Personalisierte Datenanfrage an Ihre einstellende Stelle und Ihren Mitarbeiter gesendet
Überprüfung der Angaben in der Meldung und der A1-Formulare vor der Einreichung
Vor Ort zusammengestellte Unterlagen für Arbeitsaufsichtsbesuche


Die niederländische Meldepflicht für entsandte Arbeitnehmer, auch bekannt als WagwEU-Meldung, „Meldplicht WagwEU“ oder „Meldloket“-Pflicht, ist die obligatorische Meldung, die Arbeitgeber einreichen müssen, bevor ihre Mitarbeiter eine befristete Tätigkeit in den Niederlanden aufnehmen. Die Meldung erfolgt über das Online-Portal „Meldloket“ (postedworkers.nl) gemäß dem WagwEU (der niederländischen Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie). Die Meldepflicht für entsandte Arbeitnehmer gilt für jeden Arbeitgeber aus der EU, dem EWR oder der Schweiz, der Arbeitnehmer mit EU- oder Nicht-EU-Staatsangehörigkeit (Drittstaatsangehörige) entsendet, sowie für Selbstständige in den aufgeführten Branchen.
Reichen Sie Ihre Meldung über entsandte Arbeitnehmer gemäß WagwEU über das Meldloket noch vor dem ersten Arbeitstag ein – mit fachkundiger Unterstützung zu Meldepflichten, Kundenüberprüfung und Einhaltung der Vorschriften für Arbeitgeber, die EU- und Nicht-EU-Mitarbeiter in die Niederlande entsenden.
Prüfung der Meldepflicht (einschließlich Ausnahmen und Überprüfungen im Bereich der Selbstständigen)
Benennung einer Kontaktperson in den Niederlanden (Artikel 7 der WagwEU)
Einreichung der Anmeldung für entsandte Arbeitnehmer über das Meldloket-Portal (postedworkers.nl)
Koordination der vom niederländischen Auftraggeber vorgeschriebenen Überprüfung der Meldung
Vorbereitung der Unterlagen vor Ort (A1-Formulare, Verträge, Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen)
Prüfung der Befreiung von der Arbeitserlaubnispflicht für Entsendungen von Nicht-EU-Bürgern (Drittstaatsangehörige) und der IND-Aufenthaltsgenehmigung bei Entsendungen von mehr als 90 Tagen
Einrichtung einer jährlichen Meldung (jaarmelding), sofern Ihre Buchungen die Voraussetzungen erfüllen
Änderungen, Korrekturen und Verlängerungen in allen Einträgen nachverfolgen
Von der Prüfung der Meldepflicht über die Einreichung bei Meldloket bis hin zur Überprüfung niederländischer Kunden – wir kümmern uns um alle Schritte Ihrer Meldung für entsandte Arbeitnehmer in den Niederlanden.
| Wer muss dies melden? | Wenn dies zutrifft | Frist | Am besten geeignet für |
|---|---|---|---|
| Arbeitgeber aus der EU, dem EWR oder der Schweiz, die eigene Mitarbeiter entsenden | Jede vorübergehende Entsendung in die Niederlande | Vor Arbeitsbeginn | Die meisten grenzüberschreitenden Entsendungen |
| Entsendung in eine niederländische Niederlassung im Rahmen eines multinationalen Einsatzes | Konzerninterne Buchung auf eine niederländische Gesellschaft | Vor Arbeitsbeginn | Interne Versetzungen und Projekte |
| Zeitarbeitsfirma / Personalvermittlungsagentur | Arbeitnehmer, die im NL eingesetzt werden | Vor Arbeitsbeginn | Vermittlungen durch Agenturen |
| Entsendung von Nicht-EU-Bürgern (Drittstaatsangehörigen) | TCN, der rechtmäßig bei einem Arbeitgeber in der EU, im EWR oder in der Schweiz beschäftigt ist | Vor Arbeitsbeginn (keine Ausnahmen) | Nicht-EU-Mitarbeiter mit EU-Dienstverträgen |
| Selbstständiger (aufgeführte Branchen) | Nur bei Tätigkeit in einem meldepflichtigen SBI-Sektor | Vor Arbeitsbeginn | Betroffene Auftragnehmer |
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Überprüfung der Angaben in der Meldung und der A1-Formulare vor der Einreichung
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Eine Meldung über entsandte Arbeitnehmer gemäß dem WagwEU ist die vorgeschriebene Registrierung entsandter Arbeitnehmer, die Arbeitgeber aus der EU, dem EWR und der Schweiz vornehmen müssen, bevor ihre Mitarbeiter eine befristete Tätigkeit in den Niederlanden aufnehmen. Die Meldung erfolgt über das Meldloket-Portal (postedworkers.nl) und erfasst den Arbeitgeber, die entsandten Arbeitnehmer, den niederländischen Auftraggeber, die Tätigkeit sowie deren Dauer. Jobbatical reicht diese Entsendungsmeldung für Ihr Unternehmen ein und übernimmt die gesamte Meldepflicht.
