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Spanien

Checkliste für die Genehmigung einer unternehmensinternen Versetzung (ICT) nach Spanien

Steht bereits fest, dass Ihr Mitarbeiter eine Genehmigung für den unternehmensinternen Transfer (ICT) nach Spanien benötigt? Diese Checkliste richtet sich an Personalabteilungen und Global-Mobility-Manager, die die Frage der Berechtigung bereits geklärt haben und nun die genauen Unterlagen, Formatvorgaben und Übersetzungsanforderungen für einen erfolgreichen Antrag bei der UGE-CE und dem Konsulat benötigen. Zu jedem Dokument sind die Formatvorgaben, Apostille-Anforderungen sowie die spezifischen Punkte aufgeführt, die zu Ablehnungen durch die UGE-CE führen können, damit Ihr Team gleich beim ersten Mal einen vollständigen Antrag einreichen kann.
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Was ist die Genehmigung für unternehmensinterne Versetzungen (ICT) in Spanien?

Die spanische ICT-Genehmigung ist eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger, die von einer Niederlassung außerhalb der EU zu einer spanischen Gesellschaft innerhalb derselben Unternehmensgruppe versetzt werden. Sie gilt für Führungskräfte, Fachkräfte und Praktikanten und erfordert keine Arbeitsmarktprüfung. Die ICT-EU-Variante gewährt zusätzlich EU-Mobilitätsrechte, sodass Ihr Mitarbeiter während der Gültigkeitsdauer der Genehmigung in anderen EU-Mitgliedstaaten arbeiten darf.

Das spanische Gastunternehmen reicht den Antrag online bei der „Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos“ (UGE-CE) ein. Die Bearbeitung dauert etwa 20 Werktage. Nach der Genehmigung beantragt Ihr Mitarbeiter das nationale ICT-Visum beim spanischen Konsulat in seinem Wohnsitzland, bevor er nach Spanien umzieht.

Kritisch, höchstes Ablehnungsrisiko
Erforderlich, muss eingereicht werden
Das hängt von Ihrer Situation ab
Teil 1 von 2

🏢 Unterlagen des Arbeitgebers (spanische Gastorganisation)

Diese Unterlagen werden von Ihrem spanischen Unternehmen bei der Einreichung des Online-ICT-Antrags bei der UGE-CE eingereicht. Bereiten Sie diese vor, bevor Ihr Mitarbeiter mit der Zusammenstellung seiner persönlichen Unterlagen beginnt.

