Aufenthaltsbewilligung Schweiz – Bewilligung für einen längerfristigen Aufenthalt
Eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung ist eine gesetzliche Genehmigung, die Nicht-EU-/EFTA-Bürgern einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Schweiz ermöglicht und in der Regel an einen bestimmten Zweck wie Beschäftigung, Studium oder Familienzusammenführung gebunden ist. Mit Jobbatical navigieren Personalabteilungen und umziehende Talente mit weniger Verzögerungen und unter vollständiger Einhaltung der Vorschriften durch das quotenbasierte Einwanderungssystem der Schweiz.
Was ist eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz?
Eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz ermöglicht es Nicht-EU-/EFTA-Bürgern, sich über die 90-tägige Schengen-Frist hinaus im Land aufzuhalten, je nach Art der Bewilligung mit oder ohne Arbeitsrecht. Die Bewilligungen werden von den kantonalen Migrationsämtern nach den vom Staatssekretariat für Migration (SEM) festgelegten Bundesvorschriften erteilt.
Je nach Aufenthaltszweck und Profil können Antragsteller Folgendes erhalten:
- Kurzaufenthaltsbewilligung (L)
- Aufenthaltserlaubnis (B)
- Daueraufenthaltsgenehmigung / Niederlassungsbewilligung (C)
Jede Schweizer Aufenthaltsbewilligung hat unterschiedliche Gültigkeitsdauer, Verlängerungsregeln und Integrationsanforderungen.
Arten von Schweizer Aufenthaltsgenehmigungen
Kurzaufenthaltsbewilligung (L)
- Zweck: Kurzfristige Beschäftigung oder Aufenthalt von weniger als einem Jahr, häufig projektbezogene Tätigkeiten oder befristete Verträge.
- Gültigkeit: In der Regel bis zu 12 Monate, gebunden an den Arbeitsvertrag; kann innerhalb bestimmter Grenzen verlängert werden.
- Wichtige Punkte:
- Vorbehaltlich der jährlichen Bundeskontingente für Nicht-EU-/EFTA-Bürger.
- An einen bestimmten Arbeitgeber und Kanton gebunden; ein Wechsel des Arbeitgebers oder Kantons erfordert eine neue Genehmigung.
Aufenthaltserlaubnis (B)
- Zweck: Langfristiger Aufenthalt in der Schweiz, in der Regel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, der Familienzusammenführung oder des Studiums.
- Gültigkeit: Wird in der Regel für Nicht-EU-/EFTA-Bürger für ein Jahr ausgestellt, kann jedoch kontinuierlich verlängert werden, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Höhepunkte der Zuschussfähigkeit:
- Genehmigter Arbeitsvertrag und Arbeitsmarktprüfung für die meisten Nicht-EU-/EFTA-Mitarbeiter (Schlüsselqualifikationen, Gehalt entspricht den lokalen Standards).
- Angemessene Unterkunft und Krankenversicherung in der Schweiz.
- Einhaltung der kantonalen Integrations- und Ordnungsvorschriften.
Niederlassungsbewilligung (C)
- Zweck: Langfristiger/dauerhafter Aufenthalt in der Schweiz mit erhöhter Aufenthaltsicherheit und weniger Einschränkungen.
- Berechtigung: In der Regel nach 10 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt mit einer B/L-Genehmigung für die meisten Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörigen, mit kürzeren Fristen für bestimmte Nationalitäten und gut integrierte Einwohner.
- Zusätzliche Anforderungen:
- Nachgewiesene Integration (Sprachkenntnisse, Teilnahme am Wirtschaftsleben, Achtung der öffentlichen Ordnung).
- Stabiles Einkommen und keine nennenswerte Abhängigkeit von Sozialleistungen.
Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz – Voraussetzungen
Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Kanton und Kategorie, aber die meisten Antragsteller aus Nicht-EU-/EFTA-Ländern benötigen:
- Gültiger Reisepass und ausgefülltes Formular für ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt/Aufenthaltsgenehmigung.
