- Unterstützen Sie als Personalverantwortlicher Ihre qualifizierten Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern, indem Sie sie bei der Umwandlung ihrer Chancenkarte, die Teilzeitarbeit und Arbeitssuche für bis zu einem Jahr erlaubt, in ein vollwertiges Arbeitsvisumbegleiten, sobald sie einen Arbeitsplatz gefunden haben.
- Stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Dokumente vorbereitet und überprüft werden, einschließlich eines unterzeichnetenArbeitsvertrags, eines gültigen Reisepasses, anerkannter Qualifikationen und des Nachweises einerKrankenversicherung, um dieZulassungsvoraussetzungenzu erfüllen.
- Helfen Sie den Arbeitnehmern, rechtzeitig Termine bei derAusländerbehördezuvereinbaren, und raten Sie ihnen, den Antrag frühzeitig zu stellen, um Lücken zwischen den Genehmigungen zu vermeiden; achten Sie auf die anfallenden Gebühren und die erforderlichen Bescheinigungen.
- Beratung zu denGehaltsstufenfür die Visabewilligung und die potenzielle Berechtigung zur Erteilung einer Blauen Karte EU, die eine schnellereNiederlassungserlaubnisundFamiliennachzugermöglicht - wichtige Faktoren für die Mitarbeiterbindung und die Einhaltung der Vorschriften.
Wie man eineChancenkarte in einArbeitsvisum umwandelt
Als Personalverantwortlicher helfen Sie wahrscheinlich Ihren Mitarbeitern aus Nicht-EU-Ländern, sich im deutschen Einwanderungssystem zurechtzufinden. Die Chancenkarte ermöglicht es Fachkräften, nach Deutschland einzureisen und bis zu einem Jahr lang nach Arbeitsplätzen zu suchen. Sobald Ihr Mitarbeiter eine Stelle gefunden hat, ist die Umwandlung der Chancenkarte in ein Arbeitsvisum oder eine Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit der nächste Schritt, um den legalen Aufenthalt zu sichern.
Dieser Leitfaden enthält alles, was Sie wissen müssen – Zulassungsvoraussetzungen, Verfahren, Anforderungen, Dokumente, Antragsstellen, Terminvereinbarung, Gehaltsstufen, Bearbeitungszeit und Gebühren –, um Ihren Mitarbeitern bei der Umwandlung ihrer Chancenkarte in ein Arbeitsvisum für Deutschland im Jahr 2026 zu helfen.
Was ist die Chancenkarte?
Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, der qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern anziehen soll. Es erlaubt Ihrem Arbeitnehmer, bis zu einem Jahr in Deutschland zu leben, in Teilzeit (bis zu 20 Stunden/Woche) zu arbeiten und eine Vollzeitbeschäftigung zu suchen (Beschäftigung). Sobald der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag unterzeichnet hat, unterstützen Sie ihn bei der Umwandlung der Chancenkarte in ein Arbeitsvisum, um dem deutschen Aufenthaltsgesetz zu entsprechen.
Lesen Sie unseren ausführlichen Leitfaden zur Chancenkarte.
