Ein HR-Team in Berlin erhielt eine Fast-Track-Genehmigung für eine Blaue Karte EU für einen IT-Spezialisten nach § 18g, aber die Botschaft forderte später eine ZAB-Bewertung (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen). Dieser Anwendungsfall zeigt auf, wie man solche Fälle effizient verwalten und unnötige Verzögerungen vermeiden kann.
EU Blue Card Fast Track Verfahren (§18g AufenthG) - von Indien nach Deutschland
Die Frage
Die Antwort
Der Personalverantwortliche sollte dem Talent raten, alle relevanten Unterlagen - Fast-Track-Vorabgenehmigung, Anabin-Ausdrucke und die Akkreditierungsurkunde der Universität - zusammen mit dem Nachweis der Kommunikation mit der Einwanderungsbehörde vorzulegen. Diese Dokumente reichen in der Regel in der Botschaft aus, da nach Erteilung der Fast-Track-Zulassung nach § 18g (Abs. 1) AufenthG keine ZAB-Bewertung erforderlich ist.
ZAB-Nachweisanfragen nach Fast Track EU Blue Card-Genehmigung
Kontext und Hintergrund - Die Herausforderung
Der Arbeitgeber hatte bereits die Blaue Karte im Schnellverfahren auf der Grundlage eines anerkannten ausländischen Abschlusses und einer Akkreditierungsbescheinigung der Universität erhalten. Trotzdem verlangte die deutsche Botschaft einen ZAB-Nachweis, was sowohl bei der Personalabteilung als auch bei den Talenten für Verwirrung sorgte.
Der Ansatz von Jobbatical / Anwendbare Verordnung
Nach §18g AufenthG (Blaue Karte EU - IT-Fachkräfte) ist nach der Bestätigung der Anerkennung des Abschlusses durch die Ausländerbehörde und der Erteilung der Vorabgenehmigung im beschleunigten Verfahren in der Regel keine weitere ZAB-Bewertung erforderlich. Die Experten von Jobbatical rieten dem Personalverantwortlichen, alle Anerkennungsnachweise (Anabin-Einträge, Akkreditierungsurkunde der Hochschule und Korrespondenz mit der Ausländerbehörde) beim Botschaftstermin vorzulegen.
Das Ergebnis / Detaillierte Erläuterung
Die Botschaft akzeptierte die vorhandenen Dokumente der Universität und der Anabin-Validierung zusammen mit den Vorabgenehmigungsschreiben. Der Fall wurde ohne ZAB-Prüfung bearbeitet, was zeigt, wie eine klare Dokumentation und Vorabgenehmigung die Überprüfung durch die Botschaft vereinfachen kann.
Arbeitgeber oder Talent Schritte
- Bewahren Sie alle Nachweise für die Anerkennung von Abschlüssen und Übersetzungen auf.
- Fügen Sie Screenshots der Anabin-Datenbank und Akkreditierungsurkunden bei.
- Durchführung der Fast-Track-Vorabgenehmigung und Kommunikation mit den Einwanderungsbehörden.
- Legen Sie all diese Unterlagen bei dem Termin in der Botschaft vor.
Wichtigste Erkenntnisse / Takeaways
- Eine ZAB-Bewertung ist nicht erforderlich, wenn die Ausländerbehörde die Anerkennung nach § 18g AufenthG bestätigt.
- Eine klare Dokumentation verringert die Zahl der Nachfragen bei den Botschaften.
- Eine proaktive Kommunikation mit der Einwanderungsbehörde kann Verzögerungen verhindern.

















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