Wechsel des Arbeitgebers bei einer Genehmigung zur Familienzusammenführung

Verständnis der Mobilitätsrechte von Arbeitnehmern mit einer Genehmigung zur Familienzusammenführung und Auswirkungen auf die Personalabteilung im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften.
Zuletzt aktualisiert
Oktober 20, 2025
Beantwortet von:

Arbeitnehmer mit einer Aufenthaltsgenehmigung zur Familienzusammenführung (FM) können den Arbeitgeber frei wechseln, ohne die Einwanderungsbehörden zu informieren. Diese Flexibilität vereinfacht den Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis und erspart den HR-Teams administrative Schritte.

Zusammenfassung: Wechsel des Arbeitgebers für die Erlaubnis für Familienangehörige

Aspekt Einzelheiten
Herkunft Land Unterschiedlich (unterhaltsberechtigter Nicht-EU-Bürger oder Ehegatte)
Zielland Deutschland
Art der Dienstleistung Aufenthaltsgenehmigung für Familienzusammenführungen
Zeitleiste N/A (kein neues Verfahren für den Arbeitgeberwechsel erforderlich)
Komplexität Niedrig
Zentrale Herausforderungen Unsicherheit der Personalabteilung bezüglich der Melde- oder Wiederzulassungsanforderungen
Verwendete Plattformmodule HR-Compliance-Dashboard, Wissensdatenbank für Einwanderung, Tool zur Überprüfung von Genehmigungen
Rechtliche Grundlagen Die Genehmigung zur Familienzusammenführung gewährt einen offenen Zugang zum Arbeitsmarkt ohne arbeitgeberspezifische Beschränkungen
Auswirkungen auf den Arbeitgeber Keine Meldung oder Maßnahme bei Stellenwechsel erforderlich
Nutzen für Talente Volle Freiheit beim Wechsel des Arbeitgebers mit gültiger Familienzulassung
Verwandte Anwendungsfälle Onboarding von Talenten mit Familiengenehmigung, Beschäftigungsmobilität im Rahmen von abhängigen Visa, HR-Compliance in Szenarien der Familienzusammenführung

Die Frage

Muss ein Arbeitnehmer mit einem Aufenthaltstitel "Familienzusammenführung" (FM) bei einem Arbeitsplatzwechsel ein Verfahren zum Wechsel des Arbeitgebers durchlaufen?

Die Antwort

Nein, Arbeitnehmern mit einer Genehmigung zur Familienzusammenführung steht es frei, eine Beschäftigung bei einem beliebigen Unternehmen aufzunehmen, ohne die Einwanderungsbehörden zu informieren. Da die FM-Genehmigung nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden ist, gibt es kein Verfahren für den Wechsel des Arbeitgebers, und die Personalabteilung muss bei einem solchen Wechsel keine einwanderungsbezogenen Maßnahmen ergreifen.

Beschäftigungsflexibilität im Rahmen der Erlaubnis zur Familienzusammenführung

Kontext und Hintergrund - Die Herausforderung

Unternehmen sind oft unsicher, ob Änderungen der Beschäftigung von Inhabern einer Familiengenehmigung eine Einwanderungsmeldung oder eine neue Arbeitsgenehmigung erfordern. Falsche Annahmen können zu unnötigem Papierkram oder Verzögerungen bei der Einhaltung der Vorschriften führen.

Der Ansatz von Jobbatical / Anwendbare Verordnung

Die Aufenthaltsgenehmigung zur Familienzusammenführung ist nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden. Gemäß den lokalen Einwanderungsbestimmungen haben Inhaber von FM-Genehmigungen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Das Einwanderungsteam von Jobbatical bestätigt, dass bei einem Arbeitsplatzwechsel dieser Personen kein Wechsel des Arbeitgebers oder eine Meldung erforderlich ist.

Das Ergebnis / Detaillierte Erläuterung

Ähnlich wie ein Daueraufenthaltsberechtigter kann der Mitarbeiter frei zwischen Funktionen oder Unternehmen wechseln. Für die Personalabteilung entfällt damit die Notwendigkeit, ein neues Visum zu beantragen oder die Aufenthaltsdaten bei den Behörden zu aktualisieren. Die bestehende Genehmigung zur Familienzusammenführung bleibt gültig, solange die Familien- und Aufenthaltsbedingungen erfüllt sind.

Arbeitgeber oder Talent Schritte

Für Arbeitgeber: Sie müssen nichts unternehmen, wenn ein Inhaber einer Genehmigung zur Familienzusammenführung in Ihr Unternehmen eintritt oder es verlässt.

