EU-Blue-Card in Braunschweig: Kein Deutsch-Sprachnachweis erforderlich

Das Online-Portal für die Blaue Karte in Braunschweig enthält Pflichtfelder für den Upload von Deutschzertifikaten und Immatrikulationsnachweisen – Dokumente, die für die EU-Blaue Karte irrelevant sind. Auf dieser Seite wird die Rechtslage erläutert und Personalabteilungen sowie Fachkräften eine praktische Lösung angeboten, um den Antrag ohne Verzögerung abzuschließen.
Zuletzt aktualisiert
12. Mai 2026
Beantwortet von:

Zusammenfassung

  • Ein Nachweis der Deutschkenntnisse ist keine gesetzliche Voraussetzung für die Erteilung der EU-Blue Card; er wirkt sich lediglich auf den Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung aus (21 gegenüber 33 Monaten) und darf den Antrag nicht behindern.
  • The Braunschweig portal's mandatory language and Immatrikulationsbescheinigung fields are a configuration issue, not a change in the law.</li><li>For the language field: re-upload the academic degree already submitted in the qualification section.
  • Für andere nicht zutreffende Pflichtfelder: Laden Sie ein beliebiges gültiges, unbenutztes Dokument, einen Einreisestempel, eine Anmeldebescheinigung, eine Krankenversicherungsbescheinigung oder einen Mietvertrag hoch.

Frage: Das Online-Portal für die Beantragung der Blauen Karte in Braunschweig verlangt einen Nachweis über Deutschkenntnisse sowie eine Immatrikulationsbescheinigung, was für die EU-Blaue Karte jedoch nicht zutrifft. Was sollten die Personalabteilung oder der Bewerber stattdessen hochladen?

Antwort: 

  • Deutschkenntnisse: Keine gesetzliche Voraussetzung für die EU-Blue Card; sollten der Antragstellung nicht im Wege stehen.
  • Braunschweig-Portal: Fehlerhafte Konfiguration des Sprachfeldes; Abhilfe durch erneutes Hochladen des Abschlusszeugnisses.
  • Immatrikulationsbescheinigung: Nicht relevant für die Immatrikulationsbescheinigung im Rahmen der Bearbeitungsprozesse für Studentenvisa.
  • Pflichtfelder: Falls ausgeblendet, bitte den Einreisevisumstempel, die Anmeldebescheinigung, den Krankenversicherungsnachweis oder den Mietvertrag hochladen.

Antrag auf eine EU-Blue-Card in Braunschweig: Die wichtigsten Fakten

Reiseziel Deutschland, Braunschweig (Niedersachsen)
Genehmigungsart EU-Blaue Karte, § 18g AufenthG
Szenario Online-Beantragung der Blue Card bei der Ausländerbehörde Braunschweig; das Portal verlangt einen Deutsch-Sprachnachweis und eine Immatrikulationsbescheinigung, beides ist jedoch rechtlich nicht vorgeschrieben
Arbeitserlaubnis Vollzeitbeschäftigung in Deutschland; in den ersten zwei Jahren ist eine Meldung bei einem Arbeitsplatzwechsel erforderlich
Risiken bei der Einarbeitung Mittel: Die Anwendung kann hängen bleiben, wenn „Talent“ auf nicht zutreffende Dokumente wartet
Typischer Zeitplan Einreichung: sofort; Bearbeitung: 4–8 Wochen; Herstellung der eAT-Karte: ca. 6 weitere Wochen
Einreichungsbefugnis Stadt Braunschweig, Ausländerangelegenheiten (FB 32), online oder per Post
Zentrale Herausforderungen Pflichtfelder im Portal für nicht zutreffende Dokumente; Missverständnis bezüglich der Sprachvoraussetzungen; Kommunikation durch den Sachbearbeiter nach einem nicht standardmäßigen Upload
Erwartetes Ergebnis Die Blue Card wurde mit uneingeschränkter Arbeitserlaubnis ausgestellt; das Portal wurde durch erneutes Hochladen des Abschlusszeugnisses und den optionalen Austausch von Dokumenten vervollständigt; es besteht kein Compliance-Risiko, wenn die Begleit-E-Mail versendet wird

Portal „Braunschweig Blue Card“: Was tun, wenn Pflichtfelder nicht zutreffen?

