Ein Arbeitgeber in Deutschland sieht sich mit einer Situation konfrontiert, in der die Opportunity Card eines Praktikanten aus einem Nicht-EU-Land vor Ende des Praktikums abläuft. Dieser Anwendungsfall beschreibt, wie Personalabteilungen die Compliance gewährleisten können, indem sie eine vorübergehende Verlängerung beantragen und Optionen für eine zukünftige Beschäftigung planen.
Wie sollte ein Arbeitgeber vorgehen, wenn die Aufenthaltserlaubnis eines Praktikanten aus einem Nicht-EU-Land (gemäß § 20 Abs. 1 S1) vor Beendigung des Praktikums abläuft?
Wenn die Opportunity Card (Abschnitt 20 Abs. 1 S1) des Praktikanten vor Ende des Praktikums abläuft, kann der Arbeitgeber eine Fiktionsbescheinigung beantragen, um die Lücke bis zum Ende der zulässigen Tätigkeit zu überbrücken. Für eine Weiterbeschäftigung oder den Übergang in eine Vollzeitstelle sollte das Unternehmen jedoch die Beantragung einer Follow-up Opportunity Card in Betracht ziehen.
Um sich zu qualifizieren, muss der Arbeitgeber ein Schreiben ausstellen, in dem bestätigt wird, dass der Praktikant die erforderlichen Erfahrungen sammelt, eine Qualifikationsanerkennung absolviert oder seine Sprachkenntnisse verbessert. Wenn der Arbeitgeber noch nicht bereit ist, eine Vollzeitstelle anzubieten, kann er klarstellen, dass der Kandidat diese Bedingungen noch erfüllen muss, bevor eine Vollzeitstelle bestätigt werden kann.
Opportunity Card Extension / Fiktionsbescheinigung – Indien nach Deutschland
Praktikumsverlängerung und -chance Cad
Kontext und Hintergrund: Die Herausforderung
Ein Nicht-EU-Praktikant, der gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (Chancenkarte) arbeitet, verfügt über eine gültige Genehmigung, aber sein Praktikum dauert nach Ablauf dieser Genehmigung noch an. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass das Aufenthaltsrecht des Praktikanten die gesamte Dauer des Praktikums abdeckt, ohne gegen Einwanderungsbestimmungen zu verstoßen.
Der Ansatz von Jobbatical / Anwendbare Verordnung
Nach deutschem Aufenthaltsrecht kann eine Fiktionsbescheinigung die Gültigkeit einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis bis zum Ende des Praktikums verlängern. Beabsichtigt der Arbeitgeber, den Praktikanten anschließend in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis zu übernehmen, kann er eine Folge-Chancenkarte beantragen, sofern der Bewerber die erforderlichen Qualifikations-, Erfahrungs- oder Sprachvoraussetzungen erfüllt oder dabei ist, diese zu erfüllen.
Das Ergebnis / Detaillierte Erläuterung
Die Fiktionsbescheinigung überbrückt die kurze Zeitspanne bis zum Ende des Praktikums. Bei einer längerfristigen Beschäftigung sollte die Personalabteilung eine Erklärung vorbereiten, in der bestätigt wird, dass der Praktikant noch Berufserfahrung sammeln oder die Anerkennung seiner Qualifikation abschließen muss. Diese proaktive Dokumentation unterstützt einen reibungslosen Übergang zu einer Follow-up Opportunity Card zu einem späteren Zeitpunkt.
Arbeitgeber oder Talent Schritte
- Beantragen Sie vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis eine Fiktionsbescheinigung.
- Vergewissern Sie sich bei der örtlichen Ausländerbehörde, dass das Praktikum weiterhin rechtmäßig ist.
- Wenn Sie eine zukünftige Anstellung planen, stellen Sie ein Schreiben aus, in dem Sie die ausstehenden Qualifikations- oder Erfahrungsanforderungen bestätigen.
- Verfolgen Sie die Fristen für die Verlängerung von Arbeitsgenehmigungen, um Lücken in der Arbeitserlaubnis zu vermeiden.
Wichtigste Erkenntnisse / Takeaways
- Vorübergehende Lücken in der Aufenthaltsgenehmigung können mit einer Fiktionsbescheinigung überbrückt werden.
- Eine proaktive Dokumentation unterstützt die Berechtigung für eine Follow-up Opportunity Card.
- Eine klare Kommunikation seitens des Arbeitgebers verbessert die Einhaltung der Vorschriften und verkürzt die Bearbeitungszeit.
- Vorausplanung vermeidet Statusprobleme in letzter Minute für Praktikanten.
Häufig gestellte Fragen: Verlängerung der Opportunity Card und Fiktionsbescheinigung
Dies betrifft die folgenden Anwendungsfälle:
- Was sollte ein Arbeitgeber tun, wenn die Aufenthaltsgenehmigung eines Praktikanten aus einem Nicht-EU-Land vor Ende des Praktikums in Deutschland abläuft?
- Kann ein Unternehmen eine Fiktionsbescheinigung für einen Praktikanten beantragen, dessen Opportunity Card während des Praktikums abläuft?
- Wie verlängert ein Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis für einen Praktikanten aus einem Nicht-EU-Land gemäß §20 Abs. 1 S. 1, während dessen Praktikum noch andauert?
- Wie läuft das Verfahren zur Erlangung einer Fiktionsbescheinigung für die Verlängerung eines Praktikums im Rahmen des deutschen Opportunity-Card-Programms ab?
- Wann kann ein Arbeitgeber nach Abschluss eines sechsmonatigen Praktikums eine Follow-up Opportunity Card für einen Praktikanten beantragen?
- Kann eine befristete Fiktionsbescheinigung helfen, die Lücke zwischen dem Ende eines Praktikums und einer neuen Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu überbrücken?
- Welche Unterlagen sollte die Personalabteilung bei der Beantragung einer Follow-up Opportunity Card für einen Praktikanten, der nicht über die vollständigen Qualifikationen verfügt, beifügen?
- Wie kann ein Arbeitgeber die Vorschriften einhalten, wenn er einem Praktikanten mit einer ablaufenden Opportunity Card noch kein Vollzeitangebot unterbreiten kann?
- Was müssen HR-Teams tun, um die Arbeitserlaubnis eines Praktikanten zu verlängern oder zu erneuern, wenn die aktuelle Erlaubnis vor Ablauf der Vertragslaufzeit endet?
- Wie unterstützt ein Unternehmen Praktikanten im Rahmen der Opportunity Card, die noch eine Qualifikationsanerkennung für Vollzeitstellen absolvieren müssen?

















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