Verwaltung von Verzögerungen bei der Arbeitsgenehmigung von Mitarbeitern mit dem fiktiven Genehmigungssystem in Deutschland

Ein multinationaler Arbeitgeber in Deutschland sah sich mit der Situation konfrontiert, dass ein Arbeitnehmer (ein Nicht-EU-Bürger) gekündigt hatte und eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten hatte. Das Visum des Mitarbeiters sollte ablaufen, und obwohl ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Leipzig gestellt worden war, war noch kein Termin anberaumt worden. Die Personalabteilung war sich nicht sicher, ob der Mitarbeiter rechtmäßig weiterarbeiten konnte und ob die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung unter diesen Umständen möglich war.
Zuletzt aktualisiert
Oktober 17, 2025
Beantwortet von:

Wenn das Visum eines Mitarbeiters aus einem Nicht-EU-Land während der Kündigungsfrist abläuft, muss die Personalabteilung sicherstellen, dass die deutschen Aufenthaltsbestimmungen eingehalten werden. Ein anhängiger Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Fiktionsbescheinigung kann sowohl für den Aufenthalt als auch für die Beschäftigung für rechtliche Kontinuität sorgen. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert und was die Personalabteilung tun sollte.

Aspekt Einzelheiten
Herkunft Land Indien
Zielland Deutschland
Art der Dienstleistung Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und Fortsetzung der Arbeitserlaubnis
Zeitleiste Ca. 4-6 Wochen (abhängig von den Terminen der örtlichen Einwanderungsbehörde)
Komplexität Mittel
Zentrale Herausforderungen Ablauf des Visums vor der Genehmigung einer neuen Genehmigung, Fehlen einer fiktiven Bescheinigung, die eine ununterbrochene Arbeitsgenehmigung gewährleistet
Verwendete Plattformmodule Fallverfolgung, Dokumentenmanagement, HR Compliance Dashboard
Zusammenfassung des Anwendungsfalls Ein Arbeitnehmer, der eine dreimonatige Kündigungsfrist in Deutschland absitzt, reichte seinen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung vor Ablauf des Visums ein, hatte aber keine Ernennungs- oder Fiktionsbescheinigung. Die Personalabteilung musste sicherstellen, dass der Mitarbeiter weiterhin legal arbeiten konnte. Die Lösung bestand darin, eine fiktive Bescheinigung zu beantragen, die den rechtlichen Nachweis für eine kontinuierliche Arbeitsberechtigung während der Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnis liefert.

Die Frage

Kann ein Arbeitnehmer weiterhin in Deutschland arbeiten, während sein Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung anhängig ist, insbesondere wenn sein derzeitiges Visum ausläuft, bevor er eine Ernennung erhält?

Die Antwort

Ja, Arbeitnehmer können während der Bearbeitung des Aufenthaltstitels durch das deutsche System der Fiktionsbescheinigung legal weiterarbeiten. Wenn ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf des Visums gestellt wird, tritt automatisch die Fiktionswirkung ein, die eine Weiterbeschäftigung ermöglicht. Falls zusätzliche Unterlagen benötigt werden, kann der Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde eine formelle Fiktionsbescheinigung als Nachweis der Arbeitsgenehmigung beantragen. Für Arbeitnehmer, die planen, Deutschland nach Ablauf der Kündigungsfrist zu verlassen, bietet dieser Ansatz eine ausreichende rechtliche Absicherung, ohne dass alternative Visumanträge wie die Opportunity Card erforderlich sind.

Kontext und Hintergrund

Ein internationaler Arbeitgeber in Deutschland stand vor einem häufigen Compliance-Dilemma: Sein ausländischer Mitarbeiter hatte in Leipzig einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gestellt, aber noch keine Entscheidung oder ein Ernennungsdatum erhalten. In der Zwischenzeit hatte der Mitarbeiter gekündigt und eine dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten, aber sein Visum sollte in der Mitte der Frist ablaufen. Das Unternehmen brauchte die Gewissheit, dass der Arbeitnehmer bis zu seiner Abreise weiterhin legal arbeiten konnte.

Die Herausforderung

Die Personalabteilung war unsicher:

  • ob der Arbeitnehmer nach Ablauf des Visums legal weiterarbeiten kann.
  • Ob eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden kann, obwohl der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels noch nicht bearbeitet wurde.
  • Welche Nachweise waren erforderlich, um die internen Compliance- und Einwanderungsbehörden während des Übergangs zu überzeugen?

Anwendbare Verordnung: Fiktionswirkung

Nach § 81 Abs. 3 und 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) tritt die Fiktionswirkung sofort ein, wenn ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels vor Ablauf des aktuellen Visums gestellt wird. Die Fiktionswirkung verlängert den rechtmäßigen Aufenthalt und das Recht auf Beschäftigung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde, auch wenn die Fiktionsbescheinigung noch nicht ausgestellt wurde. Die E-Mail-Bestätigung oder die Antragsquittung kann vorübergehend als Nachweis dienen, solange der Termin noch nicht feststeht.

Das Ergebnis

Da in diesem Fall die Verlängerung des Aufenthaltstitels vor Ablauf des Visums eingereicht wurde, wurde der Arbeitnehmer als rechtmäßig ansässig betrachtet und war berechtigt, im Rahmen der Fiktionswirkung weiter zu arbeiten.

Wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Arbeitssuche in Deutschland bleiben möchte, könnte der nächste Schritt die Beantragung der Chancenkarte sein. Da jedoch die Absicht bestand, Deutschland zu verlassen, reichte es aus, die Fiktionsbescheinigung zu erhalten.

Schritte für Arbeitgeber und Talente

Für Arbeitgeber (HR-Teams):

  • Bestätigen Sie, dass die Verlängerung des Aufenthaltstitels vor Ablauf des Visums eingereicht wurde.
  • Fordern Sie eine Einreichungsbestätigung oder eine offizielle Bestätigung von der örtlichen Einwanderungsbehörde an.
  • Information der Lohnbuchhaltung und der Compliance-Teams, dass der Mitarbeiter weiterhin berechtigt ist, unter Fiktionswirkung zu arbeiten
  • Unterstützung des Mitarbeiters bei der Vereinbarung eines Termins zur Abholung der Fiktionsbescheinigung

Für Talente (Arbeitnehmer):

  • Bewahren Sie Kopien aller Antragsunterlagen und des Schriftverkehrs mit der Einwanderungsbehörde auf.
  • Verfolgen Sie die Ausstellung der Fiktionsbescheinigung weiter.
  • Wenn Sie vorhaben, Deutschland nach der Anmeldung zu verlassen, behalten Sie Ihren gültigen Aufenthaltsstatus bis zur Abreise bei.

Wichtigste Erkenntnisse / Takeaways

  • Die Einreichung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels vor Ablauf des Visums löst die Fiktionswirkung aus, die den rechtmäßigen Aufenthalt und die Arbeitserlaubnis gewährleistet.
  • Die Personalabteilung kann sich auf den Einreichungsnachweis verlassen, bis die offizielle Fiktionsbescheinigung vorliegt
  • Eine klare Kommunikation zwischen der Personalabteilung, den Talenten und den Einwanderungsbehörden verhindert Compliance-Lücken während der Kündigungsfristen.
  • Die Beantragung einer Chancenkarte: ist fakultativ, wenn das Talent beabsichtigt, nach der Beschäftigung weiter zu arbeiten oder Arbeit zu suchen.

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