Fortschritte des Arbeitgebers
0 / 9
Arbeitgeberdokument 01
Online-Antragsformular für eine IKT-Genehmigung (UGE-CE)
Erforderlich Jobbatical bewertet dies
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Eingereicht vonspanische Gastorganisation oder bevollmächtigter Rechtsvertreter
Eingereicht beiUGE-CE, ausschließlich online über das offizielle elektronische Register
FormatAusschließlich elektronische Einreichung; Bewerbungen in Papierform werden nicht akzeptiert
Häufiges ProblemUnvollständige Formularfelder oder Datenabweichungen zwischen Formular und Begleitdokumenten
Jobbatical erstellt und reicht den UGE-CE-Antrag im Namen der spanischen Gastorganisation ein, füllt dabei alle Formularfelder aus und überprüft vor der Einreichung die Übereinstimmung mit den Begleitdokumenten.
Arbeitgeberdokument 02
Dokumentation der konzerninternen Geschäftsbeziehungen
Kritisch Jobbatical bespricht dies
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Muss enthaltenNachweis der rechtlichen Beziehung zwischen dem entsendenden Unternehmen (im Ausland) und der spanischen Gastorganisation, z. B. Mutter-Tochter-Struktur, Beteiligungsnachweise oder Kooperationsvereinbarung
FormatBeglaubigte Unternehmensunterlagen; ausländische Dokumente müssen mit einer Apostille versehen und offiziell ins Spanische übersetzt sein
Häufiger Grund für eine AblehnungUnfähigkeit, eine echte, aktive Geschäftsbeziehung nachzuweisen; UGE-CE betrachtet dies als möglichen Ausweg und lehnt den Antrag ab oder fordert weitere Nachweise an
ÜbersetzungFür alle nicht-spanischen Dokumente ist eine beglaubigte/amtliche Übersetzung ins Spanische erforderlich
Jobbatical prüft alle Dokumente zur Unternehmensstruktur und berät darüber, welche Unternehmensverflechtungen den Anforderungen der UGE-CE genügen, bevor der Antrag eingereicht wird.
Arbeitgeberdokument 03
Versetzungsbescheid / Zuweisungsbescheid
Kritisch Jobbatical bespricht dies
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Muss enthaltenVollständiger Name des Mitarbeiters, Funktion/Titel, Beginn und Ende der Entsendung, Arbeitsort in Spanien, Gehalt in Spanien (mindestens 40.077 € brutto/Jahr im Jahr 2026) sowie Angaben zur aufnehmenden Einrichtung
Ausgestellt vonAbsendendes Unternehmen im Ausland, auf Firmenbriefpapier und von einem Zeichnungsberechtigten unterzeichnet
Häufige AblehnungsgründeFehlende Gehaltsangabe, ungenaue Stellenbeschreibung oder Übergangsdaten, die nicht mit dem Arbeitsvertrag übereinstimmen
SpracheMuss auf Spanisch verfasst sein oder von einer beglaubigten spanischen Übersetzung begleitet werden
Jobbatical stellt eine vorlagenkonforme Übertragungsbescheinigung zur Verfügung und prüft die endgültige Fassung vor der Einreichung auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der UGE-CE.
Arbeitgeberdokument 04
Arbeitsvertrag oder Dienstleistungsvertrag (Spanien)
Erforderlich Jobbatical bewertet dies
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Muss enthaltenStelle, Gehalt, Arbeitszeit, Dauer der Entsendung und Bestätigung der Einhaltung des spanischen Arbeitsrechts
GehaltsgrenzeMindestens 40.077 € brutto pro Jahr (2026), jährlich beim spanischen Ministerium zu überprüfen
FormularVon beiden Parteien unterzeichnet; in spanischer Sprache oder mit beglaubigter spanischer Übersetzung
Häufiges ProblemDas Gehalt ist in einer Fremdwährung angegeben, ohne dass ein klarer Umrechnungswert vorliegt, der dem Schwellenwert entspricht
Arbeitgeberdokument 05
Sozialversicherungsschutz / Versicherungsbescheinigung
Kritisch Jobbatical bespricht dies
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Was Sie benötigenVersicherungsbescheinigung, sofern ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Spanien und dem Entsendeland besteht; andernfalls ist ein Sozialversicherungsvertreter in Spanien zu benennen
Ausgestellt vonSozialversicherungsbehörde im Heimatland des Arbeitnehmers (sofern ein Abkommen besteht)
Häufiger Grund für die AblehnungKeine Sozialversicherungsunterlagen eingereicht; UGE-CE verlangt für jeden ICT-Antrag einen Versicherungsnachweis
Ebenfalls erforderlichAnmeldung bei der Sozialversicherung in Spanien am ersten Tag unmittelbar nach Ankunft des Mitarbeiters, unabhängig von der Versicherungsbescheinigung
Jobbatical kümmert sich am ersten Tag um die Anmeldung bei der Sozialversicherung in Spanien und berät Sie darüber, ob für die Staatsangehörigkeit Ihres Mitarbeiters eine Versicherungsbescheinigung oder die Ernennung eines spanischen Vertreters erforderlich ist.
Arbeitgeberdokument 06
Nachweis einer tatsächlichen Geschäftstätigkeit (spanische Gastgesellschaft)
Erforderlich
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Muss enthaltenAuszug aus dem Handelsregister, Steuerregistrierungsnummer (NIF) und/oder aktuelle Steuererklärungen, die eine tatsächliche Geschäftstätigkeit in Spanien belegen
AktualitätDer Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein
Häufiges ProblemBei neu registrierten spanischen Unternehmen ohne Geschäftsverlauf kann die UGE-CE zusätzliche Nachweise für eine aktive Geschäftstätigkeit verlangen
FormatBeglaubigte Abschriften; elektronische Auszüge aus dem Zentralen Handelsregister werden akzeptiert
Arbeitgeberdokument 07
Formular 790, Zahlung der Anmeldegebühr (UGE-CE)
Erforderlich
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Betrag71,81 € für den Antrag auf die UGE-CE-Genehmigung (2026)
Ausgestellt vonspanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria); zu entrichten vor oder bei Einreichung
FormatGestempelter/validierter Zahlungsbeleg Modelo 790; muss genau mit den Angaben des Antragstellers und des Antrags übereinstimmen
Häufiges ProblemVerwendung des falschen Modelo 790-Codes: Überprüfen Sie vor der Zahlung den korrekten Code für ICT-Anwendungen.
Arbeitgeberdokument 08
Vollmacht (falls von einem gesetzlichen Vertreter eingereicht)
Vorbehaltlich der Inanspruchnahme eines Rechtsvertreters
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Wer benötigt diesErforderlich, wenn der ICT-Antrag von einem Einwanderungsanwalt oder -vermittler im Namen der aufnehmenden Einrichtung eingereicht wird
Muss enthaltenEine ausdrückliche Vollmacht, im Namen des spanischen Unternehmens bei Einwanderungsbehörden zu handeln; der Unterzeichner muss ein bevollmächtigter Unternehmensvertreter sein
FormNotariell beglaubigt; bei Ausstellung im Ausland muss das Dokument mit einer Apostille versehen und von einer beglaubigten spanischen Übersetzung begleitet sein
Gültigkeit erforderlichMuss zum Zeitpunkt der Einreichung gültig sein; eine abgelaufene oder undatierte Vollmacht wird abgelehnt
Arbeitgeberdokument 09
Vorabmitteilung gemäß dem Beckham-Gesetz
Vorbehaltlich der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer in den letzten fünf Jahren nicht in Spanien steuerlich ansässig war
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Für wen gilt das?Arbeitnehmer, die in den letzten 5 Jahren nicht in Spanien steuerlich ansässig waren, kommen in der Regel für das Beckham-Gesetz in Frage (pauschaler Einkommensteuersatz von 24 % für bis zu 6 Jahre)
Was erforderlich istEinreichung des offiziellen Antragsformulars Modelo 149 bei der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der Arbeit in Spanien
Häufiges ProblemWenn die sechsmonatige Antragsfrist versäumt wird, kann diese nicht rückwirkend geltend gemacht werden, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer den Standardsatz (bis zu 47 %) anstelle von 24 % zahlen muss
Ausgestellt innerhalb vonMuss innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der Anmeldung des Arbeitnehmers bei der spanischen Sozialversicherung eingereicht werden
Jobbatical prüft zum Zeitpunkt der Antragstellung die Anspruchsberechtigung nach dem Beckham-Gesetz und koordiniert die Einreichung des Formulars Modelo 149, um sicherzustellen, dass die Frist stets eingehalten wird.