Die rechtliche Lage

  • Deutschkenntnisse sind keine Voraussetzung für die Erteilung einer EU-Blue-Card gemäß § 18g AufenthG. Deutschkenntnisse der Stufe B1 sind für den Zeitpunkt der Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis relevant und verkürzen die Wartezeit von 33 auf 21 Monate.
  • Die Immatrikulationsbescheinigung ist ein Dokument zur Aufenthaltsgenehmigung für Studierende, das bei einem Antrag auf eine Blaue Karte keine rechtliche Grundlage hat.
  • Das Portal von Braunschweig nutzt gemeinsame Formularstrukturen, wodurch Pflichtfelder, die für Studentenvisa vorgesehen sind, im Blue-Card-Workflow erscheinen.
  • Dieses in deutschen Städten bekannte Muster (wie das Berliner Portal, das Inhaber der Chancenkarte betrifft) spiegelt lokale Gegebenheiten wider und stellt keine neue Anforderung dar.

Die Abhilfe

Für den Bereich „Deutsch-Sprachzertifikat“:

  • den akademischen Abschluss des Bewerbers erneut hochladen.
  • Es handelt sich um das für die Blaue Karte erforderliche Dokument, und das erneute Hochladen in einem nicht zutreffenden Feld führt nicht zu einer Falschdarstellung des Antrags.

Für das Feld „Immatrikulationsbescheinigung“:

  • Laden Sie ein beliebiges Originaldokument hoch, das noch nicht an anderer Stelle im Formular eingereicht wurde – die Seite mit dem Einreisevisum, die Anmeldebescheinigung, die Krankenversicherungsbestätigung oder der Mietvertrag sind alle zulässig.
  • Fälschen Sie keine Dokumente und lassen Sie kein Pflichtfeld leer, wenn dies die Übermittlung verhindert.

Senden Sie nach der Einreichung eine kurze E-Mail an die Ausländerbehörde Braunschweig (FB 32) und geben Sie an, welche Felder nicht zutrafen und welche Unterlagen stattdessen hochgeladen wurden. Dies verschafft dem Sachbearbeiter vor der Prüfung der Unterlagen einen Überblick über den Sachverhalt und verhindert unnötige Nachfragen.


HR-Leitfaden

  1. Überprüfen Sie die veröffentlichte Dokumentenliste: Die Checkliste für die „Braunschweig Blue Card“ enthält kein Sprachzertifikat; das Portal und die gesetzlichen Anforderungen stimmen nicht überein. Vergewissern Sie sich außerdem bei der Fachkraft, dass kein Sprachzertifikat vorliegt.
  2. Senden Sie nach der Einreichung eine Begleit-E-Mail: Kennzeichnen Sie ersetzte Felder deutlich, um Verwirrung bei den Sachbearbeitern durch nicht standardmäßige Uploads zu vermeiden.
  3. Nutzen Sie die Einreichung per Post als Ausweichmöglichkeit: Falls das Portal nicht genutzt werden kann, nimmt die Ausländerbehörde Braunschweig Anträge auch per Post entgegen. Rufen Sie bitte die Service-Hotline an (Mo–Fr, 7:30–15:30 Uhr), um dies zu bestätigen, bevor Sie auf diesen Weg umsteigen.

Wesentliche Risiken

  • Verzögerungen bei der Antragstellung: Für Talente mit einer 90-tägigen visumfreien Einreise gilt ein begrenzter Zeitrahmen. Verzögerungen im Portal, die durch das Warten auf nicht erforderliche Unterlagen entstehen, können diesen Zeitrahmen verkürzen.
  • Verzögerungen beim Onboarding aufgrund von Missverständnissen: Talente, die glauben, Sprachkenntnisse seien zwingend erforderlich, warten unter Umständen wochenlang auf ein A1-Zertifikat, das sie gar nicht benötigen.
  • Anfrage eines Sachbearbeiters zum ersatzweisen Hochladen: Ohne Begleitschreiben kann ein nicht standardmäßiger Upload eine Dokumentenanforderung auslösen, wodurch sich die Bearbeitungszeit um 2–4 Wochen verlängert.

Haftungsausschluss
Einwanderungsgesetze und -richtlinien ändern sich häufig und können je nach Land oder Staatsangehörigkeit variieren. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, empfehlen wir Ihnen, Ihre eigene Sorgfaltspflicht zu erfüllen oder offizielle Quellen zu konsultieren. Sie können sich auch gerne direkt an uns wenden, um die neuesten Informationen zu erhalten. Jobbatical ist nicht verantwortlich für Entscheidungen, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden.

Über die Expertise von Jobbatical in Deutschland

Jobbatical hat bereits über 17.000 internationale Umzüge in mehr als 45 Länder begleitet und unterstützt Personalabteilungen dabei, Einwanderungsangelegenheiten, die Kontinuität beim Onboarding, die Nachverfolgung von Genehmigungen und die Koordination der Compliance zu verwalten. In Deutschland betreut Jobbatical Blue-Card-Fälle in Städten wie Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Braunschweig und anderen und berücksichtigt dabei bei jedem Fall die unterschiedlichen Portal-Konfigurationen der einzelnen Städte, die Bearbeitungsabläufe der Ausländerbehörden sowie die variierenden Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen.

