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Die Anerkennungspartnerschaft in München: Einstellung vor der Anerkennung des Abschlusses

5
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Zuletzt aktualisiert
20. August 2026
Personalverantwortlicher in München prüft eine Anerkennungsvereinbarung für einen Facharbeiter aus einem Nicht-EU-Land

WICHTIGSTE ERKENNTNISSE

  • Die Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3 AufenthG) ermöglicht es Ihrem neuen Mitarbeiter in München, seine Tätigkeit aufzunehmen, noch bevor seine ausländische Qualifikation offiziell anerkannt wurde.
  • Die Genehmigung gilt zunächst für ein Jahr und kann auf maximal drei Jahre verlängert werden, während die Anerkennung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erfolgt.
  • Es gibt keine festgelegte Gehaltsgrenze; die Vergütung muss dem lokalen Marktniveau oder Ihrem Tarifvertrag entsprechen.
  • Ihr Unternehmen muss nachweisen, dass es über Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung verfügt, um als geeigneter Arbeitgeber in Frage zu kommen.
  • Kombinieren Sie dies mit dem §81a-Schnellverfahren (411 €, Antwort der Bundesanstalt für Arbeit innerhalb einer Woche), um den Einstellungsprozess von Monaten auf Wochen zu verkürzen.

Ihr erstklassiger Maschinenbauingenieur, der in Indien ausgebildet wurde, verfügt über sechs Jahre Berufserfahrung und hat bereits ein unterschriebenes Stellenangebot in der Tasche. Das Hindernis? Sein Abschluss wird noch nicht als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss anerkannt. Die Prüfung kann drei bis vier Monate dauern – lang genug, um ihn zu verlieren.

Die Anerkennungspartnerschaft macht Schluss mit der Wartezeit. Sie ermöglicht es Ihrem neuen Mitarbeiter, nach Deutschland einzureisen und eine qualifizierte Tätigkeit aufzunehmen, während das Anerkennungsverfahren parallel läuft. Für Münchner Arbeitgeber, die Ingenieure, Techniker und Fachkräfte suchen, ist dies eines der nützlichsten Instrumente zur Personalbeschaffung seit Jahren.


Was die Anerkennungspartnerschaft konkret bewirkt

Die Anerkennungspartnerschaft ist eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 16d Abs. 3 des deutschen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), das seit März 2024 in Kraft ist.

Das Prinzip ist einfach: Ihr Nicht-EU-Mitarbeiter verfügt über einen ausländischen Abschluss, der in Deutschland noch nicht anerkannt ist. Anstatt im Ausland auf die Anerkennung zu warten, reist er nach Deutschland ein, nimmt seine Arbeit auf und schließt das Verfahren während der Beschäftigung ab. Sie verpflichten sich schriftlich, ihn dabei zu unterstützen. Vor 2024 war in der Regel zunächst die vollständige Anerkennung erforderlich, was zu einem Engpass von sechs bis zwölf Monaten führte. Durch die Partnerschaft wird dieser Engpass größtenteils beseitigt.


Zeitplan der Anerkennungspartnerschaft vom Beitritt bis zur vollständigen Anerkennung.

Warum dies für Münchner Arbeitgeber von Bedeutung ist

In München sind genau die Arbeitgeber ansässig, für die dieses Tool entwickelt wurde. In der Stadt und in Oberbayern sind große Fertigungsunternehmen, Automobil- und Maschinenbaukonzerne sowie Technologieunternehmen ansässig, ergänzt durch ein dichtes Netzwerk mittelständischer Zulieferer. Namen wie BMW und Siemens bilden das Rückgrat eines Ökosystems, das Ingenieure und Fachkräfte in großem Umfang einstellt.

Diese Unternehmen bieten bereits strukturierte Ausbildungsplätze an. Das ist wichtig, denn die Eignung als Arbeitgeber ist eine zwingende Voraussetzung, und ein etabliertes Ausbildungsprogramm erfüllt diese Anforderung mühelos. Auch München spürt den Fachkräftemangel deutlich: Allein im Handwerk gibt es bundesweit über 250.000 unbesetzte Stellen.

Mit Bewerbern, die sich bereits mit einer „Opportunity Card“ in Deutschland aufhalten, lässt sich am einfachsten eine Anerkennungspartnerschaft aufbauen: „Germany Opportunity Card“ (Chancenkarte): Leitfaden für Personalverantwortliche und Arbeitgeber 2026

Anforderungen an Arbeitgeber: Was Ihr Unternehmen erfüllen muss

Bevor Sie die Einstellung eines Mitarbeiters im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft planen, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ausbildungserfahrung. Weisen Sie Erfahrung in der beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung nach. Die Behörde überprüft dies im Rahmen des Visumverfahrens.
  • Ein konkretes Stellenangebot. Eine qualifizierte Beschäftigung, die dem Ausbildungsberuf des Bewerbers entspricht, und keine Hilfstätigkeiten.
  • Faire Arbeitsbedingungen. Gehalt und Arbeitszeit müssen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer entsprechen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) überprüft dies und muss das Arbeitsverhältnis genehmigen.
  • Eine schriftliche Partnerschaftsvereinbarung. Diese verpflichtet den Mitarbeiter, nach seinem Eintritt die Anerkennung zu beantragen, und Sie, dies zu ermöglichen, einschließlich Freistellung für Kurse, Prüfungen und Praktika.

Zeitplan, Gültigkeitsdauer und Gehaltsregelungen

So sieht die Genehmigung in der Praxis aus.

