- Die meisten Nicht-EU-Bürger, die einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland anstreben, beginnen mit einem nationalen Visum für die Einreise und wandeln dieses nach ihrer Ankunft in eine Aufenthaltserlaubnis zum Leben und Arbeiten um. Das Recht auf Arbeit (Arbeitserlaubnis) ist nun Teil dieser Erlaubnisse und nicht mehr ein separates Dokument.
- Mit dem nationalen Visum können Sie legal für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen nach Deutschland einreisen. Die Arbeitserlaubnis ist die (in Ihrem Visum oder Ihrer Aufenthaltsgenehmigung vermerkte) Erlaubnis, einer Beschäftigung nachzugehen. Die Aufenthaltsgenehmigung ermöglicht Ihnen einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland und ist für Ihr Leben, Ihre Arbeit und Ihre Familie unerlässlich.
- Nationales Visum: Beantragen Sie dieses vor Ihrer Reise in Ihrem Heimatland.
- Aufenthaltsgenehmigung: Beantragen Sie diese nach Ihrer Ankunft und der Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Deutschland.
- Arbeitserlaubnis: Wird bei der Beantragung des Visums oder der Aufenthaltsgenehmigung geprüft, nicht in einem separaten Verfahren.
- Dieses System baut auf einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung auf: Mit dem nationalen Visum können Sie einreisen, mit der Aufenthaltsgenehmigung können Sie bleiben und arbeiten, und nach einer Wartezeit (2-5 Jahre) können Sie Anspruch auf eine dauerhafte Niederlassung haben, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie planen, zum Arbeiten oder für einen längeren Aufenthalt nach Deutschland zu ziehen, sind Sie wahrscheinlich schon auf Begriffe wie nationales Visum, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis gestoßen. Diese Begriffe können verwirrend sein, insbesondere für Nicht-EU-Bürger, die sich mit dem deutschen Einwanderungssystem auseinandersetzen müssen. Obwohl sie miteinander verbunden sind, dient jeder Begriff einem bestimmten Zweck und ist mit eigenen Zulassungskriterien, Verfahren, Anforderungen, Fristen und Gebühren verbunden. In diesem ausführlichen Leitfaden erläutern wir Ihnen die Unterschiede zwischen einem nationalen Visum, einer Arbeitserlaubnis und einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, damit Sie besser verstehen, was Sie wann und wie beantragen müssen. Angesichts der Neuerungen für 2026, darunter höhere Gehaltsgrenzen für Facharbeitergenehmigungen und erweiterte digitale Antragsoptionen, ist es wichtig, sich auf dem Laufenden zu halten.
Was sind sie? Ein kurzer Überblick
Bevor wir uns mit den Unterschieden befassen, hier eine kurze Definition der beiden Begriffe:
Nationales Visum (Visum Typ D): Überblick
- Ein nationales Visum, oft als Visum des Typs D" bezeichnet, ist ein von den deutschen Behörden ausgestelltes Einreisedokument, das Nicht-EU-Bürgern die Einreise nach Deutschland für langfristige Aufenthalte (über 90 Tage) ermöglicht.
- Es handelt sich um eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, die in der Regel nach der Einreise in das Land in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden muss.
Arbeitserlaubnis: Schnell verständlich
- In Deutschland ist der Begriff "Arbeitserlaubnis" etwas veraltet. Früher war es ein separates Dokument, aber heute ist die Arbeitserlaubnis in einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum enthalten.
- Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die rechtliche Erlaubnis, in Deutschland eine Beschäftigung aufzunehmen, die an bestimmte Bedingungen wie Ihren Arbeitsplatz oder Ihre Qualifikationen gebunden ist.
- Einer der Schritte der behördeninternen Antragsbearbeitung für ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis ist eine Aufforderung an die Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitsbedingungen und Qualifikationen des Antragstellers zu überprüfen.
- Durch die Erteilung ihrer (vorläufigen) Genehmigung gewährt die Bundesagentur für Arbeit Zugang zu der genannten Beschäftigung und zum deutschen Arbeitsmarkt im Allgemeinen. Dies bedeutet auch grünes Licht für die Erteilung eines Visums oder einer Arbeitserlaubnis aus Sicht des Arbeitsmarktes und kann daher heutzutage als „Arbeitserlaubnis” angesehen werden.
Aufenthaltserlaubnis: kurze Erklärung
- Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein längerfristiges Dokument, das es Ihnen erlaubt, nach Ihrer Ankunft in Deutschland zu leben und zu arbeiten.
