Was ist eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz?
Die Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz ist die Verlängerung einer bestehenden L- oder B-Bewilligung, damit ein Arbeitnehmer aus einem Nicht-EU-/EFTA-Land über die ursprüngliche Gültigkeitsdauer hinaus in der Schweiz leben und arbeiten kann. Die Verlängerung wird von den lokalen Gemeinden und kantonalen Migrationsämtern unter Aufsicht des Staatssekretariats für Migration (SEM) durchgeführt.
- Bei kurzfristigen L-Aufenthaltsgenehmigungen ist eine Verlängerung in der Regel bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von maximal zwei Jahren möglich, sofern der ursprüngliche Aufenthaltszweck unverändert bleibt.
- Bei längerfristigen B-Bewilligungen werden Verlängerungen in der Regel für ein Jahr (oder in einigen Kantonen für mehrere Jahre) ausgestellt, solange die Beschäftigungs- und Integrationsbedingungen weiterhin erfüllt sind.
Für wen ist dieser Erneuerungsservice gedacht?
Dieser Service richtet sich an Personalabteilungen und Arbeitgeber, die:
- Nicht-EU-/EFTA-Arbeitnehmer, die eine L- oder B-Bewilligung für eine Erwerbstätigkeit besitzen, die in den kommenden Monaten abläuft.
- Bestehende Mitarbeitende mit Schweizer Bewilligung, die ihre Funktion, ihr Gehalt oder ihren Kanton wechseln, wobei eine Erneuerung oder Änderung der aktuellen Bewilligung erforderlich ist.
Typische unterstützte Profile:
- Qualifizierte Fachkräfte mit L- oder B-Bewilligung, die für Schweizer Unternehmen arbeiten.
- Nicht-EU-Manager, Fachkräfte und unternehmensinterne Versetzte, deren Genehmigungen im Rahmen von Kontingenten erteilt wurden, nun aber eine einfache Verlängerung benötigen.
- Arbeitnehmer, deren Familienangehörige (Ehepartner/Kinder) ebenfalls eine Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung als Familienangehörige neben dem Hauptantragsteller benötigen.
Wer hat Anspruch auf eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz?
Um für eine Verlängerung in Frage zu kommen, muss der Arbeitnehmer in der Regel folgende Kernbedingungen erfüllen:
- Laufendes gültiges Arbeitsverhältnis
- Der Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber ist weiterhin gültig.
- Die berufliche Funktion und die Dienstalterstufe entsprechen weiterhin dem ursprünglichen Zweck der Genehmigung.
- Zweck des Aufenthalts unverändert
- Der Hauptgrund für den Aufenthalt (Beschäftigung bei Ihrem Unternehmen) ist weiterhin gültig.
- Wesentliche Änderungen (z. B. der Wechsel in die Selbstständigkeit) können eine neue Genehmigung erforderlich machen, nicht nur eine Verlängerung.
- Keine Vorstrafen und keine Einwanderungsprobleme
- Keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Schweizer Einwanderungsbestimmungen, illegale Arbeit oder längere Auslandsaufenthalte, die eine Aufhebung der Aufenthaltsbewilligung zur Folge haben könnten.
- Keine schwerwiegenden Straftaten, die eine Verlängerung verhindern würden.
- Ausreichende finanzielle und soziale Integration
- Reguläres Gehalt gemäß den lokalen Standards und Sozialversicherungsbeiträgen.
- Krankenversicherung und Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz.
Wichtige Nuance für Arbeitgeber:
- Nationale Prioritäten und Nicht-EU-Kontingente gelten hauptsächlich für Erstgenehmigungen oder Änderungen von L→B, nicht für einfache Verlängerungen, und Verlängerungen werden nicht auf die jährlichen Kontingente angerechnet.
- Die Behörden überprüfen jedoch weiterhin, ob die Beschäftigung den Vorschriften entspricht (Lohnniveau, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit und Funktion).
Wann sollte man mit dem Erneuerungsprozess beginnen?
Die Schweizer Behörden erwarten, dass Verlängerungsanträge vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Bewilligung eingereicht werden. Bei verspäteten Anträgen besteht die Gefahr, dass die Bewilligung automatisch erlischt.
