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Globale Unternehmen nutzen Jobbatical zur Umgestaltung der Mobilität
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Umfassende Unterstützung bei Einwanderung und Relocation
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Wir werden Ihnen in Kürze weitere Informationen und die Einzelheiten des Treffens mitteilen.
Ja, wenn das Unternehmen nicht in der KvK registriert ist, in Konkurs gegangen ist, eine Geldstrafe nach dem Ausländergesetz erhalten hat oder die Solvenzprüfung der RVO nicht bestanden hat (bei neuen Unternehmen). Einsprüche können innerhalb von 4 Wochen eingereicht werden.
Ja, nach 5 Jahren Gesamtaufenthalt (auch vorübergehend), wenn Sie integriert sind und die Einbürgerungskriterien erfüllen (z. B. keine schweren Straftaten). Der EU-Status hat keinen direkten Einfluss auf die Anspruchsberechtigung.
Ja, wenn das Unternehmen in der niederländischen KvK eingetragen ist und die IND-Kriterien erfüllt. Die Anträge werden beim IND in den Niederlanden eingereicht, oft mit rechtlicher Unterstützung für ausländische Unternehmen.
Ja, melden Sie sich innerhalb von 4 Wochen nach Antritt der neuen Stelle oder stellen Sie einen Antrag, um den ständigen Wohnsitz beizubehalten. Lücken (z. B. verspätete Benachrichtigung) können den Anspruch auf Daueraufenthalt oder Staatsbürgerschaft beeinträchtigen.
Nein, die GVVA ist arbeitgeberspezifisch. Für einen neuen Arbeitgeber ist ein neuer GVVA-Antrag erforderlich, einschließlich einer Arbeitsmarktprüfung, es sei denn, er ist davon befreit.