- Es ersetzt das nationale Visum und kann befristet sein (z. B. befristeter Arbeitsvertrag) und unter bestimmten Bedingungen zu einem Daueraufenthalt (Niederlassungserlaubnis) führen.
- Es wird in der Regel für einen vordefinierten Zeitraum von 2, 3 oder 4 Jahren ausgestellt, je nach Art der Genehmigung, sofern keine Umstände vorliegen, die zu einem früheren Ablauf führen.Hinweis: Der Begriff „Aufenthaltsrecht” ist ein Sammelbegriff und umfasst nationale Visa sowie verschiedene Arten von Genehmigungen wie die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Niederlassungsgenehmigung usw. Er sollte nicht mit dem Begriff „Aufenthaltsgenehmigung” verwechselt werden.
Lassen Sie uns nun untersuchen, wie sich diese Typen in verschiedenen Aspekten unterscheiden.
Anspruchsberechtigung: Wer ist qualifiziert?
Nationales Visum
- Berechtigte Antragsteller: Nicht-EU-Bürger, die sich länger als 90 Tage zu Zwecken wie Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung in Deutschland aufhalten möchten.
- Ausnahmen: Staatsangehörige der EU, des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen), der Schweiz und ausgewählter Länder (z. B. Australien, Kanada, Japan, USA) benötigen kein nationales Visum für die Einreise nach Deutschland, sondern können nach ihrer Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
- Zweck: Sie benötigen einen bestimmten Grund, wie beispielsweise ein Stellenangebot, eine Zulassung zur Universität oder familiäre Bindungen, um sich zu qualifizieren. Im Jahr 2026 bietet die neue Chancenkarte eine punktebasierte Option für qualifizierte Arbeitssuchende ohne vorheriges Stellenangebot, die eine Einreise für bis zu einem Jahr ermöglicht, um eine Beschäftigung zu finden.
Arbeitsgenehmigung
- Berechtigte Antragsteller: Nicht-EU-Bürger, die eine Beschäftigung in Deutschland suchen. Die Berechtigung hängt von Ihrem Stellenangebot und Ihren Qualifikationen ab.
- Wichtige Voraussetzung: Die „Arbeitserlaubnis“ ist nun regelmäßig in der Aufenthaltserlaubnis oder dem nationalen Visum enthalten. Sie sind berechtigt, wenn in Ihrem Aufenthaltstitel oder dessen Zusatzblatt ausdrücklich die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit angegeben ist (z. B. „Erwerbstätigkeit erlaubt“).
- Sonderfälle: Für hochqualifizierte Arbeitnehmer (z. B. diejenigen, die sich für die EU-Blue Card qualifizieren) oder Angehörige reglementierter Berufe (wie Ärzte) können zusätzliche Kriterien gelten.
Aufenthaltstitel
- Berechtigte Antragsteller: Alle Personen (Nicht-EU-Bürger), die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten und mit einem nationalen Visum eingereist sind oder sich bereits legal in Deutschland aufhalten (z. B. Staatsangehörige von visumfreien Ländern wie den USA).
- Zweck: Wird für bestimmte Zwecke ausgestellt – Beschäftigung, Studium, Familienzusammenführung usw. – und auf Ihre Situation zugeschnitten.
Prozess: Wie bekommt man sie?
Nationales Visum
- Wo: Beantragen Sie das Visum vor Ihrer Reise bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland. Im Jahr 2026 ermöglicht das erweiterte Online-Visumportal das digitale Hochladen von Dokumenten, die Statusverfolgung und eine fehlerreduzierte, schnellere Bearbeitung.
- Schritte:
- Sicherung eines Stellenangebots oder eines anderen Zwecks (z. B. Zulassung zum Studium).
- Sammeln Sie Dokumente (Reisepass, Arbeitsvertrag, Qualifikationen, Krankenversicherung usw.).
- Vereinbaren Sie einen Termin und reichen Sie Ihren Antrag über das Portal oder persönlich ein.
- Zahlen Sie die Gebühr und nehmen Sie gegebenenfalls an einem Vorstellungsgespräch teil.
- Sobald die Genehmigung erteilt ist, reisen Sie nach Deutschland und wandeln sie vor Ablauf des Visums in eine Aufenthaltserlaubnis um. In der Regel haben Sie dafür zwischen 90 Tagen und einem Jahr Zeit.