Teil 2 von 2

👤 Mitarbeiterunterlagen, Antrag auf ein ICT-Visum (Konsulat)

Nach der Genehmigung durch die UGE-CE beantragt Ihr Mitarbeiter das nationale ICT-Visum beim spanischen Konsulat in seinem Wohnsitzland. Diese Unterlagen muss er persönlich vorlegen.

Fortschritte der Mitarbeiter
0 / 9
Mitarbeiterdokument 01
Gültiger Reisepass mit biometrischen Daten
Kritisch
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Erforderliche GültigkeitsdauerZum Zeitpunkt der Visumantragstellung muss das Reisepass noch mindestens 1 Jahr gültig sein; idealerweise für die gesamte Dauer des Transfers
Leere SeitenMindestens 2 leere Visumseiten erforderlich
Muss enthaltenBiometrischer Chip; nicht-biometrische Reisepässe werden von den meisten spanischen Konsulaten nicht akzeptiert
Häufiger Grund für die AblehnungDas Ablaufdatum des Reisepasses liegt zu nahe am Ende des Transfers; es wurde ein alter/nicht biometrischer Reisepass vorgelegt
Mitarbeiterdokument 02
Genehmigung der ursprünglichen Aufenthaltsgenehmigung UGE-CE
Erforderlich
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Herausgegeben vonUGE-CE (Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos), Spanien
Muss enthaltenOriginal der Genehmigungsbescheinigung + Kopie; die Genehmigung muss im Konsularbezirk eingereicht werden, in dem der Arbeitnehmer wohnt
Gültigkeit erforderlichMuss bei Vorlage im Konsulat noch gültig sein; zögern Sie die Beantragung des Visums nach Erhalt der UGE-CE-Genehmigung nicht hinaus
Häufiges ProblemBeantragung beim falschen Konsulat: Das Visum muss im Konsularbezirk des aktuellen Wohnsitzes des Arbeitnehmers beantragt werden
Mitarbeiterdokument 03
Passfoto (biometrischer Standard)
Erforderlich
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Maße35 mm × 45 mm; weißer Hintergrund; Ganzgesicht, keine Brille, keine Kopfbedeckung (außer aus religiösen Gründen)
AktualitätAufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate
AnzahlIn der Regel sind 2 identische Fotos erforderlich; bitte erkundigen Sie sich beim jeweiligen Konsulat
Häufiges ProblemFotos mit farbigem Hintergrund, nur teilweise zu sehenden Gesichtern oder im Selfie-Stil werden abgelehnt
Mitarbeiterdokument 04
Führungszeugnis (Heimatland + alle Wohnorte)
Kritisch
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VersicherungszeitraumMuss die letzten 5 Jahre abdecken; erforderlich für jedes Wohnsitzland während dieses Zeitraums
Apostille / BeglaubigungAusländische Strafregisterauszüge müssen mit einer Apostille versehen oder beglaubigt werden (je nachdem, ob das ausstellende Land Unterzeichnerstaat des Haager Übereinkommens ist)
ÜbersetzungFür alle nicht-spanischen Dokumente ist eine beglaubigte/amtliche Übersetzung ins Spanische erforderlich
Häufiger Grund für die AblehnungDas Zertifikat ist zum Zeitpunkt der Einreichung älter als 3 Monate, es fehlen Angaben zu früheren Wohnorten oder es fehlt die Apostille
Mitarbeiterdokument 05
Ärztliches Attest / Gesundheitserklärung
Erforderlich
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Muss enthaltenBescheinigung, dass der Arbeitnehmer keine Krankheit hat, die gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften (WHO-Standards) eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt
Ausgestellt voneinen zugelassenen Arzt oder eine zuständige medizinische Behörde im Wohnsitzland des Arbeitnehmers
AktualitätAusgestellt innerhalb von 3 Monaten vor dem Datum des Visumantrags
ÜbersetzungEine beglaubigte spanische Übersetzung ist erforderlich, wenn das Dokument in einer anderen Sprache als Spanisch ausgestellt wurde
Mitarbeiterdokument 06
Private Krankenversicherung (in Spanien zugelassener Versicherer)
Kritisch
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MindestdeckungVollständige Krankenversicherung in Spanien für die Dauer des Transfers; keine Selbstbeteiligungsgrenzen oder geografischen Ausschlüsse innerhalb Spaniens
Ausgestellt vonEin in Spanien zugelassener Versicherer; bitte überprüfen Sie die Zulassung vor dem Kauf
GültigkeitsdauerMuss mindestens die ursprüngliche Gültigkeitsdauer der Genehmigung abdecken; bei Verlängerung der Genehmigung ist der Versicherungsschutz zu erneuern
Häufiger Grund für eine AblehnungVersicherer nicht in Spanien zugelassen; Reiseversicherung anstelle einer Krankenversicherung vorgelegt; Deckungslücke zwischen den verschiedenen Phasen der Aufenthaltsgenehmigung
Jobbatical überprüft die Zulassung der Versicherer und berät zu den für die jeweilige Staatsangehörigkeit und das jeweilige Versetzungsprofil geeigneten privaten Krankenversicherungsoptionen.
Mitarbeiterdokument 07
Nachweis der Qualifikationen oder Berufserfahrung
Kritisch
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Muss enthaltenHochschulabschluss (Bachelor oder höher) ODER Nachweis von mindestens 3 Jahren Berufserfahrung, die einem Hochschulabschluss entspricht, für Führungskräfte und Fachkräfte; Auszubildende müssen einen Nachweis über ein Ausbildungsprogramm erbringen
FormatOriginalzeugnisse und -zeugnisauszüge; ausländische Dokumente müssen mit einer Apostille versehen und offiziell ins Spanische übersetzt sein
ÜbersetzungFür alle Dokumente, die nicht ursprünglich in Spanisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische erforderlich
Häufiger Grund für eine AblehnungAbschluss nicht mit Apostille versehen; Erfahrungsnachweise nicht auf Firmenbriefpapier oder nicht von einem bevollmächtigten Personalverantwortlichen unterzeichnet
Mitarbeiterdokument 08
Nachweis einer mindestens dreimonatigen vorherigen Beschäftigung bei der Gruppe
Erforderlich
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Muss enthaltenLohnabrechnungen oder ein Arbeitszeugnis, aus denen hervorgeht, dass unmittelbar vor der Entsendung mindestens drei Monate lang ein ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis bei dem entsendenden Unternehmen oder einem anderen Unternehmen derselben Unternehmensgruppe bestanden hat
FormatArbeitgeberbescheinigung auf Firmenbriefpapier sowie entsprechende Gehaltsabrechnungen; gegebenenfalls mit Apostille versehen und ins Spanische übersetzt
Häufige LückeLücke in der Beschäftigung oder Unterbrechung der Zugehörigkeit zur Unternehmensgruppe – selbst eine Unterbrechung von nur einem Monat kann zum Ausschluss von der Übertragung führen
KonsistenzDer berufliche Werdegang muss mit dem Lebenslauf des Mitarbeiters und den Unterlagen zur Unternehmensstruktur übereinstimmen
Mitarbeiterdokument 09
Nachweis des Wohnsitzes im Konsularbezirk
Erforderlich
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Muss enthalteneine Strom-, Wasser- oder Gasrechnung, einen Kontoauszug oder eine offizielle Wohnsitzbescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz im Konsularbezirk des spanischen Konsulats hat, bei dem er den Antrag stellt
AktualitätAusgestellt innerhalb von 3 Monaten vor dem Datum des Visumantrags
Häufiges ProblemAntrag beim falschen Konsulat: Antragsteller müssen den Antrag im Konsularbezirk ihres Wohnsitzes stellen, nicht in dem ihrer Staatsangehörigkeit
Nicht zulässigPostfachadressen oder Geschäftsadressen; es muss sich um eine private Wohnadresse handeln

