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1
Gültiger Reisepass
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Original-Reisepass mit Kopien der Datenseite. Der Reisepass muss noch mindestens drei Monate über die geplante Ausreise aus Deutschland hinaus gültig sein, innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein, unterschrieben und in gutem Zustand sein sowie über zwei leere Seiten verfügen. Er dient zum Nachweis der Identität des Antragstellers und seiner Reisefähigkeit. |
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2
Visumantragsformular
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Das ausgefüllte VIDEX-Formular muss ausgedruckt und unterschrieben werden. Es muss vollständig korrekt sein und mit dem Arbeitsvertrag sowie den persönlichen Angaben übereinstimmen. Fehler oder Auslassungen können zu Verzögerungen oder zur Ablehnung führen. |
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3
Biometrische Fotos
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Zwei aktuelle Passfotos (35 mm x 45 mm), die den Schengen-Vorschriften entsprechen: hohe Auflösung, neutraler Gesichtsausdruck, heller Hintergrund, keine Kopfbedeckung (außer aus religiösen Gründen) und keine Schatten. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften führt häufig zu Verzögerungen. |
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4
Qualifikationsnachweis
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Ein anerkannter Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation, die über die anabin-Datenbank validiert wurde. Ausländische Qualifikationen müssen unter Umständen überprüft werden. Nicht anerkannte Abschlüsse sind ein häufiger Grund für eine Ablehnung. |
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5
Stellenangebot / Vertrag
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Ein unterzeichneter Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 6 Monaten, der den Qualifikationen des Bewerbers entspricht. Position, Gehalt und Vertragsdauer müssen darin angegeben sein. Abweichungen können zur Ablehnung führen. |
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6
Gehaltsnachweis
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Nachweis, dass das Bruttojahresgehalt die Schwellenwerte für 2025 erfüllt: 48.300 € (allgemein) oder 43.759,80 € (Mangelberufe). Ein zu geringes Gehalt führt zur automatischen Ablehnung. |
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7
BA-Genehmigung (falls zutreffend)
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Für Mangelberufe, IT-Stellen ohne Hochschulabschluss oder Berufseinsteiger ist eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich. Fehlt diese Genehmigung, führt dies zur Ablehnung. |
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8
Krankenkasse
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Nachweis einer gültigen Krankenversicherung in Deutschland mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 € für medizinische Notfälle. Diese muss in allen Schengen-Staaten gültig sein. Eine ungültige Versicherung ist ein häufiger Grund für die Ablehnung. |
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9
Nachweis der Mittel
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Aktuelle Kontoauszüge (3–6 Monate) oder ein Sponsoring-Schreiben des Arbeitgebers, aus dem hervorgeht, dass für die anfängliche Umsiedlung ca. 45–50 € pro Tag zur Verfügung stehen. Dies dient als Nachweis der finanziellen Stabilität. |
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10
Unterkunftsnachweis
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Hotelbuchung, Mietvertrag oder Einladung des Gastgebers mit Kopie des Ausweises. Der Nachweis muss den gesamten Aufenthalt mit überprüfbaren Angaben abdecken. |
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11
Flugroute
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Buchungsbestätigung für den Hin- und Rückflug, aus der der Name des Antragstellers sowie das Einreise- und Ausreisedatum hervorgehen. Ungültige oder unvollständige Reiserouten können zur Ablehnung führen. |
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Dokumente, die nicht in englischer oder deutscher Sprache verfasst sind, müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Für ausländische Qualifikationen ist unter Umständen eine Apostille erforderlich.
Haftungsausschluss: Diese Checkliste dient lediglich als allgemeine Orientierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Einwanderungsberatung dar. Anforderungen, Gehaltsgrenzen und Verfahren können sich ändern – erkundigen Sie sich stets beim Auswärtigen Amt oder bei einem qualifizierten Einwanderungsspezialisten nach den aktuellen Informationen. Jobbatical übernimmt keine Verantwortung für die Ergebnisse von Bewerbungen, die auf dieser Checkliste basieren.
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