
Versetzen Sie Ihre Mitarbeiter einfach, schnell und unter Einhaltung aller Vorschriften mithilfe der automatisierten Nachverfolgung von Aufenthaltsbeschränkungen.

Einfach ausgedrückt: Wenn ein Arbeitnehmer (Nicht-EU-/EWR-Bürger) in ein Land des Schengen-Raums einreist, beginnt der 180-Tage-Zeitraum ab diesem Datum.
Er kann so oft in Länder des Schengen-Raums einreisen, wie er möchte, darf sich dort jedoch innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen insgesamt nur 90 Tage aufhalten. Ein Schengen-Visum gilt in der Regel für alle Länder des Schengen-Raums.
Lesen Sie hier alles über Schengen-Visum-Regeln hier.
Gerade aufgrund des rollierenden Charakters des 180-Tage-Fensters kommt es zu den meisten Verstößen gegen die Vorschriften. Lesen Sie hier, wie dieses rollierende Fenster funktioniert .
Die Personalabteilung muss die verbleibenden gültigen Tage im Vergleich zu den Reisetagen manuell berechnen. Dazu muss sie 180 Tage vor dem geplanten Ausreisedatum zurückblicken und jeden Tag zählen, der in diesem Zeitraum im Schengen-Raum verbracht wurde.
Lesen und verstehen Sie diese Berechnung des rollierenden Fensters anhand eines Beispiels.
Für Personalverantwortliche geht es bei der Handhabung der 90/180-Regel darum, die Fähigkeit des Unternehmens zu wahren, Talente über Landesgrenzen hinweg einzusetzen.
Informieren Sie sich über die Folgen einer Überschreitung der Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum.
Lesen Sie mehr über die Checkliste zum Schengen-Compliance-Management für die Personalabteilung.