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Checkliste für die „Intra-Corporate Transfer (ICT)-Karte“ in Deutschland – für Personalabteilungen und Arbeitgeber

Nutzen Sie diese Checkliste, um alle Unterlagen zusammenzustellen, die Ihr Mitarbeiter für die Beantragung einer ICT-Karte (Intra-Corporate Transfer) im Jahr 2026 benötigt.

Checkliste für die erforderlichen Unterlagen für ein Geschäftsvisum für Deutschland

1
Gültiger Reisepass
Original-Reisepass mit Kopien der Datenseite. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate nach der Abreise gültig sein, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein, unterschrieben und in gutem Zustand sein sowie über 2 leere Seiten verfügen. Er dient zum Nachweis der Identität und der Reisefähigkeit.
2
Visumantragsformular
Das ausgefüllte nationale Visumantragsformular (VIDEX) muss ausgedruckt und unterschrieben sein. Die Angaben müssen mit dem Transfervertrag und den persönlichen Daten übereinstimmen. Fehler können zu Verzögerungen oder zur Ablehnung führen.
3
Biometrische Fotos
Zwei aktuelle Passfotos (35 x 45 mm) gemäß den Schengen-Vorschriften: hohe Auflösung, neutraler Gesichtsausdruck, heller Hintergrund, keine Kopfbedeckung (außer aus religiösen Gründen), keine Schatten.
4
Vertrag über den unternehmensinternen Wechsel
Unterzeichneter Vertrag/Einsatzbescheid mit einer Laufzeit von mindestens 6 Monaten, in dem die Position (Führungskraft, Fachkraft oder Auszubildender), das Gehalt, die Dauer und der Zweck angegeben sind. Muss den Qualifikationen entsprechen.
5
Nachweis früherer Beschäftigungsverhältnisse
Nachweis einer ununterbrochenen Beschäftigungsdauer von mindestens 6 Monaten bei dem entsendenden Unternehmen (z. B. Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag). Bestätigt die Berechtigung für ein ICT-Visum.
6
Begründungsschreiben des Arbeitgebers
Schreiben des Arbeitgebers zur Erläuterung der Versetzung, das unter Umständen der Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit bedarf. Belegt den Bedarf an Fachkräften in Deutschland.
7
Nachweis der Qualifikationen
Hochschulabschluss, Berufsausbildung oder Nachweis über für die Stelle relevante Fachkenntnisse. Ausländische Qualifikationen müssen unter Umständen überprüft werden.
8
Krankenkasse
Nachweis einer gültigen Krankenversicherung in Deutschland mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 € für Notfälle. Die Versicherung muss in allen Schengen-Staaten gültig und mit der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein.
9
Nachweis der Mittel
Aktuelle Kontoauszüge (3–6 Monate) oder ein Sponsoring-Schreiben des Arbeitgebers, aus dem hervorgeht, dass ca. 45–50 € pro Tag für die anfänglichen Umzugskosten zur Verfügung stehen.
10
Sauberes Strafregister
Ein beglaubigtes und übersetztes Führungszeugnis für die letzten fünf Jahre. Es darf keine einschlägigen Verurteilungen enthalten.
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Ausführliche Erläuterung der einzelnen erforderlichen Unterlagen

Dokumente, die nicht in englischer oder deutscher Sprache verfasst sind, müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Für ausländische Zeugnisse oder Unterlagen ist unter Umständen eine Apostille erforderlich.

1. Gültiger Reisepass

  • Art des Dokuments: Original eines internationalen Reisedokuments.
  • Format: Original-Reisepass mit Fotokopien der Datenseite und aller früheren Schengen-Visa.
  • Zulassungskriterien: Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über die geplante Ausreise aus Deutschland hinaus gültig sein, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und zwei leere Seiten für Visumstempel aufweisen. Er muss unterschrieben und in gutem Zustand sein. Beschädigte oder ungültige Reisepässe sind ein häufiger Grund für die Ablehnung eines Antrags auf eine Intra-Corporate Transfer (ICT)-Karte.

2. Visumantragsformular

  • Dokumenttyp: Offizielles nationales Visumantragsformular (VIDEX) für die Beantragung einer ICT-Karte (Intra-Corporate Transfer).
  • Format: Online auf der Website der deutschen Botschaft ausgefüllt, ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben.
  • Annahmekriterien: Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein und korrekte Angaben zu Person, Stelle und Versetzung enthalten, die mit dem Vertrag übereinstimmen. Fehler oder Auslassungen können zu Verzögerungen oder zur Ablehnung des Antrags auf eine Intra-Corporate Transfer (ICT)-Karte führen.