- Hinweis: In einigen Ländern sind Online-Anträge über das Konsularische Dienstleistungsportal möglich.
Arbeitsgenehmigung
- Wo: Ihr Mitarbeiter muss nicht mehr unbedingt eine separate Arbeitserlaubnis beantragen, da diese als Teil Ihres Visums oder Ihrer Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird. Der Arbeitgeber oder die Umzugsagentur kann bei der Bundesagentur für Arbeit ein Vorabgenehmigungsdokument beantragen, wenn dies in Ihrem speziellen Fall als vorteilhaft erachtet wird.
- Schritte:
- Die Bundesagentur für Arbeit (BA) prüft häufig Ihr Stellenangebot, um sicherzustellen, dass es den lokalen Standards entspricht (z. B. Gehalt und Arbeitsbedingungen, die mit denen deutscher Arbeitnehmer vergleichbar sind).
- Diese Genehmigung wird intern von der Botschaft (bei Visa) oder der Einwanderungsbehörde (bei Aufenthaltsgenehmigungen) bearbeitet.
- Nach der Erteilung wird in Ihrem Aufenthaltstitel die Arbeitserlaubnis angegeben.
- Hinweis: Für einige Genehmigungen (z. B. EU-Blue Card) ist nicht immer eine BA-Genehmigung erforderlich. Wenn Sie wissen möchten, wie Sie eine Arbeitsgenehmigung verlängern können, lesen Sie hier unseren ausführlichen Leitfaden zu diesem Thema.
Aufenthaltstitel
- Wo: Beantragen Sie dies nach Ihrer Ankunft bei der örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland.
- Schritte:
- Melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die erste Wohnung des Arbeitnehmers beim Einwohnermeldeamt an.
- Sammeln Sie Dokumente (Reisepass, Visum, Arbeitsvertrag, Qualifikationsnachweise, Krankenversicherungsnachweis, Meldebescheinigung usw.).
- Vereinbaren Sie einen Termin mit der Ausländerbehörde.
- Reichen Sie Ihren Antrag ein und zahlen Sie die Gebühr.
- Sie erhalten Ihren Aufenthaltstitel (oft eine elektronische Karte).
- Hinweis: Das Timing ist entscheidend, beantragen Sie es, bevor Ihr nationales Visum abläuft (in der Regel ist ein Arbeitsvisum ein Jahr lang gültig).
Wesentlicher Unterschied: Das nationale Visumverfahren findet im Ausland statt, die Arbeitserlaubnis ist eine interne Genehmigung im Rahmen des Antragsprüfungsverfahrens und das Aufenthaltsgenehmigungsverfahren findet in Deutschland statt.
Qualifikationen und Anforderungen
Nationales Visum
- Qualifikationen: Hängt vom Zweck ab (z. B. Stellenangebot für Arbeit, Zulassung zur Universität für Studium).
- Anforderungen:
- Gültiger Reisepass.
- Nachweis der Zweckbestimmung (z. B. unterzeichneter Arbeitsvertrag).
- Anerkannte Qualifikationen (z. B. Studienabschluss oder Berufsausbildung, überprüft durch Anabin oder Anerkennungsverfahren).
- Krankenversicherung (Reise-/Krankenversicherung bis zum Beginn des Arbeitsverhältnisses; muss dem Mindestniveau der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland entsprechen).
- Ausreichende finanzielle Mittel, um sich zunächst selbst zu versorgen.
- Reglementierte Berufe: In Bereichen wie dem Gesundheitswesen ist vor der Bewerbung eine Berufszulassung erforderlich.
Arbeitsgenehmigung
- Qualifikationen: Je nach Art der Tätigkeit variierend. Für allgemeine Beschäftigungen sind eine einschlägige Ausbildung und Berufserfahrung erforderlich. Für hochqualifizierte Tätigkeiten (z. B. Facharbeiternachweis, EU-Blue Card) ist eine anerkannte Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss erforderlich.
- Anforderungen:
- Ein konkretes Stellenangebot von einem deutschen Arbeitgeber.
- Gehalt, das die Mindestschwellenwerte erfüllt (z. B. 50.700 € für die Blaue Karte EU im Jahr 2026, niedriger für Mangelberufe mit 45.934,20 €).
- BA-Zulassung (falls zutreffend), um sicherzustellen, dass alle grundlegenden arbeitsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind
- Über 45 Jahre alt? Sie benötigen ein Gehalt von mindestens 55.000 € oder einen Nachweis über Rentenansprüche (aktualisierter Schwellenwert für 2026).