Nimm die Checkliste mit

Laden Sie sich ein übersichtliches PDF mit allen 18 Dokumentennamen herunter – nützlich für die Einweisung Ihrer Mitarbeiter, die Weitergabe an einen lokalen Ansprechpartner in der Personalabteilung oder die interne Nachverfolgung der Vorbereitungen. Für botschaftsspezifische Anforderungen, die Regeln zum UGE-CE-Dokumentformat und auf die Staatsangehörigkeit Ihrer Mitarbeiter zugeschnittene Hinweise zur Vermeidung von Ablehnungen wenden Sie sich bitte an das Jobbatical-Team.

↧ Grundlegende Checkliste herunterladen (PDF)

Nur Dokumentennamen, keine botschaftsspezifischen Angaben

Hier finden Sie die vollständige, maßgeschneiderte Checkliste →

Formatierungsregeln · UGE-CE-Leitfaden · Vermeidung von Ablehnungen

Für Personal- und Global-Mobility-Teams

Müssen Sie IKT-Genehmigungsanträge für mehrere Mitarbeiter in Spanien bearbeiten?

Die spanische IKT-Genehmigung erfordert zwei getrennte Behördengänge: bei der UGE-CE für die Aufenthaltsgenehmigung und beim spanischen Konsulat für das nationale Visum, wobei für jeden Schritt eigene Anforderungen an das Dokumentenformat und zeitliche Abhängigkeiten gelten. Fehler in der UGE-CE-Phase verzögern den Konsulatsprozess um Wochen; eine versäumte Sozialversicherungsanmeldung am ersten Tag birgt ein Compliance-Risiko für Ihr Unternehmen. Jobbatical verwaltet beide Phasen von Anfang bis Ende, einschließlich der Einreichung von Unterlagen bei Beckham Law und der Beantragung der TIE-Nummer.

99 %+Zulassungsquote beim ersten Versuch
<24haverage document review turnaround
Über 120unterstützte Nationalitäten
„Jobbatical hat den gesamten ICT-Prozess abgewickelt – von der Einreichung beim UGE-CE bis zur Ernennung durch das TIE – und uns auf die Möglichkeit im Rahmen des Beckham-Gesetzes hingewiesen, die unser Team völlig übersehen hatte.“
, Global Mobility Manager, europäisches Technologieunternehmen

Häufigste Gründe für die Ablehnung des spanischen IKT-Aufenthaltsgenehmigungsantrags im Jahr 2026

UGE-CE prüft die Anträge sorgfältig. Dies sind die häufigsten Gründe, warum Anträge auf eine spanische IKT-Arbeitserlaubnis abgelehnt oder verzögert werden, und was Ihre Personalabteilung tun kann, um dies zu verhindern.