3. Passfotos

  • Art des Dokuments: Passfotos.
  • Format: Zwei aktuelle Fotos im Format 35 mm x 45 mm, die innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurden.
  • Zulassungskriterien: Das Foto muss den Schengen-Standards entsprechen: scharf, hochauflösend, neutraler Gesichtsausdruck, heller Hintergrund, keine Kopfbedeckung (außer aus religiösen Gründen) und keine Schatten. Fotos, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, führen häufig zu Verzögerungen bei der Ausstellung der ICT-Karte.

4. Vertrag über den unternehmensinternen Wechsel/Versetzungsschreiben

  • Art des Dokuments: Unterzeichneter Übertragungsvertrag oder verbindliche Abtretungserklärung.
  • Format: Auf Firmenbriefpapier unter Angabe der Position (Manager, Fachkraft, Auszubildender), der Dauer (mindestens 6 Monate vor der Entsendung), des Gehalts (mindestens 58.400 € pro Jahr) und der Rückkehr zum Unternehmen außerhalb der EU nach der Entsendung.
  • Annahmekriterien: Muss den Vorschriften für die Intra-Corporate Transfer (ICT)-Karte entsprechen und die Zugehörigkeit zur Unternehmensgruppe nachweisen. Abweichungen führen zur Ablehnung.

5. Nachweis früherer Beschäftigungsverhältnisse

  • Art des Dokuments: Nachweis über ununterbrochene Beschäftigung.
  • Format: Gehaltsabrechnungen, Originalvertrag oder Arbeitgeberbescheinigung für mindestens 6 Monate.
  • Annahmekriterien: Für alle Funktionen erforderlich; das Fehlen eines Nachweises ist ein Hauptgrund für die Ablehnung eines Antrags auf eine ICT-Karte.

6. Begründung des Arbeitgebers

  • Art des Dokuments: Offizielles Schreiben des Arbeitgebers.
  • Format: Darlegung der Notwendigkeit einer Versetzung, der spezifischen Aufgaben sowie der erforderlichen Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit.
  • Annahmekriterien: Der unternehmensinterne Bedarf muss begründet werden; fehlt die erforderliche Genehmigung in den entsprechenden Fällen, führt dies zur Ablehnung.

7. Nachweis der Qualifikationen

  • Art des Dokuments: Akademische oder berufliche Qualifikationen.
  • Format: Original oder beglaubigte Kopie; bei ausländischen Dokumenten ist eine Anerkennung erforderlich (z. B. über die Anabin-Datenbank).
  • Annahmekriterien: Müssen der Rolle entsprechen (z. B. Fachkenntnisse für Spezialisten); nicht anerkannte Qualifikationen sind ein Hauptgrund für die Ablehnung eines Antrags auf eine Intra-Corporate-Transfer-Karte (ICT-Karte).

8. Krankenversicherung

  • Art des Dokuments: Nachweis über den Krankenversicherungsschutz.
  • Format: Richtlinie eines anerkannten Anbieters.
  • Zulassungskriterien: Die Versicherung muss medizinische Notfälle (≥ 30.000 €) abdecken und während des gesamten Aufenthalts im Rahmen der Intra-Corporate Transfer (ICT)-Karte in Deutschland gültig sein. Eine ungültige Versicherung führt zur Ablehnung.

9. Nachweis der finanziellen Mittel

  • Dokumenttyp: Finanzunterlagen.
  • Format: Kontoauszüge (3–6 Monate) oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
  • Zulassungskriterien: Es muss ein ausreichender Geldbetrag (ca. 45–50 € pro Tag) für die anfängliche Umstellung auf die ICT-Karte (Intra-Corporate Transfer) nachgewiesen werden. Unstimmigkeiten im Finanznachweis beeinträchtigen die Antragstellung.

10. Einwandfreies Führungszeugnis

  • Art des Dokuments: Führungszeugnis.
  • Format: In den letzten 5 Jahren beglaubigt/mit Apostille versehen und übersetzt.
  • Zulassungskriterien: Es dürfen keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen; unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags auf eine ICT-Karte führen.