Aufenthaltstitel
- Qualifikationen: Je nach Zweck dieselben wie für das nationale Visum oder die Arbeitserlaubnis.
- Anforderungen:
- Gültiges nationales Visum oder legaler Einreisestatus.
- Eingetragene deutsche Adresse.
- Nachweis des Lebensunterhalts (z. B. Arbeitsvertrag oder Ersparnisse).
- Krankenversicherung (gesetzlich oder privat; gesetzliche Versicherungspflicht für Einkommen unter 77.400 € jährlich im Jahr 2026).
- Für die Arbeit: Dieselben arbeitsbezogenen Dokumente wie für das Visumverfahren.
- Sonderfälle: Inhaber einer EU-Blue Card benötigen einen anerkannten Hochschulabschluss und ein höheres Gehalt (ein Gehalt, das den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Gehaltsgrenzen entspricht); für die Familienzusammenführung ist ein Nachweis der Verwandtschaft erforderlich.
Wesentlicher Unterschied: Das nationale Visum konzentriert sich auf Einreisebedingungen, die Arbeitserlaubnis hängt von berufsspezifischen Kriterien ab und die Aufenthaltserlaubnis baut auf beiden für einen langfristigen Aufenthalt auf.
Zeitplan: Wie lange dauert es?
Nationales Visum
- Bearbeitungszeit: Im Durchschnitt 2–12 Wochen im Jahr 2026 dank des erweiterten digitalen Portals (bis zu 3 Monate in komplexen Fällen oder bei Botschaften mit hohem Arbeitsaufkommen; die Genehmigung durch die BA kann zu Verzögerungen führen). Es ist wichtig zu beachten, dass dies ebenfalls erheblichen Schwankungen unterliegt.
- Gültigkeit: In der Regel 1 Jahr, in besonderen Fällen 3 oder 6 Monate, danach müssen Sie es in eine Aufenthaltsgenehmigung umwandeln.
Arbeitsgenehmigung
- Bearbeitungszeit: In der Bearbeitungszeit für das Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung enthalten (insgesamt 4–12 Wochen). Die BA-Genehmigung dauert, falls erforderlich, 2–5 Wochen.
- Gültigkeit: Gebunden an die spezifische Dauer der Arbeits- und/oder Aufenthaltsgenehmigung (z. B. Dauer Ihres Arbeitsvertrags, bis zu 4 Jahre).
Aufenthaltstitel
- Bearbeitungszeit: 1–3 Monate nach Antragstellung bei der Ausländerbehörde, je nach Stadt und Komplexität des Falles.
- Gültigkeit: Entspricht in der Regel Ihrem Arbeitsvertrag (maximal 4 Jahre für Arbeitsgenehmigungen); verlängerbar oder nach 2–5 Jahren in eine Niederlassungsgenehmigung umwandelbar.
Wesentlicher Unterschied:
- Das nationale Visum ist am schnellsten zu beantragen und vorübergehend gültig, aber für die meisten Nicht-EU-Bürger erforderlich. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Land und Stadt, in der der Antrag gestellt wird, erheblich, aber digitale Tools verkürzen die Wartezeiten im Jahr 2026.
- Der Zeitplan für die Arbeitserlaubnis ist in andere Dokumente eingebettet
- Die Aufenthaltserlaubnis dauert länger, ist aber auch länger gültig.
Die Gebühren: Wie viel kostet es?
Nationales Visum
- Gebühr: 75 € (zahlbar in lokaler Währung bei der Botschaft/dem Konsulat).
- Hinweis: Nicht erstattungsfähig, auch bei Ablehnung.
Arbeitsgenehmigung
- Gebühr: Keine separate Gebühr – diese ist in den Kosten für das Visum (75 €) oder die Aufenthaltsgenehmigung enthalten.
- Zusätzliche Kosten: Mögliche Gebühren für die Anerkennung von Qualifikationen (z. B. 100 bis 600 Euro über die ZAB). Die ZAB ist die gängigste, aber nicht die einzige Anlaufstelle für die Anerkennung von Abschlüssen.
Aufenthaltstitel
- Die Gebühr:
- 100 € bis 110 € für eine befristete Standardgenehmigung.
- 100 bis 140 Euro für die Blaue Karte EU.
- 255 € für eine Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt).
- Hinweis: Die Gebühren variieren je nach Art und Dauer der Genehmigung; Verlängerungen können weniger kosten. Für 2026 sind keine Änderungen gemeldet.
