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Deutschland

Checkliste für die EU-Blue-Card für Personalabteilungen und Arbeitgeber

Nutzen Sie diese Checkliste, um alle Unterlagen zusammenzustellen, die Ihr Mitarbeiter für einen erfolgreichen Antrag auf eine EU-Blue-Card in Deutschland im Jahr 2026 benötigt.

Checkliste für die Anforderungen an die EU-Blue-Card in Deutschland

1
Gültiger Reisepass
Original-Reisepass mit Kopien der Datenseite. Der Reisepass muss noch mindestens drei Monate über die geplante Ausreise aus Deutschland hinaus gültig sein, innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein, unterschrieben und in gutem Zustand sein sowie über zwei leere Seiten verfügen. Er dient zum Nachweis der Identität des Antragstellers und seiner Reisefähigkeit.
2
Visumantragsformular
Das ausgefüllte VIDEX-Formular muss ausgedruckt und unterschrieben werden. Es muss vollständig korrekt sein und mit dem Arbeitsvertrag sowie den persönlichen Angaben übereinstimmen. Fehler oder Auslassungen können zu Verzögerungen oder zur Ablehnung führen.
3
Biometrische Fotos
Zwei aktuelle Passfotos (35 mm x 45 mm), die den Schengen-Vorschriften entsprechen: hohe Auflösung, neutraler Gesichtsausdruck, heller Hintergrund, keine Kopfbedeckung (außer aus religiösen Gründen) und keine Schatten. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften führt häufig zu Verzögerungen.
4
Qualifikationsnachweis
Ein anerkannter Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation, die über die anabin-Datenbank validiert wurde. Ausländische Qualifikationen müssen unter Umständen überprüft werden. Nicht anerkannte Abschlüsse sind ein häufiger Grund für eine Ablehnung.
5
Stellenangebot / Vertrag
Ein unterzeichneter Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 6 Monaten, der den Qualifikationen des Bewerbers entspricht. Position, Gehalt und Vertragsdauer müssen darin angegeben sein. Abweichungen können zur Ablehnung führen.
6
Gehaltsnachweis
Nachweis, dass das Bruttojahresgehalt die Schwellenwerte für 2025 erfüllt: 48.300 € (allgemein) oder 43.759,80 € (Mangelberufe). Ein zu geringes Gehalt führt zur automatischen Ablehnung.
7
BA-Genehmigung (falls zutreffend)
Für Mangelberufe, IT-Stellen ohne Hochschulabschluss oder Berufseinsteiger ist eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich. Fehlt diese Genehmigung, führt dies zur Ablehnung.
8
Krankenkasse
Nachweis einer gültigen Krankenversicherung in Deutschland mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 € für medizinische Notfälle. Diese muss in allen Schengen-Staaten gültig sein. Eine ungültige Versicherung ist ein häufiger Grund für die Ablehnung.
9
Nachweis der Mittel
Aktuelle Kontoauszüge (3–6 Monate) oder ein Sponsoring-Schreiben des Arbeitgebers, aus dem hervorgeht, dass für die anfängliche Umsiedlung ca. 45–50 € pro Tag zur Verfügung stehen. Dies dient als Nachweis der finanziellen Stabilität.
10
Unterkunftsnachweis
Hotelbuchung, Mietvertrag oder Einladung des Gastgebers mit Kopie des Ausweises. Der Nachweis muss den gesamten Aufenthalt mit überprüfbaren Angaben abdecken.
11
Flugroute
Buchungsbestätigung für den Hin- und Rückflug, aus der der Name des Antragstellers sowie das Einreise- und Ausreisedatum hervorgehen. Ungültige oder unvollständige Reiserouten können zur Ablehnung führen.
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Ausführliche Erläuterung der einzelnen erforderlichen Unterlagen

Dokumente, die nicht in englischer oder deutscher Sprache verfasst sind, müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Für ausländische Qualifikationen ist unter Umständen eine Apostille erforderlich.

1. Gültiger Reisepass

  • Art des Dokuments: Original eines internationalen Reisedokuments.
  • Format: Original-Reisepass mit Fotokopien der Datenseite und aller früheren Schengen-Visa.
  • Annahmekriterien: Der Reisepass muss mindestens drei Monate über die geplante Ausreise aus Deutschland hinaus gültig sein, innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein und zwei leere Seiten für Visumstempel aufweisen. Er muss unterschrieben und in gutem Zustand sein. Beschädigte oder ungültige Reisepässe sind ein häufiger Grund für die Ablehnung eines Antrags auf eine Blaue Karte EU.

2. Visumantragsformular

  • Dokumenttyp: Offizielles VIDEX-Formular für den Antrag auf eine Blaue Karte EU.
  • Format: Online auf der Website der deutschen Botschaft ausgefüllt, ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben.
  • Annahmekriterien: Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein und korrekte Angaben zu Person und Beschäftigung enthalten, die mit dem Vertrag übereinstimmen. Bei Minderjährigen (falls zutreffend) müssen beide Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten unterschreiben. Fehler oder Auslassungen können zu Verzögerungen oder zur Ablehnung des Antrags auf eine EU-Blue-Card führen.