Grund für die Ablehnung Risikostufe So beugen Sie dem vor
Es wurde kein Unternehmenszusammenhang eindeutig nachgewiesen Hoch Legen Sie beglaubigte Unterlagen zur Unternehmensstruktur vor (Mutter-Tochter-Verträge, Beteiligungsaufstellungen), aus denen eine echte, aktive konzerninterne Beziehung hervorgeht. Die UGE-CE lehnt Anträge ab, die eher wie Umgehungsmanöver als wie echte Übertragungen wirken.
In dem Überweisungsschreiben fehlen erforderliche Angaben Hoch Das Entsendungsschreiben muss die genaue Funktion, das Gehalt (mindestens 40.077 € brutto/Jahr im Jahr 2026), die Entsendungsdaten, Angaben zur aufnehmenden Einrichtung sowie den Arbeitsort in Spanien enthalten. Das Fehlen eines dieser Angaben ist ein Grund für die Ablehnung.
Gehalt unterhalb der ICT-Mindestgrenze Hoch Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung den aktuellen Jahresgrenzwert; dieser wird jedes Jahr überprüft. Das Gehalt muss im Vertrag und im Überweisungsschreiben eindeutig in Euro angegeben sein; Angaben in Fremdwährung ohne Umrechnung führen zu Verzögerungen.
Fehlende oder unvollständige Sozialversicherungsunterlagen Hoch Für jeden Antrag auf Sozialversicherungsschutz ist ein Nachweis über den Sozialversicherungsschutz erforderlich, entweder eine Versicherungsbescheinigung (sofern ein bilaterales Abkommen besteht) oder die Benennung eines spanischen Sozialversicherungsvertreters. Das Versäumnis, dies beizufügen, ist ein häufiger und vermeidbarer Grund für die Ablehnung des Antrags.
Das Führungszeugnis ist abgelaufen, unvollständig oder nicht mit einer Apostille versehen Hoch Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als drei Monate sein und müssen alle Länder abdecken, in denen der Antragsteller in den letzten fünf Jahren gewohnt hat. Ausländische Bescheinigungen müssen mit einer Apostille versehen (Länder des Haager Übereinkommens) oder beglaubigt sein und eine beglaubigte spanische Übersetzung enthalten.
Krankenversicherung bei einem nicht zugelassenen Versicherer Mittel Vergewissern Sie sich vor dem Abschluss, dass der Versicherer in Spanien zugelassen ist. Reiseversicherungen sind nicht zulässig. Die Police muss den gesamten Aufenthaltszeitraum abdecken und darf keine geografischen Ausschlüsse innerhalb Spaniens enthalten.
Vorherige Beschäftigung von weniger als 3 Monaten in der Gruppe Mittel Der Arbeitnehmer muss vor dem Entsendungsdatum seit mindestens drei Monaten in einem ununterbrochenen Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis mit dem entsendenden Unternehmen oder einer anderen Gesellschaft derselben Unternehmensgruppe stehen.
Beantragung beim falschen Konsulat (Visumphase) Mittel Nach der Genehmigung durch die UGE-CE muss der Arbeitnehmer das Visum bei dem spanischen Konsulat beantragen, das für seinen aktuellen Wohnort zuständig ist, und nicht bei dem Konsulat, das für sein Herkunftsland zuständig ist. Dies ist eine Vorschrift des Konsulats, die viele Antragsteller überrascht.
Sind Sie sich nicht sicher, ob die Bewerbungsunterlagen Ihres Mitarbeiters absichtsicher sind? Vereinbaren Sie eine 20-minütige Überprüfung bei Jobbatical →

Was übernimmt Jobbatical bei Ihrem ICT-Wechsel nach Spanien?

Von der Einreichung beim UGE-CE bis zur Einhaltung der Vorschriften ab dem ersten Tag: Jobbatical kümmert sich um alle Schritte, damit sich Ihr HR-Team auf den Umzug konzentrieren kann – und nicht auf den Papierkram.

  • Vorbereitung und Online-Einreichung der UGE-CE-Bewerbung
  • Prüfung von Dokumenten und Koordination von Apostillen sowie Übersetzungen
  • Informationen zu Visa und Terminvereinbarungen beim Konsulat
  • Tag 1: Unterstützung bei der Anmeldung bei der Sozialversicherung und beim TIE-Antrag
  • Einreichung des Beckham-Gesetzes (Formular 149) innerhalb der sechsmonatigen Frist

Rechtlicher Hinweis & Hinweis zur Richtigkeit

✓ Zuletzt im Mai 2026 von den Einwanderungsspezialisten von Jobbatical überprüft

Haftungsausschluss: Diese Checkliste dient lediglich als allgemeine Orientierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Einwanderungsberatung dar; die Anforderungen können sich ohne Vorankündigung ändern. Die Anforderungen an die Unterlagen, die Gehaltsgrenzen und die Verpflichtungen des Sponsors für die Genehmigung einer unternehmensinternen Versetzung (ICT) nach Spanien werden regelmäßig von der UGE-CE und dem spanischen Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration aktualisiert. Bitte überprüfen Sie die aktuellen offiziellen Richtlinien, bevor Sie einen Antrag einreichen. Jobbatical übernimmt keine Haftung für Visumsablehnungen, Verzögerungen bei der Erteilung von Genehmigungen oder Komplikationen, die sich aus dem Vertrauen auf diese Checkliste ergeben. Für eine vollständige, fallspezifische Dokumentenliste und professionelle Beratung wenden Sie sich bitte an das Jobbatical-Einwanderungsteam.

Anforderungen für die spanische IKT-Genehmigung nach Staatsangehörigkeit (2026): Botschaftsspezifische Ergänzungen

Die oben aufgeführte Standard-Checkliste gilt für alle Staatsangehörigkeiten. In der folgenden Tabelle sind zusätzliche oder spezifische Anforderungen aufgeführt, die spanische Konsulate je nach Staatsangehörigkeit Ihres Mitarbeiters stellen. Erkundigen Sie sich vor der Einreichung stets beim zuständigen spanischen Konsulat, da sich die Anforderungen ohne Vorankündigung ändern können.

