Was ist ein Arbeitsvisum für die Schweiz?
Ein Schweizer Arbeitsvisum ermöglicht Nicht-EU-/EFTA-Bürgern, auf der Grundlage eines qualifizierten Stellenangebots, das in der Regel an einen bestimmten Arbeitgeber und Kanton gebunden ist, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten.
Die Schweiz wendet ein kontingentbasiertes System und strenge Arbeitsmarktkontrollen an, sodass Genehmigungen in der Regel hochqualifizierten Fachkräften und Spezialisten vorbehalten sind.
Warum sollte man sich für die Schweiz als Arbeitsort entscheiden?
- Hohe Gehälter und starke Kaufkraft in Branchen wie Finanzen, Technologie, Biowissenschaften und Ingenieurwesen.
- Hervorragende Lebensqualität, Sicherheit, Bildung und Gesundheitsversorgung.
- Zentraleuropäische Lage mit gutem Zugang zu EU-Märkten und internationalen Organisationen.
Vorteile eines Schweizer Arbeitsvisums
Für Einzelpersonen
Rechtliche Beschäftigung und Aufenthaltsgenehmigung
Erhalten Sie Zugang zu Karrieremöglichkeiten in den global wettbewerbsfähigen Branchen der Schweiz – Finanzen, Technologie, Gesundheitswesen, Pharmazie und Ingenieurwesen – mit vollem Aufenthaltsstatus und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen.
Der Weg zum ständigen Wohnsitz
Nach 10 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt oder schneller durch Heirat/Partnerschaft mit Schweizer Staatsangehörigen erhalten Sie Anspruch auf die C-Bewilligung (dauerhafte Aufenthaltsbewilligung). Inhaber einer langfristigen B-Bewilligung gewinnen an Stabilität und Planungssicherheit.
Familienzusammenführung
Bringen Sie Ihren Ehepartner und Ihre unterhaltsberechtigten Kinder mit – Ihr Partner kann in der Schweiz ohne Einschränkungen arbeiten und Ihre Kinder können das Schweizer Bildungssystem nutzen.
Wettbewerbsfähige Vergütung
Die Löhne in der Schweiz gehören zu den höchsten weltweit, wobei Arbeitgeber strenge lokale Lohnbenchmarks und Arbeitsbedingungen einhalten müssen.
Hervorragende Lebensqualität
Genießen Sie erstklassige Gesundheitsversorgung, Bildung, öffentliche Dienstleistungen, Sicherheit und natürliche Schönheit mit visumfreiem Reisen im Schengen-Raum.
Schengen-Reisefreiheit
Inhaber eines B-Visums können innerhalb des Schengen-Raums (26 Länder) 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumfrei reisen.
Für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber
Globaler Zugang zu Talenten
Stellen Sie internationale Fachkräfte in Mangelberufen ein – insbesondere in den Bereichen IT, Gesundheitswesen, Finanzen und Ingenieurwesen – mit vereinfachter Genehmigung durch das Bundesamt für Migration.
Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen
Jobbatical stellt sicher, dass jede Bewerbung den Anforderungen des SEM, den kantonalen Arbeitsmarktprüfungsstandards und den Vorschriften zu Gehalt und Arbeitsbedingungen entspricht.
Mitarbeiterbindung
Bieten Sie Fachkräften Stabilität durch verlängerbare Arbeitsgenehmigungen und klare Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, um langfristige Loyalität und organisatorische Kontinuität zu fördern.
Quotenoptimierung
Jobbatical überwacht die jährliche Kontingentvergabe und die Verfügbarkeit in den Kantonen und sorgt dafür, dass Anträge rechtzeitig gestellt werden, bevor die Kontingente ausgeschöpft sind (die Kontingente sind in der Regel in der Hochsaison schnell vergeben).
Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen
Wir überprüfen, ob die Rekrutierung den Schweizer Protokollen entspricht: Lokale Kandidaten wurden bevorzugt, Gehaltsstandards eingehalten und bei Bedarf Arbeitsmarktprüfungen durchgeführt.
Arten von Schweizer Arbeitsgenehmigungen
Das Arbeitsvisumsystem der Schweiz bietet maßgeschneiderte Genehmigungen, die sich nach der Beschäftigungsdauer und den Umständen des Antragstellers richten:
L-Aufenthaltsgenehmigung (kurzfristiger Aufenthalt)
Dauer: Bis zu 1 Jahr (jährlich verlängerbar)
Am besten geeignet für: Befristete Einsätze, projektbezogene Aufgaben oder Probezeiten
Antragsweg: Vom Arbeitgeber über die kantonale Migrationsbehörde initiiert
Zuteilung für 2025: 4.000 Genehmigungen für Nicht-EU-/EFTA-Bürger
B-Aufenthaltsgenehmigung (erster Wohnsitz – langfristig)
Dauer: 1–2 Jahre (verlängerbar auf insgesamt bis zu 5 Jahre, Weg zur C-Genehmigung)
Am besten geeignet für: Festanstellungen oder langfristige Stellen für Fachkräfte
Antragsweg: Vom Arbeitgeber über die kantonale Migrationsbehörde initiiert, weitergeleitet an das Bundesamt für Migration
Familienleistungen: Ehepartner und unterhaltsberechtigte Personen können beitreten; Partner können frei arbeiten.
