

Die spanische IKT-Genehmigung ist eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger, die von einer Niederlassung eines Unternehmens außerhalb der EU zu einer spanischen Gesellschaft innerhalb derselben Unternehmensgruppe versetzt werden. Sie gilt für Führungskräfte, Fachkräfte und Praktikanten und erfordert keine Arbeitsmarktprüfung.
Diese Unterlagen werden von Ihrem spanischen Unternehmen bei der Einreichung des Online-ICT-Antrags bei der UGE-CE eingereicht. Bereiten Sie diese vor, bevor Ihr Mitarbeiter mit der Zusammenstellung seiner persönlichen Unterlagen beginnt.
Nach der Genehmigung durch die UGE-CE beantragt Ihr Mitarbeiter das nationale ICT-Visum beim spanischen Konsulat in seinem Wohnsitzland. Diese Unterlagen muss er persönlich vorlegen.
Laden Sie sich ein übersichtliches PDF-Referenzdokument mit allen 18 Dokumentennamen herunter – nützlich, um Ihre Mitarbeiter zu informieren, es an einen lokalen Ansprechpartner in der Personalabteilung weiterzugeben oder die Vorbereitungen intern zu verfolgen. Für botschaftsspezifische Anforderungen, die Regeln zum UGE-CE-Dokumentformat und auf die Staatsangehörigkeit Ihrer Mitarbeiter zugeschnittene Hinweise zur Vermeidung von Ablehnungen wenden Sie sich bitte an das Jobbatical-Team.
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Bei Bedarf werden wir Ihnen länderspezifische Hinweise zukommen lassen.
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Unser Team wird sich möglicherweise mit weiteren Hinweisen zur Staatsangehörigkeit Ihres Mitarbeiters bei Ihnen melden.
Formatierungsregeln · UGE-CE-Leitfaden · Vermeidung von Ablehnungen
Die spanische IKT-Aufenthaltsgenehmigung erfordert zwei separate Behördengänge: bei der UGE-CE für die Aufenthaltsgenehmigung und beim spanischen Konsulat für das nationale Visum, wobei für jeden Schritt eigene Anforderungen an das Dokumentenformat und zeitliche Abhängigkeiten gelten. Fehler in der UGE-CE-Phase verzögern die Konsulatphase um Wochen; eine versäumte Sozialversicherungsanmeldung am ersten Tag birgt ein Compliance-Risiko für Ihr Unternehmen. Jobbatical verwaltet beide Phasen von Anfang bis Ende, einschließlich der Einreichung von Unterlagen bei Beckham Law und der Beantragung der TIE.
Von der Einreichung beim UGE-CE bis zur Einhaltung der Vorschriften ab dem ersten Tag: Jobbatical kümmert sich um alle Schritte, damit sich Ihr HR-Team auf den Umzug konzentrieren kann – und nicht auf den Papierkram.
Falls die Situation Ihres Mitarbeiters eine andere Aufenthaltsgenehmigung für Spanien erfordert oder Sie auch Aufenthaltsgenehmigungen in anderen Ländern verwalten, finden Sie in diesen Ressourcen Informationen zu den nächsten Schritten.
Haftungsausschluss: Diese Checkliste dient lediglich als allgemeine Orientierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Einwanderungsberatung dar; die Anforderungen können sich ohne Vorankündigung ändern. Die Anforderungen an die Unterlagen, die Gehaltsgrenzen und die Verpflichtungen des Sponsors für die Genehmigung einer unternehmensinternen Versetzung (ICT) nach Spanien werden regelmäßig von der UGE-CE und dem spanischen Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration aktualisiert. Bitte überprüfen Sie die aktuellen offiziellen Richtlinien, bevor Sie einen Antrag einreichen. Jobbatical übernimmt keine Haftung für Visumsablehnungen, Verzögerungen bei der Erteilung von Genehmigungen oder Komplikationen, die sich aus dem Vertrauen auf diese Checkliste ergeben. Für eine vollständige, fallspezifische Dokumentenliste und professionelle Beratung wenden Sie sich bitte an das Jobbatical-Einwanderungsteam.

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Die oben aufgeführte Standard-Checkliste gilt für alle Staatsangehörigkeiten. In der folgenden Tabelle sind zusätzliche oder spezifische Anforderungen aufgeführt, die spanische Konsulate je nach Staatsangehörigkeit Ihres Mitarbeiters stellen. Erkundigen Sie sich vor der Einreichung stets beim zuständigen spanischen Konsulat, da sich die Anforderungen ohne Vorankündigung ändern können.