- Schweizer Arbeitsvertrag oder anderer Nachweis über den Zweck (Zulassung zum Studium, familiäre Bindungen oder finanzielle Mittel für nicht erwerbstätige Antragsteller).
- Nachweis der finanziellen Mittel (der Position angemessenes Gehalt, Ersparnisse oder Sponsoring).
- Umfassende Krankenversicherung nach Schweizer Recht.
- Nachweis über die Unterkunft (Mietvertrag oder Wohnbescheinigung).
- Führungszeugnis ohne Einträge, gegebenenfalls beglaubigt und übersetzt.
- Sprachzertifikate und Integrationsnachweise, sofern zutreffend (insbesondere für die Verlängerung einer C-Aufenthaltsgenehmigung und bestimmter B-Aufenthaltsgenehmigungen).
Die Kantone können zusätzliche Dokumente verlangen, daher sollten Personalabteilungen die Anforderungen immer mit der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde oder der Schweizer Vertretung im Ausland abklären.
Antragsverfahren für eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz
Bei Fällen, die vom Arbeitgeber gefördert werden, und bei den meisten Langzeitaufenthalten sind sowohl kantonale als auch eidgenössische Behörden beteiligt:
- Feststellung der Berechtigung und Art der Genehmigung
- Richten Sie die Rolle oder den Zweck an der entsprechenden Genehmigung (L, B oder Weg zu C) aus und überprüfen Sie die Verfügbarkeit von Kontingenten für Nicht-EU-/EFTA-Mitarbeiter.
- Arbeitgeber reicht kantonalen Antrag ein
- Der Schweizer Arbeitgeber reicht den Arbeits-/Aufenthaltsantrag und die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen kantonalen Arbeits- oder Migrationsbehörde ein.
- Kantonale Bewertung und SEM-Genehmigung
- Der Kanton prüft die Prioritäten des Arbeitsmarktes und die Integrationsvorschriften und leitet den Fall bei positiver Beurteilung zur Genehmigung durch die SEM weiter.
- Beantragung eines nationalen Visums (Typ D) im Ausland (falls erforderlich)
- Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige, die ein Visum benötigen, reichen nach Erteilung der kantonalen Vorbewilligung einen Antrag auf ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (D) bei der Schweizer Botschaft/dem Schweizer Konsulat ein.
- Einreise in die Schweiz und lokale Registrierung
- Nach der Visumserteilung reist der Antragsteller in die Schweiz ein und muss sich innerhalb der vorgeschriebenen Frist beim Einwohnerregister und beim kantonalen Migrationsamt anmelden.
- Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigungskarte
- Der Kanton stellt die Aufenthaltsbewilligung (L oder B) fertig und gibt nach Identitätskontrollen und biometrischen Erfassungen die biometrische Aufenthaltskarte aus.
Die Bearbeitung kann je nach Kanton, Kontingenten und Arbeitsbelastung der Botschaft mehrere Wochen bis Monate dauern. Daher sollten Anträge rechtzeitig vor dem geplanten Starttermin gestellt werden.
Wo kann man eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz beantragen?
- Im Ausland – Schweizer Botschaft/Konsulat
- Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige beantragen in der Regel nach einer kantonalen Vorabgenehmigung ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt bei einer Schweizer Vertretung im Ausland.
- In der Schweiz – Kantonales Migrationsamt
- Aufenthaltsbewilligungen (L/B/C) werden von der kantonalen Migrationsbehörde ausgestellt und verlängert, in deren Zuständigkeitsbereich die Person lebt und arbeitet.
- Visumbefreite Staatsangehörige
- Einige Staatsangehörige können für bis zu 90 Tage visumfrei einreisen, benötigen jedoch eine Aufenthalts-/Arbeitsbewilligung, wenn sie beabsichtigen, langfristig in der Schweiz zu leben oder zu arbeiten.