Haftungsausschluss: Diese Checkliste dient lediglich als allgemeine Orientierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Einwanderungsberatung dar. Die Anforderungen für die ICT-Karte, die Gehaltsgrenzen und die Verfahren können sich ändern – bitte informieren Sie sich stets beim Auswärtigen Amt oder bei einem qualifizierten Einwanderungsspezialisten über den aktuellen Stand. Jobbatical übernimmt keine Verantwortung für die Ergebnisse von Anträgen, die auf der Grundlage dieser Checkliste gestellt werden.

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Häufig gestellte Fragen zur ICT-Karte (Intra-Corporate Transfer) in Deutschland – Checkliste für Personalabteilungen und Arbeitgeber | Compliance bei ICT-Entsendungen

Welche Unterlagen sind für einen Antrag auf eine ICT-Karte (Intra-Corporate Transfer) in Deutschland erforderlich?

Die „Germany ICT Card“ ermöglicht es multinationalen Unternehmen, qualifizierte Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern für einen befristeten Einsatz in eine deutsche Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Konzerngesellschaft zu entsenden. Die Vorbereitung der richtigen Unterlagen ist für einen reibungslosen Antragsprozess unerlässlich.

Zu den typischen Unterlagen, die für einen Antrag auf eine ICT-Karte erforderlich sind, gehören:

  • Gültiger Reisepass und biometrische Passfotos
  • Ausgefülltes Antragsformular für ein nationales Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung
  • Entsendungsschreiben oder Vereinbarung über den unternehmensinternen Wechsel
  • Arbeitsvertrag mit dem entsendenden Unternehmen
  • Nachweis über die Dauer der Beschäftigung innerhalb der Unternehmensgruppe
  • Nachweis der beruflichen Qualifikationen und Erfahrung
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz in Deutschland
Wer hat Anspruch auf die Deutschland-ICT-Karte?

Die ICT-Karte richtet sich an Mitarbeiter multinationaler Unternehmen, die vorübergehend zu einer deutschen Niederlassung derselben Unternehmensgruppe entsandt werden.

Zu den förderfähigen Kategorien gehören in der Regel:

  • Führungskräfte, die für die Leitung von Teams oder Abteilungen zuständig sind
  • Fachkräfte mit fortgeschrittenen Kenntnissen, die für das Unternehmen unverzichtbar sind
  • Auszubildende, die an strukturierten betrieblichen Ausbildungsprogrammen teilnehmen

Mitarbeiter müssen in der Regel vor ihrer Versetzung eine Mindestzeit lang für das Unternehmen außerhalb der EU gearbeitet haben.

Warum sollten Personalabteilungen eine Dokumenten-Checkliste von ICT Card verwenden?

Für Unternehmen, die globale Mobilitätsprogramme verwalten, kann die Erstellung der Unterlagen für die ICT-Karte in verschiedenen Rechtsräumen komplex sein. Eine strukturierte Checkliste hilft den Personalabteilungen dabei, alle erforderlichen Dokumente im Voraus zusammenzustellen und sich sowohl mit den entsendenden als auch den aufnehmenden Stellen abzustimmen.

Die Verwendung einer Checkliste verringert das Risiko unvollständiger Anträge, trägt zur Einhaltung der deutschen Einwanderungsbestimmungen bei und sorgt für einen reibungsloseren Mitarbeiterwechsel nach Deutschland.

Wie lange dürfen sich Arbeitnehmer mit einer ICT-Karte in Deutschland aufhalten?

Die maximale Gültigkeitsdauer einer ICT-Karte hängt von der Funktion des Mitarbeiters innerhalb der Organisation ab. Führungskräfte und Fachkräfte können in der Regel bis zu drei Jahre bleiben, während die Entsendung von Auszubildenden meist auf ein Jahr begrenzt ist.

Nach Ablauf der genehmigten Entsendungsdauer müssen die Arbeitnehmer je nach ihrer Beschäftigungssituation möglicherweise die EU verlassen oder auf eine andere zulässige Aufenthaltsgenehmigung umsteigen.

Wie können Unternehmen unternehmensinterne Versetzungen nach Deutschland effizienter gestalten?

Unternehmen, die Mitarbeiter nach Deutschland entsenden, stützen sich häufig auf strukturierte Einwanderungsprozesse und Partner für Unternehmensmobilität, um die Beantragung von ICT-Karten und grenzüberschreitende Entsendungen zu verwalten.

Einwanderungsspezialisten können Personalabteilungen bei der Vorbereitung von Unterlagen, der Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Abstimmung mit deutschen Behörden unterstützen und so Unternehmen dabei helfen, internationale Mitarbeiterentsendungen zu optimieren und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu verringern.

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