🇮🇳
Indien
Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
  • Geburtsurkunde (mit Apostille), sofern Familienangehörige darin aufgeführt sind
  • Die Abschlusszeugnisse müssen von der zuständigen indischen Landesbehörde mit einer Apostille versehen werden – eine Bescheinigung der Universität allein reicht nicht aus
  • Kontoauszüge (der letzten 3 Monate) als zusätzlicher Nachweis der finanziellen Stabilität
  • Heiratsurkunde (mit Apostille), sofern der Ehepartner im Antrag aufgeführt ist
Standorte der Konsulate: Mumbai, Neu-Delhi, Chennai, Kalkutta | Visumzentrum: BLS International
🇺🇸
Vereinigte Staaten
Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
  • Führungszeugnis des FBI (mit Apostille) zusätzlich zu den Überprüfungen auf Bundesstaatenebene, falls der Mitarbeiter in mehreren US-Bundesstaaten gelebt hat
  • Die Dokumente müssen gemäß dem US-Haager Apostille-Verfahren mit einer Apostille versehen sein – das spanische Konsulat akzeptiert eine bloße Beglaubigung nicht
Standorte der Konsulate: New York, Los Angeles, Chicago, Miami, Houston, San Francisco
🇨🇳
China
Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
  • China ist kein Unterzeichnerstaat des Haager Übereinkommens – Dokumente müssen über das chinesische Außenministerium und anschließend über die spanische Botschaft in Peking/Shanghai beglaubigt werden; eine Apostille ist nicht erforderlich.
  • Führungszeugnis der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit, beglaubigt durch die gesamte diplomatische Kette
  • Die Abschlusszeugnisse müssen die gesamte Beglaubigungskette durchlaufen (Hochschule → Bildungsministerium → Außenministerium → Spanische Botschaft)
Standorte der Konsulate: Peking, Shanghai | Visumzentrum: BLS International (Peking, Shanghai)
🇧🇷
Brasilien
Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
  • Strafregisterauszug (Antecedentes Criminais) der Bundespolizei, mit Apostille
  • Von der Notarkette mit einer Apostille versehene Abschlusszeugnisse
  • Dokumente in portugiesischer Sprache müssen beglaubigt ins Spanische übersetzt werden – brasilianisches Portugiesisch unterscheidet sich vom europäischen Portugiesisch; spanische Konsulate können eine Neuübersetzung verlangen, wenn die Qualität mangelhaft ist
Standorte der Konsulate: São Paulo, Rio de Janeiro, Recife, Porto Alegre
🇲🇽
Mexiko
Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
  • Führungszeugnis (Carta de No Antecedentes Penales) der Generalstaatsanwaltschaft, mit Apostille versehen; unter Umständen ist auch eine Überprüfung auf Bundesebene erforderlich
  • Durch das Innenministerium (Secretaría de Gobernación) mit einer Apostille versehene Abschlussurkunde
Standorte der Konsulate: Mexiko-Stadt, Guadalajara, Monterrey | Visumzentrum: BLS International
🇷🇺
Russland
Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
  • Russland ist Unterzeichnerstaat des Haager Übereinkommens – Dokumente müssen von der zuständigen russischen Behörde mit einer Apostille versehen werden
  • Führungszeugnis des russischen Innenministeriums, mit Apostille versehen
  • Von der zuständigen regionalen Bildungsbehörde mit einer Apostille versehene Abschlusszeugnisse
  • Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich vor der Antragstellung nach dem aktuellen Betriebsstatus des Konsulats – einige spanische Konsulate in Russland bieten möglicherweise nur eingeschränkte Dienstleistungen an
Standorte der Konsulate: Moskau (bitte die aktuelle Verfügbarkeit prüfen)
🇵🇰
Pakistan
Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
  • Pakistan ist kein Unterzeichnerstaat des Haager Übereinkommens – Dokumente müssen über das pakistanische Außenministerium und anschließend über die spanische Botschaft in Islamabad beglaubigt werden
  • Führungszeugnis (PRC) des örtlichen Amtsgerichts, beglaubigt durch die volle diplomatische Kette
  • Beglaubigung des Abschlusszeugnisses durch die Higher Education Commission (HEC) in Pakistan vor der Beglaubigungskette
  • In der Regel werden Kontoauszüge (3–6 Monate) als zusätzlicher Finanznachweis verlangt
Standorte der Konsulate: Islamabad, Karachi | Visumzentrum: BLS International
🇿🇦
Südafrika
Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
  • Führungszeugnis der südafrikanischen Polizei (SAPS) – mit Apostille
  • Durch das DIRCO (Ministerium für internationale Beziehungen und Zusammenarbeit) mit einer Apostille versehene Abschlusszeugnisse
  • Planen Sie zusätzliche Vorlaufzeit ein – die Bearbeitungszeiten bei SAPS und DIRCO können die Phase der Dokumentenbeschaffung um 3–4 Wochen verlängern
Standorte der Konsulate: Kapstadt, Johannesburg

Sie wissen nicht genau, welche Anforderungen das zuständige Konsulat oder die Botschaft Ihres Mitarbeiters stellt? Vereinbaren Sie ein Gespräch mit dem Jobbatical-Team →

IKT-Aufenthaltsgenehmigung für Spanien: Wichtige Informationen für Personalabteilungen (2026)