Zulassungsvoraussetzungen für die Umwandlung einer Chancenkarte in ein deutschesArbeitsvisum
Übersicht der Kriterien zur Umwandlung der Chancenkarte in ein Arbeitsvisum (Download-Format)
| Kriterien | Einzelheiten |
|---|---|
| Gesicherte Beschäftigung | Ein Stellenangebot eines deutschen Arbeitgebers ist zwingend erforderlich, bevor Sie sich bewerben können. |
| Qualifikationsspiel | Die Rolle muss mit ihrer Ausbildung übereinstimmen. |
| Minimales Gehalt (Mindestgehalt) | Für Mangelberufe, wie z. B. im Gesundheitswesen oder in der IT-Branche, gibt es eine bestimmte Mindestlohnschwelle, die eingehalten werden muss. |
| Arbeitsmarkt-Check | Die Bundesagentur für Arbeit muss den Arbeitsbedingungen zustimmen und sicherstellen, dass kein bevorzugter örtlicher Bewerber zur Verfügung steht. |
| Gültige Chancenkarte | Die Chancenkarte muss während des Bewerbungsverfahrens aktiv bleiben. |
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Schritt-für-Schritt-Verfahren zur Umwandlung der Chancenkarte in ein deutsches Arbeitsvisum (Arbeitsvisum)
| 1 Ein Jobangebot sichern | Vergewissern Sie sich, dass die Stelle ihren Qualifikationen entspricht und die Voraussetzungen für die Visumspflicht erfüllt. |
| 2 Benachrichtigen Sie die Ausländerbehörde | Wenden Sie sich an die örtliche Ausländerbehörde, um sie über Ihre Absicht, einen Antrag zu stellen, zu informieren. |
| 3 Dokumente sammeln | Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente (siehe unten). |
| 4 Antrag einreichen (Antrag) | Beantragen Sie das Arbeitsvisum bei der Ausländerbehörde oder dem deutschen Konsulat. |
| 5 Termin wahrnehmen (Termin) | Buchen Sie und nehmen Sie teil, falls erforderlich. |
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Anforderungen an die Konvertierung
Über die Förderungswürdigkeit hinaus gelten diese Anforderungen:
- Sprachkenntnisse: Deutsch (Deutschkenntnisse, A1-B2) oder Englisch (B2) können für bestimmte Berufe erforderlich sein, insbesondere für reglementierte Berufe wie Medizin.
- Krankenkasse (Krankenversicherung): Eine gültige gesetzliche Krankenversicherung ist obligatorisch.
- Finanzielle Stabilität: Finanzierungsnachweis (z. B. Sperrkonto mit 1.091 €/Monat), wenn der Job später beginnt.
- Anerkennung von Qualifikationen: Für reglementierte Berufe müssen die Qualifikationen über eine Anerkennungsstelle anerkannt werden. anabin oder eine Anerkennungsstelle.
Für die Umwandlung benötigte Dokumente(Dokumente)
Bereiten Sie diese Dokumente für die Bewerbung vor
- Gültiger Reisepass (Reisepass): Muss sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
- Arbeitsvertrag (Arbeitsvertrag): Unterschrieben, mit Angaben zur Funktion, zum Gehalt und zur Dauer des Arbeitsverhältnisses.
- Qualifikationsnachweis: Abschlüsse, Ausbildungszeugnisse oder Anerkennungsurkunden.
- CV (Lebenslauf): Beschreibung der Berufserfahrung.
- Krankenversicherungsnachweis: Bestätigung der Krankenkasse.
- Aktuelle Chancenkarte: Kopie der Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel).
- Erklärung des Arbeitgebers: Von der Personalabteilung ausgefülltes Formular zur Erklärung des Beschäftigungsverhältnisses, falls gewünscht.
- Mietvertrag: Wohnsitznachweis (fakultativ, aber empfohlen).
Erkundigen Sie sich bei der örtlichen Ausländerbehörde.
Wo Sie sich für das Arbeitsvisum bewerben können(Antragsstellen)
Die Anträge werden in Deutschland bearbeitet:
- Die örtliche Ausländerbehörde: Die Ausländerbehörde am Wohnort des Arbeitnehmers (z. B. Berlin, München).
- Online-Option: In einigen Regionen ist eine Ersteinreichung über das Portal der Konsularischen Dienste möglich, gefolgt von einem persönlichen Besuch.
Finden Sie Ihre Ausländerbehörde beim BAMF.
Details zum Termin(Terminvereinbarung)
- Buchung: Vereinbaren Sie einen Termin online oder telefonisch über die Ausländerbehörde. Buchen Sie in stark frequentierten Gebieten 2-3 Monate im Voraus.
- In-Person: Erforderlich für biometrische Daten (Fingerabdrücke, Foto) und Originaldokument
- HR-Tipp: Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, organisierte Unterlagen mitzubringen und frühzeitig zu erscheinen.
Zu berücksichtigendeGehaltsstufen (Salary Levels)
Das Gehalt hat Auswirkungen auf die Visumsgenehmigung:
- Teilzeit während der Chancenkarte: 13,90 € pro Stunde (Mindestlohn 2026) für bis zu 20 Stunden pro Woche (~1.112 € brutto pro Monat).
