- 2025 Gesetz zur Erleichterung des Familiennachzugs für Fachkräfte: Nach der Neufassung des Fachkräftezuwanderungsgesetzes (März 2024) müssen Inhaber einer Blauen Karte EU nicht mehr nachweisen, dass sie über ausreichenden Wohnraum für ihren Ehepartner oder ihre minderjährigen Kinder verfügen, und können nun Eltern und Schwiegereltern für den Familiennachzug vorschlagen. Nicht-EU-Familienangehörige, die gemeinsam in einem anderen EU-Land gelebt haben, können direkt bei den deutschen Ausländerbehörden einen Antrag stellen, ohne ein separates nationales Visum zu benötigen.
- Schrittweise Beantragung für Ehegatten und Kinder: Das Verfahren besteht aus zwei Hauptschritten: (1) Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung bei einer deutschen Botschaft/einem deutschen Konsulat im Ausland, einschließlich der Vorlage der erforderlichen Dokumente wie Reisepässe, Heirats-/Geburtsurkunden, Krankenversicherungsnachweis und Nachweis der finanziellen Mittel, und (2) nach der Ankunft in Deutschland Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde mit zusätzlichen Unterlagen und Erfassung biometrischer Daten.
- Unterschiedliche Anforderungen je nach Familienmitglied und Alter: Ehegatten benötigen in der Regel einen Sprachnachweis auf A1-Niveau, es gibt jedoch Ausnahmen. Kinder unter 16 Jahren benötigen grundlegende Unterlagen, während Kinder über 16 Jahren unter Umständen Sprachkenntnisse und Integrationsperspektiven (z. B. eine Schulanmeldung) nachweisen müssen. Für Minderjährige können auch Unterlagen über das Sorgerecht und die elterliche Zustimmung erforderlich sein, insbesondere in Scheidungsfällen.
- Geringere Bürokratie und aktualisierte Kosten: Durch das Gesetz entfällt die Notwendigkeit eines Wohnsitznachweises, wodurch das Verfahren gestrafft und der Papierkram reduziert wird. Die Gebühren für die Beantragung eines Visums belaufen sich auf etwa 75 €, die Aufenthaltsgenehmigung auf 100 bis 120 €. Eine Krankenversicherung ist erforderlich, wird aber häufig für Familienangehörige durch die öffentliche Versicherung des Facharbeiters abgedeckt.
Einführung
Die Erteilung einerAufenthaltserlaubnis in Deutschland zurFamilienzusammenführung ist für Fachkräfte, die ihrenEhegatten und ihreKinder nach Deutschland holen möchten, unerlässlich. Dieser Artikel beschreibt das Antragsverfahren, die erforderlichen Dokumente und die jüngsten Änderungen im deutschen Einwanderungsrecht, die für Familienmitglieder von Fachkräften relevant sind.
Die neuesten 2025 Updates im deutschen Einwanderungsrecht
DasFachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März 2024 in Kraft tritt, hat die Anforderungen an die Familienzusammenführung für Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU erleichtert:
- Kein Nachweis über ausreichenden Wohnraum(Wohnraumnachweis): Ehegatten und minderjährige Kinder von Fachkräften müssen bei der Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung keinen Nachweis über ausreichenden Wohnraum mehr erbringen.
- Erweiterte Berechtigung für Eltern und Schwiegereltern: Inhaber einer Blauen Karte EU können ihre Eltern nach Deutschland holen. Dies gilt für Fachkräfte, die ihre Blaue Karte EU erstmals am oder nach dem 1. März 2024 erhalten haben.
- Nicht-EU-Familienangehörige, die zuvor mit dem Inhaber der Blauen Karte EU in einem anderen EU-Land gelebt haben, können die deutsche Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise direkt bei der Ausländerbehörde beantragen und benötigen für die Einreise kein nationales Visum mehr.
Weitere Einzelheiten finden Sie unter: Make it in Deutschland
Politische Entwicklungen mit Auswirkungen auf die Einwanderungspolitik
- Proteste gegen vorgeschlagene Einwanderungsbeschränkungen: Am 2. Februar 2025 protestierten rund 160.000 Menschen in Berlin gegen einen Gesetzentwurf zur Beschränkung der Zuwanderung. Der Gesetzentwurf, der den Familiennachzug für Flüchtlinge einschränken und die Grenzkontrollen verschärfen sollte, scheiterte im Bundestag.