Die „Recognition Partnership“ auf einen Blick für Arbeitgeber

Faktor Details
Rechtsgrundlage § 16d Abs. 3 des deutschen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
Anfängliche Gültigkeit 1 Jahr
Maximale Dauer Bis zu 3 Jahre, wobei während des Anerkennungsverfahrens jährlich Verlängerungen gewährt werden.
Gehaltsschwellenwert Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Das Gehalt muss in der Regel dem ortsüblichen Marktniveau oder, sofern zutreffend, dem geltenden Tarifvertrag entsprechen.
Deutschkenntnisse Mindestens Niveau A2 (GER), wobei für bestimmte reglementierte Berufe unter Umständen ein höheres Niveau erforderlich ist.
Zulassung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) Erforderlich.
Nach der vollständigen Anerkennung Der Inhaber kann in der Regel zu einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte gemäß § 18a AufenthG wechseln , sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Es gibt kein Mindestgehalt. Wenn Ihr Unternehmen jedoch unter einen Tarifvertrag fällt, gilt der Tariflohn, was die BA-Genehmigung beschleunigt, da die Gehaltsstufe bereits vorab überprüft wurde. In unserem Leitfaden zum deutschen Tarifvertrag und zu Arbeitsvisa wird erläutert, wie Sie dies korrekt angeben.


Kombinieren Sie dies mit dem beschleunigten Verfahren, um schneller voranzukommen

Für die Partnerschaft allein gilt weiterhin das reguläre Visumverfahren. Um den Prozess zu verkürzen, kombinieren Sie ihn mit dem „Beschleunigten Fachkräfteverfahren“ gemäß § 81a.

  • Sie können das beschleunigte Verfahren (§ 81a) bei derAusländerbehörde München gegen eine Gebühr von 411 € einleiten.
  • Nach Einleitung des Verfahrens ist dieBundesagentur für Arbeit (BA) verpflichtet, innerhalb einer Woche zu antworten.
  • In München erfolgt dies über die Beratungsstellen der örtlichen IHK (Industrie- und Handelskammer) und der Handwerkskammer. Das bedeutet, dass ein bayerischer Arbeitgeber mit einem etablierten Ausbildungsprogramm bereits gut aufgestellt ist, um das System zu nutzen.
  • In der Praxis verkürzt dieses beschleunigte Verfahren die Gesamtbearbeitungszeit von den üblichen drei bis vier Monaten auf etwa vier bis sechs Wochen.

Den vollständigen Vergleich zwischen dem beschleunigten Verfahren und der Partnerschaft finden Sie in unserem Leitfaden zur Anerkennungsberatung für die Personalabteilung.


Regulierte vs. nicht regulierte Funktionen

Bei nicht reglementierten Tätigkeiten (die meisten Stellen in den Bereichen IT, Ingenieurwesen und kaufmännische Berufe) beginnt Ihr neuer Mitarbeiter direkt auf dem Niveau eines Facharbeiters, während die Anerkennung noch läuft; bei reglementierten Berufen wie der Krankenpflege arbeitet er bis zur vollständigen Anerkennung als Assistent. Diese Unterscheidung bestimmt Ihren gesamten Zeitplan, daher sollten Sie dies klären, bevor Sie sich auf einen Starttermin festlegen. Unser Leitfaden „Anerkennungsberatung“ für Personalverantwortliche erläutert ausführlich die Aufteilung bei reglementierten Berufen, die Kosten und den gesamten Anerkennungsprozess.


Wie Jobbatical Teams in München dabei unterstützt, dies umzusetzen

Partnerschaften im Bereich der Anerkennung funktionieren am besten, wenn die Anerkennung, der Visumantrag und die Genehmigung durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA) als ein koordinierter Fall und nicht als drei separate Aufgaben abgewickelt werden. Jobbatical integriert die Anerkennung von Qualifikationen in jeden Fall für Fachkräfte in Deutschland, strukturiert die Partnerschaft dort, wo der Zeitdruck hinsichtlich des Arbeitsbeginns dies erforderlich macht, und verfolgt die Fristen für die Genehmigungen auf einer einzigen Plattform. Prüfen Sie die Eignung eines Bewerbers frühzeitig mit unserem Tool zur Prüfung der Berechtigung für eine Arbeitserlaubnis in Deutschland.

Möchten Sie in diesem Jahr Ingenieure oder Techniker in München einstellen?

Eine Anerkennungspartnerschaft ist Ihr schnellster rechtlicher Weg zu einem Eintrittsdatum. Vergleichen Sie Ihren Kandidaten mit den Anforderungen und erleben Sie, wie der Prozess innerhalb von Wochen statt Monaten abläuft.


Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.


Häufig gestellte Fragen: Anerkennungspartnerschaft in München

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Sprechen Sie mit unseren Experten für eine optimale Mitarbeitererfahrung.

Kritika Mirchandani
Kritika Mirchandani
Kritika Mirchandani ist Expertin für globale Mobilität bei Jobbatical und hat sich auf die Einwanderung von Fachkräften nach Deutschland spezialisiert, wobei ihr Schwerpunkt auf Berlin und auf Umzügen indischer Fachkräfte liegt. Sie spricht drei Sprachen – Deutsch, Hindi und Englisch – und verfügt über mehr als sieben Jahre Erfahrung im Einwanderungsrecht, in der Bearbeitung komplexer Fälle sowie in der direkten Koordination mit deutschen Behörden. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst die Blaue Karte EU, Aufenthaltsgenehmigungen für Fachkräfte, Fälle von Arbeitgeberwechseln, die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen beim Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA), Anträge beim Business Immigration Service (BIS), vorläufige Bescheinigungen („Fiktionsbescheinigung“) sowie das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Mit über 700 bearbeiteten Fällen und einer Zufriedenheitsbewertung von 4,9 Sternen veröffentlicht sie Leitfäden für Personalabteilungen zu den Terminverfahren bei der Berliner Ausländerbehörde und zur Beantragung von Familienaufenthaltsgenehmigungen über das BIS-System.
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