Indischer Ehepartner eines portugiesischen Staatsbürgers: Arbeitsrechte in Deutschland

Verständnis der EU-Mobilitätsrechte und der Wahlmöglichkeiten für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht aus der EU stammen und innerhalb des Schengen-Raums umziehen, in Bezug auf den Aufenthaltstitel.
Zuletzt aktualisiert
Oktober 29, 2025
Beantwortet von:

Ein indischer Arbeitnehmer, der in Spanien mit einer Genehmigung zur Familienzusammenführung wohnt (Ehegatte eines portugiesischen Staatsbürgers), zieht nach Deutschland um. Dieser Fall verdeutlicht den Unterschied zwischen dem Recht auf Freizügigkeit nach EU-Recht und den deutschen Vorschriften über Aufenthaltsdokumente für Familienangehörige aus Nicht-EU-Staaten.

Recht auf Freizügigkeit

Aspekt Einzelheiten
Herkunft Land Indien
Zielland Deutschland
Art der Dienstleistung Aufenthaltskarte für Familienangehörige in der EU (Aufenthaltskarte)
Erlaubnis Grundlage Freizügigkeit (EU-Richtlinie 2004/38/EG)
Visumspflicht Nicht obligatorisch für Umzüge innerhalb der EU; empfohlen, wenn die örtlichen Einwanderungsbehörden langsam sind
Zeitleiste 2-6 Wochen nach dem Termin, je nach Stadt
Standort der Anwendung Örtliche Ausländerbehörde in Deutschland
Erforderliche Schlüsseldokumente Heiratsurkunde, Reisepässe, Nachweis der Anmeldung, Krankenversicherung, Nachweis der finanziellen Mittel
Komplexität Mittel - abhängig von der Arbeitsbelastung der örtlichen Einwanderungsbehörde
Zentrale Herausforderungen Verzögerungen bei der Bearbeitung vor Ort, Anwesenheit des EU-Ehepartners bei der Antragstellung, Beschränkungen bei der Arbeitsaufnahme vor der Kartenerteilung
Bearbeitungsgebühr 50-110 EUR je nach Standort
Berechtigung zum Arbeiten Erlaubt nach Ausstellung einer Aufenthaltskarte oder einer vorläufigen Fiktionsbescheinigung
Alternative Option Vorgeprüfter deutscher Visumantrag aus Spanien
Verwendete Plattformmodule Visa-Verfolgung, Dokumentenmanagement, Compliance-Warnungen, HR-Dashboard
Verordnung Referenz EU-Richtlinie 2004/38/EG, deutsches Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU)
Erwartete Maßnahmen des Arbeitgebers Bereitstellung von Umzugsdokumenten, Unterstützung bei der Adressregistrierung und Überwachung der Erteilung von Genehmigungen für die Einführungsbereitschaft

Die Frage

Die indische Ehefrau eines portugiesischen Staatsbürgers besitzt eine spanische Genehmigung zur Familienzusammenführung. Wenn sie nach Deutschland umziehen und sie die Hauptarbeitskraft wird, hat sie dann das Recht auf Freizügigkeit und kann sie sofort arbeiten?

Die Antwort

Ja, die indische Ehefrau kann als Familienangehörige eines Unionsbürgers (portugiesischer Ehepartner) die Freizügigkeit in Anspruch nehmen. Sie kann visumfrei nach Deutschland einreisen und bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers beantragen. Diese Aufenthaltskarte gewährt eine sofortige Arbeitserlaubnis. Sie kann zwar nicht arbeiten , bevor sie die Karte erhält, aber das Antragsverfahren in Deutschland kann, insbesondere bei vorheriger Genehmigung, schneller sein als die Beantragung von Spanien aus, vor allem angesichts der Verzögerungen bei der Bearbeitung in Städten wie München. Die Anmeldung des Wohnsitzes ist erforderlich, und der Ehepartner des EU-Bürgers muss zu dem Termin erscheinen.

Im Vergleich zu einer normalen Arbeitserlaubnis ist der Weg für EU-Familienangehörige in der Regel schneller und erfordert keine Arbeitsmarktprüfung.

Nicht-EU-Ehepartner Arbeitsrechte ohne Freizügigkeit

Kontext und Hintergrund - Die Herausforderung

Das indische Talent eines Unternehmens, das mit einer portugiesischen Staatsangehörigen verheiratet war, wollte von Spanien nach Deutschland umziehen. Die entscheidende Frage war, ob das Talent im Rahmen der EU-Freizügigkeit umziehen und arbeiten konnte oder erst ein Visum für Deutschland beantragen musste.

Der Ansatz von Jobbatical / Anwendbare Verordnung

Nach der EU-Richtlinie 2004/38/EG genießen Familienangehörige von EU-Bürgern Freizügigkeit in allen EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland muss ein Nicht-EU-Ehepartner jedoch eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen, nachdem er sich in Deutschlandangemeldet und seine finanziellen Mittel, seine Ehe und seine Krankenversicherung nachgewiesen hat.