Details zur Terminvereinbarung und Bearbeitung
- Buchung:
- Termine für die Einreichung des Visumantrags werden über die zuständige Schweizer Botschaft oder das zuständige Konsulat vereinbart. Die kantonalen Behörden können bei der Ankunft separate Registrierungstermine verlangen.
- Zeitplan:
- Die Bearbeitung von Langzeitvisa durch die Botschaft dauert oft mehrere Wochen bis Monate; kantonale Entscheidungen hängen von Kontingenten und der Komplexität des Falles ab.
- Biometrie und Anwesenheit:
- Antragsteller müssen persönlich zur Erfassung biometrischer Daten und Unterschriften erscheinen. Fehlende oder verspätete Termine können die Ausstellung der Genehmigung verzögern.
Wie Jobbatical Ihre Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz vereinfacht
Jobbatical passt sein Dienstleistungsmodell für Aufenthaltsgenehmigungen aus Deutschland an das dezentrale, quotenbasierte System der Schweiz an, um Reibungsverluste für Personalabteilungen und umziehende Fachkräfte zu minimieren.
- Berechtigung und Quotenbewertung
- Bewerten Sie die Rolle, das Gehalt und das Kandidatenprofil anhand der kantonalen Anforderungen, der Kriterien des Bundes und der aktuellen B/L-Bewilligungsquoten für Nicht-EU-/EFTA-Bürger.
- Dokumentkoordination und Lokalisierung
- Erstellen Sie kantonsspezifische Dokumentenpakete, verwalten Sie Beglaubigungen und Übersetzungen in die entsprechende Schweizer Sprache und passen Sie Verträge an lokale Standards an.
- End-to-End-Anwendungsmanagement
- Koordinieren Sie die Einreichungen mit den kantonalen Behörden, dem SEM und den Schweizer Vertretungen im Ausland und verfolgen Sie die Meilensteine vom ersten Antrag bis zur Ausstellung der Aufenthaltsbewilligung.
- Terminplanung und Beratung
- Unterstützen Sie Bewerber bei Visumterminen, der lokalen Registrierung und der Erfassung biometrischer Daten, damit die Starttermine eingehalten werden können.
- Familie und Angehörige
- Unterstützung bei Strategien zur Familienzusammenführung, einschließlich des Zeitpunkts für Anträge von Ehepartnern/Kindern und der Integrationserwartungen der Kantone.
- Einhaltung und Verlängerungen
- Überwachen Sie das Ablaufdatum von Arbeitsbewilligungen, Änderungen der Beschäftigung, Adressänderungen und die Berechtigung für eine C-Bewilligung, um die Konformität Ihrer Schweizer Belegschaft langfristig sicherzustellen.
Warum Jobbatical für Schweizer Aufenthaltsgenehmigungen wählen?
Die technologiebasierte Plattform und die Einwanderungsexpertise von Jobbatical helfen Personal- und Mobilitätsteams dabei, ihre Personalbeschaffung in der Schweiz auszuweiten, ohne sich in kantonalen Details zu verlieren.
- Spezialisiertes Fachwissen im Bereich Schweizer Einwanderung
- Lokale Experten und Partner interpretieren kantonale Nuancen und SEM-Vorschriften des Bundes, sodass Sie nicht jede Änderung selbst verfolgen müssen.
- Plattformgestützte Zusammenarbeit
- Zentrale Dashboards für die Personalabteilung und das Talentmanagement zum Hochladen von Dokumenten, Überwachen des Status und zur Kommunikation mit Jobbatical in Echtzeit.
- Umfassende Unterstützung bei Umzügen
- Über die Arbeitserlaubnis hinaus kann Jobbatical über sein umfangreiches Umzugsnetzwerk die lokale Registrierung, die Anmeldung zur Krankenversicherung, grundlegende Unterstützung bei der Wohnungssuche und andere wichtige Dinge für den Start koordinieren.
15.000+ Abgeschlossene Umsiedlungen
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