  • Bearbeitungsdauer UGE-CE: ca. 20 Werktage (gesetzlich vorgeschrieben)
  •  Bearbeitung des Visums durch das Konsulat: ca. 10 Werktage nach Genehmigung durch die UGE-CE
  •  Realistischer Zeitrahmen von der Antragstellung bis zur Zustellung: 8–14 Wochen (einschließlich Apostille und Übersetzung der Dokumente)
  •  Gesamtkosten pro Überweisung: 430–980 €, einschließlich der Gebühr für das Formular Modelo 790 (71,81 €), der Visumgebühr des Konsulats, der TIE-Karte und der obligatorischen Krankenversicherung
  •  Mindestgehalt (2026): 40.077 € brutto pro Jahr für Führungskräfte und Fachkräfte
  •  Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung: bis zu 3 Jahre für Führungskräfte und Fachkräfte; 1 Jahr für Auszubildende
  •  Arbeitsmarktprüfung: Nicht erforderlich; einer der wichtigsten Vorteile des IKT-Verfahrens
  •  Mobilität innerhalb der EU: Inhaber einer IKT-EU-Genehmigung können in anderen EU-Mitgliedstaaten innerhalb derselben Unternehmensgruppe arbeiten, sofern dies zuvor der UGE-CE gemeldet wurde
  •  TIE-Karte: Muss innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise nach Spanien beantragt werden
  •  Biometrische Daten: Der Antragsteller muss für die Visumbeantragung persönlich beim spanischen Konsulat vorstellig werden


Umfassende Unterstützung bei der Beantragung einer Genehmigung für unternehmensinterne Entsendungen nach Spanien finden Sie im Service „Spain ICT Permit“ von Jobbatical .

Haftungsausschluss: Die länderspezifischen Anforderungen ändern sich regelmäßig. Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen spanischen Konsulat oder der Botschaft nach den aktuellen Anforderungen, bevor Sie die Unterlagen für Ihre Mitarbeiter vorbereiten. Diese Tabelle dient lediglich als Orientierungshilfe.

Holen Sie sich Hilfe bei der Beantragung Ihrer Genehmigung für eine unternehmensinterne Versetzung (ICT) in Spanien

Benötigen Sie Unterstützung, die über diesen Rechner hinausgeht? Unsere Experten kümmern sich um den gesamten Prozess – von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragstellung bis hin zur Einhaltung der Vorschriften.

Erfahren Sie mehr über die Genehmigung für unternehmensinterne Versetzungen (ICT) in Spanien

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN: Genehmigung für unternehmensinterne Versetzungen (ICT) in Spanien 2026

Frage 1: Welche Unterlagen sind für eine spanische ICT-Genehmigung im Jahr 2026 erforderlich?

Der Antrag auf eine spanische ICT-Genehmigung umfasst zwei unterschiedliche Dokumentensätze. Die spanische Gastorganisation reicht bei der UGE-CE folgende Unterlagen ein: das Online-Antragsformular, Unterlagen zum konzerninternen Unternehmensverhältnis, ein Entsendeschreiben, den Arbeitsvertrag oder die Entsendungsvereinbarung (mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 40.077 €), einen Nachweis über die Sozialversicherung, einen Nachweis über eine tatsächliche Geschäftstätigkeit in Spanien sowie den Zahlungsbeleg für das Formular Modelo 790. Nach der Genehmigung durch die UGE-CE beantragt Ihr Mitarbeiter das nationale ICT-Visum beim spanischen Konsulat mit folgenden Unterlagen: einem biometrischen Reisepass (mindestens 1 Jahr gültig), die UGE-CE-Genehmigung im Original, ein biometrisches Foto, ein Führungszeugnis für die letzten 5 Jahre (apostilliert und übersetzt), ein ärztliches Attest, eine private Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Versicherer, einen Qualifikationsnachweis oder den Nachweis über mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung, den Nachweis über eine mindestens 3-monatige Beschäftigung innerhalb der Unternehmensgruppe sowie den Nachweis über einen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Konsulats. Ausländische Dokumente müssen mit einer Apostille versehen oder beglaubigt sein und von einer beglaubigten spanischen Übersetzung begleitet werden.

Frage 2: Wie hoch ist das Mindestgehalt, das für eine spanische ICT-Genehmigung im Jahr 2026 erforderlich ist?

Für die spanische IKT-Arbeitserlaubnis im Jahr 2026 muss Ihr Mitarbeiter mindestens 40.077 € brutto pro Jahr verdienen. Dieser Schwellenwert gilt für Führungskräfte und Fachkräfte; für Auszubildende gelten andere Bestimmungen. Das Gehalt muss sowohl im Entsendungsschreiben als auch im Arbeitsvertrag eindeutig in Euro angegeben sein; Angaben in Fremdwährungen ohne eindeutige Umrechnung in Euro können zu Verzögerungen bei der UGE-CE führen. Jobbatical empfiehlt, die aktuelle Schwelle jedes Jahr direkt beim spanischen Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration zu überprüfen, da sie jährlich angepasst wird.

Frage 3: Wie lange dauert die Bearbeitung eines spanischen IKT-Aufenthaltsgenehmigungsantrags im Jahr 2026?

Der realistische Zeitrahmen von der Antragstellung bis zur Erteilung beträgt 8–14 Wochen. Die UGE-CE ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang eines vollständigen Antrags zu entscheiden, was diese Phase zur schnellsten macht. Die Visumphase beim Konsulat, die innerhalb von etwa 10 Arbeitstagen nach der Genehmigung durch die UGE-CE abgewickelt wird, ist in der Regel die größte Planungsvariable, da die Verfügbarkeit von Terminen je nach Land und Konsulat stark variiert. Ihre Personalabteilung sollte zusätzliche Zeit für die Apostille und die beglaubigte Übersetzung der Dokumente einkalkulieren, was je nach Ausstellungsland weitere 2–4 Wochen in Anspruch nehmen kann. Planen Sie den Starttermin entsprechend, anstatt von einem angenommenen Genehmigungsdatum rückwärts zu rechnen.

Frage 4: Was sind die häufigsten Gründe für die Ablehnung einer spanischen IKT-Genehmigung?