Die Meldepflicht für entsandte Arbeitnehmer gilt für Arbeitgeber aus der EU, dem EWR und der Schweiz, die ihre eigenen Mitarbeiter vorübergehend in die Niederlande entsenden, für multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter in eine niederländische Niederlassung entsenden, für Personalvermittlungsagenturen sowie für Selbstständige, die in den aufgeführten Branchen tätig sind. Die WagwEU-Meldepflicht gilt auch, wenn es sich bei den entsandten Arbeitnehmern um Drittstaatsangehörige handelt. Der niederländische Auftraggeber muss in diesem Fall die Richtigkeit der Meldung überprüfen.
Die WagwEU-Meldung muss eingereicht werden, bevor der entsandte Arbeitnehmer seinen Einsatz in den Niederlanden aufnimmt – eine nachträgliche Einreichung ist nicht möglich. Jede Änderung der Entsendung muss ebenfalls im Meldloket-Portal aktualisiert und vom niederländischen Auftraggeber erneut bestätigt werden. Jobbatical reicht die Registrierung des entsandten Arbeitnehmers noch vor dem ersten Arbeitstag ein, sodass Ihre Entsendung vom ersten Arbeitstag an den Vorschriften entspricht.
Um eine Meldung für entsandte Arbeitnehmer einzuleiten, muss Ihr Unternehmen die folgenden Angaben zur Entsendung machen: den meldenden Arbeitgeber, einen Ansprechpartner in den Niederlanden (Artikel 7 der WagwEU), den niederländischen Auftraggeber, die Personalien der Arbeitnehmer, die Art der Tätigkeit, den Wirtschaftszweig, den Arbeitsort und die Dauer. Vor Ort müssen Sie außerdem A1-Formulare, Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und Zahlungsnachweise zur Einsicht bereithalten.
Wird eine Meldung über entsandte Arbeitnehmer versäumt, verspätet oder fehlerhaft eingereicht, kann die niederländische Arbeitsbehörde sowohl gegen den ausländischen Arbeitgeber als auch gegen den niederländischen Auftraggeber ein Bußgeld verhängen. Die Standardstrafe beträgt bis zu 4.500 Euro pro entsendetem Arbeitnehmer, und weitergehende Verstöße gegen das WagwEU, wie beispielsweise Unterbezahlung, können weitaus höhere Kosten verursachen (bitte überprüfen Sie die aktuellen Beträge, bevor Sie sich darauf verlassen). „ Jobbatical “ verhindert dies durch die korrekte Einreichung der Meldungen und den Abschluss des Kundenüberprüfungsschritts.
Ja, eine Jahresmeldung (jaarmelding) kann ein Jahr mit Entsendungen abdecken, wenn Ihr Unternehmen im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens drei Entsendungen in die Niederlande durchgeführt hat; dies gilt jedoch nicht für die Bau- und Zeitarbeitsbranche. Jobbatical prüft, ob Ihr Entsendungsmuster die Voraussetzungen erfüllt, und richtet den richtigen WagwEU-Meldeweg ein – von Einzelmeldungen bis hin zu Jahresmeldungen.
Ja, die niederländische Meldung für entsandte Arbeitnehmer gilt sowohl für Nicht-EU-Bürger (Drittstaatsangehörige) als auch für EU-Bürger, sofern die Entsendung durch einen Arbeitgeber aus der EU, dem EWR oder der Schweiz erfolgt. Für Drittstaatsangehörige ist die WagwEU-Meldung stets erforderlich (die Ausnahmen für gelegentliche Tätigkeiten gelten nicht), und wenn der Arbeitnehmer rechtmäßig in seinem EU-Heimatstaat arbeitet, kann sie die niederländische Arbeitserlaubnis ersetzen. Bei Entsendungen von mehr als 90 Tagen ist zudem eine IND-Aufenthaltsgenehmigung für grenzüberschreitende Dienstleistungen erforderlich. Beides wird von der „ Jobbatical “ verwaltet.




Von der ersten Aufenthaltsgenehmigung bis zum dauerhaften Wohnsitz – erfahren Sie mehr von den Personalabteilungen und Mitarbeitern, die diesen Weg gemeinsam mit uns gegangen sind.

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