3. Passfotos

  • Art des Dokuments: Passfotos.
  • Format: Zwei aktuelle Fotos im Format 35 mm x 45 mm, die innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurden.
  • Zulassungskriterien: Das Foto muss den Schengen-Standards entsprechen: scharf, hochauflösend, neutraler Gesichtsausdruck, heller Hintergrund, keine Kopfbedeckung (außer aus religiösen Gründen) und keine Schatten. Fotos, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, führen häufig zu Verzögerungen bei der Ausstellung der EU-Blue-Card.

4. Qualifikationsnachweis

  • Art des Abschlusses: Hochschulabschluss oder vergleichbare Qualifikation.
  • Format: Original-Abschlusszeugnis oder beglaubigte Kopie, mit Anerkennung durch deutsche Behörden (z. B. über die ANABIN-Datenbank).
  • Zulassungskriterien: Es muss sich um einen anerkannten Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss handeln. Ausländische Qualifikationen müssen unter Umständen überprüft werden. Nicht anerkannte Qualifikationen sind einer der Hauptgründe für die Ablehnung eines Antrags auf eine EU-Blue-Card.

5. Stellenangebot/Vertrag

  • Art des Dokuments: Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot.
  • Format: Unterzeichnetes Dokument auf Firmenbriefpapier, in dem die Funktion und die Dauer (mindestens 6 Monate) angegeben sind.
  • Zulassungskriterien: Die Stelle muss den Qualifikationen des Bewerbers entsprechen und die Gehaltsgrenzen für die EU-Blue-Card erfüllen. Bei Nichtübereinstimmungen wird der Antrag abgelehnt.

6. Gehaltsnachweis

  • Art des Dokuments: Nachweis des Bruttojahresgehalts.
  • Format: Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbescheinigung mit Angabe des Gehalts (≥ 48.300 € allgemein oder 43.759,80 € für Mangelberufe im Jahr 2025).
  • Zulassungskriterien: Die Gehaltsgrenzen für die EU-Blue-Card müssen eingehalten werden. Ein zu geringes Gehalt ist ein häufiger Grund für die Ablehnung.

7. BA-Genehmigung (falls zutreffend)

  • Art des Dokuments: Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit.
  • Format: Offizielles Schreiben der BA oder eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Befreiung.
  • Zulassungskriterien: Erforderlich für Mangelberufe, Berufseinsteiger oder IT-Positionen ohne Hochschulabschluss gemäß den Bestimmungen der EU-Blue-Card. Fehlt die Genehmigung, führt dies zur Ablehnung.

8. Krankenversicherung

  • Art des Dokuments: Nachweis über den Krankenversicherungsschutz.
  • Format: Richtlinie eines anerkannten Anbieters.
  • Zulassungskriterien: Muss medizinische Notfälle (≥ 30.000 €) abdecken und während des gesamten Aufenthalts im Rahmen der EU-Blue-Card in Deutschland gültig sein. Eine ungültige Versicherung führt zur Ablehnung.

9. Nachweis der finanziellen Mittel

  • Dokumenttyp: Finanzunterlagen.
  • Format: Kontoauszüge (3–6 Monate) oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
  • Zulassungskriterien: Es muss nachgewiesen werden, dass ausreichende finanzielle Mittel (ca. 45–50 € pro Tag) für den ersten Umzug im Rahmen der EU-Blue-Card-Regelung vorhanden sind. Unstimmigkeiten bei den finanziellen Nachweisen schwächen den Antrag ab.

10. Nachweis der Unterkunft

  • Art des Dokuments: Unterkunftsnachweis.
  • Format: Hotelbuchung, Mietvertrag oder Einladung des Gastgebers mit Kopie des Ausweises.
  • Annahmekriterien: Der gesamte Aufenthalt muss mit nachprüfbaren Angaben abgedeckt sein. Unvollständige Buchungen können zur Ablehnung des Antrags auf eine EU-Blue-Card führen.

11. Flugplan

  • Dokumenttyp: Reisebuchung.
  • Format: Buchungsbestätigung für einen Hin- und Rückflug von einer Fluggesellschaft oder einem Reisebüro.
  • Zulassungskriterien: Es müssen Ein- und Ausreisedaten sowie der Name des Antragstellers angegeben sein. Ungültige Reiserouten können zur Ablehnung des Antrags auf eine EU-Blue-Card führen.

Haftungsausschluss: Diese Checkliste dient lediglich als allgemeine Orientierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Einwanderungsberatung dar. Anforderungen, Gehaltsgrenzen und Verfahren können sich ändern – erkundigen Sie sich stets beim Auswärtigen Amt oder bei einem qualifizierten Einwanderungsspezialisten nach den aktuellen Informationen. Jobbatical übernimmt keine Verantwortung für die Ergebnisse von Bewerbungen, die auf dieser Checkliste basieren.

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