Typischer Zeitplan:
- Die Mitarbeitenden erhalten oft mehrere Wochen vor Ablauf eine Verlängerungs-/Verfallsanzeige von der Gemeinde oder dem Kanton.
- Es empfiehlt sich, 8 bis 12 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer mit der Zusammenstellung der Unterlagen zu beginnen, damit der Antrag gemäß den Schweizer Vorschriften mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Bewilligung bei der Gemeinde eingeht.
- Während der Bearbeitung bleiben die Mitarbeitenden in der Regel rechtmässig in der Schweiz wohnhaft, sollten jedoch einen Nachweis über die Einreichung oder eine Bestätigung der Migrationsbehörde mit sich führen, insbesondere wenn sie reisen.
Jobbatical integriert Erneuerungserinnerungen und Zeitpläne in Ihr Umzugsprogramm, damit die Personalabteilung und die Entsandten keine wichtigen Termine verpassen.
Erforderliche Unterlagen für die Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz
Die genauen Dokumentenlisten variieren je nach Kanton und Art der Bewilligung, umfassen jedoch in der Regel:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Für Nicht-EU-/EFTA-Bürger muss der Reisepass in der Regel mindestens drei Monate über das Ablaufdatum der Aufenthaltsgenehmigung hinaus gültig sein.
- Aktuelle Aufenthaltsgenehmigungskarte
- L- oder B-Genehmigung zur Verlängerung oder gegebenenfalls Verlustnachweis.
- Beschäftigungsunterlagen
- Fortgesetzter Arbeitsvertrag oder Verlängerungsschreiben.
- Aktualisierte Stellenbeschreibung und Gehaltsangaben, insbesondere wenn Änderungen eingetreten sind.
- Gehalts- und Versicherungsnachweis
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen und in einigen Fällen Steuerbescheide.
- Bestätigung einer gültigen Schweizer Krankenversicherung und Sozialversicherungsbeiträgen.
- Personenstand und Anschrift
- Aktualisierte Anmeldung in der Gemeinde (Wohnsitznachweis).
- Familienstandsnachweis, sofern für unterhaltsberechtigte Personen relevant.
Jobbatical stellt Checklisten für bestimmte Genehmigungen und Kantone zur Verfügung, damit Personalabteilungen und Mitarbeiter genau wissen, was sie vorbereiten müssen, und kann bei Bedarf bei der Koordination beglaubigter Übersetzungen oder beglaubigter Kopien helfen.
Schritt für Schritt: So funktioniert die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz
Nachfolgend finden Sie den typischen Verlängerungsablauf für Inhaber einer L- oder B-Bewilligung, die in der Schweiz beschäftigt sind:
- Verlängerungsbewertung und Zeitplanplanung
- Bestätigen Sie die Art der Aufenthaltsgenehmigung (L oder B), das Ablaufdatum und alle Änderungen der beruflichen oder persönlichen Situation.
- Informieren Sie sich über die kantonalen Vorschriften zu Bearbeitungszeiten, Gebühren und erforderlichen Formularen.
- Dokumentensammlung und Arbeitgeberbestätigungen
- Der Arbeitgeber stellt einen aktualisierten Vertrag, eine Gehaltsbestätigung oder ein Auftragsschreiben aus.
- Der Mitarbeiter sammelt persönliche Dokumente (Reisepass, aktuelle Aufenthaltsgenehmigung, Versicherungsnachweis, Meldebescheinigung).
- Einreichung bei der Gemeinde-/Migrationsbehörde
- Der Verlängerungsantrag wird bei der örtlichen Gemeinde des Wohnsitzes eingereicht, die ihn an das kantonale Migrationsamt weiterleitet.
- Einige Kantone erlauben Online- oder postalische Einreichungen, andere verlangen einen persönlichen Besuch und biometrische Daten.
- Kantonale Überprüfung und Entscheidung
- Die Behörden bestätigen, dass der ursprüngliche Aufenthaltszweck weiterhin besteht, keine Gründe für eine Aufhebung vorliegen und die Beschäftigung weiterhin konform ist.
- Bei Bedarf können sie zusätzliche Unterlagen oder Erläuterungen vom Arbeitgeber anfordern.
