Das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) ermöglicht Nicht-EU-Bürgern ab dem 26. August 2025 die digitale Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen über das Portal Online-Antrag . Das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) bietet ab dem 26. August 2025 ein digitales Verfahren zur Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen an. Hier ist ein einfacher Überblick:
- Was: Verlängerung der Genehmigungen nach §§ 22, 23, 23a, 24, 25, 25a, 25b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
- Wer: Nicht-EU-Bürger mit humanitären Gründen (z. B. Flüchtlinge, Asylbewerber, medizinische/familiäre Gründe).
- Wie? Nutzen Sie den Online-Antrag auf der Berliner Website.
Ab dem 26. August 2025 hat das Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin eine wichtige Neuerung für Nicht-EU-Bürger eingeführt, die ihre Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen verlängern möchten. Dieses Verfahren kann nun digital abgewickelt werden, wodurch das Antragsverfahren gestrafft und für berechtigte Personen leichter zugänglich wird. Dieser Artikel befasst sich mit dem neuen Online-Antragssystem, den rechtlichen Grundlagen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen und den wichtigsten Schritten für eine erfolgreiche Antragstellung.
Was ist ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen?
Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wird Personen erteilt, die sich in einer Ausnahmesituation befinden, die ihren Aufenthalt in Deutschland rechtfertigt, auch wenn sie die üblichen Einwanderungsvoraussetzungen nicht erfüllen. Nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz (AufenthG) werden solche Genehmigungen in bestimmten Abschnitten auf der Grundlage humanitärer Erwägungen erteilt. Zu den wichtigsten rechtlichen Gründen gehören:
- 22 AufenthG: Aufnahme aus humanitären oder politischen Gründen, in der Regel auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern oder einer Bundesoberbehörde.
- 23 AufenthG: Aufnahme auf Anordnung des Landes Berlin oder des Bundesministeriums aus dringenden humanitären Gründen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen.
- 23a AufenthG: Härtefälle, in denen eine wirtschaftliche Tätigkeit oder außergewöhnliche Umstände einen weiteren Aufenthalt rechtfertigen.
- 24 AufenthG: Vorübergehender Schutz für Flüchtlinge, die z.B. vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, nach der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung.
- § 25 AufenthG: Umfasst mehrere Unterabschnitte:
- Unterabschnitte 1 und 2: Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder Abschiebungsverbot wegen Gefährdung im Herkunftsland.
- Unterabschnitte 3 oder 5: Ausreisehindernisse wie medizinische Gründe oder familiäre Bindungen (z. B. minderjährige Kinder oder Ehegatten in Deutschland), die durch Nachweise wie ärztliche Atteste oder Familiendokumente belegt werden.
- 25a AufenthG: Für Minderjährige, die sich in die deutsche Gesellschaft integriert haben und bestimmte Kriterien erfüllen.
- 25b AufenthG: Für Personen, die sich seit langem in Deutschland aufhalten und ihre Integration nachweisen.
Diese Gründe stellen sicher, dass Personen, die von Verfolgung, Krieg oder anderen erheblichen Härten betroffen sind, legal in Deutschland bleiben können. Ausführliche rechtliche Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite des Aufenthaltsgesetzes auf der Website des Bundesministeriums des Innern.
Der neue digitale Bewerbungsprozess
Die Berliner Ausländerbehörde hat das Verfahren zur Verlängerung von Aufenthaltstiteln nach §§ 22, 23, 23a, 24, 25, 25a oder 25b AufenthG modernisiert: Antragsteller können ihren Online-Antrag jetzt über das offizielle Portal www.berlin.de/einwanderung stellen. Mit dieser digitalen Lösung entfällt die persönliche Einreichung über Kontaktformulare, Briefe oder E-Mails, die aus organisatorischen Gründen nur noch nachrangig bearbeitet werden.
Die wichtigsten Schritte im Online-Bewerbungsverfahren
- Reichen Sie den Online-Antrag ein: Verwenden Sie den speziellen Online-Antrag für Verlängerung auf der LEA-Website. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente, wie z. B. ein gültiger Reisepass oder der Nachweis, dass ein Reisepass nicht beschafft werden kann, hochgeladen werden. Legen Sie bei Genehmigungen nach § 25 (Abs. 3 oder 5) Nachweise über fortbestehende Ausreisehindernisse vor, z. B. ärztliche Bescheinigungen oder Nachweise über familiäre Bindungen.
- Sie erhalten eine Bestätigung: Nach der Einreichung erhalten Sie ein PDF-Dokument zur Bestätigung Ihres Antrags. Speichern Sie dieses Dokument und drucken Sie es aus, denn es dient als Nachweis für Ihren legalen Aufenthaltsstatus(Fiktionswirkung) bis zu Ihrem Termin, damit Sie weiter arbeiten oder studieren können.
