Spanische Staatsbürgerschaft durch Wohnsitz - Beantragen Sie die Staatsbürgerschaft in Spanien.
Beantragen Sie die spanische Staatsbürgerschaft - im Schnellverfahren nach nur 2 Jahren legalen Aufenthalts. Wir kümmern uns um die gesamte Beantragung der Staatsbürgerschaft: schnell, übersichtlich und mit umfassender Unterstützung durch Experten.
Warum die spanische Staatsbürgerschaft durch Wohnsitznahme beantragen?

Zulassungskriterien für die spanische Staatsbürgerschaft durch Wohnsitznahme
Sie können die spanische Staatsbürgerschaft durch Ihren Wohnsitz erhalten, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Wie es funktioniert
Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren für Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt

Familie in Spanien für 2+ Jahre?
Sie sind wahrscheinlich auch berechtigt! Sie können Ihre Angehörigen einfach in Ihren Antrag auf Staatsbürgerschaft aufnehmen.

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Häufig gestellte Fragen
Das Verfahren zur Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft dauert in der Regel 1 bis 3 Jahre nach Einreichung Ihres Antrags, je nach Ihrer persönlichen Situation und der Arbeitsbelastung des Standesamtes oder des Justizministeriums. Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es wichtig, dass alle Dokumente vollständig und korrekt eingereicht werden.
Ja, Sie müssen grundlegende Spanischkenntnisse (A2-Niveau oder höher) nachweisen, indem Sie die DELE A2-Prüfung bestehen. Ausnahmen können gelten, wenn Sie aus einem spanischsprachigen Land kommen oder sich unter besonderen Umständen qualifizieren.
Spanien erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft nur mit bestimmten Ländern, vor allem mit Ländern in Lateinamerika, den Philippinen, Andorra, Äquatorialguinea und Portugal. Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, müssen Sie möglicherweise auf Ihre derzeitige Staatsangehörigkeit verzichten, es sei denn, es gelten besondere Verträge.
In der Regel müssen Sie sowohl in Spanien als auch in Ihrem Heimatland ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen können. Geringfügige Vergehen können von Fall zu Fall geprüft werden, aber schwere oder kürzlich erfolgte Verurteilungen können zu einer Ablehnung führen.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie das Recht, gegen die Entscheidung im Rahmen eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens Widerspruch einzulegen. Wir unterstützen unsere Kunden während des Berufungsverfahrens, um ihren Fall gegebenenfalls zu klären oder zu stärken.
Ja, in der Regel ist ein ständiger Aufenthalt in Spanien erforderlich, bis eine Entscheidung getroffen wird. Längere Aufenthalte außerhalb des Landes ohne Begründung können sich negativ auf Ihren Antrag auswirken.
Ja, Ihr Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder können ebenfalls die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, entweder im Rahmen der Familienzusammenführung oder aufgrund ihrer eigenen Anspruchsberechtigung. Wir bieten Familienpakete an und können mehrere Anträge koordinieren, um sicherzustellen, dass sie gemeinsam bearbeitet werden.