Ein Arbeitnehmer in Leipzig beantragte zunächst eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 3 für erfahrene Arbeitnehmer. Nachdem er einen Masterabschluss erworben hatte, prüfte der Arbeitgeber, ob die Vorlage des neuen Abschlusses zur Umstellung auf eine Blaue Karte EU die Bearbeitung beschleunigen könnte.
Wechsel von der Erlaubnis für erfahrene Arbeitnehmer zur Blauen Karte EU - Überblick über den Fall Leipzig
Die Frage
Die Antwort
Ja. Es ist ratsam, den Master-Abschluss vorzulegen, damit der Arbeitnehmer die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllen kann. Dadurch kann der Fall an eine andere Bearbeitungsstelle weitergeleitet werden, was oft zu einer kürzeren Bearbeitungszeit führt.
Zusätzliche Qualifikationsvorlage für die Blaue Karte EU
Kontext und Hintergrund: Die Herausforderung
Ein Personalleiter hatte bereits einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen ausländischen Arbeitnehmer auf der Grundlage von Berufserfahrung eingereicht. Der Mitarbeiter erwarb jedoch später einen Master-Abschluss, der ihn für die Blaue Karte EU qualifizierte. Es stellte sich die Frage, ob die Hinzufügung dieser neuen Qualifikation während des Verfahrens von Vorteil wäre oder zu Verzögerungen führen würde.
Anwendbare Verordnung
Nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz können Arbeitnehmer, die die Gehalts- und Qualifikationskriterien erfüllen, gemäß § 18g in die Kategorie der Blauen Karte EU übergehen. Die kommunalen Ausländerbehörden erlauben die Vorlage aktualisierter Bildungsnachweise während der Bearbeitung, wenn sie die Voraussetzungen verbessern.
Das Ergebnis / Detaillierte Erläuterung
Die Vorlage des Master-Abschlusses ermöglicht eine Neubewertung im Rahmen des EU-Blue-Card-Verfahrens, die möglicherweise von einer schnelleren Bearbeitungsstelle vorgenommen wird. Da Blaue Karten oft vorrangig behandelt werden, könnte dieser Ansatz die Wartezeit verkürzen. Der Antrag kann intern neu zugewiesen werden, führt aber in der Regel zu einem günstigeren Status.
Arbeitgeber oder Talent Schritte
- Reichen Sie den Master-Abschluss bei der Einwanderungsbehörde ein, die den aktuellen Antrag bearbeitet.
- Geben Sie klar und deutlich an, dass Sie eine Neubewertung für eine Blaue Karte EU auf der Grundlage aktualisierter Qualifikationen wünschen.
- Warten Sie die Bestätigung der Behörde ab, wenn der Fall verschoben wird oder zusätzliche Unterlagen angefordert werden.
Wichtigste Erkenntnisse / Takeaways
- Die Aktualisierung einer Bewerbung mit neuen Qualifikationen kann eine schnellere Bearbeitung ermöglichen.
- Die Blaue Karte EU bietet mehr Mobilität und langfristige Vorteile.
- Die Kommunikation mit den lokalen Behörden hilft dabei, die Neueinstufung zu bewältigen, ohne den Prozess neu zu starten.

















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