- Genehmigung der Erlaubnis und Ausstellung der Karte
- Nach der Genehmigung wird die neue Gültigkeitsdauer der Genehmigung in das System eingegeben und ein neuer Ausweis ausgestellt.
- In einigen Kantonen wird die alte Karte während der Bearbeitung aufbewahrt; zur Bestätigung des rechtmäßigen Status kann eine schriftliche Bestätigung ausgestellt werden.
- Einhaltung der Vorschriften durch den Arbeitgeber nach der Genehmigung
- Die Personalabteilung aktualisiert interne Unterlagen, Gehaltsabrechnungen und Mobilitäts-Tracker mit dem neuen Ablaufdatum.
- Jobbatical stellt eine Bestätigung der Verlängerung und einen konformen Nachweis für Audits bereit.
Typische Bearbeitungszeiten und Gültigkeit
Die Bearbeitungszeiten und die erneute Gültigkeit hängen vom Kanton, der Arbeitsbelastung und der Komplexität des Falles ab.
- Bearbeitungszeiten
- Viele unkomplizierte Verlängerungen werden innerhalb weniger Wochen entschieden.
- Komplexe Fälle oder Spitzenzeiten (z. B. zum Jahresende) können länger dauern, daher ist eine frühzeitige Einreichung entscheidend.
- Gültigkeit verlängerter Genehmigungen
- L-Genehmigungen: In der Regel für kurze Zeiträume bis zu insgesamt maximal zwei Jahren für denselben Zweck verlängert.
- B-Ausweise: Werden oft jährlich (oder je nach Kanton und Integration auch für mehrere Jahre) verlängert, vorausgesetzt, die Beschäftigung besteht fort und es liegt kein Fehlverhalten vor.
Jobbatical verfolgt diese unterschiedlichen Zeitpläne und kommuniziert von Anfang an realistische Erwartungen an die Personalabteilung und die Talente.
Wie Jobbatical die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen in der Schweiz vereinfacht
Jobbatical bietet umfassende Unterstützung, um die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen in der Schweiz für die Personalabteilung vorhersehbar und für Ihre Mitarbeiter stressfrei zu gestalten, ähnlich wie dies in Deutschland der Fall ist.
Wichtige Elemente des Dienstes:
- Teilnahmeberechtigung und Risikobewertung
- Bestätigen Sie, ob eine Standardverlängerung möglich ist oder ob eine Änderung der Art der Bewilligung oder des Kantons erforderlich ist.
- Risikofaktoren frühzeitig erkennen (längere Abwesenheiten, Rollenwechsel, Gehaltsanpassungen), damit die Personalabteilung ihre Strategie anpassen kann.
- Dokumentenkoordination für Personalabteilung und Mitarbeiter
- Übersichtliche Checklisten und Vorlagen für Verträge, Gehaltsbestätigungen und interne Memos.
- Unterstützung bei Übersetzungen, Beglaubigungen und gegebenenfalls beim Einholen von Unterlagen für Angehörige.
- Anleitung zur Vorbereitung und Einreichung von Bewerbungen
- Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen der Gemeinde oder des Kantons und beim Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen.
- Hinweise dazu, wo und wie die Einreichung (persönlich, per Post, online) im jeweiligen Kanton erfolgen kann.
- Zeitachse, Erinnerungen und Nachverfolgung
- Automatische Erinnerungen vor Ablauf der Fristen für jeden Mitarbeiter.
- Fallverfolgung und Statusaktualisierungen über die Plattform von Jobbatical, sodass die Personalabteilung vollständige Transparenz hat.
- Compliance und Aufbewahrung von Unterlagen
- Bestätigung der Details zur verlängerten Genehmigung und der Ablaufdaten in einem für Audits geeigneten Format.
- Hinweise zum Reisen während der Bearbeitung und zur Dokumentation des rechtmäßigen Aufenthaltsstatus, wenn die Karte von den Behörden einbehalten wird.
Für Arbeitgeber, die mehrere Nicht-EU-Entsandte in der Schweiz verwalten, kann Jobbatical Verlängerungsdienstleistungen in einem Jahresprogramm bündeln, das Kosten, Dokumentation und Compliance-Berichterstattung zentralisiert.
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