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Neue 5-Jahres-Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige spanischer Staatsbürger: Leitfaden zur Einhaltung der Vorschriften durch den Arbeitgeber

3
min lesen
Zuletzt aktualisiert
20. Februar 2026
5-Jahres-Aufenthaltserlaubnis für die Familie eines spanischen Staatsbürgers5-Jahres-Aufenthaltserlaubnis für die Familie eines spanischen Staatsbürgers
  • Spaniens neue 5-Jahres-Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige spanischer Staatsbürger vereinfacht die Einhaltung der Vorschriften und garantiert langfristige Stabilität für Familienangehörige aus Nicht-EU-Staaten.
  • Die Genehmigung beinhaltet automatisch eine Arbeitsgenehmigung, wodurch die Notwendigkeit einer separaten Arbeitserlaubnis entfällt und die Aufnahme der Tätigkeit erleichtert wird.
  • Die Arbeitgeber sollten die Gültigkeit der Erlaubnis überprüfen, aktuelle Kopien in den Personalakten aufbewahren und die Fristen für die Erneuerung überwachen, um die Vorschriften einzuhalten.
  • Eine längere Gültigkeitsdauer verringert den Verwaltungsaufwand für die HR-Teams und erleichtert den Umzug der Mitarbeiter und die Integration ihrer Familien in Spanien.

Überblick: Was Arbeitgeber wissen müssen

Spanien hat eine neue fünfjährige Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige spanischer Staatsbürger eingeführt. Mit dieser Genehmigung wird der spanische Einwanderungsrahmen enger an die EU-Standards angeglichen und bietet den Einwohnern mehr Stabilität. Für HR-Teams, die für den Umzug von Mitarbeitern oder die Einhaltung von Vorschriften zuständig sind, ist es von entscheidender Bedeutung, die Anspruchsvoraussetzungen und Verfahrensregeln für diese Aufenthaltskarte zu kennen, um rechtliche und administrative Risiken zu vermeiden.

In diesem Artikel werden die wichtigsten Punkte zur Einhaltung der Vorschriften, die Dokumentationsanforderungen und die Auswirkungen der neuen 5-Jahres-Aufenthaltskarte auf das Personalwesen erläutert.

Wichtiger Kontext: Für wen dies gilt

Dieser neue 5-Jahres-Aufenthaltstitel gilt für Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger, die nicht Bürger eines anderen EU-/EWR-Landes sind. Dies schließt ein:

  • Nicht-EU-Ehegatten oder eingetragene Partner

  • Kinder unter 21 Jahren (oder unterhaltsberechtigte Kinder jeden Alters)

  • Unterhaltsberechtigte Eltern oder Schwiegereltern des spanischen Staatsbürgers

Für Arbeitgeber kann dies relevant werden, wenn der Ehepartner oder ein Familienmitglied eines Arbeitnehmers ein Aufenthaltsrecht in Spanien anstrebt.

Wichtigste regulatorische Änderungen

  1. Längere Gültigkeitsdauer: Die Aufenthaltskarte ist nun 5 Jahre lang gültig, anstatt wie bisher nur für einen kürzeren Zeitraum.
  2. Vereinfachte Verlängerungen: Die Verlängerungsverfahren werden stärker an die Familienkarten der EU angeglichen, wodurch sich der Verwaltungsaufwand verringert.
  3. Arbeitsrechte: Die neue Aufenthaltsgenehmigung gewährt automatisch eine Arbeitserlaubnis in Spanien, ohne dass eine separate Arbeitserlaubnis erforderlich ist, was die Einstellung von Mitarbeitern vereinfacht.
  4. Anpassung an EU-Standards: Die Aktualisierungen der Verordnung spiegeln Artikel 13 des Königlichen Dekrets 240/2007 wider, das darauf abzielt, die Aufenthaltsrechte für Familienangehörige spanischer Staatsbürger und EU-Bürger zu harmonisieren.

HR Compliance Brief: Was Arbeitgeber verfolgen sollten

Für Unternehmen, die ausländische Staatsangehörige mit spanischen Familienbanden beschäftigen, sollten die Personal- und Mobilitätsteams:

  • Gültigkeit der Aufenthaltskarte überprüfen: Stellen Sie sicher, dass die Aufenthaltskarte des Familienangehörigen des Mitarbeiters ausdrücklich eine Gültigkeit von 5 Jahren und eine Arbeitserlaubnis angibt.
  • Dokumentation auf dem neuesten Stand halten: Bewahren Sie aktuelle Kopien der Aufenthaltskarten in den Compliance-Akten der Mitarbeiter auf.
  • Überprüfen Sie den Abhängigkeitsstatus: Vergewissern Sie sich, dass abhängige Familienmitglieder (insbesondere erwachsene Kinder oder Eltern) die finanziellen Abhängigkeitskriterien für die Berechtigung zum Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung erfüllen.
  • Erneuerungen frühzeitig koordinieren: Empfehlen Sie Ihren Mitarbeitern, Verlängerungsanträge 60 Tage vor Ablauf einzureichen, um Lücken in der Aufenthaltsberechtigung oder der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden.

Die Durchführung dieser Kontrollen mindert die Risiken der Einhaltung der Vorschriften bei staatlichen Prüfungen oder Inspektionen der Sozialversicherung.

