest. Sie gelten sowohl für lokale als auch für entsandte Arbeitnehmer.

Warum Sie über nationale Tarifverträge (CCNL) Bescheid wissen müssen

Bei der Beantragung einer italienischen Arbeitserlaubnis Nationale Tarifverträge (Contratti Collettivi Nazionali di Lavoro, CCNL) sind in Italien branchenspezifische Vereinbarungen, in denen Mindestlöhne, Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen für verschiedene Berufsgruppen und Branchen festgelegt sind. Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Ländern gibt es in Italien kein einheitliches gesetzliches Mindestlohngesetz für alle Arbeitnehmer. Stattdessen bilden diese Tarifverträge die rechtliche und praktische Grundlage für die Festlegung fairer Löhne und Beschäftigungsstandards für italienische und ausländische Arbeitnehmer.

Warum ist CCNL wichtig für Arbeitsgenehmigungen?

  • Obligatorisch für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis:Bei der Beantragung einer italienischen Arbeitserlaubnis – sei es eine Blaue Karte EU, eine Entsendung gemäß Art. 27(a) oder eine ICT-Entsendung – muss das Gehalt, das dem Nicht-EU-Fachkräften angeboten wird, mindestens dem im entsprechenden CCNL für die jeweilige Position und Branche festgelegten Mindestgehalt entsprechen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Berechtigung und wird von den Einwanderungsbehörden während des Antragsverfahrens überprüft.
  • Gilt für alle Arbeitnehmer:Die CCNL-Regeln gelten nicht nur für lokal eingestellte Mitarbeiter, sondern auch für entsandte (abgeordnete) Mitarbeiter aus dem Ausland. Dadurch wird sichergestellt, dass ausländische Arbeitnehmer das gleiche Mindestgehalt und den gleichen Schutz erhalten wie italienische Arbeitnehmer in vergleichbaren Positionen.
  • Referenz für faire Bezahlung:Bei Streitigkeiten oder Kontrollen verwenden italienische Gerichte und Arbeitsbehörden den CCNL als Referenz, um zu bestimmen, ob Löhne und Arbeitsbedingungen fair und rechtmäßig sind. Selbst wenn ein Arbeitgeber kein Gewerkschaftsmitglied ist, muss er dennoch die CCNL-Standards einhalten, um Strafen zu vermeiden.
  • Branchen- und rollenspezifisch:Der Mindestlohn und die Arbeitsbedingungen variieren je nach Branche (z. B. Ingenieurwesen, Gesundheitswesen, IT, Bauwesen) und Berufsgruppe (z. B. Führungskraft, Techniker, Support-Mitarbeiter). So unterscheidet sich beispielsweise das Mindestgehalt eines Ingenieurs gemäß dem CCNL für den Ingenieurssektor von dem eines Mitarbeiters im Gesundheitswesen oder eines Verwaltungsassistenten.

Beispiele

  • EU-Blue Card:Wenn Sie einen Softwareentwickler aus Indien einstellen, müssen Sie mindestens das im CCNL für den IT-Sektor festgelegte Mindestgehalt für diese Position anbieten, nicht nur den allgemeinen Blue-Card-Mindestlohn.
  • Art. 27(a) Entsendung:Ein nach Italien entsandter US-Führungskraft muss mindestens das Mindestgehalt für Führungskräfte gemäß dem CCNL des jeweiligen Sektors erhalten, wodurch die Gleichstellung mit italienischen Führungskräften gewährleistet ist.
  • ICT-Entsendung:Ein philippinischer Techniker, der in eine italienische Niederlassung versetzt wird, muss gemäß dem CCNL für technisches Personal in dieser Branche bezahlt werden, auch wenn sein Gehalt in seinem Heimatland niedriger ist.

Wo Sie das CCNL finden

  • Offizielles Archiv:Auf dem offiziellen Portalhttps://www.contrattidilavoro.it/ccnl/ können Sie den vollständigen Text aller aktuellen nationalen Tarifverträge (CCNL) einsehen und die Mindestlöhne für jeden Sektor und jede Berufsgruppe überprüfen.

Zusammenfassung Das Verständnisund die Einhaltung des CCNL sind unerlässlich für:

  • Sicherstellung, dass Ihr Antrag auf Arbeitserlaubnis genehmigt wird.
  • Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten oder Sanktionen.
  • Gewährleistung einer fairen Behandlung und gleicher Bezahlung für ausländische Fachkräfte.

Arbeitgeber und Bewerber sollten immer den entsprechenden CCNL konsultieren, bevor sie einen Vertrag unterzeichnen oder einen Antrag auf Arbeitserlaubnis in Italien stellen. Zugang zu Verträgen: Contratti di Lavoro – CCNLURL: https://www.contrattidilavoro.it/ccnl/



📝 Übersichtstabelle

Szenario Beste Erlaubnis Beispiel Offizielle Ressource
Hochqualifizierte, Hochschulabsolventen, langfristige Perspektiven Blaue Karte EU Software-Ingenieur, Datenwissenschaftler Blaue Karte EU - Italien
Senior Manager, Langzeiteinsatz, Lokalisierung Art. 27(a) Abkommandierung CFO, Regionaldirektor Ministero dell'Interno
Technisches Personal/Unterstützungspersonal, befristet, ohne Abschluss ICT-Abkommando IT-Unterstützung, Projektkoordinator EU-Einwanderungsportal
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🌐 Nützliche Links zur Regierung

📋 Die Auswahl der richtigen Genehmigung: Zusammenfassung für HR

Faktor Blaue Karte EU Art. 27(a) Abkommandierung ICT-Abkommando
Hochschulabschluss ✅ Erforderlich + DOV/CIMEA ✅ Erforderlich, keine DOV ❌ Nicht erforderlich
Frühere Beschäftigung ❌ Nicht erforderlich ✅ 6+ Monate ✅ 3+ Monate
Lokalisierung in Italien ✅ Erlaubt ✅ Erlaubt ❌ Nicht erlaubt
Dauer Grenze 2 Jahre (verlängerbar) bis zu 5 Jahre bis zu 3 Jahren
Job-Ebene Hoch qualifiziert (ISTAT 1-3) Exekutive Technik/Unterstützung
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