Die fünf häufigsten Ablehnungsgründe sind: (1) das Versäumnis, die tatsächliche konzerninterne Unternehmensbeziehung zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem spanischen Gastunternehmen eindeutig nachzuweisen; UGE-CE behandelt unklare Beziehungen als potenzielle Umgehungsversuche; (2) fehlende erforderliche Angaben im Entsendeschreiben, wie z. B. Gehalt, Funktion, Entsendungszeitraum oder Informationen zum Gastunternehmen; (3) ein Gehalt, das unter der jährlichen Mindestschwelle von 40.077 € liegt; (4) fehlende Sozialversicherungsunterlagen – eine Versicherungsbescheinigung oder die Ernennung eines spanischen Vertreters ist zwingend erforderlich; und (5) Strafregisterauszüge, die abgelaufen, unvollständig (fehlende Länder früherer Wohnsitze) oder nicht mit Apostille und beglaubigter Übersetzung versehen sind. Der Dokumentenprüfungsprozess von Jobbatical ist speziell darauf ausgelegt, diese Probleme vor der Einreichung zu erkennen – vereinbaren Sie vor der Einreichung einen Termin für ein Gespräch mit dem Team.

Frage 5: Können die Familienangehörigen meines Mitarbeiters mit einer ICT-Genehmigung nach Spanien ziehen?

Ja. Die spanische ICT-Aufenthaltsgenehmigung ermöglicht es dem Ehepartner oder Lebenspartner des Arbeitnehmers, unterhaltsberechtigten Kindern unter 18 Jahren (sowie volljährigen Kindern, die finanziell abhängig sind und noch keine eigene Familie gegründet haben) sowie finanziell abhängigen Verwandten in aufsteigender Linie (Eltern oder Großeltern), eine Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige zu beantragen. Ehepartner können zudem eine eigene Arbeitserlaubnis beantragen, sobald ihre Aufenthaltsgenehmigung in Spanien erteilt wurde. Jobbatical empfiehlt dringend, den Antrag auf Familienzusammenführung gleichzeitig mit dem Hauptantrag auf eine ICT-Aufenthaltsgenehmigung einzureichen, da das Warten auf die Genehmigung durch die UGE-CE den Zeitplan für den Umzug um 4–6 unnötige Wochen verlängert.

Frage 6: Ist für die spanische IKT-Genehmigung eine Arbeitsmarktprüfung erforderlich?

Nein. Einer der wesentlichen Vorteile des spanischen IKT-Genehmigungsverfahrens gemäß dem Unternehmergesetz 14/2013 besteht darin, dass keine Prüfung der nationalen Beschäftigungslage (Situación Nacional de Empleo) erforderlich ist. Ihre Personalabteilung muss nicht nachweisen, dass keine geeigneten spanischen oder EU-Bewerber für die Stelle verfügbar waren. Der Antrag geht direkt an die UGE-CE, die ICT-Anträge von großen und multinationalen Unternehmen im Schnellverfahren bearbeitet. Dadurch ist die ICT-Genehmigung deutlich schneller und weniger bürokratisch aufwendig als der reguläre Weg zur Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer, der eine Arbeitsmarktprüfung erfordert, sofern die Stelle nicht auf der Liste der Mangelberufe steht.

Frage 7: Was ist das Beckham-Gesetz und gilt es für Inhaber einer IKT-Genehmigung?

Das Beckham-Gesetz (offiziell: Sonderregelung für im Ausland tätige Arbeitnehmer, Artikel 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes) ermöglicht es berechtigten Personen, auf Einkünfte aus spanischen Quellen bis zu 600.000 € einen pauschalen Einkommensteuersatz von 24 % zu zahlen, anstatt des üblichen progressiven Steuersatzes (bis zu 47 %). Inhaber einer ICT-Genehmigung, die in keinem der fünf Jahre vor ihrer Entsendung in Spanien steuerlich ansässig waren, sind in der Regel berechtigt. Der formelle Antrag (Modelo 149) muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der Sozialversicherungsanmeldung des Arbeitnehmers in Spanien bei der Agencia Tributaria eingereicht werden; diese Frist kann nicht verlängert oder rückdatiert werden. Jobbatical prüft zu Beginn jedes Falles die Berechtigung nach dem Beckham-Gesetz und koordiniert die Einreichung des Modelo 149, um sicherzustellen, dass bei keinem Transfer diese wertvolle Steuerersparnis verpasst wird.

Frage 8: Welche Compliance-Maßnahmen muss das spanische Gastunternehmen nach Erteilung der IKT-Genehmigung durchführen?

Nach der Genehmigung durch die UGE-CE und der Ankunft des Mitarbeiters in Spanien bestehen fünf zeitkritische Compliance-Verpflichtungen: (1) Anmeldung bei der Sozialversicherung am ersten Tag der Beschäftigung in Spanien; es gilt keine Nachfrist; (2) Beantragung der TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero / Ausländerausweis) innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft des Mitarbeiters in Spanien; (3) Wahl des Modelo 149 nach dem Beckham-Gesetz innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung bei der Sozialversicherung (sofern berechtigt); (4) Sicherstellung, dass die private Krankenversicherung für die gesamte Dauer der Aufenthaltsgenehmigung gültig bleibt; und (5) Planung des Übergangs oder der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung mindestens 6 Monate vor Ablauf der ICT-Genehmigung, entweder eine Verlängerung um 2 Jahre (sofern der Einsatz fortgesetzt wird) oder ein Übergang zur HQP-Genehmigung oder zur EU-Blue Card für Mitarbeiter, die in eine Festanstellung wechseln. Compliance-Lücken in einer dieser Phasen bergen rechtliche Risiken für Ihr spanisches Unternehmen.

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