Zusammenfassung
- Ein Nachweis der Deutschkenntnisse ist keine gesetzliche Voraussetzung für die Erteilung der EU-Blue Card; er wirkt sich lediglich auf den Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung aus (21 gegenüber 33 Monaten) und darf den Antrag nicht behindern.
- The Braunschweig portal's mandatory language and Immatrikulationsbescheinigung fields are a configuration issue, not a change in the law.</li><li>For the language field: re-upload the academic degree already submitted in the qualification section.
- Für andere nicht zutreffende Pflichtfelder: Laden Sie ein beliebiges gültiges, unbenutztes Dokument, einen Einreisestempel, eine Anmeldebescheinigung, eine Krankenversicherungsbescheinigung oder einen Mietvertrag hoch.
Frage: Das Online-Portal für die Beantragung der Blauen Karte in Braunschweig verlangt einen Nachweis über Deutschkenntnisse sowie eine Immatrikulationsbescheinigung, was für die EU-Blaue Karte jedoch nicht zutrifft. Was sollten die Personalabteilung oder der Bewerber stattdessen hochladen?
Antwort:
- Deutschkenntnisse: Keine gesetzliche Voraussetzung für die EU-Blue Card; sollten der Antragstellung nicht im Wege stehen.
- Braunschweig-Portal: Fehlerhafte Konfiguration des Sprachfeldes; Abhilfe durch erneutes Hochladen des Abschlusszeugnisses.
- Immatrikulationsbescheinigung: Nicht relevant für die Immatrikulationsbescheinigung im Rahmen der Bearbeitungsprozesse für Studentenvisa.
- Pflichtfelder: Falls ausgeblendet, bitte den Einreisevisumstempel, die Anmeldebescheinigung, den Krankenversicherungsnachweis oder den Mietvertrag hochladen.
Antrag auf eine EU-Blue-Card in Braunschweig: Die wichtigsten Fakten
Portal „Braunschweig Blue Card“: Was tun, wenn Pflichtfelder nicht zutreffen?
Die rechtliche Lage
- Deutschkenntnisse sind keine Voraussetzung für die Erteilung einer EU-Blue-Card gemäß § 18g AufenthG. Deutschkenntnisse der Stufe B1 sind für den Zeitpunkt der Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis relevant und verkürzen die Wartezeit von 33 auf 21 Monate.
- Die Immatrikulationsbescheinigung ist ein Dokument zur Aufenthaltsgenehmigung für Studierende, das bei einem Antrag auf eine Blaue Karte keine rechtliche Grundlage hat.
- Das Portal von Braunschweig nutzt gemeinsame Formularstrukturen, wodurch Pflichtfelder, die für Studentenvisa vorgesehen sind, im Blue-Card-Workflow erscheinen.
- Dieses in deutschen Städten bekannte Muster (wie das Berliner Portal, das Inhaber der Chancenkarte betrifft) spiegelt lokale Gegebenheiten wider und stellt keine neue Anforderung dar.
Die Abhilfe
Für den Bereich „Deutsch-Sprachzertifikat“:
- den akademischen Abschluss des Bewerbers erneut hochladen.
- Es handelt sich um das für die Blaue Karte erforderliche Dokument, und das erneute Hochladen in einem nicht zutreffenden Feld führt nicht zu einer Falschdarstellung des Antrags.
Für das Feld „Immatrikulationsbescheinigung“:
- Laden Sie ein beliebiges Originaldokument hoch, das noch nicht an anderer Stelle im Formular eingereicht wurde – die Seite mit dem Einreisevisum, die Anmeldebescheinigung, die Krankenversicherungsbestätigung oder der Mietvertrag sind alle zulässig.
- Fälschen Sie keine Dokumente und lassen Sie kein Pflichtfeld leer, wenn dies die Übermittlung verhindert.
Senden Sie nach der Einreichung eine kurze E-Mail an die Ausländerbehörde Braunschweig (FB 32) und geben Sie an, welche Felder nicht zutrafen und welche Unterlagen stattdessen hochgeladen wurden. Dies verschafft dem Sachbearbeiter vor der Prüfung der Unterlagen einen Überblick über den Sachverhalt und verhindert unnötige Nachfragen.
HR-Leitfaden
- Überprüfen Sie die veröffentlichte Dokumentenliste: Die Checkliste für die „Braunschweig Blue Card“ enthält kein Sprachzertifikat; das Portal und die gesetzlichen Anforderungen stimmen nicht überein. Vergewissern Sie sich außerdem bei der Fachkraft, dass kein Sprachzertifikat vorliegt.
- Senden Sie nach der Einreichung eine Begleit-E-Mail: Kennzeichnen Sie ersetzte Felder deutlich, um Verwirrung bei den Sachbearbeitern durch nicht standardmäßige Uploads zu vermeiden.
- Nutzen Sie die Einreichung per Post als Ausweichmöglichkeit: Falls das Portal nicht genutzt werden kann, nimmt die Ausländerbehörde Braunschweig Anträge auch per Post entgegen. Rufen Sie bitte die Service-Hotline an (Mo–Fr, 7:30–15:30 Uhr), um dies zu bestätigen, bevor Sie auf diesen Weg umsteigen.
Wesentliche Risiken
- Verzögerungen bei der Antragstellung: Für Talente mit einer 90-tägigen visumfreien Einreise gilt ein begrenzter Zeitrahmen. Verzögerungen im Portal, die durch das Warten auf nicht erforderliche Unterlagen entstehen, können diesen Zeitrahmen verkürzen.
- Verzögerungen beim Onboarding aufgrund von Missverständnissen: Talente, die glauben, Sprachkenntnisse seien zwingend erforderlich, warten unter Umständen wochenlang auf ein A1-Zertifikat, das sie gar nicht benötigen.
- Anfrage eines Sachbearbeiters zum ersatzweisen Hochladen: Ohne Begleitschreiben kann ein nicht standardmäßiger Upload eine Dokumentenanforderung auslösen, wodurch sich die Bearbeitungszeit um 2–4 Wochen verlängert.
Über die Expertise von Jobbatical in Deutschland
Jobbatical hat bereits über 17.000 internationale Umzüge in mehr als 45 Länder begleitet und unterstützt Personalabteilungen dabei, Einwanderungsangelegenheiten, die Kontinuität beim Onboarding, die Nachverfolgung von Genehmigungen und die Koordination der Compliance zu verwalten. In Deutschland betreut Jobbatical Blue-Card-Fälle in Städten wie Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Braunschweig und anderen und berücksichtigt dabei bei jedem Fall die unterschiedlichen Portal-Konfigurationen der einzelnen Städte, die Bearbeitungsabläufe der Ausländerbehörden sowie die variierenden Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen.