Für Talente: Stellen Sie sicher, dass Ihr Aufenthaltstitel für Familienangehörige gültig bleibt, indem Sie die Aufenthaltsbestimmungen weiterhin einhalten.

Wichtigste Erkenntnisse / Takeaways

  • Die Inhaber einer Genehmigung zur Familienzusammenführung haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
  • Bei einem Arbeitsplatzwechsel ist keine Aktualisierung durch die Einwanderungsbehörde oder eine Meldung erforderlich.
  • HR-Teams können solche Mitarbeiter ein- oder ausgliedern, ohne Einwanderungsmaßnahmen auszulösen.

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FAQ - Wechsel des Arbeitgebers für die Familienzulassung

Ist die Genehmigung zur Familienzusammenführung auf bestimmte Berufe oder Branchen beschränkt?

Nein. Der Aufenthaltstitel "Familienzusammenführung" gewährt uneingeschränkte Beschäftigungsrechte, d. h. der Inhaber kann in jedem Beruf, in jedem Sektor und bei jedem Arbeitgeber ohne Einschränkungen arbeiten.

Müssen wir den Behörden melden, wenn der Genehmigungsinhaber den Arbeitsplatz wechselt?

Nein. Ein Wechsel des Arbeitgebers muss den Einwanderungsbehörden im Rahmen der Familienzusammenführung nicht förmlich mitgeteilt werden, solange die Aufenthaltsbedingungen gültig bleiben.

Ändert sich die Arbeitsberechtigung des Arbeitnehmers, wenn er sich von seinem Ehepartner trennt?

Das kann sein. Ändert sich die familiäre Beziehung, die die Grundlage für den Aufenthaltstitel bildete (z. B. durch Trennung oder Scheidung), müssen die Aufenthalts- und Arbeitsrechte möglicherweise neu bewertet werden. Der Genehmigungsinhaber muss möglicherweise einen neuen unabhängigen Aufenthaltsstatus beantragen.

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Dies betrifft die folgenden Anwendungsfälle:

  • Ist für Inhaber eines Aufenthaltstitels zur Familienzusammenführung ein Verfahren zum Wechsel des Arbeitgebers erforderlich?
  • Welche Rechte haben Inhaber eines Visums zur Familienzusammenführung in der EU im Bereich der Beschäftigung?

  • Ermöglicht eine Genehmigung zur Familienzusammenführung den freien Zugang zum Arbeitsmarkt?

  • Gibt es Beschränkungen für einen Arbeitsplatzwechsel im Rahmen eines Aufenthaltstitels zur Familienzusammenführung?

  • Wie sollte die Personalabteilung bei der Aufnahme von Mitarbeitern mit einer Genehmigung zur Familienzusammenführung vorgehen?

  • Benötigen Inhaber einer Genehmigung zur Familienzusammenführung eine neue Arbeitsgenehmigung, wenn sie den Arbeitsplatz wechseln?

  • Müssen Arbeitnehmer, die ein Visum zur Familienzusammenführung erhalten, vom Arbeitgeber gesponsert werden?

  • Welche Schritte sollten Arbeitgeber bei der Einstellung von Personen mit einer Genehmigung zur Familienzusammenführung beachten?

  • Kann ein Inhaber einer Familienaufenthaltsgenehmigung zu einem anderen Arbeitgeber wechseln, ohne dass sein Visumstatus beeinträchtigt wird?

  • Welche Auswirkungen auf die Einwanderung hat der Wechsel des Arbeitsplatzes für Inhaber einer abhängigen oder Familiengenehmigung?

  • Wie kann die Personalabteilung die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen, wenn Arbeitnehmer mit einer Genehmigung zur Familienzusammenführung den Arbeitgeber wechseln?

  • Was geschieht mit einer Genehmigung zur Familienzusammenführung, wenn der Inhaber seinen Arbeitsplatz oder seine Branche wechselt?

  • Dürfen Inhaber eines Visums zur Familienzusammenführung nach den EU-Einwanderungsvorschriften für jeden Arbeitgeber arbeiten?
  • Kann ein Arbeitnehmer mit einem Visum zur Familienzusammenführung den Arbeitgeber in Europa frei wechseln?

  • Müssen die Personalabteilungen die Einwanderungsbehörden informieren, wenn ein Inhaber einer Genehmigung zur Familienzusammenführung den Arbeitsplatz wechselt?

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