Haben Sie Probleme mit dem Blue-Card-Portal in Deutschland?

Wenn das Portal nach Unterlagen fragt, die nicht zutreffen, lassen sich durch klare Abläufe kostspielige Verzögerungen vermeiden. Lassen Sie sich von den Deutschland-Experten für Einwanderungsfragen bei Jobbatical beraten, welche Unterlagen Sie genau hochladen und wie Sie dies der Behörde mitteilen sollten.

Häufig gestellte Fragen: Probleme mit dem Online-Antragsportal für die EU-Blue-Card in Braunschweig

Ist ein Deutschzertifikat gesetzlich vorgeschrieben, um in Deutschland die Blaue Karte EU zu erhalten?

Nein. Sprachkenntnisse sind keine Voraussetzung für die Erteilung der Blue Card. Sie wirken sich lediglich auf den Zeitpunkt der Erteilung der Daueraufenthaltsgenehmigung aus: Mit Deutschkenntnissen der Stufe B1 verkürzt sich die Wartezeit von 33 auf 21 Monate. Dass das Feld auf dem Portal der Stadt Braunschweig als Pflichtfeld gekennzeichnet ist, ist auf eine Konfigurationsfehler zurückzuführen und stellt keine gesetzliche Vorschrift dar.

Was soll ich im Feld für das Deutschzertifikat hochladen, wenn ich kein solches Zertifikat habe?

Laden Sie Ihr akademisches Abschlusszeugnis erneut hoch. Es handelt sich dabei um das zentrale Qualifikationsdokument für die Blaue Karte, und das erneute Hochladen in einem nicht zutreffenden Feld führt nicht zu einer Falschdarstellung des Antrags. Fügen Sie nach der Einreichung ein kurzes Begleitschreiben an die Ausländerbehörde bei, in dem Sie den Austausch erläutern.

Warum verlangt das Portal in Braunschweig für einen Antrag auf eine Blue Card eine Immatrikulationsbescheinigung?

Die Immatrikulationsbescheinigung wird für Aufenthaltsgenehmigungen für Studierende benötigt, nicht für Blue Cards. Das Portal der Stadt Braunschweig verwendet für verschiedene Genehmigungsarten einheitliche Formularvorlagen, wodurch Felder für das Studentenvisum im Blue-Card-Workflow erscheinen. Laden Sie ein beliebiges nicht benötigtes optionales Dokument, einen Einreisestempel, eine Anmeldebescheinigung oder eine Krankenversicherungsbestätigung hoch, um das Feld auszufüllen.

Kann ich den Antrag auf die Blaue Karte per Post einreichen, wenn mich das Braunschweiger Portal immer wieder sperrt?

Ja. Die Ausländerbehörde in Braunschweig nimmt Anträge sowohl online als auch per Post entgegen. Rufen Sie bitte vor der Übermittlung die Service-Hotline an (montags bis freitags von 7:30 bis 15:30 Uhr, freitags bis 13:00 Uhr), um sich über die aktuellen Vorgaben zu informieren und zu klären, ob ein Termin erforderlich ist.

Stellt das Hochladen eines Ersatzdokuments in ein nicht dafür vorgesehenes Feld ein Compliance-Risiko dar?

Nicht, wenn das Dokument echt ist, dem Antragsteller gehört und Sie der Ausländerbehörde eine E-Mail beifügen, in der Sie den Ersatz begründen. Die Sachbearbeiter prüfen die Berechtigung für die Blaue Karte anhand der vorgelegten Unterlagen; ein Mietvertrag oder ein Einreisestempel im Feld für die Aufenthaltserlaubnis für Studierende hat keinen Einfluss auf diese Prüfung.

Betrifft dieses Problem mit dem Portal alle Staatsangehörigkeiten, die sich in Braunschweig bewerben?

Ja, die fehlerhafte Konfiguration betrifft alle Antragsteller, die das Online-System der Stadt Braunschweig für die Blaue Karte nutzen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Staatsangehörige, die mit einem nationalen Visum eingereist sind, werden bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis im Inland damit konfrontiert; visumbefreite Staatsangehörige (z. B. aus den USA, dem Vereinigten Königreich oder Australien) stehen vor dem gleichen Problem, wenn sie ihren Antrag innerhalb ihrer 90-tägigen Einreisefrist stellen.

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