Das Ergebnis

Der indische Ehepartner kann über Spanien visumfrei nach Deutschland einreisen, darf aber erst nach Ausstellung der Aufenthaltskarte eine Arbeit aufnehmen. Die Antragsfristen variieren je nach Stadt - in Berlin geht es in der Regel schneller, während in München längere Wartezeiten erforderlich sein können. Alternativ kann die direkte Beantragung einesdeutschen Visums mit vorheriger Genehmigung aus Spanien das Verfahren beschleunigen, wenn die örtlichen Einwanderungsbehörden überlastet sind.

Arbeitgeber oder Talent Schritte

  • Melden Sie die deutsche Adresse des Arbeitnehmers innerhalb von 14 Tagen nach seiner Ankunft an(Anmeldung).
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde und legen Sie alle erforderlichen Unterlagen vor (Reisepass, Heiratsurkunde, Krankenversicherung, Finanznachweis).
  • Der Ehegatte nimmt persönlich an dem Termin teil; es werden biometrische Daten erfasst.
  • Die Bearbeitungszeit für die Aufenthaltskarte beträgt in der Regel 2-6 Wochen‍.
  • Die Beschäftigung kann aufgenommen werden, sobald die Aufenthaltskarte oder die befristete Arbeitsgenehmigung(Fiktionsbescheinigung) ausgestellt ist.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht aus der EU stammen, haben das Recht auf Mobilität, benötigen jedoch einen lokalen Aufenthaltstitel.
  • Die Bearbeitungszeiten sind je nach Region sehr unterschiedlich - die Berliner Ämter sind schneller als die Münchner.
  • Vorabgenehmigungen oder Visumanträge vor der Ankunft können viel Zeit für den Umzug sparen.

Vergewissern Sie sich vor dem Termin immer, dass die Adresse und der Versicherungsschutz vorhanden sind.

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FAQs: Arbeitsrechte von Nicht-EU-Ehepartnern

Kann der Ehepartner eines EU-Bürgers sofort nach dem Umzug nach Deutschland arbeiten?

Erst nach Erhalt der Aufenthaltskarte oder einer vorläufigen Fiktionsbescheinigung, die das Recht auf Arbeit bestätigt.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Aufenthaltskarte?

In der Regel zwischen 2 und 6 Wochen, je nach Arbeitsbelastung der Einwanderungsbehörde der Stadt.

Ist für den Umzug von Spanien nach Deutschland ein neues Visum erforderlich?

Normalerweise nicht, aber die Beantragung eines deutschen Visums von Spanien aus mit einer Vorabgenehmigung des Arbeitgebers kann schneller gehen, wenn die örtlichen Ämter einen Rückstau haben.

Was ist, wenn der EU-Ehepartner noch nicht umgezogen ist?

Die Beantragung des Aufenthalts in Deutschland kann sich verzögern, bis der EU-Ehepartner physisch anwesend ist, da ein Nachweis über die Begleitung oder den Aufenthalt erforderlich ist.

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Dies betrifft die folgenden Anwendungsfälle:

  1. Kann ein Nicht-EU-Ehepartner mit einer spanischen Familienzusammenführungserlaubnis ohne Visum nach Deutschland ziehen?

  2. Hat ein indischer Ehegatte eines portugiesischen Staatsbürgers das Recht auf Freizügigkeit, wenn er von Spanien nach Deutschland umzieht?

  3. Welchen Aufenthaltstitel braucht ein Nicht-EU-Familienangehöriger eines EU-Bürgers, um in Deutschland zu leben und zu arbeiten?

  4. Kann ein indischer Ehegatte eines portugiesischen Staatsangehörigen in Deutschland arbeiten, bevor er eine Aufenthaltskarte erhält?

  5. Wie lange dauert es, bis ich in Deutschland eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige aus der EU erhalte?

  6. Sollten Nicht-EU-Familienangehörige von EU-Bürgern ein deutsches Visum aus dem Ausland oder nach der Einreise über Spanien beantragen?

  7. Was sind die Schritte zur Registrierung und Beantragung einer Aufenthaltskarte in Deutschland nach einem Umzug aus einem anderen EU-Land?

  8. Ist die Anmeldung für Ehegatten aus Nicht-EU-Staaten, die im Rahmen der EU-Familienregelung nach Deutschland ziehen, obligatorisch?

  9. Wie unterscheiden sich die Bearbeitungszeiten für die Aufenthaltskarte zwischen deutschen Städten wie Berlin und München?

  10. Welche Unterlagen benötigt ein Nicht-EU-Ehepartner, um eine Aufenthaltskarte zu beantragen?

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