- Parlamentarische Ablehnung des radikalen Migrationsplans: Am 31. Januar 2025 lehnte der Deutsche Bundestag einen umstrittenen Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Zuwanderungskontrolle ab, der von der CDU/CSU-Opposition vorgeschlagen und von der AfD unterstützt wurde.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: - Reuters
- The Guardian
I - Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten von Fachkräften
Das Verfahren umfasst die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung im Heimatland des Ehepartners und die anschließende Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
Stufe 1: Antrag auf ein Visum zum Familiennachzug (Visum zum Familiennachzug)
1.1 Wo kann man sich bewerben?
Der Ehegatte muss den Antrag bei der für seinen Wohnsitz zuständigen deutschenBotschaft oder demKonsulat stellen. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts: Deutsche Auslandsvertretungen (diplo.de)
1.2 Erforderliche Dokumente:
- Gültiger nationaler Reisepass: Muss noch mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.
- Heiratsurkunde: Eine internationale Heiratsurkunde, eine legalisierte/apostillierte nationale Heiratsurkunde oder eine Urkunde über eine eingetragene Partnerschaft (für gleichgeschlechtliche Partner), die von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt wurde.
- Nachweis von Deutschkenntnissen (Niveau A1): Ein Zertifikat eines anerkannten Sprachinstituts (z. B. Goethe-Institut), das grundlegende Deutschkenntnisse nachweist (Ausnahmen sind möglich)
- Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung: Versicherungsschutz für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland, der den deutschen Standards entspricht.
- Nachweis der Meldebescheinigung der Fachkraft (wenn sie nicht gleichzeitig nach Deutschland zieht): Nachweis über die amtliche Anmeldung der Fachkraft an ihrem deutschen Wohnort.
- Ausgefülltes Visumantragsformular: Erhältlich auf der Website der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
- Reisepass-Fotos: Biometrische Passfotos, die den deutschen Anforderungen entsprechen.
1.3 Bewerbungsverfahren:
- Prüfen Sie hier, ob die Online-Bewerbung in Ihrem Wohnsitzland verfügbar ist. Reichen Sie persönliche Informationen und Dokumentenkopien online ein und fahren Sie mit Schritt 4 fort. Führen Sie die Schritte 2 und 3 aus, falls nicht verfügbar.
- Termin buchen: Vereinbaren Sie einen Termin bei der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat.
- Einreichung der Dokumente: Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen während des Termins ein.
- Vorstellungsgespräch: Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch, bei dem dem Bewerber Fragen zu seiner Beziehung und seinen Absichten gestellt werden können.
- Bearbeitung des Visums: Die Botschaft/das Konsulat wird den Antrag bearbeiten.
1.4 Kosten:
- Visagebühr: Normalerweise 75 €. Prüfen Sie die genaue Gebühr auf der Website der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
- Sprachkurs und Zertifikat: Variiert je nach Institut und Standort.
- Übersetzung und Legalisierung von Dokumenten: Unterschiedlich.
Stufe 2: Antrag auf Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
2.1 Wo kann man sich bewerben?
Bei der örtlichenAusländerbehörde in der Stadt, in der die Familie wohnen wird. Suchen Sie hier mit Ihrer Postleitzahl oder Adresse.
2.2 Generell erforderliche Dokumente:
- Gültige Pässe mit Visum zur Familienzusammenführung.
- Ausgefülltes Antragsformular für den Aufenthaltstitel.
- Heiratsurkunde oder eingetragene Partnerschaft, beglaubigt und ggf. übersetzt.
- Nachweis einer Krankenversicherung.
- Nachweis über dieAnmeldung an der deutschen Adresse.
- Biometrische Passfotos.
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung des Facharbeiters.
- Nachweis der finanziellen Mittel: In der Regel reichen die Gehaltsabrechnungen von Facharbeitern aus.
2.3 Bewerbungsverfahren:
- Registrierung (Anmeldung): Melden Sie die Adresse beim örtlichen Einwohnermeldeamt(Bürgeramt) an.