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🇮🇳
Indien
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Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
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🇺🇸
Vereinigte Staaten
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Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
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🇨🇳
China
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Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
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🇧🇷
Brasilien
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Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
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🇲🇽
Mexiko
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Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
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🇷🇺
Russland
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Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
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🇵🇰
Pakistan
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Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
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🇿🇦
Südafrika
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Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
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Sie wissen nicht genau, welche Anforderungen das zuständige Konsulat oder die Botschaft Ihres Mitarbeiters stellt? Vereinbaren Sie ein Gespräch mit dem Jobbatical-Team →
Umfassende Unterstützung bei der Beantragung einer Genehmigung für unternehmensinterne Entsendungen nach Spanien finden Sie im Service „Spain ICT Permit“ von Jobbatical .
Haftungsausschluss: Die länderspezifischen Anforderungen ändern sich regelmäßig. Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen spanischen Konsulat oder der Botschaft nach den aktuellen Anforderungen, bevor Sie die Unterlagen für Ihre Mitarbeiter vorbereiten. Diese Tabelle dient lediglich als Orientierungshilfe.
Benötigen Sie Unterstützung, die über diesen Rechner hinausgeht? Unsere Experten kümmern sich um den gesamten Prozess – von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragstellung bis hin zur Einhaltung der Vorschriften.
Erfahren Sie mehr über die Genehmigung für unternehmensinterne Versetzungen (ICT) in SpanienA: Für einen Antrag auf eine spanische IKT-Genehmigung sind in der Regel der Reisepass des Arbeitnehmers, ein Versetzungsschreiben, Nachweise über Qualifikationen oder Berufserfahrung, Belege über frühere Beschäftigungsverhältnisse innerhalb der Unternehmensgruppe sowie die erforderlichen Einwanderungsformulare erforderlich. Das spanische Gastunternehmen muss zudem Unterlagen zum Unternehmen und zur Entsendung vorlegen.
A: Die spanische aufnehmende Einrichtung legt in der Regel die Unternehmensregisterauszüge, einen Nachweis über die Geschäftstätigkeit, die Entsendungsvereinbarung oder das Entsendungsschreiben sowie Belege für die Beziehung zwischen dem entsendenden und dem aufnehmenden Unternehmen vor. Diese Unterlagen dienen dazu, nachzuweisen, dass die Entsendung den spanischen Vorschriften für die Erteilung einer ICT-Genehmigung entspricht.
A: Ja. In der Regel müssen Arbeitnehmer vor der Entsendung Unterlagen vorlegen, aus denen ihre frühere Beschäftigung bei dem entsendenden Unternehmen hervorgeht. Zu den typischen Nachweisen zählen Arbeitszeugnisse, Einsatznachweise, Gehaltsabrechnungen oder Schreiben des Arbeitgebers, in denen die Funktion des Arbeitnehmers und die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit innerhalb der Unternehmensgruppe bestätigt werden.
A: Im Ausland ausgestellte Dokumente müssen je nach Herkunftsland möglicherweise beglaubigt oder mit einer Apostille versehen werden. Dokumente, die nicht auf Spanisch verfasst sind, benötigen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Fehlende Übersetzungen oder fehlerhafte Beglaubigungen gehören zu den häufigsten Problemen bei Dokumenten, die zu Verzögerungen bei der Beantragung einer ICT-Genehmigung in Spanien führen.
A: Zu den häufigsten Problemen im Zusammenhang mit Dokumenten zählen unvollständige Übertragungsurkunden, fehlende Nachweise über die Unternehmensverbindung, abgelaufene Reisepässe, widersprüchliche Angaben zu den Mitarbeitern in den verschiedenen Dokumenten sowie fehlende Apostillen oder beglaubigte Übersetzungen. Eine Überprüfung aller Dokumente vor der Einreichung trägt dazu bei, Nachfragen nach zusätzlichen Nachweisen und Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Vollständige Checkliste für die Genehmigung von unternehmensinternen Entsendungen (ICT) in Spanien für das Jahr 2026 mit 18 Dokumenten, Formatvorgaben der UGE-CE, Apostille-Anforderungen und Tipps zur Vermeidung von Ablehnungen. Kostenloser Download für Personalabteilungen.
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