Weg zur C-Bewilligung: Anspruch nach fünf aufeinanderfolgenden Jahren Beschäftigung mit einer B-Bewilligung Zuteilung für 2025: 4.500 Bewilligungen für Nicht-EU-/EFTA-Bürger
C-Aufenthaltsgenehmigung (unbefristete Aufenthaltsgenehmigung)
Dauer: Unbegrenzt, alle 5 Jahre verlängerbar
Am besten geeignet für: Langfristige Niederlassung und beruflicher Aufstieg
Voraussetzungen: In der Regel 10 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz (oder 5 Jahre, wenn Sie mit einem Schweizer Staatsbürger verheiratet sind)
Vorteile: Uneingeschränkte Beschäftigung, Familienzusammenführung, uneingeschränkter Zugang zu Sozialleistungen
Antragsweg: Beantragt nach längerem Aufenthalt in der Schweiz
G-Genehmigung (grenzüberschreitender Pendler)
Dauer: 1–5 Jahre
Am besten geeignet für: Arbeitnehmer, die in Nachbarländern (Frankreich, Deutschland, Italien) leben und in die Schweiz pendeln
Antragsweg: Kantonale Migrationsbehörde
Vorteile: Beschäftigung in der Schweiz ohne vollständige Umsiedlungs
Sonderfälle
Unternehmensinterne Versetzungen und Fachkräfte
Führungskräfte und spezialisierte Fachkräfte können in einigen Kantonen Anspruch auf eine beschleunigte Bearbeitung haben. Jobbatical ermittelt, ob Ihre Position für beschleunigte Verfahren in Frage kommt.
15.000+ Abgeschlossene Umsiedlungen
Danke, dass du dich an uns wendest!
Wir werden Ihnen in Kürze weitere Informationen und die Einzelheiten des Treffens mitteilen.
Wenn Sie einen Nicht-EU-/EFTA-Bürger für eine Stelle in der Schweiz einstellen, müssen Sie ein Arbeitsvisum sponsern, da diese Personen in der Regel sowohl eine Arbeitserlaubnis als auch eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen können.
Kürzere Beschäftigungen von bis zu etwa 12 Monaten fallen in der Regel unter die L-Genehmigung, während eine dauerhafte oder mehrjährige Beschäftigung in der Regel eine B-Genehmigung erfordert. G-Genehmigungen gelten für Grenzgänger, und die C-Genehmigung ist ein langfristiger Aufenthaltsstatus, keine Option für die erstmalige Einreise.
Sie müssen nachweisen, dass die Stelle nicht mit einem Schweizer oder EU-/EFTA-Bewerber besetzt werden konnte, ein Gehalt und Arbeitsbedingungen anbieten, die den lokalen Standards entsprechen, und einen vollständigen, gut dokumentierten Antrag bei den kantonalen Behörden zur Genehmigung einreichen.
Nicht-EU-/EFTA-L- und B-Bewilligungen unterliegen jährlichen Bundesquoten. Sobald die Kontingente eines Kantons ausgeschöpft sind, können sich neue Bewilligungen verzögern oder auf den nächsten Quotenzeitraum verschieben, sodass eine frühzeitige Personalplanung für die Personalabteilung unerlässlich ist.
Die Personalabteilung sollte etwa 4 bis 12 Wochen oder mehr einplanen, um die Arbeitsbewilligung auf Kantons- und Bundesebene sowie die erforderliche Bearbeitung des D-Visums bei der Botschaft abzudecken. Die Fristen variieren je nach Kanton, Saison und Komplexität des Falles.
Zu den üblicherweise erforderlichen Unterlagen gehören ein unterzeichneter Arbeitsvertrag, eine detaillierte Stellenbeschreibung, der Lebenslauf und die Qualifikationen des Bewerbers, der Nachweis, dass eine Anwerbung in der Schweiz oder der EU versucht wurde, sowie der Nachweis, dass das Gehalt den kantonalen Richtwerten entspricht.
Nur eine registrierte Schweizer juristische Person kann die meisten Arbeitsgenehmigungen direkt sponsern. Ausländische Unternehmen müssen in der Regel eine lokale Niederlassung gründen oder mit einem Arbeitgeber oder Einwanderungspartner zusammenarbeiten.
Jobbatical bietet ein umfassendes Fallmanagement für die Einwanderung in die Schweiz, einschließlich der Überprüfung der Voraussetzungen, der Einholung von Dokumenten, der Koordination mit Behörden und der Schritte nach der Ankunft. All dies wird auf einer zentralen Plattform für Personal- und Talentteams nachverfolgt.