- Termin buchen: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde (falls keine digitale Einreichung möglich ist, ansonsten fahren Sie mit Schritt 3 fort)
- Einreichung der Dokumente: Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein.
- Erfassung biometrischer Daten: Geben Sie während des Termins biometrische Daten an (Fingerabdrücke, Foto).
- Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung: Die Aufenthaltsgenehmigung wird innerhalb von 6 Wochen nach dem Termin ausgestellt.
2.4 Kosten:
- Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis: Etwa 100 bis 120 €, je nach Dauer der Aufenthaltsgenehmigung.
- Krankenversicherungskosten: In der Regel bereits durch die Sozialversicherungsbeiträge des Facharbeiters abgedeckt, vorausgesetzt, er ist gesetzlich krankenversichert. Familienangehörige sind kostenlos mitversichert, wenn sie nicht beschäftigt sind.
II - Aufenthaltserlaubnis für Kinder (Kinder) von Fachkräften
Das Verfahren ist leicht unterschiedlich, je nachdem, ob das Kind unter oder über 16 Jahre alt ist.
Kinder unter 16 Jahren
Stufe 1: Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung
1.1 Wo kann man sich bewerben?
Beantragen Sie den Antrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat.
1.2 Erforderliche Dokumente:
- Gültiger nationaler Reisepass: Mit ausreichender Gültigkeit.
- Geburtsurkunde: Der Nachweis der Eltern-Kind-Beziehung.
- Sorgerechtsvereinbarung (falls zutreffend): Wenn die Eltern geschieden oder getrennt leben, fügen Sie bitte rechtliche Unterlagen zum Sorgerecht bei.
- Zustimmung des nicht-sorgeberechtigten Elternteils (falls zutreffend): Eine notariell beglaubigte Erklärung des anderen Elternteils, dass er mit dem Umzug des Kindes nach Deutschland einverstanden ist.
- Nachweis einer Krankenversicherung: Versicherungsschutz für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland, der den deutschen Standards entspricht.
- Reisepass-Fotos: Biometrische Passfotos.
- Ausgefülltes Visumantragsformular
Stufe 2: Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
2.1 Wo kann man sich bewerben?
Bei der örtlichenAusländerbehörde.
2.2 Erforderliche Dokumente:
- Gültiger Reisepass mit Visum zur Familienzusammenführung.
- Ausgefülltes Antragsformular für den Aufenthaltstitel.
- Geburtsurkunde (falls nicht bereits für das Visum eingereicht).
- Nachweis einer Krankenversicherung.
- Nachweis über dieAnmeldung an der deutschen Adresse.
- Biometrische Passfotos.
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung des Facharbeiters.
- Nachweis der finanziellen Mittel: In der Regel reichen die Gehaltsabrechnungen von Facharbeitern aus.
Kinder über 16 Jahre
Zusätzliche Anforderungen: Kinder über 16 Jahre müssen ggf. Deutschkenntnisse (A1-Niveau) und eine Integrationsperspektive (z. B. Schul- oder Berufsausbildung) nachweisen.
Stufe 1: Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung
1.1 Zusätzlich erforderliche Dokumente:
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (ggf. A1-Niveau): Falls von der deutschen Botschaft/Konsulat verlangt.
- Nachweis über die Einschreibung in ein Bildungsprogramm (falls zutreffend): Nachweis einer deutschen Schule oder Berufsausbildung.
Stufe 2: Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
Das Verfahren ähnelt dem für jüngere Kinder, kann aber zusätzliche Gespräche oder Unterlagen zur Beurteilung der Integrationsaussichten beinhalten.
Wichtige Hinweise
- Die Bearbeitungszeiten können je nach Ausländerbehörde variieren.
- Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es wichtig, dass alle Dokumente in Ordnung sind.
- Das neue Fachkräftegesetz reduziert die Anforderungen an die Wohnungsnachweise.
Ressourcen der Regierung
Im Folgenden finden Sie einige Schnellreferenzen der Behörden, die Ihnen den Prozess erleichtern.
- Auswärtiges Amt (Deutschland): https://www.auswaertiges-amt.de
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge(BAMF): https://www.bamf.de
- Machen Sie es in Deutschland: https://www.make-it-in-germany.com/en/