Anmeldeschritte für Familienmitglieder

Obwohl die Arbeitgeber nicht für die Einreichung dieser Anträge zuständig sind, können die HR-Teams die Mitarbeiter bei der Vermittlung grundlegender Verfahrenskenntnisse unterstützen:

  1. Vereinbaren Sie einen Termin über die spanische Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería).
  2. Reichen Sie die entsprechenden Formulare (EX-19), gültige Pässe, den Nachweis der Verwandtschaft (Heirats- oder Geburtsurkunde) und die DNI des spanischen Staatsbürgers ein.
  3. Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Krankenversicherung.
  4. Nehmen Sie an der biometrischen Registrierung teil, um die neue TIE (Aufenthaltskarte) zu erhalten.

Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Bundesland zwischen 1 und 3 Monaten.

Auswirkungen auf das Geschäft: Warum dies für Arbeitgeber wichtig ist

Diese Aktualisierung kommt Arbeitgebern zugute, die die Mobilität von Talenten nach Spanien steuern. Längere Aufenthaltsrechte bedeuten weniger Verlängerungen, weniger Papierkram und mehr Stabilität in der Belegschaft, insbesondere für Arbeitnehmer, die mit ihrer Familie umziehen.

Für Relocation-, HR- und Compliance-Teams vereinfacht dieser Rahmen die Verwaltung von Doppelkarrieren und abhängigen Beschäftigungsverhältnissen und steht im Einklang mit Spaniens umfassender Strategie, internationale Talente anzuziehen und zu halten.

Wie Jobbatical hilft

Die spanischen Einwanderungsbestimmungen können eine Herausforderung darstellen, insbesondere aufgrund der Unterschiede zwischen den einzelnen Provinzen und des Mangels an Stellen. Die Plattform von Jobbatical rationalisiert die Einhaltung der Vorschriften und das Fallmanagement für HR-Teams - für die Beantragung von Visa, Aufenthaltsgenehmigungen und die Bearbeitung von Familienangehörigen in ganz Spanien.

Arbeitgeber können sich auf eine automatisierte Dokumentenverfolgung, Unterstützung bei der Terminvereinbarung und fachkundige juristische Unterstützung verlassen, um die Einhaltung der spanischen Einwanderungsgesetze zu gewährleisten.

Haftungsausschluss:

Einwanderungsgesetze und -richtlinien ändern sich häufig und können je nach Land oder Staatsangehörigkeit variieren. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, empfehlen wir Ihnen, Ihre eigene Sorgfaltspflicht zu erfüllen oder offizielle Quellen zu konsultieren. Sie können sich auch gerne direkt an uns wenden, um die neuesten Informationen zu erhalten. Jobbatical ist nicht verantwortlich für Entscheidungen, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer hat Anspruch auf die neue 5-jährige Aufenthaltsgenehmigung zur Familienzusammenführung in Spanien?

Die Aufenthaltsgenehmigung gilt für Nicht-EU-Familienangehörige spanischer Staatsbürger, darunter Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder unter 21 Jahren (oder unterhaltsberechtigte Kinder jeden Alters) sowie unterhaltsberechtigte Eltern oder Schwiegereltern.

Was sind die wichtigsten Änderungen bei der Familienzusammenführungsgenehmigung für Familienangehörige spanischer Staatsbürger im Jahr 2025?

Die aktualisierte Aufenthaltsgenehmigung ist nun fünf Jahre lang gültig, gewährt eine automatische Arbeitserlaubnis ohne separate Genehmigung und bietet vereinfachte Verlängerungen, die den EU-Standards für Familienzusammenführung entsprechen.

Welche Unterlagen sind erforderlich, um die 5-jährige Familienzusammenführungsgenehmigung zu beantragen?

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören in der Regel das Formular EX-19, gültige Reisepässe, Nachweise über die familiäre Beziehung (z. B. Heirats- oder Geburtsurkunden), der DNI des spanischen Staatsbürgers, Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel und eine gültige Krankenversicherung.

Wie lange dauert die Bearbeitung der 5-jährigen Familienzusammenführungsgenehmigung?

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 und 3 Monaten, je nach Bundesland. Diese Frist beginnt nach Einreichung des Antrags bei der Einwanderungsbehörde und Abschluss der biometrischen Registrierung für die TIE-Karte.

Was sollten Arbeitgeber im Hinblick auf die Einhaltung der neuen 5-Jahres-Genehmigung beachten?

Arbeitgeber sollten die auf der TIE angegebene Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und die automatischen Arbeitsrechte überprüfen, die Unterlagen auf dem neuesten Stand halten, gegebenenfalls den Unterhaltsstatus bestätigen und Verlängerungen mindestens 60 Tage vor Ablauf koordinieren.

Welche Vorteile bietet die 5-jährige Aufenthaltsgenehmigung zur Familienzusammenführung?

Die Genehmigung bietet langfristige Rechtssicherheit, automatische Arbeitsrechte für Familienangehörige, weniger administrative Verlängerungen und eine reibungslosere Familienintegration für Mitarbeiter, die nach Spanien umziehen.

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Sprechen Sie mit unseren Experten für eine optimale Mitarbeitererfahrung.

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