Antrag auf Wechsel des Arbeitgebers in Berlin als unvollständig markiert - HR Guidance

Wie Personalabteilungen vorgehen sollten, wenn die Berliner Ausländerbehörde einen Antrag auf Wechsel des Arbeitgebers als unvollständig zurückweist.
Zuletzt aktualisiert
31. Oktober 2025
Beantwortet von:

HR-Teams sehen sich manchmal mit Ablehnungen konfrontiert, wenn sie einen Antrag auf Wechsel des Arbeitgebers in Berlin einreichen, selbst wenn sie die Checkliste befolgt haben. Das Hauptproblem bezieht sich oft auf den Genehmigungsstatus des Antragstellers und die Qualität der Dokumente. Wenn Sie wissen, wie Sie reagieren müssen, können Sie das Problem schnell lösen.

Vorlage eines Arbeitgeberwechsels (Berlin Immigration/BIS) Herausforderungen

Aspekt Einzelheiten
Herkunft Land Beliebig (weltweite Nutzung, meist von außerhalb Deutschlands)
Zielland Deutschland (Berlin)
Art der Dienstleistung Vorlage zum Wechsel des Arbeitgebers (Berlin Immigration/BIS)
Zeitleiste Unterschiedlich; abhängig von den BIS-Antwortzeiten (in der Regel 4-10 Wochen, je nach Dokumentenkorrekturen)
Komplexität Mittel
Zentrale Herausforderungen Falscher Genehmigungsstatus (Visum vs. Aufenthaltstitel), unvollständige Dokumente, minderwertige Scans
Verwendete Plattformmodule Fallkommunikation, Dokumenten-Upload/Scanning-Validierung, HR-Support-Dashboard

Die Frage

Was soll die Personalabteilung tun, wenn die Berliner Ausländerbehörde einen Antrag auf Arbeitgeberwechsel als unvollständig zurückweist, obwohl alle Dokumente der Checkliste eingereicht wurden (u.a. Vollmachtsformulare, Vertrag, Stellenbeschreibung, EZB und eingescanntes Visum und Reisepass)?

Die Antwort

Wenn die Berliner Ausländerbehörde einen Antrag auf Wechsel des Arbeitgebers als unvollständig einstuft, sollte die Personalabteilung zunächst prüfen, ob der derzeitige Status des Talents nur ein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis ist. Berlin erlaubt einen Arbeitgeberwechsel in der Regel nur, wenn die Aufenthaltserlaubnis in Berlin ausgestellt wurde. Wenn das Talent nur ein Visum hat (und keine in Berlin ausgestellte Aufenthaltserlaubnis), kann es sein, dass die Personalabteilung die falsche Bewerbungsart eingereicht hat. In diesem Fall sollte die Personalabteilung die Berliner Ausländerbehörde (BIS) über das offizielle Kontaktformular kontaktieren, um die Situation zu klären. Stellen Sie außerdem sicher, dass alle hochgeladenen Dokumente - insbesondere das Visum - qualitativ hochwertige Scans und nicht nur Bilder sind, da eine schlechte Bildqualität zu einer Ablehnung führen kann.

Herausforderungen beim Wechsel des Arbeitgebers

Kontext und Hintergrund - Die Herausforderung:

Die Berliner Ausländerbehörde (BIZ) kann Anträge auf einen Arbeitgeberwechsel als unvollständig einstufen, wenn der Bewerber nur ein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis für Berlin besitzt. Auch Probleme mit Dokumenten, wie z. B. schlechte Scans, können zur Ablehnung führen. Personalverantwortliche brauchen Klarheit über den richtigen Bewerbungsprozess je nach Art der Erlaubnis.

Der Ansatz von Jobbatical / Anwendbare Verordnung:

Jobbatical empfiehlt den Personalabteilungen, sich vor der Bewerbung über den aktuellen Aufenthaltsstatus des Bewerbers zu informieren. Berlin erlaubt einen Arbeitgeberwechsel in der Regel nur, wenn eine Aufenthaltserlaubnis in Berlin erteilt wurde. Für Inhaber eines Visums ist eine Klärung durch das BIS unerlässlich. Legen Sie immer hochwertige gescannte Dokumente vor.

Das Ergebnis / Detaillierte Erläuterung:

Wenn die Kennzeichnung unvollständig ist, sollte die Personalabteilung prüfen, ob das Talent eine in Berlin ausgestellte Aufenthaltserlaubnis oder nur ein Visum hat. Wenn letzteres der Fall ist, kontaktieren Sie das BIS über das offizielle Kontaktformular für weitere Schritte. Stellen Sie sicher, dass es sich bei allen eingereichten Dokumenten um eindeutige Scans (keine Fotos) handelt, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.