- Gebühren zahlen: Falls zutreffend, wird die LEA eine Zahlungsaufforderung per E-Mail senden. Die Gebühren variieren je nach Art der Genehmigung und dem Alter des Antragstellers. So kostet beispielsweise die Neuausstellung eines Reisedokuments für Flüchtlinge oder Staatenlose 70 € für Erwachsene über 24 Jahre, 38 € für Personen unter 24 Jahren und 14 € für Kinder unter 12 Jahren. Zahlen Sie innerhalb von 14 Tagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Warten Sie auf die Überprüfung: Aufgrund des hohen Antragsvolumens kann die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen. Die LEA rät von Statusanfragen ab, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
- Nehmen Sie einen Termin wahr: Wenn Sie zugelassen werden, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Termin in der Keplerstraße 2, 10589 Berlin. Bringen Sie die Originaldokumente mit und bezahlen Sie die restlichen Gebühren. Der elektronische Aufenthaltstitel(eAT-Karte) wird in der Regel innerhalb von 4-8 Wochen nach dem Termin ausgestellt.
Wichtige Hinweise
- Familienanträge: Jedes Familienmitglied, einschließlich Ehegatten und Kinder, muss einen separaten Online-Antrag stellen.
- Reisedokumente: Inhaber von Genehmigungen nach § 25 (Absätze 1 und 2) können neben der Verlängerung der Genehmigung einen neuen Reiseausweis für Flüchtlinge beantragen.
- Rechtzeitige Einreichung: Beantragen Sie den Antrag 4-6 Wochen vor Ablauf Ihrer derzeitigen Aufenthaltsgenehmigung, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden. Eine frühzeitige Einreichung stellt sicher, dass Ihr Aufenthalt im Rahmen der Fiktionswirkung rechtmäßig bleibt.
Weitere Einzelheiten finden Sie in den offiziellen LEA-Leitlinien unter www.berlin.de/einwanderung.
Anspruchsberechtigung und erforderliche Dokumente
Um einen humanitären Aufenthaltstitel zu verlängern, müssen die ursprünglichen Gründe für den Aufenthaltstitel weiterhin gelten. Wenn zum Beispiel Ihr Asyl- oder Flüchtlingsstatus widerrufen wurde oder das Ausreisehindernis nicht mehr besteht, kann die Genehmigung nicht verlängert werden. Außerdem muss der Aufenthaltstitel von der Berliner Ausländerbehörde ausgestellt worden sein, nicht von einer anderen Landesbehörde.
Erforderliche Dokumente:
- Antragsformular: Füllen Sie den "Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis" aus (erhältlich auf der LEA-Website).
- Gültiger Reisepass: Legen Sie einen Farbscan der Datenseite vor. Falls nicht vorhanden, legen Sie einen Nachweis vor, dass bei den Behörden Ihres Heimatlandes kein Reisepass erhältlich ist.
- Biometrisches Foto: Ab dem 1. Mai 2025 müssen Fotos in zertifizierten Studios oder an LEA-Selbstbedienungsterminals zur sicheren digitalen Übermittlung gemacht werden. Ausnahmen können für ukrainische Flüchtlinge oder Personen mit vorübergehender Aussetzung der Abschiebung(Duldung) gelten.
- Nachweis der Adresse: Reichen Sie eine Meldebestätigung oder Wohnungsgeberbestätigung ein.
- Zusätzliche Nachweise: Für Genehmigungen nach Abschnitt 25 (Unterabschnitte 3 oder 5) fügen Sie ärztliche Bescheinigungen oder Familiendokumente bei. Bei erwerbstätigen Antragstellern sind ein Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnungen und ein Nachweis über die Rentenbeiträge vorzulegen.
Überprüfen Sie immer die Anforderungen auf der LEA-Website, da sie je nach Fall variieren können.
Warum dies für Antragsteller wichtig ist
Die Umstellung auf ein digitales Antragsverfahren ist Ausdruck des deutschen Engagements für die Modernisierung der Einwanderungsbehörden und den Abbau bürokratischer Hürden für Flüchtlinge und Personen mit humanitären Bedürfnissen. Durch die Nutzung des Online-Antrags sparen die Antragsteller Zeit und vermeiden Verzögerungen, die durch manuelle Einreichungen entstehen. Die Fiktionswirkung gewährleistet einen dauerhaften Rechtsstatus, so dass Sie arbeiten, studieren oder Leistungen in Anspruch nehmen können, während Sie auf die Genehmigung warten. Dies ist besonders wichtig für ukrainische Flüchtlinge nach § 24 AufenthG, deren Erlaubnis nach der neuesten Verordnung bis zum 4. März 2026 gültig ist.
Tipps für eine reibungslose Anwendung
- Frühzeitig beantragen: Reichen Sie Ihren Antrag 4-8 Wochen vor Ablauf Ihrer Genehmigung ein, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu berücksichtigen.
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre E-Mail: LEA-Benachrichtigungen, einschließlich Zahlungsaufforderungen und Terminangaben, werden per E-Mail verschickt. Überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner, um keine Updates zu verpassen.
