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Frankreich vereinfacht die Steuervorschriften für Arbeitgeber, die ausländische Arbeitskräfte einstellen

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min lesen
Zuletzt aktualisiert
4. Mai 2026
Vereinfachte Steuervorschriften
  • Frankreich hat die Steuerpflichten für Unternehmen, die ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-/EWR-/Schweizer-Staaten einstellen, gelockert, indem es Arbeitnehmer mit französischer Aufenthaltsgenehmigung von der Steuer auf ausländische Arbeitnehmer befreit und damit die Steuerlast für Arbeitgeber verringert hat.
  • Das Verfahren für die Zahlung der Steuer für ausländische Arbeitnehmer wurde von mehreren Rechnungen pro Anstellung auf eine einzige jährliche Zahlung vereinfacht, was die Finanzplanung der Unternehmen erleichtert.
  • Diese regulatorischen Änderungen zielen darauf ab, in Zeiten des Arbeitskräftemangels qualifizierte internationale Talente anzuziehen, aber die Unternehmen müssen nun proaktiv jedes Jahr steuerpflichtige Mitarbeiter ermitteln und die Budgetierung entsprechend anpassen, um die Vorschriften einzuhalten.

Um internationale Talente anzuziehen und dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken, hat die französische Regierung die Vorschriften über die steuerlichen Pflichten von Unternehmen gelockert, die ausländische Staatsangehörige von außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz einstellen. 

Wichtige Änderungen:

  1. Geringere Steuerlast: Unternehmen sind nun von der Zahlung der Ausländersteuer für Arbeitnehmer mit französischer Aufenthaltsgenehmigung (die von der Arbeitsgenehmigung befreit sind) befreit.
  1. Vereinfachte Zahlungen: Bisher mussten die steuerpflichtigen Arbeitgeber nach jeder Einstellung eine Rechnung ausstellen, was zu mehreren Zahlungen im Laufe des Jahres führte. Jetzt wird die Steuer einmal jährlich gezahlt, was die Verwaltung und Finanzplanung vereinfacht. Die französische Regierung hat ein Merkblatt für die Berechnung dieser Steuer zur Verfügung gestellt. 

Diese Änderungen zielen darauf ab, Frankreich in einer Zeit des Arbeitskräftemangels in verschiedenen Sektoren zu einem attraktiveren Ziel für qualifizierte Talente zu machen und es französischen Arbeitgebern zu erleichtern, ausländische Fachkräfte einzustellen und zu halten. Dieser Wandel wird jedoch auch Anpassungen erfordern.

Die Unternehmen werden nun dafür verantwortlich sein, jedes Jahr aktiv die steuerpflichtigen Arbeitnehmer zu ermitteln und eine genaue Budget- und Finanzplanung vorzunehmen, um das neue jährliche Zahlungssystem zu bewältigen.

Unser in Frankreich ansässiges Expertenteam hilft Ihnen bei der Einstellung von Talenten aus aller Welt und bei der Einhaltung der sich ändernden Vorschriften in Frankreich. Jobbatical garantiert Arbeitgebern und Talenten volle Unterstützung während des gesamten Relocation-Prozesses, von der Einwanderung über die Eingewöhnung bis hin zu Verlängerungen. Fordern Sie noch heute eine kostenlose Demo an.

Häufig gestellte Fragen zu den vereinfachten Steuerregelungen für die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer in Frankreich

Wie kann Jobbatical bei den neuen französischen Steuerbestimmungen für Umzugsdienste in Frankreich helfen?

Jobbatical bietet umfassende Unterstützung während des gesamten Umzugsprozesses und stellt sicher, dass Unternehmen die aktuellen französischen Steuer- und Einwanderungsvorschriften im Jahr 2026 einhalten.

Welche konkreten Umzugsdienste bietet Jobbatical in Frankreich an?

Wir kümmern uns um alles – von der Einwanderung und der Eingewöhnung bis hin zu Verlängerungen – und erleichtern es französischen Arbeitgebern so, bis ins Jahr 2026 hinein Fachkräfte zu halten.

Bietet Jobbatical Unterstützung bei der jährlichen Steuerzahlung für ausländische Arbeitnehmer in Frankreich an?

Ja, unsere Experten in Frankreich unterstützen Arbeitgeber dabei, sich im neuen jährlichen Zahlungssystem zurechtzufinden und die steuerpflichtigen Mitarbeiter zu ermitteln.

Wer ist nach den neuen französischen Umzugsbestimmungen von der Steuer für ausländische Arbeitnehmer befreit?

Unternehmen sind nun von der Zahlung dieser Steuer befreit, wenn ihre Mitarbeiter eine französische Aufenthaltsgenehmigung besitzen und keine zusätzliche Arbeitserlaubnis benötigen.

Wie kann ich mehr über die Lösungen von Jobbatical zur Personalbeschaffung in Frankreich erfahren?

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Charlotte Gachon
Charlotte Gachon
Charlotte Gachon ist Expertin für globale Mobilität bei Jobbatical und hat sich auf die Einwanderung von Unternehmensmitarbeitern nach Frankreich spezialisiert, wobei ihr Tätigkeitsbereich auch Spanien, das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Portugal umfasst. Sie spricht fließend Französisch und Englisch und berät Personalabteilungen über den gesamten Lebenszyklus von Mitarbeiterentsendungen nach Frankreich – von der Beantragung von Visa bis hin zur Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen und Statusänderungen. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst das „Passeport Talent“, das „French Tech Visa“, das Visum für Angestellte im Rahmen des VLS-TS-Systems, die APS (Autorisation Provisoire de Séjour) sowie Verlängerungen, die über die Präfektur und das ANEF-Portal abgewickelt werden. Sie hat bereits über 700 Entsendungen mit einer Fünf-Sterne-Zufriedenheitsbewertung begleitet und veröffentlicht regelmäßig Leitfäden für Arbeitgeber zum „French Tech Visa“, zu den Reformen der EU-Blue-Card in Frankreich sowie zur französischen Liste der Mangelberufe.
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