Wesentlicher Unterschied: Das nationale Visum hat eine feste Einreisegebühr, die Arbeitserlaubnis hat keine eigenständigen Kosten und die Aufenthaltserlaubnis variiert je nach Art und Dauer.
Andere wichtige Unterschiede
Zweck und Umfang
- Nationales Visum: Nur für die Einreise; erlaubt keinen unbefristeten Aufenthalt oder Arbeit, es sei denn, es wird umgewandelt.
- Arbeitserlaubnis: Legt die Arbeitsrechte fest; ohne sie können Sie nicht legal arbeiten.
- Aufenthaltsgenehmigung: Umfasst Wohnen und Arbeiten, mit weitergehenden Rechten (z. B. Familienzusammenführung).
Flexibilität
- Nationales Visum: Fest an den Zweck gebunden, für den Sie es beantragt haben.
- Arbeitserlaubnis: Stellenbezogen; bei einem Stellenwechsel muss Ihre Erlaubnis möglicherweise aktualisiert werden.
- Aufenthaltsgenehmigung: Flexibler, insbesondere mit der Blauen Karte EU oder Niederlassungsgenehmigungen, die unter bestimmten Bedingungen einen Arbeitsplatzwechsel ermöglichen.
Weg zur Dauerhaftigkeit
- Nationales Visum: Ein Sprungbrett – kein direkter Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.
- Arbeitserlaubnis: Ermöglicht eine Beschäftigung, die nach mehreren Jahren Arbeit zu einer Niederlassungserlaubnis führen kann.
- Aufenthaltsgenehmigung: Kann nach 2–5 Jahren, je nach Art der Genehmigung, zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis) werden (z. B. 21–33 Monate mit EU-Blue Card und B1 Deutsch).
Welches ist das richtige für Ihren Mitarbeiter?
- Wenn der Arbeitnehmer außerhalb Deutschlands lebt: Beginnen Sie mit einem nationalen Visum für die legale Einreise oder überspringen Sie diesen Schritt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Staatsangehörigkeit dazu berechtigt ist. Ziehen Sie die Opportunity Card für Arbeitssuchende ohne Stellenangebot in Betracht.
- Wenn der Arbeitnehmer arbeiten möchte: Stellen Sie sicher, dass Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltsgenehmigung eine entsprechende Arbeitserlaubnis (die Komponente „Arbeitserlaubnis“) enthält.
- Wenn der Mitarbeiter langfristig bleibt: Wandeln Sie Ihr nationales Visum nach der Ankunft in eine Aufenthaltsgenehmigung um.
Zum Beispiel:
- Ein Software-Ingenieur aus Indien, der ein Jobangebot hat, beantragt ein nationales Visum, erhält die Genehmigung der BA, reist über seinen Arbeitgeber nach Deutschland ein und erhält dann eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsgenehmigung.
- US-Bürger können ohne Visum einreisen, direkt eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und nach der Genehmigung mit der Arbeit beginnen.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick (downloadbares Format)
Schlussfolgerung: Navigation im deutschen Einwanderungssystem
Das Verständnis der Unterschiede zwischen einem nationalen Visum, einer Arbeitserlaubnis und einer Aufenthaltserlaubnis ist für einen reibungslosen Umzug nach Deutschland von entscheidender Bedeutung. Das nationale Visum verschafft Ihnen Zugang zum Land, die Arbeitserlaubnis (jetzt Teil anderer Titel) ermöglicht Ihnen den Lebensunterhalt und die Aufenthaltserlaubnis sichert Ihnen einen langfristigen Aufenthalt. Da 2026 höhere Gehaltsgrenzen (z. B. 50.700 € für die Blaue Karte EU), ein erweitertes Online-Visumportal für einfachere Anträge und aktualisierte Einkommensgrenzen für die Krankenversicherung (77.400 € für die gesetzliche Versicherung) eingeführt werden, hängt die Berechtigung von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Zweck ab, während die Verfahren, Fristen und Gebühren entsprechend variieren. Durch vorausschauende Planung, die Sicherung eines Arbeitsplatzes, die Überprüfung Ihrer Qualifikationen und die Vorbereitung Ihrer Unterlagen können Sie Ihren Weg vereinfachen.
Dieser umfassende Leitfaden sollte alle Ihre Fragen zu den Einwanderungsmöglichkeiten in Deutschland beantworten!