- Vollzeitbeschäftigung:
- Ingenieurwesen/Gesundheitswesen: 45.934 € bis 60.000 €+ je nach Erfahrung.
- Mangelberufe: 45.934 €+.
- IT: 50.700 €+ (berechtigt für die Blaue Karte EU; niedrigere Schwelle für Mangelberufe).
- Weg zur Niederlassungserlaubnis: Ein höheres Gehalt beschleunigt die Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung nach 3–4 Jahren.
Bearbeitungszeit für die Konvertierung
- Dauer: 1-3 Monate, abhängig von der Arbeitsbelastung der Ausländerbehörde und der Vollständigkeit des Dokuments (Vollständigkeit).
- HR-Tipp: Bewerben Sie sich frühzeitig, um die Zeit zwischen dem Ablauf der Chancenkarte und der Ausstellung des Arbeitsvisums zu überbrücken.
Gebühren für die Umwandlung
- Antragsgebühr: 100 € für eine Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit (2026).
- Zusätzliche Kosten: Biometrische Fotos (5–10 €), Übersetzungen/Beglaubigungen (50–100 €).
- Hinweis: Gebühren sind nicht erstattungsfähig.
Weitere wichtige Überlegungen für die Personalabteilung
- EU-Blue-Card-Option: Bei einem Gehalt von 50.700 € (Standard) oder 45.934 € (Mangelberufe) und einem anerkannten Abschluss bietet dies eine schnellere Niederlassungserlaubnis (21 Monate mit Deutsch B1).
- Familiennachzug: Das Arbeitsvisum ermöglicht Ehepartnern und Kindern den Nachzug – im Gegensatz zur Chancenkarte. Bereiten Sie Heiratsurkunden oder Geburtsurkunden vor.
- Support: Nutzen Sie „Make it in Germany“ für Personalressourcen.
- Arbeitsmarkt: Deutschland benötigt jährlich 400.000 Fachkräfte – mit Schwerpunkt auf IT, Ingenieurwesen und Gesundheitswesen.
Schlussfolgerung
Die Umwandlung einer Chancenkarte in ein Arbeitsvisum ist ein unkomplizierter, aber detaillierter Prozess. Als Personalverantwortlicher sorgen Sie durch die Verwaltung der Zulassungsvoraussetzungen, die Vorbereitung der Dokumente und die Koordination der Termine für die Einhaltung des Aufenthaltsgesetzes. Nutzen Sie diesen Leitfaden und Ressourcen wie Make it in Germany, um Ihren Mitarbeitern ein langfristiges Arbeitsvisum auf dem florierenden Arbeitsmarkt Deutschlands zu sichern.
Häufig gestellte Fragen zur Umwandlung der Opportunity Card in ein deutsches Arbeitsvisum
Die Umwandlung der Chancenkarte in eine EU-Blue Card oder ein reguläres Arbeitsvisum muss innerhalb Deutschlands bei der örtlichen Ausländerbehörde erfolgen. Sie kann nicht über eine deutsche Botschaft im Ausland abgewickelt werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwischen einem und drei Monaten, abhängig von der Auslastung und den Verfahren der zuständigen lokalen Einwanderungsbehörde.
Nein, Inhaber einer Chancenkarte dürfen nur bis zu 20 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Eine Vollzeitbeschäftigung ist erst nach der offiziellen Ausstellung der EU-Blue Card oder einer anderen Arbeitsaufenthaltsgenehmigung zulässig.
Bewerber müssen in der Regel einen gültigen Arbeitsvertrag, einen Nachweis über ihre Anmeldung in Deutschland, anerkannte Qualifikationen, eine gültige Krankenversicherung und einen gültigen Reisepass vorlegen, um den Umwandlungsprozess abzuschließen.
Ja, sobald die EU-Blue Card genehmigt ist, profitiert der Inhaber von vereinfachten Familienzusammenführungsrechten, die es Ehepartnern und unterhaltsberechtigten Kindern ermöglichen, unter günstigen Bedingungen nach Deutschland zu kommen und sich dort aufzuhalten.




