Das Münchner Verfahren zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Ortsansässige kann verwirrend sein, insbesondere wenn es um die Unterscheidung zwischen den Bestimmungen von §19c(6) und §26 BeschV geht. Dieser Artikel erklärt die Unterscheidung, stellt klar, welches Online-Formular gilt, und zeigt auf, welche Kriterien der Arbeitgeber vor der Einreichung prüfen sollte.
Zusammenfassung: Aufenthaltsgenehmigung für lokale Angestellte
Die Frage
Die Antwort
Nach Prüfung ist das verlinkte Formular für §19c Abs. 6 BeschV ist technisch gesehen nicht die exakte Entsprechung zu §26 BeschV, aber in der Praxis scheint es für die Einreichung von Anträgen auf örtliche Einstellung geeignet zu sein. Erfüllt der Arbeitnehmer beide Kriterien - er verfügt über einen anerkannten Abschluss aus seinem Heimatland und hat innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung gesammelt - kann der Antrag gestellt werden. Alle Nachweise sollten unter Einkommensnachweise zusammengefasst werden.
Leitfaden zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis für München
Kontext und Hintergrund
In Deutschland ist die örtliche Arbeitserlaubnis nach §26 für Ausländer gedacht, die bereits in den inländischen Arbeitsmarkt integriert sind und über entsprechende Qualifikationen verfügen. Die Münchner Online-Systeme kategorisieren jedoch hauptsächlich Anträge nach §19c(6) BeschV - ein Abschnitt, der eher für allgemeine Beschäftigungserlaubnisse verwendet wird. Diese Überschneidung hat viele Arbeitgeber zu der Frage veranlasst, ob dasselbe Online-Formular für beide Arten von Aufenthaltstiteln verwendet werden kann.
Die Herausforderung
HR-Teams, die internationale Mitarbeiter in München einstellen, stoßen häufig auf Unstimmigkeiten zwischen den rechtlichen Definitionen und den Online-Bewerbungswegen. Da es kein spezielles digitales Formular für §26-Bewerbungen gibt, sind Arbeitgeber gezwungen, die verfügbaren Formulare zu interpretieren und die Einhaltung des korrekten Rechtsrahmens sicherzustellen.
Anwendbare Verordnung / Ausführliche Erläuterung
Das Online-Formular, auf das in München verwiesen wird, nennt zwar §19c(6) BeschV, kann aber auch für Fälle verwendet werden, die mit §26 übereinstimmen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Um die Voraussetzungen des §26 zu erfüllen, muss der Arbeitnehmer nachweisen:
- Mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre.
- Ein in ihrem Heimatland anerkannter Hochschulabschluss.
Die Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die eingereichten Unterlagen diese Kriterien eindeutig belegen, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.
Arbeitgeber oder Talent Schritte
Für Arbeitgeber:
- Überprüfen Sie die akademischen Qualifikationen des Bewerbers über offizielle Anerkennungsplattformen.
- Sammeln Sie Nachweise über eine zweijährige qualifizierte Berufserfahrung.
- Reichen Sie den Online-Antrag nach §19c(6) über das digitale Formular von Munich ein und vermerken Sie im Schriftverkehr, dass der Fall mit §26 in Einklang steht.
Für Talente:
- Erstellen Sie relevante Unterlagen wie Abschlusszeugnisse und Beschäftigungsnachweise.
- Vergewissern Sie sich, dass die Berufserfahrung mit der in Deutschland angebotenen Stelle übereinstimmt.
Wichtigste Erkenntnisse / Takeaways
- Münchens digitales Formular listet formal §19c(6) auf, ist aber derzeit ein gangbarer Weg für §26 lokale Anstellungsgenehmigungen.
- Ein klarer Nachweis der Erfahrung und der Gleichwertigkeit der Qualifikation ist unerlässlich.
- Eine enge Abstimmung zwischen der Personalabteilung und der örtlichen Einwanderungsbehörde erhöht die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Ergebnisses.
FAQs: Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für Ortsansässige
Dies betrifft die folgenden Anwendungsfälle:
- Was ist der Unterschied zwischen dem §19c Abs. 6 BeschV und §19c Abs. 26 BeschV Online-Antragsformularen?
- Welche Unterlagen müssen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für München im Rahmen der Einkommensnachweise vorgelegt werden?
- Braucht ein ausländischer Arbeitnehmer einen anerkannten Abschluss, um in Deutschland eine örtliche Arbeitserlaubnis zu erhalten?
- Wie kann die Personalabteilung überprüfen, ob der Abschluss eines Mitarbeiters in seinem Heimatland für §19c-Genehmigungen anerkannt ist?
- Welche Anforderungen an die Berufserfahrung gelten für die Kategorie §19c Abs. 26 BeschV?
- Können internationale Mieter in München die Aufenthaltsgenehmigung für lokale Mieter online beantragen?
- Wie lange dauert die Bearbeitung eines §19c Abs. 26 BeschV-Antrags in München in der Regel?
- Welche Schritte muss die Personalabteilung bei der Einreichung einer lokalen Einstellungsgenehmigung über das Münchner Einwanderungsportal beachten?
- Kann ein Antragsteller seine Arbeit aufnehmen, bevor der §19c Abs. 26 BeschV genehmigte Aufenthaltserlaubnis anfangen?
- Wie können HR-Teams in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis für Ortskräfte nach §19c Abs. 26 BeschV in München beantragen?