Arbeitgeber oder Talent Steps:

  • Bestätigen Sie, ob das Talent eine in Berlin ausgestellte Aufenthaltserlaubnis oder nur ein Visum hat
  • Überprüfung der BIS-Checkliste und Abgleich der Einreichung mit dem Status des Antragstellers
  • Verwenden Sie hochwertige Scans für alle Dokumente
  • Wenden Sie sich an die Berliner BIS, wenn der Antragsstatus unklar ist
  • Dokumentieren Sie die gesamte Kommunikation zu Zwecken der Einhaltung von Vorschriften

Wichtigste Erkenntnisse / Takeaways:

  • Ein Wechsel des Arbeitgebers ist in der Regel nur mit einer in Berlin ausgestellten Aufenthaltserlaubnis möglich
  • Visuminhaber benötigen möglicherweise einen anderen Antrag oder eine Klärung durch das BIS
  • Die Qualität der Dokumente ist wichtig - bevorzugen Sie Scans gegenüber Fotos
  • Nutzen Sie das BIS-Kontaktformular für fallspezifische Beratung
  • Die Personalabteilung sollte detaillierte Aufzeichnungen über alle Eingaben führen.

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FAQs - Antrag auf Wechsel des Arbeitgebers (Berlin Immigration/BIS)

Was ist der übliche Grund dafür, dass ein Antrag auf Wechsel des Arbeitgebers von der Berliner BIZ als unvollständig eingestuft wird?
Die Bewerbung wird oft als unvollständig markiert, wenn das Talent nur ein Visum (und keine Aufenthaltsgenehmigung für Berlin) besitzt oder wenn die erforderlichen Dokumente (wie das Visum oder der Reisepass) als Fotos in schlechter Qualität statt als richtige Scans eingereicht wurden.
Kann ein Wechsel des Arbeitgebers für Talente nur mit einem Visum, nicht aber mit einer Aufenthaltserlaubnis beantragt werden?
In der Regel erlaubt Berlin einen Wechsel des Arbeitgebers nur, wenn das Talent eine in Berlin ausgestellte Aufenthaltserlaubnis hat. Für Talente, die nur ein Visum haben, kann ein anderes Verfahren erforderlich sein - die Personalabteilung sollte sich an das BIS wenden, um Ratschläge zu erhalten.
Welche Dokumente sollte die Personalabteilung vor der erneuten Einreichung der Bewerbung noch einmal überprüfen?
Die Personalabteilung sollte sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumente enthalten sind und dass jedes einzelne ein klarer, hochwertiger Scan ist (insbesondere das Visum, der Reisepass und der Arbeitsvertrag). Vermeiden Sie die Verwendung von Smartphone-Fotos.
An wen sollte sich die Personalabteilung der BIZ in Berlin wenden, wenn sie Fragen hat?
Die Personalabteilung kann die Berliner Ausländerbehörde (BIS) über ihr offizielles Kontaktformular auf der Website Berlin.de erreichen. Dies ermöglicht eine direkte Kommunikation in Bezug auf spezifische Fallfragen.
Ist es zulässig, Fotos von Dokumenten einzureichen oder sind Scans erforderlich?
Die Berliner Ausländerbehörde bevorzugt hochwertige Scans gegenüber Fotos. Die Einreichung von Fotos von Dokumenten kann dazu führen, dass der Antrag als unvollständig markiert wird.
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Dies betrifft die folgenden Anwendungsfälle:

  • Was sollte die Personalabteilung tun, wenn die Berliner Einwanderungsbehörde einen Antrag auf Wechsel des Arbeitgebers als unvollständig zurückweist, obwohl die Checkliste befolgt wurde?
  • Können ausländische Arbeitnehmer in Berlin ihren Arbeitgeber wechseln, wenn sie nur ein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis haben?
  • Warum verlangt die Berliner BIZ bei einem Arbeitgeberwechsel eine in Berlin ausgestellte Aufenthaltserlaubnis?
  • Wie sollte die Personalabteilung reagieren, wenn das Einscannen von Dokumenten von der Berliner Ausländerbehörde abgelehnt wird?
  • Ist es möglich, einen Antrag auf Wechsel des Arbeitgebers in Berlin mit Bildern von Visa und Pässen zu stellen?
  • Wie ist das Verfahren, wenn die Berliner Einwanderungsbehörde feststellt, dass der Antrag aufgrund einer außerhalb Berlins erteilten Genehmigung unvollständig ist?
  • An wen sollten sich Arbeitgeber bei der BIS wenden, wenn sie Fragen zur Einreichung von Anträgen zur Einwanderung in Berlin haben?
  • Welche Personalunterlagen führen dazu, dass in Berlin Wechselanträge als unvollständig markiert werden?
  • Akzeptiert die Berliner Einwanderungsbehörde Smartphone-Fotos von offiziellen Dokumenten für Anträge auf Arbeitgeberwechsel?
  • Welche Schritte sollte die Personalabteilung unternehmen, wenn sie den Hinweis "Der Antrag ist unvollständig" auf einem Berliner Zuwanderungsantrag erhält?

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