- Verwenden Sie offizielle Kanäle: Verwenden Sie für Verlängerungsanträge keine Kontaktformulare, Briefe oder E-Mails, da diese mit geringerer Priorität bearbeitet werden.
- Suchen Sie Hilfe: Bei komplexen Fällen wenden Sie sich an das Kontaktformular der LEA oder suchen Sie Rat bei Organisationen wie studierendenWERK BERLIN für internationale Studierende oder Flüchtlinge.
Für wen ist „ Jobbatical “ gedacht?
Bei Jobbatical kombinieren wir intelligente Automatisierung mit echten Einwanderungsexperten, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Mitarbeiter einfach, schnell und unter Einhaltung aller Vorschriften zu versetzen. Wir sorgen dafür, dass Unternehmen bei der Einstellung internationaler Mitarbeiter absolute Sicherheit genießen und einen reibungslosen, umfassend betreuten Visums- und Einwanderungsprozess erleben, der ihnen Zeitersparnis, Kostensenkungen und die garantierte Einhaltung aller Vorschriften sichert.
Wir sind nicht auf Neuansiedlungsprogramme oder Asylverfahren spezialisiert. Hierfür bitten wir Sie, die Website der Berliner Ausländerbehörde aufzurufen und dort einen Antrag zu stellen. „ Jobbatical “ kann Ihnen jedoch aktiv mit rechtlicher Beratung und bei der Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen sowie deren Verlängerung bzw. Erneuerung in Berlin helfen.
Schlussfolgerung
Die Einführung des digitalen Antragsverfahrens zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz und Zugänglichkeit im Berliner Zuwanderungssystem. Durch das Verständnis der rechtlichen Grundlagen – §§ 22, 23, 23a, 24, 25, 25a und 25b des AufenthG– und die Befolgung des Online-Verfahrens können Antragsteller einen reibungsloseren Ablauf gewährleisten. Die neuesten Informationen sowie die Möglichkeit, Ihren Antrag zu stellen, finden Sie auf der Website der Berliner Ausländerbehörde. Seien Sie proaktiv, reichen Sie Ihren Antrag frühzeitig ein und nutzen Sie die digitalen Tools Deutschlands, um Ihren rechtmäßigen Aufenthalt zu sichern.
Jobbatical ist nicht auf Neuansiedlungsprogramme oder Asylverfahren spezialisiert. Jobbatical bietet jedoch Beratung und eine umfassende Betreuung bei der Beantragung sowie Verlängerung bzw. Erneuerung von Aufenthaltsgenehmigungen in Berlin.
Haftungsausschluss
Einwanderungsgesetze und -richtlinien ändern sich häufig und können je nach Land oder Staatsangehörigkeit variieren. Wir bemühen uns zwar, korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen, empfehlen Ihnen jedoch, sich selbst gründlich zu informieren oder offizielle Quellen zu konsultieren. Gerne können Sie sich auch direkt an uns wenden, um die neuesten Hinweise zu erhalten. Jobbatical übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden.
Häufig gestellte Fragen zur Verlängerung von humanitären Aufenthaltsgenehmigungen in Deutschland (2026)
Was ist die wichtigste Methode zur Verlängerung einer humanitären Aufenthaltsgenehmigung in Berlin im Jahr 2026?
Anträge müssen über den „Online-Antrag“ auf dem Berliner Serviceportal eingereicht werden, da alternative Methoden nur zweitrangig behandelt werden.
Bis zu welchem Datum sind die Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Flüchtlinge gemäß § 24 AufenthG nach der neuesten Verordnung gültig?
Nach der derzeitigen Regelung bleiben Aufenthaltsgenehmigungen, die ukrainischen Flüchtlingen gemäß § 24 des Aufenthaltsgesetzes erteilt wurden, bis zum 4. März 2026 gültig.
Wie ist die Bearbeitungspriorität für Terminanfragen, die per E-Mail oder Kontaktformular für eine humanitäre Verlängerung im Jahr 2026 gestellt werden?
Anfragen, die per E-Mail, Kontaktformular oder Brief eingereicht werden, werden nur mit zweitrangiger Priorität bearbeitet, während Online-Bewerbungen vorrangig behandelt werden.
Was bietet die PDF-Bestätigung aus der Online-Bewerbung dem Bewerber im Jahr 2026?
Die PDF-Bestätigung dient als offizieller Nachweis für den fortdauernden rechtmäßigen Aufenthaltsstatus (Fiktionswirkung) bis zum geplanten Termin.
Wie lange dauert es in der Regel, bis die elektronische Aufenthaltserlaubnis (eAT-Karte) nach dem letzten Termin im Jahr 2026 ausgestellt wird?
Die elektronische Aufenthaltserlaubnis (eAT-Karte) wird in der Regel innerhalb von vier bis acht Wochen nach dem letzten Termin ausgestellt und kann dann abgeholt werden.



