In einigen Fällen von qualifizierter Zuwanderung kann es vorkommen, dass Arbeitgeber einen Antrag nach einer bestimmten Visaregelung stellen, um dann eine Vorabgenehmigung nach einer anderen Regelung zu erhalten. Wenn die Qualifikationen der Absolventen und die Arbeitsaufgaben nicht vollständig übereinstimmen, kann die Bundesagentur für Arbeit eine andere Visumkategorie ausstellen. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei der Botschaft, ohne dass das Vorabgenehmigungsverfahren erneut eingeleitet werden muss.
Die Frage
Die Antwort
Die Botschaft ist für die Entscheidung zwischen der Blauen Karte EU (18g) und der Fachkraft (18b) zuständig. Die Personalabteilungen müssen sich nicht erneut an die Bundesagentur für Arbeit wenden - die endgültige Entscheidung liegt bei der Botschaft und den Einwanderungsbehörden.
Kontext und Hintergrund
Arbeitgeber, die internationale Talente im Rahmen der deutschen Fachkräftemigration fördern, stellen häufig Anträge auf Vorabgenehmigung bei der Bundesagentur für Arbeit. In diesen Anträgen wird die gewünschte Visakategorie angegeben, z. B. Artikel 18b für Fachkräfte oder Artikel 18g für Blaue Karten EU. Manchmal wählt die Agentur eine andere Kategorie als die beantragte, insbesondere wenn die akademischen Qualifikationen des Talents nicht perfekt mit der vorgeschlagenen Arbeitsstelle übereinstimmen.
Die Herausforderung
Ein Arbeitgeber beantragte eine Vorabgenehmigung nach Artikel 18b für einen Bewerber, dessen Abschluss in keinem Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit stand. Die Agentur, die diese Diskrepanz feststellte, erteilte die Vorabgenehmigung stattdessen nach Artikel 18g und teilte dem Arbeitgeber mit, dass die Botschaft die Entscheidung über die endgültige Visakategorie prüfen und treffen würde. Dies verunsicherte den Arbeitgeber: Sollte er die Agentur bitten, die Vorabgenehmigung zu revidieren, oder die Entscheidung der Botschaft abwarten?
Anwendbare Verordnung:
Nach dem deutschen Zuwanderungsgesetz ist die Bundesagentur für Arbeit für die Prüfung zuständig, ob ein Visumantrag die Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung oder die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllt. Artikel 18b (Fachkräfte) verlangt eine einschlägige berufliche Qualifikation, während Artikel 18g (Blaue Karte EU) einen Hochschulabschluss und Gehaltsgrenzen vorschreibt. Wird eine Diskrepanz festgestellt, kann die Agentur dennoch eine Vorabgenehmigung nach einem anderen Artikel erteilen, wobei die endgültige Entscheidung bei der Botschaft liegt.
Ausführliche Erläuterung / Das Ergebnis
In diesem Fall brauchte der Arbeitgeber nicht zur Bundesagentur für Arbeit zurückzukehren, um die Vorabgenehmigung zu ändern. Die Botschaft und die Einwanderungsbehörden haben das Mandat, bei der abschließenden Prüfung die geeignete Visumart zu bestimmen und können das Visum als Fachkraft oder als Blaue Karte EU ausstellen, je nachdem, wie sie die Übereinstimmung des Studienabschlusses mit der Tätigkeit interpretieren.
Arbeitgeber oder Talent Schritte
- Reichen Sie den Antrag auf Vorabgenehmigung mit allen Belegen ein und geben Sie die gewünschte Visumkategorie an.
- Wenn die Agentur eine andere Visakategorie ausstellt, vermerken Sie dies in den internen Umzugsunterlagen.
- Bereiten Sie die Talente auf mögliche Fragen der Botschaft zur Übereinstimmung von Qualifikation und Beruf vor.
- Erlauben Sie der Botschaft, die endgültige Entscheidung zu treffen, ohne erneut eine Vorabgenehmigung zu beantragen.
Wichtigste Erkenntnisse / Takeaways
- Eine Diskrepanz zwischen dem Abschluss und der beruflichen Funktion kann dazu führen, dass in der Vorabgenehmigungsphase eine andere Visakategorie erteilt wird.
- Die Arbeitgeber müssen keine erneute Vorabgenehmigung beantragen, wenn sich die Kategorie von ihrem ursprünglichen Antrag unterscheidet.
- Die endgültige Entscheidung über die Visakategorie liegt bei der Botschaft, nicht bei der Bundesagentur für Arbeit.
- Eine klare Dokumentation und Vorbereitung kann dazu beitragen, die Erwartungen zu erfüllen, wenn es zu Änderungen in der Kategorie kommt.
Dies betrifft die folgenden Anwendungsfälle:
- Kann die Botschaft die Entscheidung über die Vorabgenehmigung eines Visums für eine Fachkraft (18b) und eine Blaue Karte EU (18g) ändern?
- Wovon hängt es ab, ob ein Talent für die Blaue Karte EU oder das Fachkräftevisum in Deutschland in Frage kommt?
- Muss die Bundesagentur für Arbeit erneut kontaktiert werden, wenn die Botschaft die Visumskategorie ändert?
- Was sind die Hauptunterschiede zwischen der Blauen Karte EU und dem Facharbeitervisum hinsichtlich der Qualifikationen und der Übereinstimmung mit dem Arbeitsplatz?
- Wie beurteilt die Botschaft Fälle von Qualifikationsinkongruenz bei Visumvorabgenehmigungskategorien?
- Kann eine Botschaft eine neue Vorabgenehmigung für ein Visum beantragen, wenn sie der Meinung ist, dass eine andere Visumart besser geeignet ist?
- Für welches Visum ist die Botschaft in letzter Instanz zuständig, wenn Abschluss und Arbeitsplatz nicht übereinstimmen?
- Wie wirken sich die Gehaltsschwellen auf die Entscheidungen der Einwanderungsbehörden über die Erteilung einer Blauen Karte EU bzw. eines Facharbeitervisums aus?
- Welche Rolle spielt die Bundesagentur für Arbeit bei der Vorabgenehmigung für die Visumkategorien 18b und 18g?
- Wie sollten HR-Teams mit Fällen umgehen, in denen die Vorabgenehmigung für ein Visum in einer anderen Kategorie als der beantragten erteilt wird?